Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Gebäude­versicherung schützt Dich vor den finanziellen Folgen durch Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
  • Eine sinnvolle Erweiterung stellt der Schutz vor Elementarschäden oder Glasbruch dar.
  • Die Wohngebäude­versicherung deckt grundsätzlich nicht nur Hauptgebäude ab, sondern auch Nebengebäude, Anbauten sowie fest verbaute Gebäudeteile.
  • Sichern Dich bereits 8,71 € pro Monat* im Basis-Tarif ab.

*Tarif: prokundo, 50qm in 01307 Dresden, Vertragslaufzeit 1 Jahr

Ein Orkan deckt das Dach Deines Hauses ab. Ein Wasserschaden breitet sich in der Wand aus und um das dahinter liegende Wasserrohr zu flicken, müssen Teile der Wand aufgestemmt werden. Dein Wintergarten wird infolge eines schweren Gewitters mit Hagel schwer beschädigt. Hier ist guter Rat teuer – und finanzieller Support bei den entstehenden Reparaturkosten eine echte Erleichterung.

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn das eigene Wohngebäude durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Überschwemmungen sowie Feuer oder Leitungswasser beschädigt oder ganz zerstört wird.

Grundsätzlich benötigst Du als Eigentümer oder Eigentümerin eines Hauses oder einer Wohnung eine Wohngebäudeversicherung. Denn der Kauf eines Eigenheims ist fast immer mit potenziell erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Sich gegen Gefahren in den „eigenen vier Wänden“ abzusichern, ist daher ganz wesentlich.

Tipp: Die Wohngebäudeversicherung ist ein Must Have für Eigentümer und Eigentümerinnen, ganz gleich, ob sie selbst in der Immobile wohnen oder diese vermieten!

Was genau zählt eigentlich zum Wohngebäude? Im Gegensatz zum Hausrat [hier zum Ratgeber Hausratsversicherung verlinken] zählen hier nicht die beweglichen Gegenstände und Möbel in Deinem Zuhause, sondern alle festen Bauteile.

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Info: Nimm Dein Haus und stell es auf den Kopf. Alles, was nicht herausfällt, gehört zum Wohngebäude. Dazu zählen z.B. Wände, Türen, Bodenbeläge, Fenster, Heizkörper, das Dach und die Fassade.

Gehen diese festen Bauteile aufgrund der versicherten Gefahren kaputt, so ersetzt Deine Wohngebäudeversicherung sie in Form von Geldleistung.


Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

In der Grunddeckung ist Schutz vor folgenden Gefahren und damit einhergehenden Schäden enthalten:

  • Sturm
  • Hagel
  • Feuer
  • Leitungswasser

Neben den in den meisten Standard-Tarifen versicherten Basisleistungen kannst Du auch Zusatzbausteine ergänzen. Möglich sind ergänzend zu Leitungswasserschäden z.B. die Versicherung von Wasserschäden durch defekte Aquarien oder Wasserbetten. Prüfe genau, welche Bausteine für Dich wirklich sinnvoll sind – hier kann es je nach Versicherer und Tarif erhebliche Unterschiede im Umfang geben.

  Standard Plus Premium
Versicherbare Gefahren: Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser
Schäden an Grundstücksbestandteilen i.d.R. bis 5.000 Euro i.d.R. bis 25.000 Euro
Überspannungsschäden durch Blitzschlag i.d.R. bis 5.000 Euro
Mietausfall und Mietwert von Wohnräumen bis zu 12 Monate bis zu 24 Monate bis zu 36 Monate
Mitversicherung grober Fahrlässigkeit bei Schäden bis zu 10.000 Euro
Kosten für Unterbringung bis zur Wiederbewohnbarkeit i.d.R. bis zu 100 Tage i.d.R. bis zur Wiederbewohnbarkeit
Kosten für Rekultivierung gärtnerischer Anlagen bei Schäden bis zu 5.000 Euro bei Schäden bis zu 10.000 Euro
Aufräumungs- und Abbruchkosten i.d.R. bis 75.000 Euro
Mehrkosten für freiwillige energetische Modernisierung i.d.R. bis 5.000 Euro i.d.R. bis 10.000 Euro
Gebäudebeschädigung nach Einbruchdiebstahl i.d.R. bis 10.000 Euro i.d.R. bis 25.000 Euro
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit

Außerdem können in speziellen Tarifen sogenannte erweitere Elementargefahren wie Erdrutsche, Überschwemmungen oder Rückstau mit abgedeckt werden. Eventuell bietet sich hier auch direkt eine Elementarschädenversicherung ab, die auch Schäden durch Erdbeben, Vulkanausbrüche oder Überschwemmungen durch Hochwasser versichert. Allerdings solltest Du hier das Kleingedruckte besonders gut lesen. Denn gerade auch durch die größeren Risiken von Elementarschäden, verursacht durch den Klimawandel, sind je nach Versicherung und Tarif bestimmte Schäden nicht ausreichend oder gar nicht mehr zu versichern.

Wie bestimme ich meine Versicherungssumme?

Bei der Wahl der Höhe Deiner Versicherungssumme wird die Beschaffenheit des Wohngebäudes samt seiner Ausstattung zugrunde gelegt. Die Versicherer nutzen zur Bestimmung der korrekten Summe und zur Prämienberechnung den sogenannten Wert 1914. Dieser ist eine fiktive Rechengröße. Damit im Schadenfall geleistete Leistungen jederzeit ausreichen, um einen realen Schaden zu beheben, muss das sich aufgrund steigender Baupreise und Löhne stetig verändernde Kostenniveau berücksichtigt werden.

Der Wert 1914 gibt den Gebäudewert Deiner Immobile im Jahr 1914 in Goldmark an. Hintergrund für diesen historischen Exkurs ist, dass es im Jahr 1914 letztmalig in Deutschland vor der Inflation stabile Baupreise bei goldgedeckter Währung gab. Mit dem Baupreisindex kann der Neubauwert – die Summe, die nötig ist, um eine völlig zerstörte Immobile wieder aufzubauen – für ein ausgewähltes Jahr ermittelt werden. Der Baupreisindex wird vom Statistischen Bundesamt jährlich auf Basis von aktuellen Löhnen und Kosten festgesetzt. Um dann den aktuellen Neubauwert zu berechnen, wird der Wert 1914 mit dem Baupreisindex multipliziert. Dividierst Du dieses Ergebnis durch 100, erhält Du den Neubauwert Deiner Immobile.

Deine Checkliste für die Bestimmung des Werts 1914

Möchtest Du eine Wohngebäudeversicherung abschließen, erhältst Du von Deinem potenziellen Versicherer einen Fragebogen, mithilfe dessen der Wert 1914 für Deine Immobilie ermittelt wird. Folgende Angaben werden u.a. benötigt:

  • Gebäudeart (Einfamilienhaus, Doppelhaus o.a.) Baujahr
  • Bauartklasse
  • Art des Dachgeschosses (Ausbau)
  • Art der Unterkellern
  • Geschossanzahl
  • Flächenangaben
  • Anzahl der Wohneinheiten (z.B. bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus)
  • Nebengebäude (z.B. Garagen und Gartenhäuser)
  • Besondere Ausstattung

Tipp: Hast Du eine bestehende Immobilie gekauft, liegt womöglich schon ein Versicherungsschein mit dem Wert 1914 vor. Diesen kannst Du nach einer Überprüfung für die Einschätzung des Gebäudewerts nutzen.

FAQ – Die wichtigsten Fragen im Überblick

Zeitwert vs. Neuwert – was greift bei der Wohngebäudeversicherung?

Der Zeitwert ist der Betrag, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfalls besitzt. Dagegen ist der Neuwert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederherzustellen. In der Wohngebäudeversicherung wird üblicherweise der gleitende Neuwert versichert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um ein neues Haus nach den heute geltenden Vorschriften wiederherzustellen. Wird z.B. Dein Haus aus dem 70er Jahren durch Starkregen völlig zerstört, könntest Du es mit der Summe, die vor 50 Jahren für den Bau aufgewendet werden musste, nicht wieder aufbauen. Die Leistung der Versicherung entspricht daher dem realistischen Wiederherstellungswert.

Meine Fenster sind schon in der Hausratsversicherung versichert. Brauche ich eine weitere Glasversicherung?

Nein. Die Glasversicherung ist immer an die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angegliedert. Es reicht also, die Fenster 1x zu versichern, wenn Du selbst die entsprechende Immobilie bewohnst. Vermietest Du allerdings Dein Haus oder Deine Wohnung und möchtest Dich vor Glasschäden schützen, musst Du die Fenster über Deine Wohngebäudeversicherung abschließen, da eine eventuelle Hausratsversicherung dann nicht über Dich sondern Deine Mieter oder Mieterinnen läuft.

Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung nach dem Verkauf der Immobilie?

Bei einem Hausverkauf geht nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer/die neue Eigentümerin über. Nach dem Kauf kann der neue Eigentümer/die neue Eigentümerin aber auch eine neue Gebäudeversicherung abschließen.

Meine Wohngebäudeversicherung wurde mir gekündigt. Welche Versicherung nimmt mich jetzt noch?

Das hängt maßgeblich davon ab, aus welchen Gründen Dir gekündigt wurde. Die meisten Versicherungsgesellschaften lehnen einen Antrag sofort ab, wenn Dein Vorversicherer wegen eines Schadens gekündigt hat. Gleiches gilt, wenn Dir wegen fehlender Beitragszahlungen gekündigt wurde. Wurde Dir hingegen wegen Bestandssanierung gekündigt, also weil Dein Versicherer Altkunden und -kundinnen in bestimmten Tarifen kündigt, hast Du gute Chancen, einen neuen Versicherer zu finden.

Was zählt zur Wohnfläche?

Zur Wohnfläche zählen folgenden Bereiche:

  • Flur
  • Bäder und Toiletten
  • Küche
  • Ess-, Wohn- und Schlafzimmer
  • Arbeitszimmer
  • Hobbyräume, Schwimmbäder, Wintergärten

Ausgenommen sind:

  • Treppen
  • Balkone, Loggien und Terrassen
  • Heizungsräume, Waschküchen und Trockenräume
  • Gewächshäuser
  • Lagerräume im Keller oder unter dem Dach
Ist es sinnvoll, denselben Anbieter für Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zu wählen?

Ja – sofern Du grundsätzlich einen guten Versicherer gefunden hast. Im Schadenfall läuft das Prozedere meist unkomplizierter ab als bei zwei verschiedenen Versicherern, auch Abgrenzungsstreitigkeiten werden so vermieden. Aufeinander abgestimmte Versicherungskonzepte bieten hier lückenlosen Versicherungsschutz.


Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Neben den versicherten Leistungen – ob Standard- oder Premiumtarif – und der vereinbarten Versicherungssumme zählen v.a. Kostenfaktoren wie Wert, Alter und Bauweise des Gebäudes sowie Standort und Wohnfläche. Gerade bei durch Naturgewalten besonders bedrohten Standorten sollte der Versicherungsschutz um eine Elementarversicherung erweitert werden. Hierfür wird, z.B. in Hochwassergebieten, das Risiko nach sogenannten Gefährdungsklassen berechnet.

Die günstigsten Basis-Tarife beginnen schon bei 60 bis 80 Euro pro Jahr. Andere Policen kosten dagegen fast 500 Euro jährlich. Allerdings ist ein reiner Preisvergleich nicht aussagekräftig. Je nachdem, was Deine Gebäudeversicherung absichern soll, wo das Gebäude steht, wie es beschaffen ist und wofür Du es nutzt, ergeben sich ganz unterschiedliche Versicherungsbeiträge. Auch gibt es große Differenzen bei inkludierten Leistungen und optionalen Zusatzbausteinen. Hier gilt wie immer: Nimm Dir Zeit und setze Dich in aller Ruhe mit Deinen Bedürfnissen auseinander.

Tipp: Gerade für Neubauten gibt es oft Rabatte. Viele Versicherer offerieren auch eine kostenlose Feuerrohbauversicherung, die bereits ab der Bauphase greift und bis zu 24 Monate gültig ist.

Kann ich meine Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen?

Bis auf wenige Ausnahmen ist die Wohngebäudeversicherung im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen nicht steuerlich absetzbar. Denn sie gilt, anders als z.B. eine private Haftpflichtversicherung, nicht Deiner eigenen Vorsorge. Als Sachversicherung sichert sie also Sachwerte ab, aber keine Personen.

Die Wohngebäudeversicherung kündigen, wechseln, neu abschließen – eine Übersicht

Möchtest Du eine bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen, weil Du zu einem anderen Versicherer wechseln möchtest, gelten normalerweise die üblichen Kündigungsregeln.

Was gibt es bei der Kündigung zu beachten?

Eine bestehende Wohngebäudeversicherung kannst du bis spätestens 3 Monate vor Laufzeitende kündigen. Eine Begründung ist hierfür nicht notwendig. Wichtig ist nur, dass die Kündigung schriftlich und fristgerecht bei Deinem Versicherer eingeht.

In unserem Ratgeber zum Thema “Verischerung kündigen - So einfach gehts” findest Du alle Informationen und Tipps für eine reibungslose Kündigung Deines Vertrags. Hier zum Ratgeber - Versicherung kündigen

Wie kann ich meine Wohngebäudeversicherung wechseln?

Möchtest Du Deine Wohngebäudeversicherung wechseln, kannst Du u.U. von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Schließe aber in jedem Fall zuerst die neue Police ab, bevor Du Deine bestehende Gebäudeversicherung kündigst, so dass keine Versicherungslücke entsteht. Achte außerdem auf die Kündigungsfristen. So darfst Du, wenn Du ein Gebäude neu gekauft hast, kündigen und wechseln, sobald Dir der neue Grundbucheintrag schriftlich mitgeteilt wurde. Hast Du ein Haus geerbt, besteht hingegen kein Sonderkündigungsrecht und Du kannst die Versicherung nur mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

Versicherungscheck – So erkennst du eine gute Wohngebäudeversicherung

Bevor Du eine Wohngebäudeversicherung abschließt, solltest Du vor allem die folgenden Fragen für Dich beantworten:

  • Welche Erfahrungen haben andere Versicherte im Leistungsfall gemacht? Hier lohnt sich ein Blick in einschlägige Foren und Portale.
  • Wie sinnvoll ist eine Selbstbeteiligung?
  • Welche Bausteine der Wohngebäudeversicherung sind für mich wichtig? Auf welche Leistungen kann ich verzichten?
  • Wie hoch sollte meine Versicherungssumme sein, damit ich im Schadenfall wirklich geschützt bin?
  • Wohngebäude vs. Hausrat – Welche Anbieter bieten welche Leistungen? Lohnt es sich, beide Versicherungen beim selben Versicherer abzuschließen?

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