Das Wichtigste in Kürze

  • Die Diensthaftpflichtversicherung ist die Berufs­haft­pflicht für alle die im öffent­lichen Dienst tätig sind.
  • Sollte Dich Dein Dienstherr für Per­sonen-, Sach- oder Vermögens­schäden in Regress nehmen kommt eine Diensthaftpflicht für diese Kosten auf.
  • Sinnvoll ist die Dienst­haftpflichtversicherung in der Regel für alle Arbeit­nehmer im öffentlichen Dienst. Hierzu zählen Beamte, Soldaten, öffentlich-rechtliche Mandatsträger und Personen in Heil- und Pflege­berufen sowie Richter.
  • Die Diensthaftpflicht greift beispielsweise auch bei Schlüsselverlust von Dienstschlüsseln oder bei Schäden, die ein dienstlich geführtes Tier anrichtet.

Wenn Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst ihre Arbeit aufnehmen, unterliegen sie einem besonderen Risiko. Was viele nicht wissen: Der Dienstherr kommt für Haftpflichtschäden während der Arbeitszeit nicht zwingend auf. Kommt es zu Schäden bei der Berufsausübung, bei denen Vorsatz oder Fahrlässigkeit unterstellt wird, musst Du diese aus privater Tasche zahlen. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Dich hiervor und ist jedem Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst dringend anzuraten. Wir von WechselGott erklären Dir, weshalb dieser Versicherungsschutz auch für Dich wichtig ist und weshalb Du einen Vergleich der Tarife durchführen solltest.

Weshalb überhaupt eine Diensthaftpflichtversicherung?

Bei der Tätigkeit als Beamter denken viele nur an das Klischee einer Bürokraft am Schreibtisch. Doch gibt es viele Beamte und öffentlich Angestellte, deren Arbeitsleben von großen Gefahren und Risiken geprägt ist. Man denke an den Soldaten, Lehrer sowie Polizisten und Angestellte bei der Feuerwehr. In ihrem teilweise sehr gefährlichen Arbeitsumfeld kann es schnell zu Schäden kommen. Die Kosten hierfür übernimmt Dein Dienstherr nicht automatisch.

Natürlich lässt sich bei Rettungsaktionen und anderen Sondersituationen mancher Schaden nicht verhindern. Diese sind im Rahmen einer Amtshaftpflichtversicherung abgedeckt, so dass Du nicht privat in Regress genommen wirst. Manchmal kann es bei der Ausübung Deiner Pflicht sogar sinnvoll sein, einen Schaden in Kauf zu nehmen.

Entscheidend für die Bewertung Deines Verhaltens ist deshalb immer der Grad der Fahrlässigkeit. Aus anderen Versicherungen kennst Du den Umfang einer groben Fahrlässigkeit, der beruflich wie privat fast immer zur vollen Haftung für die Schädigung führt. In der Diensthaftpflichtversicherung sind neben der groben auch die leichte und mittlere Fahrlässigkeit definiert. Beamte und öffentlich Beschäftigte müssen die Prüfung eines Schadenfalls über sich ergehen lassen. Erkennt der Dienstherr Absicht oder eine grobe Fahrlässigkeit, wird er die Schadenskosten nicht übernommen. Hier solltest Du auf den starken Schutz einer Diensthaftpflichtversicherung vertrauen können.

Reicht die klassische Privathaftpflicht für Beamte im öffentlichen Dienst nicht aus?

Im Falle eines Schadens, für den Dein Dienstherr nicht aufkommt, zahlst Du den Schadenersatz selbst. Hierbei denkst Du vielleicht, dass eine private Haftpflichtversicherung einen ausreichenden Schutz darstellt. Leider ist dies nicht der Fall. Der Grund hierfür ist simpel und logisch: Die private Haftpflicht kommt nicht für berufliche Schäden auf. Du bist schließlich immer noch am Arbeitsplatz, wenn Du als Lehrer, Soldat oder in anderer Rolle einen Schaden herbeiführst. Dies hat nichts mit der Privathaftpflicht zu tun, wie der Begriff bereits andeutet. Natürlich lohnt es unabhängig hiervon, auch eine Privathaftpflichtversicherung für diesen Lebensbereich abzuschließen und Dich vor allen finanziellen Folgen von Schäden zu schützen.

Diensthaftpflicht und Privathaftpflicht – die Unterschiede

Der Unterschied einer dienstlichen und privaten Haftpflicht lässt sich anhand von Beispielen am einfachsten erklären:

  • Du zerkratzt aus Versehen den Lack am Auto eines Freundes.
  • Du zerstört bei einem privaten Besuch als Gast ein Möbelstück.
  • Du fährst mit Deinem Fahrrad in einen Passanten und verletzt ihn.
    All dies sind Risiken, die im Privatleben eintreten können. Hier sind häufig Personenschäden oder Sachschäden die Folge, für die Deine Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich aufkommen dürfte. Nun denke an ähnlich gelagerte Situationen:

  • Du brichst im Polizeidienst aus nicht berechtigten Gründen eine Tür auf.
  • Als Lehrer wirfst Du aus Versehen den teuren Taschenrechner von einem Schüler vom Tisch.
  • Du fährst mit Deinem Dienstfahrrad auf dem Weg zur Arbeit einen Passanten an.

Bei diesen verursachten Schäden wirst Du als Person haften, allerdings haben sie nichts mit Dir als Privatperson zu tun. Sofern Dein Dienstherr nicht zu einer Übernahme der Schadenskosten bereit ist, müsstest Du selbst für alle Ansprüche aufkommen. Und dies kann je nach Art der Forderung ganz schön teuer werden.

An wen im öffentlichen Dienst richtet sich die spezielle Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich ist dieser Versicherungsschutz für alle Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst interessant. Das Spektrum reicht vom öffentlichen oder militärischen Staatsdienst bis zur Tätigkeit in sozialen oder kulturellen Einrichtungen. Von Richtern über Verwaltungskräfte bis zu Ausübenden von Heilberufen ist für jede Arbeitskraft als Beamter oder öffentlich Beschäftigter ein Vertragsabschluss anzuraten.

Natürlich unterliegst Du je nach Tätigkeit einem unterschiedlich hohen Risiko, Sachschäden oder Personenschäden herbeizuführen. Auf den Abschluss der Versicherung für Deinen Dienst solltest Du niemals verzichten. Allerdings solltest Du das Angebot Deiner Versicherung in den gebotenen Deckungssummen auf Dein Risikopotenzial abstimmen. Wir von WechselGott helfen Dir gerne, eine angemessene Versicherungssumme festzulegen und weitere Fehler beim Abschluss zu vermeiden. Wir sind Deine unabhängigen Berater, mit denen Du neben der Diensthaftpflichtversicherung weitere Tarife rund um Dein Berufsleben optimieren kannst.

Welche Leistungen bietet die Diensthaftpflicht?

Die wichtigsten Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung sind die Übernahme der Schadenskosten bis zu einer festgelegten Deckungssumme sowie die Klärung der Schuldfrage in Deinem Auftrag. Schließlich lässt sich anhand der entstandenen Schäden nicht eindeutig herausfinden, wie der Schadenshergang war. Dieser ist für den Dienstherrn und Deinen Versicherer entscheidend, um zu klären, wer für die Schadenskosten aufkommen muss.

Neben geeigneten Versicherungssummen, die wir unten genauer ansprechen, ist die Kostenübernahme zur Klärung der Schuldfrage für Beamte und öffentliche Arbeitnehmer wichtig. Bedienstete greifen oft auf die Hilfe eines Anwalts zurück, falls sie sich ungerecht behandelt fühlen und nicht die Verantwortung im ihnen zugerechneten Umfang tragen. Dies gilt umso mehr, wenn die Ansprüche gänzlich unberechtigt sind. Eine gute Diensthaftpflichtversicherung kommt für die Prozesskosten auf und hilft im Sinne des Versicherten weiter, damit der Schadenfall nicht zu seinen Leisten abgewickelt wird.

in welcher Höhe kommt die Diensthaftpflichtversicherung für Schäden im öffentlichen Dienst auf?

Um die Kosten für Schadensersatzansprüche während Deiner Dienstzeit abzusichern, wird wie in anderen Versicherungssparten zwischen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden unterschieden. Für einen Schadensfall in den ersten beiden Bereichen ist ein Schutz in Millionenhöhe ratsam, bei Vermögensschäden im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Je nach Tarif und Schutzbedürfnis des Versicherten liegen die Versicherungssummen für Sach- und Personenschäden bei drei, fünf oder zehn Millionen Euro. Für Vermögensschäden sind 50.000 Euro ein guter Richtwert.

Die Millionenbeträge erscheinen auf den ersten Blick hoch, sind jedoch berechtigt. Bedenke, was eine dienstliche Tätigkeit je nach Berufsgruppe an großen Risiken und drohenden Schadensfällen mit sich bringt. Eine Fehlentscheidung, die Du als Polizist oder bei der Bundeswehr triffst, kann das Leben eines Menschen dauerhaft verändern. Die Schadensersatzforderungen für eine lebenslange Betreuung oder zum Ausgleich einer dauerhaften Invalidität kann schnell 1,0 oder 2,0 Mio. erreichen. Müsstest Du als Staatsdiener bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz diese Kosten selbst tragen, ist Deine private Insolvenz vorprogrammiert.

Ist ein kombinierter Abschluss für Ehe-/Lebenspartner möglich bzw. sinnvoll?

Es ist nicht selten, dass bei einer Ehe oder Lebensgemeinschaft beide Partner im öffentlichen Dienst tätig sind, manchmal sogar beim gleichen Arbeitgeber. Anstatt separate Versicherungsverträge abzuschließen, wird gewünscht, dass beide Partner in einem einzigen Vertrag unterkommen. Dies machen manche Versicherungen tatsächlich möglich und ersparen den mühsamen Abschluss zweier eigenständiger Verträge.

Achte deshalb bei der Suche darauf, wo Single- und Paar-Tarife der Diensthaftpflicht auf Dich warten. Beim Paar-Tarif werden beide Partner von den gleichen Leistungen profitieren. Möchte einer der Partner mit seinem Versicherungsschutz noch weitergehen, ist dies oft per Zusatzbaustein oder individueller Vereinbarung möglich. Die Nachfrage lohnt natürlich auch, wenn ein Single im späteren Leben mit einem Partner zusammenkommt, der Beamtenstatus hat oder im öffentlichen Dienst arbeitet. Dieser wird oft problemlos über die gleiche Versicherung nach einer kurzen Anpassung des Tarifs mitversichert.

Ist die gewöhnliche Absicherung der Berufshaftpflicht ausreichend?

In jedem Beruf müssen sich Angestellte mit verursachten Schäden und ihren finanziellen Folgen befassen. Die Situation ist für Selbstständige und Freiberufler noch wichtiger, bei denen berufliche Fehlentscheidungen gravierende Folgen haben können. Man denke an den Behandlungsfehler eines Arztes oder die fehlerhafte Beratung eines Finanzexperten. Sollten diese Schäden verursachen und sich Regressansprüchen gegenübersehen, hilft eine gesondert abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung weiter.

Leider gilt auch hier: Die gewöhnliche Berufshaftpflicht hat nichts mit der speziellen Risikosituation von Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst zu tun. Ein Soldat oder Polizist ist mit seinen beruflichen Risiken und der getragenen Verantwortung nicht mit einem Steuerberater oder Unternehmer vergleichbar. Aus diesem Grund sichert ein Vertrag der Berufshaftpflicht nicht die Risiken dieses speziellen Berufsumfeldes ab.

Welche Gefahren sind nicht abgesichert

So umfassend der Versicherungsschutz ist, sind manche Gefahren und Verhaltensweisen aus der Diensthaftpflicht ausgeschlossen. Zu den wichtigsten Ausschlüssen dieser Art gehören:

  • Der Versicherte hat mit Vorsatz gehandelt.
  • Es müssen Bußgelder oder andere Geldstrafen gezahlt werden.
  • Du richtest Schäden mit jeder Art von Fahrzeug an.

Bei manchen Verträgen findest Du vielleicht einen Baustein, um eines dieser Risiko als Zusatz zu versichern. Dies ist jedoch absolut nicht üblich, so dass Du hier gegenüber Dritten ohne Unterstützung durch eine Versicherung haften musst. Beachte außerdem, dass es eine Überschneidung mit anderen Formen der Haftpflicht gibt. So dürfte das Führen eines Kfz im privaten oder beruflichen Umfeld im Regelfall über eine ansprechende Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Hier wird Dich Dein Dienstherr im Zweifelsfall gesondert informieren.

Muss ich die Diensthaftpflichtversicherung zwingend abschließen?

Für den Abschluss der Diensthaftpflichtversicherung gibt es keine Pflicht. Du kannst Dich also alleine auf Deinen Dienstherrn verlassen und hoffen, dass dieser nach Eintritt eines Schadens niemals einen Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit bei Dir erkennt. In der Praxis ist es jedoch keine Selbstverständlichkeit, dass Du Schäden gegenüber Dritten einfach an Deinen Dienstherr weitergeben kannst.

Speziell der Eintritt einer leichten bis mittleren Fahrlässigkeit kommt häufiger vor, als Du denkst. Auch wenn Du glaubst, immer sehr gewissenhaft, bewusst und verantwortungsvoll zu handeln, können die Lebensumstände plötzlich gegen Dich sprechen. Meist reicht schon eine Sekunde der fehlenden Konzentration, und Du hast einen Schaden herbeigeführt.

In manchen Branchen sind die Schadenssituationen oft Folgen mangelnder Erfahrung. Referendare und andere Beamtenanwärter müssen sich im neuen Berufsumfeld zurechtfinden und sorgen für eine Schädigung, bei der ein gewisser Grad von Fahrlässigkeit zu erkennen ist. Hier haftet der Auslöser des Schadens anteilig und muss diese Kosten privat tragen, selbst wenn der Dienstherr den größeren Teil übernimmt. Um sich hiervor zu schützen, ist schon ein frühzeitiger Abschluss der Diensthaftpflichtversicherung empfehlenswert.

Tarife für Beamte und Angestellte genau überprüfen

Alle bisherigen Ausführungen zeigen, dass die tariflichen Details der Diensthaftpflicht über einen guten und angemessenen Versicherungsschutz entscheiden. Wenn Du Anwärter auf den Beamtenstatus bist oder bald Teil des öffentlichen Dienstes wirst, solltest Du mit uns als Experten über die Auswahl der idealen Versicherung sprechen. Die Experten von WechselGott helfen Dir, alle relevanten Tarife zu überprüfen und Dir zu einem Schutz zu verhelfen, der zu Deinem Leben passt.

Wir kennen aus Erfahrung zahlreiche Tarife und Verträge. Neben geeigneten Deckungssummen kennen wir Details und Klauseln, die zu Deinem Beruf und Dienstherren passen. Du verfügst bereits über eine Versicherung? Dann nehmen wir eine unabhängige Analyse vor! Vielleicht lässt sich bei einer anderen Versicherung ein besserer Tarif finden, mit dem Du die Kosten der Absicherung senken kannst. So ist Deine berufliche Zukunft vor kleinen und großen Überraschungen finanziell geschützt.

Mit WechselGott zur besten Diensthaftpflicht und mehr

Komme noch heute auf die Experten von Wechsel-Gott zu, um mit einem Vergleich zur idealen Diensthaftpflichtversicherung zu gelangen. Um diese und weitere Versicherungen immer im Blick zu haben, lade Dir unsere WechselGott-App herunter. In dieser sind all Deine Tarife übersichtlich dargestellt, von der Krankenversicherung bis zum Schutz Deines Eigentums. Mit diesem Überblick fällt es besonders leicht, den richtigen Zeitpunkt für Vergleich, Kündigung und Wechsel zu finden. Du hast noch Fragen? Unser Team von WechselGott hilft gerne weiter!