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Reichen für den Fall, dass ich zum Pflegefall werde, die gesetzlichen Leistung aus oder ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Inhalt dieser Seite
- Wie hoch sind die Versorgungslücken nach Abzug der gesetzlichen Leistungen bzw. mit welchem Eigenanteil müssen Pflegebedürftige rechnen?
- Ich bin noch jung, ist es sinnvoll jetzt schon mit einem Tarif der Pflegezusatzversicherung vorzusorgen?
- Wie schließt Du mit der richtigen Pflegezusatzversicherung die finanzielle Lücke?
- Pflege-Bahr, Pflegetagegeldversicherung & Co. - Welche Varianten der Pflegezusatzversicherung gibt es?
- Was ist zu beachten, wenn Du mit einer Pflegeversicherung vorsorgen willst?
- Welche Pflegegrade möchtest Du mit der Pflegeversicherung absichern?
- Wie viel Pflegegeld brauche ich je Pflegegrad? Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung aus?
- Sollte man eher die ambulanten oder die stationären Leistungen der Pflegeversicherung hoch versichern?
- Werden vor dem Abschluss der privaten Pflegeversicherung Gesundheitsfragen gestellt?
- Warum sollte man eine Pflegezusatzversicherung, wie z.B. eine Pflegetagegeldversicherung möglichst nicht kündigen?
- Gibt es bei der Pflegezusatzversicherung im Falle einer Pflege eine Wartezeit?
- Muss der Beitrag der Pflegezusatzversicherung im Pflegefall weiterhin gezahlt werden?
- Was ist eine geförderte Pflegezusatzversicherung?
- Wie hoch muss ich den Vertrag abschließen, damit ich mir die staatliche Förderung sichere?
- Wie erhalte ich die staatliche Zulage für die Pflegezusatzversicherung?
- Die passende Pflegezusatzversicherung bei WechselGott finden
Das Wichtigste in Kürze
- Durch eine private Pflegeversicherung sicherst Du Dich zusätzlich gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit ab.
- Die private Pflegevorsorge ergänzt dabei die gesetzliche Pflegepflichtversicherung trägt dazu bei Deinen Eigenanteil an Pflegekosten zu reduzieren bzw. zu übernehmen.
- Mit einer Pflegezusatzversicherung sicherst Du Dir die bestmögliche Betreuung für einen späteren Pflegefall und entlasten hierdurch auch Deine Angehörigen.
- Je früher Du Dich um eine private Pflegeversicherung kümmerst, desto günstiger sind die Beitragssätze.
In Deutschland gibt es seit 1995 die Pflegeversicherung. Sie ist ebenso wie die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung und alle Personen, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind, sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Ihre Aufgabe ist es, pflegebedürftige Menschen finanziell zu unterstützen, damit sie die ambulante oder stationäre Pflege erhalten, die sie benötigen. Allerdings reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei weitem nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken.
Mit einer Pflegezusatzversicherung kannst Du diese sogenannte Versorgungslücke schließen. Auf diese Weise sorgst Du dafür vor, auch im höheren Alter im Falle einer Pflegebedürftigkeit flexibel in Deiner Entscheidung zu bleiben, wie und wo Du gepflegt werden möchtest. Je nachdem, ob Du beispielweise auch als Pflegefall möglichst lange in Deinem Zuhause bleiben möchtest oder in eine stationäre Pflegeeinrichtung wechseln möchtest, kannst Du bei der Pflegezusatzversicherung unterschiedliche Schwerpunkte setzen.
Mit der Zusatzversicherung kannst Du nicht nur dafür sorgen, auch im Alter einen gewissen Lebensstandard halten zu können, sondern entlastest gleichzeitig auch Deine Angehörigen wie Ehepartner und Kinder, die ansonsten möglicherweise für die Kosten aufkommen müssten. Wenn weder die Betroffenen selbst noch ihre Partner die Pflegekosten tragen können, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Allerdings erst, nachdem es geprüft hat, ob nicht die Kinder einen Teil der Pflegekosten übernehmen können. Ob sie hierzu verpflichtet sind, richtet sich nach ihrem Einkommen. Die entsprechenden Freibeträge sind in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zu finden. Sie gibt Auskunft darüber, ab welchem Einkommen Kinder ihre Eltern im Pflegefall unterstützen müssen. Allerdings ist die Einkommensgrenze recht hoch: Nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz besteht die Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern seit dem 1. Januar 2020 erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro.
Wichtig zu wissen: Die Unterhaltspflicht besteht übrigens nur für Verwandte ersten Grades, also Eltern und ihre Kinder, nicht aber für Enkelkinder, Geschwister, Tanten / Onkel oder Cousins / Cousinen. Auch der Schwiegersohn oder die Schwiegertochter ist nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Deshalb wird sein/ihr Einkommen bei der Berechnung des Jahresbruttoeinkommens auch nicht berücksichtigt, sondern nur das von den Kindern selbst.
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Wie hoch sind die Versorgungslücken nach Abzug der gesetzlichen Leistungen bzw. mit welchem Eigenanteil müssen Pflegebedürftige rechnen?
Wie hoch die Versorgungslücken und der Eigenanteil sind, hängt von mehreren Faktoren ab, denn die Pflegekosten selbst können stark variieren. Sie sind abhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit, der Art der Versorgung und dem Wohnort. Für die gesetzliche Pflegeversicherung spielt der Wohnort dagegen keine Rolle, sie staffelt ihre Leistungen nach Pflegegrad und Versorgungsart.
Bei einer vollstationären Versorgung übernimmt die Pflegeversicherung (Stand: August 2022) bei
- Pflegegrad 1: bis zu 125 Euro
- Pflegegrad 2: bis zu 770 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 2.005 Euro
Die tatsächlichen Kosten eines Pflegeheims bei Unterbringung mit Vollverpflegung betragen aber in der Regel 3.000 bis 4.000 Euro. Die Differenz von bis zu 2.000 Euro oder mehr muss von der betroffenen Person selbst bzw. ihren Angehörigen bezahlt werden.
Tatsächlich liegt der monatliche Eigenanteil für die Pflegeheimkosten bei vollstationärer Pflege im Bundesdurchschnitt bei rund 2.057 Euro (Stand: 2020) und weist große regionale Unterschiede auf, mit höheren Durchschnittswerten im Westen Deutschlands als im Osten. Am höchsten lag der durchschnittliche monatliche Eigenanteil an den Pflegeheimkosten in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Baden-Württemberg und in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen am niedrigsten.
Ich bin noch jung, ist es sinnvoll jetzt schon mit einem Tarif der Pflegezusatzversicherung vorzusorgen?
In jungen Jahren denkt kaum jemand an Alter und Pflegebedürftigkeit und schon gar nicht, welche finanziellen Belastungen mit einer Pflegebedürftigkeit einhergehen. Wenn Pflegebedürftigkeit überhaupt ein Thema ist, dann haben viele junge Menschen das Gefühl, dass sie selbst sicher nicht betroffen sein werden.
Doch die Statistik sagt etwas anderes: Inzwischen wird fast jeder zweite Mann und fast drei von vier Frauen im Laufe des Lebens einmal pflegebedürftig. Mit anderen Worten: Die Wahrscheinlichkeit, einmal im Leben zum Pflegefall zu werden, liegt für Männer bei knapp 50 % und für Frauen sogar bei etwa 75 %. Aktuell sind in Deutschland etwa 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig - mit stark steigender Tendenz. Ein Grund hierfür ist die zunehmend höhere Lebenserwartung dank des medizinischen Fortschritts und des gesünderen Lebensstils. Prognosen zufolge soll sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050 sogar verdoppeln - eine enorme Herausforderung für jede Sozialgesellschaft und für jeden Einzelnen.
Die Finanzierung der Pflege ist nicht alleine über die gesetzliche Pflegeversicherung möglich. Jeder braucht eine private finanzielle Absicherung in Form einer Pflegezusatzversicherung. Diese kannst Du jederzeit abschließen, auch schon in jungen Jahren. Oder gerade in jungen Jahren, denn beim Versicherungsantrag werden Gesundheitsfragen gestellt, deren Antworten einen Einfluss auf die Beitragshöhe haben können. Bei bestimmten Vorerkrankungen kann das Versicherungsunternehmen den Antrag auch ablehnen. Da junge Menschen meist weniger Vorerkrankungen aufweisen und in der Regel auch eine längere Ansparphase haben, ist ihr Beitrag für die Pflegezusatzversicherungen günstiger.
Unser Tipp: Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung im jungen Alter ist noch aus einem anderen Grund sinnvoll: Pflegebedürftigkeit kann auch als Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung im jugendlichen Alter auftreten. Auch hier bietet die Zusatzversicherung eine finanzielle Entlastung für die Betroffenen und ihre Familien.
Wie schließt Du mit der richtigen Pflegezusatzversicherung die finanzielle Lücke?
Niemand weiß, ob und in welchem Ausmaß er oder sie im Laufe des Lebens pflegebedürftig wird. Je nachdem, wann die Pflegebedürftigkeit eintritt, können für die Pflege Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro entstehen, von denen die gesetzliche Pflegeversicherung jedoch nur einen bestimmten Anteil übernimmt. Umso wichtiger ist es, die daraus resultierende Versorgungslücke mit der richtigen Pflegezusatzversicherung zu schließen.
Hierfür stehen grundsätzlich vier verschiedene Arten der Pflegezusatzversicherung zur Verfügung, die teilweise unterschiedliche Leistungen bieten. Je nachdem, welche Schwerpunkte bzw. Ansprüche Du hast, bieten sich jeweils andere Zusatzversicherungen an, um die Versorgungslücke am besten zu schließen.
Pflegezusatzversicherung: Pflegetagegeldversicherung
Bei dieser beliebtesten Form der Pflegezusatzversicherung zahlt die Versicherung im Pflegefall einen vorab vereinbarten festen Tagessatz (Pflegetagegeld), der je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfällt. Die Verwendung des Tagessatzes aus der Pflegetagegeldversicherung ist frei.
Pflegezusatzversicherung: Pflegekostenversicherung
Bei dieser Versicherungsform übernimmt die Versicherung tatsächlich verursachte Pflegekosten. Voraussetzung hierfür ist, dass auch Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung in Anspruch genommen werden.
Pflegezusatzversicherung: Pflegerentenversicherung
Hierbei handelt es sich nicht um eine Risikoabsicherung, sondern um eine kapitalbildende Versicherung. Wer pflegebedürftig wirst, erhält lebenslang eine monatliche Rente, deren Höhe abhängig vom Pflegegrad ist. Wer die Pflege übernimmt, spielt dabei keine Rolle.
Pflegezusatzversicherung: Pflege-Bahr
Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine vom Staat bezuschusste Pflegetagegeldversicherung. Für einen Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro pro Monat zahlt der Staat 5 Euro dazu.
Unser Tipp: Manche Versicherer bieten neben der (anteiligen) zusätzlich verschiedene Assistance-Leistungen an wie zum Beispiel Beratungen zu nötigen Umbaumaßnahmen, Hilfe bei der Organisation eines Pflegedienstes, Schulungen für die Angehörigen, psychologische Unterstützung, usw.
Pflege-Bahr, Pflegetagegeldversicherung & Co. - Welche Varianten der Pflegezusatzversicherung gibt es?
Es gibt vier Varianten der Pflegezusatzversicherung: Pflegetagegeldversicherung (Sonderform: Pflege-Bahr), die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Diese Varianten (Ausnahme: Pflege-Bahr) haben einige Gemeinsamkeiten. Auch ist die Beitragshöhe abhängig von Deinem Alter (je jünger, desto günstiger) und Gesundheitszustand, der über Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss erfragt wird. Bei Vorerkrankungen sind die Beiträge höher (Risikozuschlag). Darüber hinaus gibt es aber auch große Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten:
Pflegeversicherung: Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung ist die verbreitetste Pflegezusatzversicherung. Ausgezahlt wird ein pauschaler Tagessatz zur freien Verwendung. Das heißt, der Versicherungsnehmer entscheidet selbst, ob mit dem Geld ein mobiler Pflegedienst bezahlt oder ein Beitrag zu den Pflegekosten in einer stationären Einrichtung geleistet werden soll. Der Tagessatz kann auch pflegenden Angehörigen zugutekommen oder für verschiedene Hilfsdienste (z. B. Essen-Bringdienste, Putzhilfe) eingesetzt werden. Du musst nicht nachweisen, wofür Du das Geld verwendest und kannst den Betrag, der am Ende des Monats übrig sein sollte, ansparen oder nach Belieben ausgeben.
Wie hoch der Tagessatz ist, hängt von dem Pflegegrad ab, das heißt, die Pflegebedürftigkeit muss von offizieller Stelle aus festgestellt werden. Ab Pflegegrad 4 oder 5 zahlt die Versicherung den kompletten Tagessatz, bei einem niedrigen Pflegegrad erfolgt die Zahlung anteilig.
Wichtig zu wissen: Wenn Du die Pflegetagegeldversicherung kündigst oder nicht pflegebedürftig wirst, sind die gezahlten Beiträge weg.
Pflegeversicherung: Pflege-Bahr
Eine besondere Art der Pflegetagegeldversicherung ist der sogenannte Pflege-Bahr. Sie ist benannt nach dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr und fördert die private Vorsorge durch eine Pflegezusatzversicherung mit einem staatlichen Zuschuss. Voraussetzung hierfür ist, dass Du mindestens 10 Euro pro Monat einzahlst - dann zahlt der Staat weitere 5 Euro pro Monat dazu. Mit dieser Subvention will der Staat die private Pflegevorsorge attraktiver und zugänglicher machen. Deshalb sind die Beiträge äußerst niedrig und es müssen vorab keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Zudem darf kein Antragsteller abgelehnt werden, dafür sind allerdings auch die Leistungen kleiner.
Die Höhe der ausgezahlten Tagessätze ist abhängig von dem Pflegegrad, wobei die Anbieter von Pflege-Bahr-Tarifen gesetzlich dazu verpflichtet sind, auch bei einem niedrigen Pflegegrad einen Mindestbetrag auszuzahlen. Dieser beginnt bei Pflegegrad 1 mit 60 Euro und steigt dann kontinuierlich auf maximal 600 Euro (bei Pflegegrad 5) an.
Wichtig zu wissen: Bei Pflege-Bahr-Tarifen dürfen Leistungen und Beiträge dynamisch erhöht werden, um diese an die allgemeine Inflationsrate anzupassen.
Allerdings wird das Geld erst frühestens nach 5 Jahren gezahlt (Wartezeit) und reicht oft nicht aus. Manchmal kann es deshalb notwendig sein, eine Kombination aus geförderter und nicht-geförderter Zusatzversicherung zu wählen, die jedoch deutlich teurer ist.
Pflegeversicherung: Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung übernimmt tatsächlich entstandene Pflegekosten, diese allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Um die Kosten erstattet zu bekommen, musst Du die entsprechenden Rechnungen (z. B. vom Pflegeheim, dem ambulanten Pflegedienst) bei der Versicherung einreichen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass auch Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Diese sind nämlich direkt mit den Zahlungen der Pflegekostenversicherung verbunden. Je nach Anbieter und Tarif gibt es zwei Varianten:
Variante 1: Die Pflegezusatzversicherung verdoppelt oder verdreifacht den Anteil der gesetzlichen Pflegeversicherung (oder stockt ihn um einen gewissen Anteil auf).
Achtung: Bei der Pflege durch Angehörige oder Freunde ist kein Kostennachweis erforderlich. Aber einige Versicherungen zahlen den vollen Satz nur bei einer professionellen Pflege und einen Anteil bei der Pflege durch Angehörige.
Variante 2: Die Zusatzversicherung übernimmt die Pflegekosten, die nicht über die gesetzliche Versicherung abgerechnet werden können. Dies gilt jedoch nur für Kosten des Pflegeheims oder Pflegedienstes und in der Regel nicht (oder kaum) für pflegende Angehörige. Bis zu einem bestimmten Höchstbetrag können sich die Pflegebedürftigen ihre Ausgaben (gegen Nachweis) erstatten lassen.
Auch die Pflegekostenversicherung zahlt bei Kündigung des Vertrages oder der Nichtinanspruchnahme von Leistungen keine Beiträge zurück.
Wichtig zu wissen: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Pflege-Einrichtung werden in der Regel nicht übernommen.
Pflegeversicherung: Pflegerentenversicherung
Wie der Name bereits sagt, zahlt die Pflegerentenversicherung bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente - lebenslang und unabhängig davon, wer die Pflege übernimmt. Die Höhe der Rente ist abhängig vom Pflegegrad, eine Auszahlung ist bei den meisten Anbietern ab Pflegegrad 2 möglich. Im direkten Vergleich mit den anderen Versicherungsformen sind die Beiträge für die Pflegerentenversicherungen über die gesamte Laufzeit hinweg festgelegt, aber auch höher. Und der Abschluss des Vertrags schwieriger, da hier mehr Gesundheitsfragen zu beantworten sind.
Dafür hat die Versicherung einen Rückkaufwert - für den Fall der vorzeitigen Kündigung. Das heißt, wenn Du die Versicherung kündigst, erhältst Du einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerstattet. Im Todesfall erhalten die Erben diese Summe.
Was ist zu beachten, wenn Du mit einer Pflegeversicherung vorsorgen willst?
Bei der Auswahl der Pflegezusatzversicherung gibt es große Unterschiede zwischen den Versicherungsformen, Anbietern und Tarifen. Um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, solltest Du auf Folgendes achten:
- Höhe des Tagesgeldes: mindestens 75 Euro, das entspricht einem Monatssatz von etwa 2.250 Euro und kann die Versorgungslücke in der Regel gut ausgleichen
- Dynamische / regelmäßige Anpassung der Leistungen - im Idealfall ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Keine Wartezeiten (Versicherungsschutz ab dem 1. Tag der Vertragslaufzeit)
- Leistungen ab Pflegegrad 1 - unabhängig von der Art der Unterstützung (Angehörige, ambulanter Pflegedienst)
- Keine Zahlung weiterer Versicherungsbeiträge bei Pflegebedürftigkeit
Alle, die erwägen, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen, sollten schon bei der Auswahl der Pflegezusatzversicherung darauf achten, dass der Vertrag auch im Ausland gültig ist und die Leistungen auch ins Ausland zahlt.
Wichtig zu wissen: Unabhängig von den Produktmerkmalen der einzelnen Zusatzversicherungen gilt für alle Versicherungsprodukte: Beantworte alle Gesundheitsfragen unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß. Bei unvollständigen oder falschen Angaben kann die Versicherung die Leistung verweigern und den Vertrag kündigen.
Welche Pflegegrade möchtest Du mit der Pflegeversicherung absichern?
Die Versicherer bieten in der Regel verschiedene Tarife bei Pflegezusatzversicherungen an. Diese unterscheiden sich unter anderem darin, welche Pflegegrade sie absichern. Üblicherweise hast Du die Wahl zwischen drei verschiedenen Stufen, wobei die Namen der Tarife von Anbieter zu Anbieter variieren können:
- Basis-Tarif: In diesen Tarifen sind die Pflegegrade 4 und 5 abgesichert.
- Komfort-Tarif: Diese Tarife umfassen in der Regel die Pflegegrade 3, 4 und 5.
- Premium-Tarif: Mit diesem Tarif bist Du ab Pflegegrad 1 abgesichert:
Je nach Anbieter und Tarif kannst Du bedarfsabhängig Dein monatliches Pflegegeld wählen, das Du bei Pflegebedürftigkeit auf jeden Fall erhältst.
Seit 1.1.2017 wird die Pflegebedürftigkeit einer Person anhand von fünf Pflegegraden (früher: Pflegestufen) beschrieben. Bei dieser Einteilung geht es weniger um einzelne Tätigkeiten durch das Personal, sondern vielmehr um die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person und ihre Auswirkungen auf ihre Selbstständigkeit. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad ist, desto größer ist die Beeinträchtigung und desto höher sind die Leistungen. Konkret lautet die Einteilung:
- Pflegegrad 1: Selbstständigkeit ist gering beeinträchtigt
- Pflegegrad 2: Selbstständigkeit ist erheblich beeinträchtigt
- Pflegegrad 3: Selbstständigkeit ist schwer beeinträchtigt
- Pflegegrad 4: Selbstständigkeit ist schwerst beeinträchtigt
- Pflegegrad 5: Selbstständigkeit ist schwerst beeinträchtigt und es gibt besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Die Pflegebedürftigkeit bzw. der Pflegegrad muss im Rahmen einer Begutachtung festgestellt werden. Bei gesetzlich Versicherten ist hierfür der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zuständig, bei privat Versicherten übernimmt die Firma Medicproof die Begutachtung.
Wichtig zu wissen: Laut Definition besteht eine Pflegebedürftigkeit dann, wenn eine Person in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt ist, sodass sie mehr als 6 Monate lang auf die Unterstützung und Pflege anderer Personen angewiesen ist. Diese Unterstützung muss dauerhaft erforderlich sein. Bei einem vorübergehenden Bedarf (zum Beispiel nach einem Unfall), ist nicht die Pflegeversicherung, sondern die gesetzliche oder private) Krankenversicherung oder die Unfallversicherung zuständig.
Wie viel Pflegegeld brauche ich je Pflegegrad? Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung aus?
Das hängt davon ab, wie hoch die Pflegekosten in dem jeweiligen Pflegegrad sind und wie groß die Versorgungslücke ist. Als Faustregel gilt: Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur etwa die Hälfte der anfallenden Pflegekosten. Die andere Hälfte musst Du entweder aus eigener Tasche bezahlen oder über die Pflegezusatzversicherung absichern. Deshalb empfehlen Experten, dass die Zusatzversicherung den gleichen Betrag zahlen sollte wie die gesetzliche Pflegeversicherung. Nach dieser Faustregel bräuchtest Du für:
- Pflegegrad 1: ca. 100 Euro
- Pflegegrad 2: ca. 700 Euro
- Pflegegrad 3: ca. 1.200 Euro
- Pflegegrad 4: ca. 1.700 Euro
- Pflegegrad 5: ca. 2.000 Euro
Diese Beträge dienen nur als Orientierung und können keine persönliche Beratung ersetzen. Um die finanziellen Risiken gut abzusichern, empfiehlt sich eine individuelle Kostenkalkulation.
Sollte man eher die ambulanten oder die stationären Leistungen der Pflegeversicherung hoch versichern?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn hier spielt der individuelle Bedarf eine sehr große Rolle. Viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 werden zu Hause gepflegt, deshalb wären für sie ambulante Leistungen besonders wichtig. Ab Pflegegrad 4 ist eine häusliche Pflege schwierig, die meisten Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5 werden in stationären Pflege-Einrichtungen gepflegt, deshalb wären für sie höhere stationäre Leistungen zu empfehlen.
Da die Art und das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit jedoch weder vorhersehbar noch beeinflussbar sind, ist es schwierig, eine allgemeingültige Empfehlung abzugeben. Es ist aber auf jeden Fall sinnvoll, sich hier von einem erfahrenen Experten beraten zu lassen.
Ist zur Versorgung des Pflegebedürftigen eine Pflege im Heim (stationäre Pflege) notwendig oder die Pflege zu Hause (ambulante oder häusliche Pflege) möglich?
Wer pflegebedürftig ist und Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann, kann diese Leistungen grundsätzlich sowohl für die stationäre als auch für die ambulante oder häusliche Pflege erhalten. Je nachdem, für welche Art der Versorgung Du Dich entscheidest, unterscheiden sich jedoch die Leistungen.
Vollstationäre Pflege im Pflegefall
Bei der vollstationären Pflege zahlt die Versicherung pauschale Leistungen, deren Art und Umfang sich je nach Pflegegrad unterscheiden. Grundsätzlich beziehen sich die Leistungen auf Pflege-Aufwendungen, zu denen auch Aufwendungen für Betreuung und pflegerische medizinische Behandlungen gehören.
Ambulante Pflege durch z.B. Angehörige
Wenn Angehörige (z. B. Kinder) oder Freunde die häusliche Pflege übernehmen, zahlt die Pflegeversicherung ein sogenanntes Pflegegeld direkt an die versicherte Person. Dieses Pflegegeld kann sie dann an diejenigen weitergeben, die die Pflegeleistung erbringen.
Übernimmt ein professioneller ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege, gibt es Pflegesachleistungen. Diese werden - anders als das Pflegegeld - direkt mit dem verantwortlichen Pflegedienst abgerechnet. Je nach individuellem Bedarf können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden.
Achtung: Nicht alle Versicherungen zahlen auch bei ambulanter Pflege Tagegeld. Hier ist ein sorgfältiger Blick in die Vertragsbedingungen ratsam.
Tages- oder Nachtpflege bei Pflegebedürftigkeit
Bei der häuslichen Pflege (egal, ob durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst) ist auch eine stundenweise Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung möglich. In diesem Fall gibt es hierfür - zusätzlich zum Pflegegeld, das die Angehörigen für die häusliche Pflege erhalten oder den Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch den ambulanten Pflegedienst - weitere Pflegesachleistungen.
Weitere sinnvolle Leistungen bei Pflegegrad
Darüber hinaus kann die Pflegeversicherung Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln (z. B. Lagerungsmatratzen), Verbrauchsmitteln (z. B. FFP2-Masken) oder technischen Hilfsmitteln (z. B. Hausnotruf) gewähren. Eine Kostenbeteiligung an der Umgestaltung der Wohnung zu einem altersgerechten Wohnraum ist ebenfalls möglich.
Unser Tipp: Unabhängig von der Art der Versorgung ist die maximale Höhe der Leistungen festgelegt. Diese liegt in der Regel deutlich unter den tatsächlichen Pflegekosten. Die Differenz müssen die pflegebedürftigen Personen oder ihre Angehörigen selbst bezahlen, was eine erhebliche finanzielle Belastung bedeutet. Um sich vor diesem Risiko zu schützen und finanziell abzusichern, ist eine private Zusatzversicherung dringend anzuraten.
Werden vor dem Abschluss der privaten Pflegeversicherung Gesundheitsfragen gestellt?
Ja, damit wollen die Versicherer vermeiden, dass sie Personen mit einem erhöhten Pflegebedürftigkeitsrisiko aufnehmen, da diese ein finanzielles Risiko der Versicherung darstellen. Jede Versicherung hat das Recht, bestimmte Personengruppen von dem Versicherungsschutz auszuschließen. Dieses Recht üben auch viele Anbieter aus, bei einigen Versicherungen wird bei bestimmten Vorerkrankungen ein Risikoaufschlag fällig.
Die Gesundheitsfragen können je nach Versicherungsform und Anbieter stark variieren. Hierbei ist zwischen offenen und geschlossenen Gesundheitsfragen zu unterscheiden. Geschlossene Fragen beziehen sich auf einzelne Diagnosen in einem bestimmten Zeitraum wie zum Beispiel: “Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine Tumorerkrankung diagnostiziert?”.
Bei einigen Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Bandscheibenvorfällen ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung in der Regel problemlos möglich. Mit Einschränkungen im Versicherungsschutz bzw. höheren Beiträgen musst Du rechnen bei Erkrankungen wie Rheuma, Fibromyalgie oder Depressionen. Schwerer wird es dagegen, eine Zusatzversicherung zu finden für Personen mit Krebserkrankungen, Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Gut zu wissen: Grundsätzlich gilt: Alle nicht ausdrücklich abgefragten Erkrankungen und Diagnosen sind automatisch mitversichert!
Offene Gesundheitsfragen fragen nicht nach einzelnen Diagnosen, sondern allgemein nach gesundheitlichen Problemen wie zum Beispiel: “Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von einem Arzt wegen Ihrer gesundheitlichen Beschwerden behandelt?”.
Unabhängig von der Anzahl und dem Inhalt der Gesundheitsfragen musst Du sie alle wahrheitsgemäß beantworten. Ansonsten riskierst Du später Deinen Versicherungsschutz. Eine unvollständige oder falsche Beantwortung kann als arglistige Täuschung gedeutet werden. In diesem Fall kann die Versicherung den Vertrag als nichtig erklären und ist nicht mehr zur Leistung verpflichtet. Die bislang gezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Unser Tipp: Wenn Du aufgrund von Vorerkrankungen oder chronischen Erkrankungen keine Pflegezusatzversicherung abschließen kannst, kann ein staatlich geförderter Pflege-Bahr-Tarif eine Alternative sein. Diese sind für alle Personen zugänglich - ohne Gesundheitsfragen.
Warum sollte man eine Pflegezusatzversicherung, wie z.B. eine Pflegetagegeldversicherung möglichst nicht kündigen?
Vorsorge-Versicherungen mit langer Laufzeit sollte man möglichst nicht kündigen. Das gilt auch für die Pflegezusatzversicherung und zwar aus mehreren Gründen:
1. Ohne Pflegezusatzversicherung bist Du gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit nicht mehr abgesichert.
2. Die Beitragshöhe ist in der Regel von dem Alter und Gesundheitszustand der versicherten Person abhängig. Solltest Du Deine Versicherung kündigen und zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Vertrag abschließen wollen, musst Du mit höheren Beiträgen rechnen. Das gilt insbesondere dann, wenn Du in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme hattest. Im schlimmsten Fall kann es dann sogar sein, dass die Versicherung Deinen Antrag ablehnt.
3. Mit Ausnahme der Pflegerentenversicherung sind bei allen Versicherungsformen gezahlte Beiträge unwiderruflich verloren, sobald Du den Vertrag kündigst. Da Du dann auch keine Leistungen mehr von der Versicherung erhältst, hast Du die Beiträge sozusagen umsonst bezahlt.
Unser Tipp: Wenn Du eine Kündigung erwägst, weil Du gerade einen finanziellen Engpass hast und die Versicherungsbeiträge nicht bezahlen kannst, solltest Du Kontakt mit der Versicherung aufnehmen. Bei vielen Unternehmen ist es möglich, die Beitragszahlungen für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen oder zu reduzieren. Es kann jedoch sein, dass während dieser Zeit andere Versicherungsbedingungen gelten und zum Beispiel keine Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Gibt es bei der Pflegezusatzversicherung im Falle einer Pflege eine Wartezeit?
Das hängt von dem jeweiligen Tarif ab. Die meisten Pflegezusatzversicherungen verzichten auf eine Wartezeit und bieten einen sofortigen Versicherungsschutz ab dem ersten Tag. Es gibt jedoch auch einige Tarife, in denen eine Wartezeit vorgesehen ist. Diese beträgt meist 1-3 Jahre. Eine Ausnahme stellen sogenannte Pflege-Bahr-Tarife dar. Diese Tarife haben alle - unabhängig von ihrem Anbieter - eine Wartezeit von bis zu 5 Jahren. Ein Grund hierfür ist, dass der Pflege-Bahr für alle Menschen zugänglich und keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Solltest Du während der Wartezeit pflegebedürftig werden, hast Du keinen Anspruch auf Leistungen. Dieser beginnt erst nach dem Ende der Wartezeit - es sei denn, die Pflegebedürftigkeit ist Folge eines Unfalls. Dann entfällt die Wartezeit in der Regel und die meisten Versicherer zahlen das Pflegegeld sofort aus.
Muss der Beitrag der Pflegezusatzversicherung im Pflegefall weiterhin gezahlt werden?
Das ist von dem jeweiligen Tarif abhängig: Es gibt Tarife mit und ohne Beitragsfreistellung im Leistungsfall. Bei den Tarifen, die bei Pflegebedürftigkeit eine Beitragsfreistellung vorsehen, lassen sich grundsätzlich zwei Varianten unterscheiden:
Bei Variante 1 gilt die Beitragsfreistellung schon ab Pflegegrad 1. Das heißt, sobald Deine Selbstständigkeit gering beeinträchtigt ist und Dir Pflegegrad 1 attestiert wurde, musst Du keine Beiträge mehr bezahlen. Bei Variante 2 gilt die Beitragsfreistellung erst ab einem höheren Pflegegrad, manchmal sogar erst ab Pflegegrad 5.
Obwohl die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens einmal pflegebedürftig zu werden, recht hoch ist, ist die Wahrscheinlichkeit, Pflegegrad 5 zu erreichen, vergleichsweise niedrig. Die meisten Pflegebedürftigen haben einen niedrigen Pflegegrad. Deshalb solltest Du gut überlegen, ab welchem Pflegegrad Du eine Beitragsfreistellung wünschst. Allerdings sind Tarife mit Beitragsfreistellung bei einem hohen Pflegegrad in der Regel preisgünstiger als solche, die schon bei niedrigem Pflegegrad auf die Beiträge verzichten.
Im direkten Vergleich sind Tarife ohne Beitragsfreistellung am günstigsten, dafür musst Du aber sicherstellen, dass das Pflegegeld, das Du bei Pflegebedürftigkeit erhältst, auch die Versicherungsbeiträge abdeckt. Ansonsten besteht das Risiko, den Versicherungsschutz und damit auch die Leistungen zu verlieren.
Wichtig zu wissen: Pflege-Bahr-Tarife haben grundsätzlich keine Beitragsfreistellung, hier musst Du die Beiträge auch weiterzahlen, wenn der Versicherungsfall (Pflegebedürftigkeit) bereits eingetreten ist.
Was ist eine geförderte Pflegezusatzversicherung?
Geförderte Pflegezusatzversicherungen sind zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossene Pflegeversicherungen, die vom Staat durch Zuschüsse subventioniert werden. Das bekannteste Beispiel für eine geförderte Pflegezusatzversicherung ist der Pflege-Bahr. Mit ihr will der Staat die private Pflegevorsorge einerseits attraktiver und andererseits zugänglicher machen. Attraktiver bedeutet: Für einen bestimmten Beitragssatz zahlt der Staat eine kleine Zulage, wodurch die Motivation zum Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung erhöht werden soll.
Gleichzeitig hat jeder Zugang zu einer geförderten Pflegezusatzversicherung. Die Anbieter stellen keine Gesundheitsfragen und dürfen niemanden aufgrund seines Alters oder Gesundheitszustands ablehnen. Deshalb lohnt sich diese geförderte Versicherung vor allem für Personen, die bei anderen Anbietern aufgrund ihrer Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten keinen Vertrag abschließen können oder Personen mit geringem Einkommen.
Wichtig zu wissen: Bei einem finanziellen Engpass kannst Du den Vertrag über einen gewissen Zeitraum hinweg ruhen lassen - vorausgesetzt, Du kannst die finanzielle Hilfebedürftigkeit nachweisen. Allerdings setzt in dieser Zeit auch der Versicherungsschutz aus.
Wie hoch muss ich den Vertrag abschließen, damit ich mir die staatliche Förderung sichere?
Um die staatliche Förderung bei einem Pflege-Bahr-Tarif (so der Name der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen) zu erhalten, musst Du pro Monat einen Beitrag von mindestens 10 Euro einzahlen. Dann erhältst Du eine staatliche Zulage in Höhe von 5 Euro pro Monat, also einen Förderzuschuss von 60 Euro pro Jahr. Natürlich darf der Beitrag auch höher liegen, mit zunehmendem Alter beim Vertragsabschluss steigt der Beitrag automatisch.
Die Höhe der Leistungen ist für jeden Pflegegrad einzeln festgelegt, darf jedoch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übersteigen.
Der staatliche Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers gezahlt. Es spielt auch keine Rolle, ob Du gesetzlich oder privat versichert bist. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die staatliche Förderung zu erhalten: So beträgt das Mindestalter der Versicherten 18 Jahre und Personen, die schon Pflegeleistungen beziehen, sind als Versicherungsnehmer ausgeschlossen.
Unser Tipp: Du kannst Deinen Beitrag (Eigenanteil) für die Pflegezusatzversicherung steuerlich geltend machen. Der Beitrag gehört zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen, die Du in der Steuererklärung aufführen kannst. Dazu musst Du einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Wie erhalte ich die staatliche Zulage für die Pflegezusatzversicherung?
Die staatliche Zulage wird immer direkt an den Anbieter des Tarifs gezahlt - sofern sie vorab beantragt wurde. In der Regel übernimmt die Versicherung selbst diesen Antrag, sofern Du ihr dafür eine Vollmacht ausgestellt hast. Verantwortlich für die Auszahlung ist eine zentrale Stelle bei der “Deutschen Rentenversicherung Bund”. An sie muss auch der Zulagenantrag mit allen notwendigen Angaben gehen.
Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung der Zulage an die Versicherung, die diese dann Deinem Vertrag gutschreibt.
Wichtig zu wissen: Der Zulagenanspruch besteht nur, wenn die versicherte Person gleichzeitig eine Pflegepflichtversicherung besitzt. Außerdem kann jeder nur eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abschließen.
Die passende Pflegezusatzversicherung bei WechselGott finden
Eine private Vorsorge als finanzielle Absicherung für den Pflegefall ist unverzichtbar, um den Eigenanteil an möglichen Pflegekosten möglichst gering zu halten. Je nach individueller Situation und persönlichen Wünschen bieten sich hierfür verschiedene Lösungen an. Bei WechselGott kannst Du Dich in einem persönlichen Gespräch mit unseren Versicherungsexperten unabhängig beraten lassen und die Versicherungspolice finden, die am besten zu Dir und Deiner Situation passt.
Du hast noch Fragen zum Thema Pflegezusatzversicherung? Du willst von Anfang an die für Dich besten Versicherungen abschließen oder Deine Stromkosten senken? Nimm noch heute Kontakt zu WechselGott auf oder lade unsere App herunter. Unsere Experten freuen sich auf Dich und sorgen dafür, dass Du in keinem Lebensbereich zu schlecht oder teuer versichert bist!