Kaum jemand rechnet damit, krankheits- oder unfallbedingt plötzlich die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben zu können. Und doch wird jede fünfte erwerbsarbeitende Person im Laufe ihres Lebens einmal berufsunfähig. Psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparat sowie Krebserkrankungen rangieren dabei unter den Top 3 Ursachen für Berufs- oder Dienstunfähigikeit.

Angestellte und Selbstständige sorgen für diesen Fall mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung [hier zum Ratgeber BU verlinken] vor. Doch auch Staatsdienende sind nicht vor den Folgen einer sogenannten Dienstunfähigkeit gefeit. Nicht nur Polizistinnen im Außendienst, Feuerwehrmänner und Soldaten oder unter großer Belastung arbeitende Lehrer können vom Schicksal getroffen werden. Auch Richter, Staatsanwältinnen und Mitarbeitende in der Verwaltung tragen ein nicht unerhebliches Risiko, dienstunfähig zu werden.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) sichert Beamte und Beamtinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen im Staatsdienst gegen das Risiko des Erwerbsausfalles durch psychische Belastung, Krankheit oder Unfall ab. Der Dienstherr schickt seine Beamten und Beamtinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen bei Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel. Sie schließt Deine Versorgungslücke als Beamter/Beamtin, indem sie Dir als Ergänzung zu Deinem Ruhegehalt eine monatliche Rente auszahlt, wenn Du in den vorzeitigen Ruhe¬stand versetzt wirst. So kannst Du Deinen Lebensstandard halten, obwohl Du durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeiten kannst.

Gerade auf Widerruf oder noch auf Probe im öffentlichen Dienst Beschäftigte erhalten bei Dienstunfähigkeit in den ersten Dienstjahren nicht einmal eine Mindestversorgung durch den Staat. Und auch Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit lediglich in Form einer Basis-Absicherung, dem sogenannten Ruhegehalt, versorgt. Dazu müssten Beamten und Beamtinnen mindestens 5 Jahre lang verbeamtet auf Lebenszeit im Dienst gewesen sein. Die bei Dienstunfähigkeit gezahlte Pension hängt außerdem vom Dienstalter ab, wodurch potenziell eine finanzielle Lücke entsteht, die sich auch auf die Altersvorsorge auswirkt.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung wird als freiwillige Versicherung von den Beamten und Beamtinnen bzw. Lehrern und Lehrerinnen eigenständig abgeschlossen.

Tipp: Schon als Beamtenanwärter/-anwärterin oder während Deines Referendariats solltest Du die Versorgungslücke zwischen Ruhegehalt und ordentlicher Besoldung schließen, die im Zuge einer Dienstunfähigkeit entsteht.

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Kosten für eine Dienstunfähigkeitsversicherung bemessen sich nach Deinem Eintrittsalter, der gewählten Versicherungssumme und dem Risikofaktor Deines Berufs – ein Schreibtischjob in der Kommunalverwaltung ist naturgemäß weniger gefährlich als regelmäßig bei der Feuerwehr im Einsatz zu sein. Die Beiträge werden üblicherweise monatlich gezahlt.

Woran orientiert sich meine Versicherungssumme in der Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Höhe Deiner Versicherungssumme ist abhängig von Deinem Pensionsanspruch und Deinen monatlichen Fixkosten und sollte sich in voller Höhe an Deinem bisherigen Einkommen orientieren. Auch Dein Eintrittsalter spielt eine wichtige Rolle – wie so oft gilt: Je jünger Du bei Abschluss der Versicherung bist, umso niedriger gestalten sich Deine Beitragszahlungen und umso unkomplizierter ist der Aufnahmeprozess hinsichtlich etwaiger Gesundheitsfragen.

Tipp: Idealerweise schließt Du mit Deinem Eintritt in den öffentlichen Dienst eine Dienstunfähigkeitsversicherung ab.

Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit sollten bis zu 40% ihrer aktuellen Bezüge absichern. Da Beamtenanwärter und -anwärterinnen in der Regel keinerlei Versorgungsanspruch haben, sollte die Absicherungshöhe grundsätzlich mindestens 1.000 Euro betragen.

Kann ich meine Dienstunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?

Deine Beiträge zur Dienstunfähigkeitsversicherung kannst Du grundsätzlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, solange die steuerlichen Höchstgrenzen eingehalten werden. Im Rahmen der Steuerklärung werden Deine Beiträge unter „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ eingetragen. Wichtig zu wissen: Für Beamte und Beamtinnen gilt für Vorsorgeaufwendungen eine Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Jahr. Oft werden diese Höchstgrenzen aber bereits von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung aufgebraucht, so dass die Beiträge für die DU-Versicherung nicht mehr steuerlich absetzbar sind.

Was ist in der Dienstunfähigkeitsversicherung versichert?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Versicherung für Beamte und Beamtinnen wie etwa Soldaten und Soldatinnen, Beamtenantwärter und -anwärterinnen sowie Referendare und Referendarinnen. Versichert ist die Diensttauglichkeit einer Person. Ist diese aufgrund von psychischen Belastungen, Krankheit oder Unfall nicht mehr gewährleistet, wird sie vom Dienstherrn in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt bei Eintritt der Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente bis zum Stichtag der tatsächlichen Alterspension.

Tipp: Tipp: Die Laufzeit Deiner Dienstunfähigkeitsversicherung sollte mindestens bis zum tatsächlichen Pensionseintrittsalter reichen, damit es zu keiner Versorgungslücke kommt!

Eine gute moderne Dienstunfähigkeitsversicherung verzichtet außerdem auf eine „abstrakte Verweisung“. Ein Versicherer muss bei der abstrakten Verweisung die Leistung einer Dienstunfähigkeitsrente nicht gewähren, solange Du noch irgendeine andere Tätigkeit, die Deiner Ausbildung und Deinen Fähigkeiten entspricht, ausführen könntest. Verzichtet Dein Versicherer auf die abstrakte Verweisung, kannst Du im Fall Deiner Dienstunfähigkeit nicht auf alternative Aufgabengebiete verwiesen werden, sondern bekommst die vereinbarte Rente ausgezahlt.

Die Gründe für das Eintreten einer Dienstunfähigkeit sind vielfältig. Statistisch sind folgende Ursachen häufig:

  • Psychische Erkrankungen
  • Beschwerden des Muskel- und Skelettsystems (z.B. Bandscheibenvorfall)
  • Herz- und Kreislauferkrankungen (z.B. Herzinfarkt oder Bluthochdruck)
  • Krebserkrankungen
  • Unfälle

Die gesetzliche Grundlage für die Dienstunfähigkeit von Beamten ist im Bundesbeamtengesetz (BBG) §44 verankert.

Als dienstunfähig gilt, wer nicht in der Lage ist, seinen Dienst zu erfüllen, innerhalb von sechs Monaten etwa drei Monate nicht arbeiten konnte und bei dem- oder derjenigen keine Aussicht darauf besteht, dass sich der Zustand innerhalb eines Jahres bessern wird.

Was hat es mit der Polizeidienstfähigkeit auf sich?

Die Polizeidienstfähigkeit im Besonderen setzt voraus, dass Polizeibeamte und -beamtinnen zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar sind. Ist dies nicht mehr gegeben, kann ein Polizist oder eine Polizistin vom Dienstherrn in den Ruhestand versetzt werden. Um gut abgesichert zu sein, ist der Abschluss einer „Speziellen Dienstunfähigeitsversicherung“ sinnvoll. Damit sind Polizeibeamte und -beamtinnen für den konkreten Fall abgesichert, dass sie wegen Polizeidienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen und in den Ruhestand versetzt werden. Hier kann auch die Teildienstunfähigkeit eingeschlossen werden, um auch bei begrenzter Dienstfähigkeit voll abgesichert zu sein. Kann ein Polizeivollzugsbeamter auf der Wache beispielsweise aufgrund eines traumatischen Erlebnisses oder eines Diabeteserkrankung keine Waffe mehr tragen, wird er wegen spezieller Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

FAQ – Die wichtigsten Fragen im Überblick

Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich für alle Beamten und Beamtinnen, Soldaten und Soldatinnen und beamtenähnlich Beschäftigen (z.B. Richter und Richterinnen). Besonders wichtig ist sie für Beamtenanwärter und -anwärterinnen – z.B. Lehrer und Lehrerinnen im Referendariat – und Staatsdienende auf Lebenszeit. Erstere erhalten im Fall einer Dienstunfähigkeit noch kein Ruhegehalt, während es für letztere noch unklar ist, ob ihr künftiges Ruhegehalt zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten ausreicht.

Wie sinnvoll ist eine mögliche Dienstunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr?

Bei der DU mit Beitragsrrückgewähr wird neben dem Risikoanteil ein separater Sparanteil erhoben, welcher verzinst wird und bei Nichtgebrauch der Versicherung ausgezahlt wird. Das klingt gut, ist aber nicht besonders schlau. Denn wenn Du den entsprechenden Sparanteil selbst anlegst, wird Dir im Leistungsfall die Versicherungsleistung ausgezahlt – Dein Sparanteil kommt extra obendrauf und ist nicht einfach „weg.“

Bin ich verpflichtet eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

Nein. Solltest Du Dich zu den o.g. Personengruppen zählen, möchten wir Dir aber dringend empfehlen, eine DU abzuschließen.

Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn ich sie nicht brauche?

Du erhältst i.d.R. keine Beiträge zurück. Die eingezahlten Beiträge zur DU werden für die Finanzierung von Dienstunfähigkeitsrenten anderer Versicherter genutzt. Erwirtschaftete Überschüsse können z.B. in Tarifen mit Beitrags¬rückgewähr an Dich zurückgegeben werden. Wir empfehlen jedoch die Trennung von von Versicherungs¬- und Anlage¬produkten. Denn die Dienstunfähigkeitsversicherung ist wie viele andere Versicherungen eine Risikoversicherung und sollte auch als solche behandelt werden.

Ist eine Dynamik in der DU sinnvoll?

Ja. Die Dynamik in der DU dient vorrangig dem Inflationsausgleich bzw. dem Kaufkraftverlust und sorgt dafür, dass die bei Vertragsabschluss ausgewählten Summen und Leistungen auch nach Jahren noch bedarfsgerecht sind und Dir den Schutz bieten, den Du brauchst. Dies geschieht dadurch, dass Leistung und Beitrag sich jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz steigern.

Habe ich Wartezeiten?

Nein.

Wie steht es um meine Versorgungslücke?

Beamte und Beamtinnen auf Widerruf haben bei Dienstunfähigkeit i.d.R. noch keinen Versorgungsanspruch, da auch die vorgeschriebene fünfjährige Wartezeit noch nicht erfüllt ist. Beamte und Beamtinnen auf Probe haben einen ersten Leistungsanspruch, wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. Sogar Beamten und Beamtinnen auf Lebenszeit bleibt aber eine deutliche Versorgungslücke, da die gesetzliche Altersversorgung und die Rentenansprüche bei Dienstunfähigkeit nur eine Grundversorgung darstellen.

Was bedeutet die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“?

Die echte DU-Klausel ist ideal, weil sie Dir bei minimalem Aufwand den vollen Versicherungsschutz bietet. Bei dieser Klausel verzichtet Dein Versicherer auf sein Prüfungsrecht und erkennt die Entscheidung Deines Dienstherrn auf Dienstunfähigkeit an – Du erhältst also, im Gegensatz zur BU, schnell und unkompliziert eine Versicherungsleistung. Voraussetzung dafür ist, dass die Versetzung in den Ruhestand ausschließlich aus rein medizinischen Gründen erfolgt, um wirtschaftlich oder disziplinarisch bedingte Versetzungen auszuschließen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen, wechseln, neu abschließen – eine Übersicht

Aus welchen Gründen auch immer – manchmal muss man etwas beenden, um etwas Neues zuzulassen. Anders gesagt: Bist Du mit Deiner aktuellen Dienstunfähigkeitsversicherung nicht mehr zufrieden und möchtest Du einer anderen Versicherung wechseln, kannst Du das in der Regel jederzeit tun.

Was gibt es bei der Kündigung zu beachten?

Die Kündigung einer DU ist i.d.R. jederzeit ganz oder teilweise möglich. Läuft Dein Vertrag auf unbestimmte Zeit, darfst Du ihn meist zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Wird die Versicherung monatlich bezahlt ist, eine monatliche Kündigung ohne weitere Fristen möglich.

Versicherungscheck – So erkennst du eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung bietet bedarfsgerechten Schutz bei Dienstunfähigkeit. Die folgenden Fragen helfen Dir, die Spreu vom Weizen zu trennen und den richtigen Versicherer für Dich zu finden:

  • Welche Erfahrungen haben andere Versicherte im Leistungsfall gemacht? Erfahrungsberichte betroffener dienstunfähiger Beamter und Beamtinnen sorgen für ein gutes Stimmungsbild.

  • Wie hoch ist meine Versorgungslücke? Und welche Versicherungssumme ist entsprechend sinnvoll?

  • Beinhaltet die Police die „echte Dienstfähigkeitsklausel“ und bietet so umfassenden Schutz?

  • Gibt es Vorerkrankungen oder andere Faktoren, die zu Leistungsausschlüssen führen können?

  • Stimmt die Laufzeit? Eine DU sollte bis zum Pensionseintrittsalter laufen (67 Jahre).

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