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Mit der Tierhalterhaftpflicht kannst Du durch Tiere verursachte Schäden absichern. Was die Tierhaftpflicht abdeckt, erfährst Du bei WechselGott.

Inhalt dieser Seite

  1. Warum braucht man eine spezielle Tierhalterhaftpflicht?
  2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll?
  3. Welche Tiere sind in der Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert?
  4. Was versichert eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
  5. Typische Schäden in der Hundehaftpflicht (Beispiele):
  6. Typische Schäden in der Pferdehaftpflicht (Beispiele):
  7. Versicherte Schäden durch Deck-Akte bei Hunden oder Pferden
  8. Sonstige Leistungen der Tierhalterhaftpflicht bzw. Hundehaftpflicht
  9. Nachwuchs ist in der Tierhalterhaftpflicht/ Hundehaftplicht mitversichert
  10. Welche Schäden sind durch eine Tierhaftpflichtversicherung nicht versichert?
  11. Kein unbegrenzter Versicherungsschutz im Ausland für Tierhalter und Tier
  12. Deckt die Tierhaftpflicht bzw. Hundehaftpflich die Folgekosten, wenn das Tier den Besitzer verletzt?
  13. Gilt die Versicherung nur für den Tierhalter oder sind auch andere versichert?
  14. Hafte ich für mein Tier, auch wenn ich an einem Schaden nicht schuld bin?
  15. Besondere Regelungen beim Versichern in der Tierhalterhaftpflichtversicherung für Nutztiere
  16. Stimmt es, dass zahme Tiere wie Hunde und/oder Pferde in der Privathaftpflicht versichert sind?
  17. Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht/ Hundehaftpflichtversicherung?
  18. Kann ich die Tierhalterhaftpflicht/ Hundehaftpflicht steuerlich absetzen?
  19. Wie viel Selbstbeteiligung fällt bei der Tierhaftpflicht/ Hundehaftpflicht an?

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Tierhalterhaftpflicht­­versicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und hilft Dir dabei unberechtigte Forderungen abzuwehren, wenn beispielsweise Dein Hund oder Pferd bei Dritten einen Schaden verursacht hat.
  • Die Versicherung von Hundes ist in einigen Bundesländern sogar Pflicht. Hierunter zählen u.a. Thüringen, Berlin und Hamburg.
  • Achte auf eine ausreichende Versicherungssumme, diese sollte mindestens zehn Millionen Euro betragen. Gerade bei Personenschäden entstehen schnell horrende Schadenssummen.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, die ein Haustier (Hund oder Pferd) anrichtet und für die Du als Tierhalter haftest. Ohne Versicherung musst Du diese selbst bezahlen. Da die Schäden sehr groß ausfallen und im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten können, ist die Hundehaftpflichtversicherung in einigen Bundesländern sogar eine Pflichtversicherung, wobei es in der Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben deutliche Unterschiede zwischen den Ländern gibt:

Nachdem Hamburg im Jahr 2007 als erstes Bundesland eine Pflichtversicherung für Hunde eingeführt hat, folgten in den nächsten Jahren weitere Bundesländer dem Hamburger Beispiel: Auch in Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind alle Hundehalter inzwischen dazu verpflichtet, für Ihre Vierbeiner eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern oder Rheinland-Pfalz schreiben nur für bestimmte Rassen einen Versicherungsschutz vor, und zwar für Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer Rasse als potenziell gefährlich eingestuft werden (“Listenhunde”). In Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht auch nicht für alle Hunde, allerdings ist sie hier nicht von der Rasse, sondern von der Größe abhängig, denn hier müssen alle Hunde versichert werden, die mehr als 20 Kilogramm wiegen.

Unser Tipp: Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du für Deinen Hund eine Hundehaftpflichtversicherung brauchst, frage einfach beim zuständigen Ordnungsamt nach, hier erhältst Du die benötigten Auskünfte.

Auch wenn die Regelungen der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich sind, empfehlen Versicherungs- und Hundeexperten übereinstimmend, für Hunde eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

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Warum braucht man eine spezielle Tierhalterhaftpflicht?

Tiere bereichern unser Leben und natürlich sind unsere Haustiere echte Familienmitglieder. Doch manchmal richten sie versehentlich Schäden an, die uns im wahrsten Sinne des Wortes teuer zu stehen kommen können. Denn für Schäden, die Dein Haustier anrichtet, bist Du als Tierhalter haftbar. Mit anderen Worten: Die daraus resultierenden Kosten musst Du tragen und das im schlimmsten Fall lebenslang. Denn je nach Schaden können sich diese auf Tausende Euro belaufen und für Dich den finanziellen Ruin bedeuten. Ein Beispiel hierfür ist der Hund, der sich von der Leine reißt, auf die Straße läuft und dort einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Oder das Pferd, das beim Ausritt scheut und dabei einen Wanderer verletzt - mit Behandlungskosten, Verdienstausfällen und Schmerzensgeld kommen hier schnell hohe Summen im Millionen-Bereich zusammen.

Schäden, die durch Kleintiere wie Kaninchen oder Vögel, aber auch durch Katzen verursacht werden, sind üblicherweise mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Kosten, die von Hunden oder Pferden verursacht wurden, übernimmt die Privathaftpflicht jedoch nicht. Deshalb ist es wichtig, eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung (manchmal auch Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht genannt) abzuschließen und keine Angst mehr vor erheblichen Kosten für Schäden zu haben, die Dein Vierbeiner verursacht hat.

Warum ist eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll?

Als Tierhalter unterliegst Du der Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Wenn Dein Tier einem Dritten einen Schaden zufügt, kannst Du als Halter dafür haftbar gemacht werden - und zwar in unbegrenzter Höhe und unabhängig davon, ob Du den Schaden mitverschuldet hast oder nicht. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber bei Tieren grundsätzlich ein gewisses Gefährdungspotenzial sieht, selbst wenn Du Dein Haustier gut erzogen hast und immer gut auf es aufpasst.

Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass ein Hund sich plötzlich von der Leine reißt, um ein wildes Kaninchen zu jagen oder sich ein Pferd bei einer Fehlzündung so erschreckt, dass es panisch weggaloppiert. Ein solches Verhalten kann erhebliche Schäden und hohe Kosten verursachen. Wenn es sich hierbei beispielsweise “nur” um einen Schaden eines plattgetretenen Strauchs handelt, mag dieser noch relativ problemlos bezahlt werden können. Spätestens wenn es aber um Personenschäden inklusive Schadensersatz und Schmerzensgeld geht, ist das oft nicht mehr möglich. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten und minimiert so Deine finanziellen Belastungen.

Mit anderen Worten: Der Abschluss einer Tierhalterversicherung bedeutet nicht, dass Du davon ausgehst, dass Dein Tier einen Schaden verursachst, sondern dass Du für den Fall gewappnet bist, dass eine unglückliche Verkettung von besonderen Umständen zu diesem Schaden geführt hat.

Welche Tiere sind in der Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert?

In der Tierhalterhaftpflicht sind üblicherweise Hunde und Pferde, Ponys und andere Reit- und Zugtiere abgesichert. Kleinere Haustiere wie Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster oder Wellensittiche müssen nicht über die Tierhalterhaftpflicht versichert werden, denn sie sind bereits in der Privathaftpflicht eingeschlossen - vorausgesetzt, sie werden privat als Haustier und nicht zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten. Für Züchter gelten nämlich andere Regeln als für Privatbesitzer.

Wichtig zu wissen: Einige Versicherer schließen den Versicherungsschutz für bestimmte Hunderassen aus. Bei den betroffenen Hunderassen handelt es sich meist um sogenannte “Listenhunde”, zu denen unter anderem Rottweiler, Staffordshire Terrier, American Bulldog und Pit-Bull gehören.

Was versichert eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Die Tierhalterhaftpflicht versichert grob gesagt sowohl Sachschäden als auch Personen- und Vermögensschäden, die von dem versicherten Tier verursacht werden. Dazu gehören in der Regel auch Schäden, die an gemieteten und geliehenen Gegenständen (z. B. Stallung, Transportbox oder -anhänger), während des Reitunterrichts, in der Hundeschule, auf Turnieren, bei Schlitten-, Planwagen- oder Kutschfahrten oder durch Deckakte verursacht wurden.

Typische Schäden in der Hundehaftpflicht (Beispiele):

  • Unfälle durch einen plötzlich auf die Straße laufenden Hund
  • Schnappen nach anderen Personen oder Hunden
  • Kratzspuren auf dem Parkett

Typische Schäden in der Pferdehaftpflicht (Beispiele):

  • Verletzung anderer Personen durch die Hufe beim Steigen
  • Niedertrampeln von Zäunen
  • Beschädigung fremder Reitutensilien

Versicherte Schäden durch Deck-Akte bei Hunden oder Pferden

Wenn ein Rüde ohne Erlaubnis des Tierhalters eine läufige Hündin deckt oder ein Hengst eine Stute, nennt man das einen “ungewollten Deckakt”. Dieser geht oft mit erheblichen Folgekosten einher wie Tierarzt-Kosten, eventueller Schwangerschaftsabbruch (vor allem bei Pferden) und natürlich auch die späteren Versorgungskosten der Welpen oder Fohlen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für diese Folgekosten auf.

Sonstige Leistungen der Tierhalterhaftpflicht bzw. Hundehaftpflicht

Aber auch wenn der Hund oder das Pferd selbst verunglückt und Such-, Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen, entstehen hohe Kosten, die von Premium-Tarifen übernommen werden.

Neben der Kostenübernahme für berechtigte Versicherungsfälle kümmert sich die Tierhalterhaftpflicht auch um unberechtigte Ansprüche, die andere an Dich stellen. Notfalls geht die Versicherung bis zum Gericht, um diese abzuwehren. Und nicht zuletzt beinhaltet die Versicherung auch eine Forderungsausfalldeckung, das heiß: Wenn ein fremdes Tier Dir Schaden zugefügt hat und der Halter diesen aber nicht bezahlen kann (weder aus eigener Tasche noch über eine Versicherung), übernimmt Deine Tierhalterhaftpflicht die Kosten hierfür.

Unser Tipp: Je nach Anbieter und gewähltem Tarif kann sich der Leistungsumfang der Tierhalterhaftpflicht unterscheiden. Deshalb ist es ratsam, die Beiträge und Konditionen zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Der Versicherungsschutz gilt dabei in der Regel nicht nur am Wohnort, sondern auch unterwegs (z. B. im Urlaub) und auch im Ausland. Dabei spielt es meistens keine Rolle, ob das Tier gerade von Dir als Halter beaufsichtigt wurde oder von Dritten. Das heißt, der Schutz ist auch gegeben, wenn das Nachbarskind mit dem Hund Gassi geht, dieser sich losreißt und einen Fahrradfahrer zum Sturz bringt oder wenn eine andere Person als der Halter das Pferd reitet und dieses scheut und dabei einen Zaun niederreißt.

Nachwuchs ist in der Tierhalterhaftpflicht/ Hundehaftplicht mitversichert

Sowohl Welpen als auch Fohlen sind in der Regel mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert und das oft beitragsfrei für einen Zeitraum von bis zu 12 oder 18 Monaten. Da gerade junge Tiere oft noch ungestüm und noch nicht richtig erzogen sind, ist das Risiko, dass sie einen Schaden verursachen, sogar noch größer als bei erwachsenen und gut erzogenen Tieren. Deshalb ist es dringend zu empfehlen, die Tierhalterhaftpflichtversicherung möglichst frühzeitig abzuschließen bzw. auf die Welpen auszuweiten - sofern sie nicht sowieso gesetzlich vorgeschrieben ist.

Welche Schäden sind durch eine Tierhaftpflichtversicherung nicht versichert?

Grundsätzlich nicht versichert sind sogenannte Eigenschäden, das sind Schäden, die das Tier Dir oder einem Familienmitglied zugefügt hat. Familienmitglieder haben bei den meisten Versicherungen den gleichen Status wie der Tierhalter, deshalb muss die Versicherung hier zum Beispiel weder Reparaturkosten noch Schmerzensgeld zahlen.

Wie bei allen Versicherungen gilt auch hier: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind natürlich ebenfalls von der Leistung ausgeschlossen.

Darüber hinaus kann jeder Anbieter selbst noch Ausschlüsse in seinen Versicherungsbedingungen festlegen. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Anbieter von der Leistungspflicht befreit wird, wenn das Tier vor dem Schaden nicht angeleint war und keinen Maulkorb trug - selbst wenn das jeweils zuständige Landesgesetz dies gar nicht vorgeschrieben hat. Es lohnt sich also, vor dem Vertragsabschluss genau die Versicherungskonditionen zu lesen und zu vergleichen.

Kein unbegrenzter Versicherungsschutz im Ausland für Tierhalter und Tier

Das Gleiche gilt auch für die Gültigkeit des Versicherungsschutzes im Ausland. Dies ist besonders wichtig, wenn Du häufiger mit dem versicherten Tier verreist, denn oft sind nur Reisen innerhalb der Europäischen Union ohne zeitliche Begrenzung versichert. Bei dem Aufenthalt in anderen Ländern gibt es dagegen häufig eine zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes. Informiere dich deshalb unbedingt vorher, wie lange der Versicherungsschutz gilt.

Deckt die Tierhaftpflicht bzw. Hundehaftpflich die Folgekosten, wenn das Tier den Besitzer verletzt?

Nein, wie bei allen Haftpflichtversicherungen deckt die Tierhalterhaftpflichtversicherung nur Schäden ab, die das versicherte Tier Dritten zufügt, also nicht dem Versicherungsnehmer oder seinen Familienmitgliedern.

Gilt die Versicherung nur für den Tierhalter oder sind auch andere versichert?

Bei den meisten Tarifen ist nicht nur der Tierhalter versichert, sondern auch die Miteigentümer oder Mithalter wie Familienmitglieder oder Mitbewohner. Bei Pferden sind auch Reiter und Reitbeteiligte mitversichert, bei Hunden auch Hüter - sofern sie das Hüten der Hunde nicht gewerbsmäßig, also zum Beispiel als professioneller Hundesitter ausüben.

Es gibt hierbei jedoch auch Grauzonen, in denen nicht ganz klar ist, ob der Versicherungsschutz auch für andere Personen gilt. Ein solches Beispiel ist der Nachbar, der Deinen Hund für die Dauer eines mehrwöchigen Auslandsaufenthalts zu sich nimmt und auf diesen aufpasst. In solchen Fällen empfiehlt es sich, mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt zu schildern, um eine eindeutige Information zur Deckung zu erhalten.

Hafte ich für mein Tier, auch wenn ich an einem Schaden nicht schuld bin?

Ja, denn wer Tiere hält, geht automatisch ein gewisses Risiko ein, da Tiere Schäden verursachen können. Deshalb unterstellt der Gesetzgeber allen Tierhaltern eine gewisse Mitschuld, auch wenn diese nicht direkt nachweisbar ist. Es gilt hier die sogenannte Gefährdungshaftung. Im Gegensatz dazu würde eine Person bei einer Verschuldungshaftung nur dann haftbar gemacht werden können, wenn sie eine unmittelbare Mitschuld an dem Schaden trägt.

Wichtig zu wissen: Sollte der Geschädigte selbst eine nachweisbare Mitschuld an dem entstandenen Schaden tragen, können mögliche Schadenersatzansprüche reduziert werden. Sprich mit Deiner Versicherung, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist.

Besondere Regelungen beim Versichern in der Tierhalterhaftpflichtversicherung für Nutztiere

Für Nutztiere gelten etwas andere Regelungen als für Haustiere. Wenn Du Nutztiere hältst, bist Du von der Gefährdungshaftung teilweise ausgenommen, das heißt, Du bist als Halter nicht zwangsläufig haftbar zu machen. Denn wenn Du nachweisen kannst, dass Du Deine Sorgfaltspflicht (zum Beispiel in Form eines sehr gut gesicherten Weidezauns) nicht verletzt hast, musst Du nicht für Schäden haften, die Deine Nutztiere (z. B. eine von der Weide ausgebrochene Kuh) verursacht haben.

Wichtig zu wissen: Als Nutztiere gelten auch Tiere, auf die Du privat oder beruflich angewiesen bist, also auch die Blinden- oder Begleithunde von Menschen mit Behinderung und die Diensthunde der Polizei.

Stimmt es, dass zahme Tiere wie Hunde und/oder Pferde in der Privathaftpflicht versichert sind?

Ob ein Tier “zahm” ist (was immer das genau bedeutet, denn hierfür gibt es keine einheitliche Definition, schon gar nicht über Tierarten hinweg) oder nicht, spielt für die Versicherung keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr die Tierart bzw. die Art der Nutzung der Tiere.

Folgende Tierarten sind automatisch mit der Privathaftpflicht abgedeckt und benötigen deshalb keinen zusätzlichen Versicherungsschutz durch eine Tierhalterhaftpflicht:

  • Nagetiere als Haustiere (z. B. Mäuse, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen)
  • Katzen
  • Vögel (z. B. Wellensittiche, Kanarienvögel)
  • Fische

Bei exotischen Tieren wie Spinnen, Schlangen, Leguanen oder anderen Reptilien ist die Versicherungsfrage nicht eindeutig. Auch bei Raubvögeln wie Adler oder Falken ist nicht sicher, ob eine Privathaftpflichtversicherung ausreicht. Wenn Du solche Tiere besitzt, solltest Du Dich Deine Privathaftpflicht kontaktieren und dort konkret nachfragen, ob ein Versicherungsschutz besteht oder nicht.

Bei Nutztieren wie Kaninchen, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Tauben und auch Bienen kommt es darauf an, ob Du die Tiere privat oder gewerblich hältst. Dienen die Tiere alleine dem privaten Zweck (zum Beispiel als natürlicher Rasenmäher, als Quelle der Selbstversorgung oder einfach als Hobby aus Liebe zum Tier) reicht in der Regel eine Privathaftpflicht. Sobald Du die Tiere aber in irgendeiner Form gewerblich nutzt und beispielsweise selbst hergestellten Schafskäse verkaufst, musst Du eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, die auch eine Tierhalterhaftpflicht einschließt.

Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht/ Hundehaftpflichtversicherung?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Rasse des Tieres, der Höhe der Deckungssumme und der Selbstbeteiligung, den gewünschten Zusatzleistungen und der Anzahl der zu versichernden Tiere - viele Anbieter gewähren einen Beitragsrabatt, wenn Du mehrere Tiere bei ihnen versicherst.

Unser Tipp: Die Deckungssumme bei der Haftpflicht für Tierhalter sollte so hoch gewählt sein, dass sie den größten denkbaren Schaden abdecken kann. Da Tiere nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden verursachen können, ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro zu empfehlen.

Unabhängig davon unterscheiden sich die Tarife der einzelnen Anbieter etwas in ihrer Preisgestaltung. Doch die meisten Versicherungen bieten die Tierhalterhaftpflicht für Hunde (auch Hundehaftpflicht genannt) ab etwa rund 60 Euro im Jahr und die Police für Pferde ab etwa 110 Euro pro Jahr an.

Kann ich die Tierhalterhaftpflicht/ Hundehaftpflicht steuerlich absetzen?

Ja, das ist tatsächlich möglich. Du kannst die Beiträge als Sonderausgabe bzw. Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angeben.

Wie viel Selbstbeteiligung fällt bei der Tierhaftpflicht/ Hundehaftpflicht an?

Die Höhe der Selbstbeteiligung kann von Tarif zu Tarif schwanken. Meistens liegt sie aber zwischen 100 und 300 Euro pro Schadensfall. Über den Selbstbehalt kannst Du in der Regel die Beitragshöhe ändern, denn je höher die Selbstbeteiligung ist, desto günstiger sind die Versicherungsbeiträge.

Es gibt allerdings auch Tarife ohne Selbstbeteiligung. Einige Anbieter verzichten darauf komplett oder sehen nur bei bestimmten Schäden (z. B. an geliehenen oder gemieteten beweglichen Gegenständen wie einer Pferdebox oder einem Transportanhänger) einen Selbstbehalt vor.

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Damit Du Dich im Falle eines Schadens, der durch Dein Tier verursacht wurde richtig absichern kannst, musst Du erst einmal wissen, welche die für Dich beste Tierhalterhaftpflichtversicherung ist. WechselGott hilft Dir dabei. Wir sind die Experten, die Dir beim Vergleich und Abschluss helfen. Mit uns erhältst Du privat und beruflich starke Leistungen zu einem attraktiven Beitrag.

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