Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bauherren­haftpflicht­versicherung übernimmt bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden die finanziellen Folgen, für die Du als Bauherr sonst mit Deinem Privatvermögen haften würdest.
  • Ratsam ist der Abschluss insbesondere für besonders aufwändige Bau- oder Sanierungs­­maßnahmen.
  • Kümmere Dich am besten frühzeitig um die nötige Absicherung. Bereits vor dem eigentlichen Baubeginn können Haftungsrisiken auftreten.
  • Die Bauherrenhaftpflicht kommt nicht für Schäden am Gebäude selbst auf. Dieses Risiko kannst Du beispielsweise mit einer Feuerrohbau- oder einer Bauleistungs­versicherung versichern.

Ein Bauvorhaben ist an sich schon mit großer Anspannung verbunden. Tägliche Begleitung ist die Sorge, dass irgendetwas schiefgeht. Tatsächlich gehören Baustellen zu den gefährlichsten Orten im Alltag. Deshalb gibt es die Bauherrenhaftpflicht. Denn was viele nicht wissen: Der Bauherr oder die Bauherrin haftet für Schäden, die anderen durch ihre Baustelle entstehen. Wir verraten Dir, was Du zur Bauherrenhaftpflichtversicherung wissen musst.

Was ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftpflicht ist eine Versicherung, die Bauherren gegen Schadensersatzansprüche von anderen absichert, die aus dem Bau folgen. Das bedeutet im Klartext: Die Bauherrenhaftpflicht wird dann aktiv, wenn jemand anderes durch Deine Baustelle geschädigt wird. Das können beispielsweise Spaziergänger sein, die über Baumaterial auf dem Gehweg stolpern, oder Deine zukünftigen Nachbarn, deren Auto bei Baumfällarbeiten während des Baus zu Schaden kommt.

Die Bauherrenhaftpflicht bietet Dir drei Dinge:

  1. Die Versicherung schützt Dich und Dein Vermögen gegen Schadenersatzansprüche Dritter während des Baus.
  2. Bei entstandenen Schäden prüft die Bauherrenhaftpflicht die Höhe des Schadenersatzanspruches.
  3. Unbegründete Schadenersatzansprüche werden durch die Bauherrenhaftpflicht abgewehrt.

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Wer braucht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftpflicht sichert mögliche Schäden während eines Baus finanziell ab. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern kann auch Anbauten, Aufstockungen und sogar Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen betreffen.

Die Bauherrenhaftpflicht brauchst Du also, wenn:

  • Du als Bauherr ein Wohnhaus als Neubau errichten lässt.
  • Du Eigentümer eines Wohnhauses und dieses Wohnhaus aufstocken lässt.
  • Du als Eigentümer eines Wohnhauses weitere Zimmer anbauen lässt.
  • Du eine neue Heizung einbauen lässt.
  • die Dämmung des Daches oder der Fassade in Auftrag gibst.
  • Du Dich für die Installation einer Solar- oder Photovoltaik-Anlage entscheidest.

Tipp: Willst Du bloß einen Raum renovieren oder minimale Umbauten vornehmen lassen? Dann wirf mal einen Blick in Deine private Haftpflichtversicherung. Kleinere Baumaßnahmen bis 50.000 Euro oder sogar 100.000 Euro sind dort oft schon abgedeckt.

Wann schließt man die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab?

Du solltest die Bauherrenhaftpflicht noch vor Baubeginn abschließen. Die Haftung für alle Schäden an Dritten während des Baus beginnt schon mit dem Vertragsabschluss mit dem Architekten bzw. der Baufirma.

Tipp: Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du die Bauherrenhaftpflicht schon mit dem Grunderwerb abschließt. Versichert bist Du über die gesamte Zeit des Bauvorhabens hinweg.

Warum braucht man eine Bauherrenhaftpflicht?

Als die Person, die den Bau in Auftrag gibt, bist Du für die Verkehrssicherung auf der Baustelle zuständig. Du musst also Sorge tragen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle ordnungsgemäß getroffen werden. Das betrifft die Aufstellung von Bauzäunen genauso wie die sachgemäße Lagerung von Material und das Wegräumen von Werkzeug. Ist das nicht der Fall, musst Du der Baufirma entsprechende Anweisungen erteilen. Deshalb haftest Du für alle Schäden, die Dritte durch Deine Baustelle erleiden.

Diese Haftung trägst Du auch, wenn Du die Bauleitung einem Architekten und die Ausführung einem Bauunternehmen übertragen hast. Da greift die sogenannte Gesamtschuldnerhaftung.

Wichtig zu wissen: Bei aller Vorsicht können immer Unfälle passieren, die Du nicht vorhersehen konntest. Damit Du in solchen Fällen abgesichert bist, ist eine gute Bauherrenhaftpflicht ein Muss für jedes Bauvorhaben.

Beispiele für mögliche Schadensfälle auf der Baustelle

Baustellen gelten als gefährliche Orte. Werkzeug und herumliegendes Material kann sich genauso als Stolperfalle entpuppen wie die aufgeweichte Erde am Rande der Baugrube. Wir haben einige Beispiele für mögliche Schadensfälle gesammelt, in denen sich die Bauherrenhaftpflicht für Dich als wertvoll erweist.

Beispiel 1

Während der Bauarbeiten kommen einige zukünftige Nachbarn zu Besuch. Oben auf dem Gerüst bauen die Zimmerer derweil die Fenster ein und bekommen Hilfe aus Deiner Verwandtschaft. Du führst Deine Nachbarn herum und als ihr am Gerüst vorbeigeht, rutscht ein Brett vom Gerüst. Dieses fällt Deinem Nachbarn direkt auf den Fuß. Seine Zehen sind stark gequetscht und Ihr ruft den Notarzt. Die folgenden sechs Wochen läuft Dein Nachbar auf Krücken. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt die Kosten für den Rettungseinsatz genauso wie den Schadenersatz, den Dein Nachbar für die anfallenden Taxikosten eingefordert hat.


Beispiel 2

Wegen eines heraufziehenden Unwetters herrscht Baustopp auf der Baustelle. Deshalb registriert niemand, dass die Erde unter dem Gerüst durch die anhaltenden Regenfälle stark aufgeweicht ist. Am Wochenende reißt ein starker Windstoß Teile des Gerüsts mit sich. Diese Gerüstteile fallen direkt auf ein an der Straße geparktes Auto. Deine Bauherrenhaftpflichtversicherung erstattet die für die Reparatur angefallenen Kosten.


Beispiel 3

Am Wochenende verschaffen sich einige übermütige Jugendliche Zugang zu Deiner Baustelle. Du selbst hattest am Abend vorher die Zufahrt zur Baustelle noch mit dem Bauzaun verschlossen. Die Jugendlichen schieben den Bauzaun jedoch beiseite und klettern durch die entstandene Lücke. Dabei tritt ein Mädchen in einen Nagel. Ihre Eltern fordern Schadenersatz. Durch ein Selfie, dass Du für Instagram geschossen hast, kannst Du der Versicherungsgesellschaft belegen, dass Du die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert hattest. Deshalb wehrt die Bauherrenhaftpflicht die Schadenansprüche erfolgreich ab.


Was kostet eine Bauherrenhaftpflicht?

Der Preis der Bauherrenhaftpflichtversicherung hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: von der Höhe der Deckungssumme, von der Höhe einer etwaigen Selbstbeteiligung und von der konkreten Bausumme.

Unser Tipp: Der Richtwert für die Kosten der Bauherrenhaftpflicht beträgt ein Promille, also ein Tausendstel, der Bausumme. Das bedeutet: Wenn der Neubau Deines Wohnhauses circa 250.000 Euro kostet, beträgt die Versicherungspauschale für die Bauherrenhaftpflicht 250 Euro.

Dabei kann der Preis durchaus nach oben oder unten variieren. Für die Versicherung von Eigenleistung fällt oft ein Aufschlag an. Auch kann die Höhe der Selbstbeteiligung, also der Summe, die Du im Schadensfall selbst zahlst, den Preis für die Versicherung beeinflussen.

Wer zahlt die Bauherrenhaftpflichtversicherung und wie wird abgerechnet?

Als Bauherr musst Du die Bauherrenhaftpflichtversicherung selbst zahlen. In der Regel wird der Versicherungsbeitrag einmalig abgerechnet.

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Da man Unglücke schlecht vorhersehen kann, ist auch die Schadenshöhe schwierig zu kalkulieren. Gerade bei schwereren Unfällen kann die Schadenshöhe aber schnell nach oben klettern. Liegt der zu leistende Schadensersatz über der Versicherungssumme, musst Du den Rest aus eigener Tasche zahlen. Deshalb empfehlen wir Dir, Dich zur Sicherheit für eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden zu entscheiden.

Unser Tipp: Achte bei Versicherungsabschluss darauf, dass die festgelegte Versicherungssumme jeweils für Personenschäden als auch für Sachschäden separat zur Verfügung steht. So kannst Du sicher sein, dass die Versicherung im Schadensfall die gesamten Kosten abdeckt.

Bei Vermögensschäden reicht hingegen oft schon eine Versicherungssumme von 250.000 Euro.

Kann man die Bauherrenhaftpflicht von der Steuer absetzen?

Du kannst den Versicherungsbeitrag für die Bauherrenhaftpflichtversicherung, genauso wie für die meisten Haftpflichtversicherungen, steuerlich geltend machen. Dafür kannst Du sie entweder als Betriebskosten absetzen, wenn Du ein Gewerbe hast, oder sie als persönlichen Vorsorgeaufwand angeben.

Welche Leistungen umfasst die Bauherrenhaftpflicht?

Die Bauherrenhaftpflicht versichert alle Schäden, die an Personen oder Sachen von Dritten durch Deine Baustelle, durch Dein Grundstück oder die darauf stehenden Gebäude verursacht werden.

Bei der Definition des Schadens ist die Fahrlässigkeit ganz wichtig! Die Schäden dürfen nicht vorsätzlich zugefügt worden sein. Sonst greift die Bauherrenhaftpflicht nicht. Zielst Du absichtlich mit der Nagelpistole auf die Autoreifen Deines Nachbarn, wird die Versicherung diesen Schaden nicht bezahlen

Die Bauherrenhaftpflicht gliedert Schadensfälle in drei Bereiche: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Folgende Schadensfälle sind durch die Bauherrenhaftpflicht abgesichert:

Leistungen bei Personenschäden Leistungen bei Sachschäden Leistungen bei Vermögensschäden
✓ Behandlungskosten ✓ Reparaturkosten ✓ Kosten für einen Mietwagen
✓ Kosten für Rehabilitation ✓ Beschaffungskosten bei Ersatz wegen Zerstörung oder Totalschaden ✓ Erstattung von Verdienstausfällen durch Verletzung
✓ Rentenzahlung, bspw. bei Erwerbsunfähigkeit in Folge des Unfalls   ✓ Übernahme von Hotelkosten o.Ä.
✓ Bestattungskosten    

Was ist in der Bauherrenhaftpflicht nicht versichert?

In einigen Fällen greift die Bauherrenhaftpflicht nicht oder nicht standardmäßig. Dazu gehören:

  • Schäden durch Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe
  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Bau ohne Architektenbüro und Baufirma
  • Unfälle von Beschäftigten der Baufirma (hier greift die gesetzliche Unfallversicherung)
  • Schäden, die Deine Angehörigen betreffen
  • Schäden, die durch eine Veränderung des Grundwasserpegels entstehen
  • Schäden an Sachen, die Du gemietet hast

Welche Zusatzleistungen kannst Du versichern?

Um einen optimalen Versicherungsschutz zu genießen, kannst Du einige Dinge zusätzlich absichern lassen:

  • Schäden, die aus Eigenleistung oder Freundschaftsdiensten entstehen
  • Gewässerschäden, die durch auslaufende Farbe und Lacke verursacht werden
  • Beschädigung von Erdleitungen, wie Wasser-, Strom- oder Gasleitungen
  • Spätschäden, die nachweisbar durch Dämpfe oder Gerüche von Deiner Baustelle entstanden sind

Lass Dich also bei der Wahl der Versicherung gut beraten, damit Du den bestmöglichen Versicherungsschutz erhältst!

Do’s and Dont’s bei der Bauherrenhaftpflicht – unsere FAQs

Noch Fragen? Weitere Infos zur Bauherrenhaftpflichtversicherung haben wir Dir in unserem FAQ zusammengefasst.

Wer ist in der Bauherrenhaftpflicht versichert?

Die Bauherrenhaftpflicht versichert die Person, die während des Bauvorhabens haftet, also den Bauherren oder die Bauherrin. Baust Du ein Haus, bist also Du selbst versichert.


Worauf sollte man beim Abschluss achten?

Kläre vor dem Abschluss ab, wie lang der Versicherungszeitraum ist. Die meisten Versicherungen enden zwei bis drei Jahre nach Baubeginn. Ebenso solltest Du nachschauen, ob Eigenleistungen versichert sind. Je nach Versicherungsgesellschaft musst Du die Bauleistungsversicherung sowie die Feuerrohbauversicherung extra abschließen.


Bin ich haftbar für Schäden an Dritten?

Ja, für Schäden an Dritten während des Baus haftest Du mit Deinem Privatvermögen.


Welche Höhe muss ich absichern?

Stellen wir uns beispielsweise vor, ein Spaziergänger kommt vorbei, während die Abrissarbeiten für das Haus laufen, das auf dem von Dir gekauften Grundstück bislang stand. Deine Familie, die beim Abriss hilft, hat den Bauschutt unachtsam am Gehwegrand gestapelt. Ein Brett, aus dem ein Nagel ragt, liegt teilweise auf dem Gehsteig. Der Spaziergänger stolpert und fällt so auf das Brett, dass sich der Nagel in sein Knie bohrt. Trotz mehrerer Operationen bleibt das Bein steif und er ist lebenslang auf Hilfe angewiesen, weshalb er 75.000 Euro Schadenersatz verlangt.


Ich habe doch eine Wohngebäudeversicherung. Reicht das nicht?

Die Wohngebäudeversicherung kannst Du erst abschließen, wenn Dein Gebäude bezugsfertig ist. Bis dahin ist es nicht versichert. Deshalb brauchst Du die Ergänzung durch die Bauherrenhaftpflicht.


Ist die Bauherrenhaftpflicht in meiner Privathaftpflicht inbegriffen?

Du musst die Bauherrenhaftpflicht zusätzlich zu Deiner privaten Haftpflichtversicherung abschließen, wenn Du einen Neubau oder größere Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen planst. Lediglich Renovierungen bis max. 100.000 Euro sind in den meisten Privathaftpflichtversicherungen abgedeckt.


Dein Vertrag: Deine Bauherrenhaftpflicht abschließen, wechseln oder kündigen

Du musst Deine Bauherrenhaftpflicht nicht extra kündigen. Im Versicherungsvertrag ist oft ein Ablaufdatum definiert, das zwei bis drei Jahre nach Baubeginn liegt. Im Bauprozess selbst solltest Du die Versicherung auf keinen Fall kündigen, um nicht im schlimmsten Fall durch einen Unfall bankrott zu gehen.

Umso wichtiger ist, dass Du bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes genau hinschaust und Dich gut beraten lässt!

Deine Checkliste: Darauf solltest Du bei der Wahl Deiner Bauherrenhaftpflichtversicherung achten

  • Haben andere gute Erfahrung mit der Versicherungsgesellschaft gemacht?
  • Deckt die Versicherung Schäden aus Eigenleistung ab?
  • Wie lange nach Baubeginn läuft die Versicherung? Bist Du auch bei Verzögerungen gut abgesichert?
  • Schließe die Versicherung rechtzeitig ab!
  • Lass Dich gut beraten, ob eine Selbstbeteiligung sinnvoll ist.

Bist Du für alle Eventualitäten abgesichert?

Willst Du während des gesamten Bauvorhabens gut schlafen? Wir von Wechselgott helfen Dir dabei, die passende Bauherrenhaftpflicht für Dein Bauvorhaben zu finden. Mit unserer App hast Du Deine Versicherungen außerdem überall dabei und kannst unkompliziert auf Deine Vertragsdaten zugreifen. So bleiben die richtigen Tapeten und der passende Bodenbelag Deine größte Sorge. Vereinbare jetzt einen Beratungstermin. .