Das Wichtigste in Kürze

  • Bewohnst Du Deine Immobilie selbst, ist die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzbar.
  • Als Selbstständiger bzw. Freiberufler bzw. als Gewerbebetrieb kannst Du die Wohngebäudeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen.
  • Vermietest Du Deine Immobilie gewerblich? Dann hast Du zwei Möglichkeiten die Wohngebäudeversicherung von der Steuer abzusetzen.
  • Als Angestellter im Homeoffice kannst Du ebenfalls die Wohngebäudeversicherung anteilig absetzen.

Mit einer eigenen Immobilie erfüllen sich viele Menschen einen lang gehegten Lebenstraum. Die eigenen vier Wände ermöglichen nicht nur mietfreies Wohnen, sondern stellen oft auch eine Form der Altersvorsorge dar. Um sie vor Schäden zu schützen, schließen viele Immobilienbesitzer eine Wohngebäudeversicherung ab.

Wichtig zu wissen: Eine Wohngebäudeversicherung schützt ein Wohngebäude inklusive aller darin fest eingebauten Gegenstände vor Schäden, die durch Feuer, Blitz, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Leitungswasser, Überspannung, Explosion oder Implosion entstanden sind.

Da viele Kosten für Versicherungen, die der allgemeinen Vorsorge dienen (z.B. Private Haftpflichtversicherung), steuerlich absetzbar sind, darunter auch die private Altersvorsorge, stellt sich die Frage, ob auch die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist. Diese Frage lässt sich jedoch pauschal nicht beantworten. Vielmehr kommt es hier auf die Umstände an. In den meisten Fällen ist die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzbar, weil die Immobilie von dem Eigentümer bewohnt wird und keinem anderen Zweck dient. Grund: Die Gebäudeversicherung ist in diesem Fall eine Sachversicherung, da sie eine Sache (das Gebäude) absichert. Die oben genannten Steuervorteile gewährt der Staat jedoch nur für Personenversicherungen, die der eigenen Absicherung bzw. Vorsorge dienen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen auch die Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist.

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Wie ist die Wohn­gebäude­versicherung steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich gilt: Deine Wohngebäudeversicherung ist NICHT steuerlich absetzbar, wenn Du die Immobilie ausschließlich selbst bewohnst. Dient das Haus oder die Wohnung jedoch noch anderen Zwecken, kann die Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar sein - entweder anteilig oder komplett, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Ob eine Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist, hängt davon ab, welche Einkünfte der Versicherungsnehmer erzielt und ob die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Das ist nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer im weitesten Sinne mit der Immobilie Einkünfte erzielt. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese Einkünfte im Rahmen einer

  • Selbstständigkeit / freiberuflichen Tätigkeit
  • Gewerbebetrieb
  • Vermietung / Verpachtung

erzielt werden.

Wohn­gebäude­versicherung von Selbst­ständigen und Freiberuflern von der Steuer absetzen

Wenn Du selbstständig oder freiberuflich tätig bist und vom heimischen Arbeitszimmer aus arbeitest oder für die Ausübung Deiner Arbeit ein Büro angemietet hast, für das Du die Versicherungsbeiträge zahlen musst, kannst Du die Kosten für Deine Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen. Das gleiche gilt für Unternehmer mit einem Umsatz von weniger als 600.000 Euro und einem Gewinn von weniger als 60.000 Euro. Sie können die Kosten für die Wohngebäudeversicherung im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung als Betriebsausgaben geltend machen.

Wichtig zu wissen: In der Einnahmenüberschussrechnung gilt das sogenannte Abflussprinzip. Das heißt, die Versicherungsbeiträge sind in dem Jahr als Betriebsausgabe zu buchen, in dem Du sie gezahlt hast - unabhängig davon, für welches Versicherungsjahr sie gelten. Beispiel: Das Versicherungsjahr beginnt am 1.5.2022 und endet am 30.4.2023. Zahlst Du die Beiträge im Jahr 2022, kannst Du sie auch nur in diesem Jahr geltend machen. Bei einer Zahlung in 2023 sind die Kosten in der Einnahmenüberschussrechnung von 2023 zu verbuchen.

Gebäude­versicherung von Gewerbe­betrieben steuerlich absetzbar

Auch wenn eine Immobilie komplett gewerblich genutzt wird, zum Beispiel als Büro- oder Geschäftsgebäude, ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar. Ab einer Umsatzgrenze von 600.000 Euro oder einem Gewinn von 60.000 Euro reicht eine einfache Einnahmenüberschussrechnung jedoch nicht mehr aus. Stattdessen muss eine Bilanz erstellt werden. Darin werden die Versicherungsbeiträge jeweils dann gebucht, für wann sie gelten. Das heißt: Der Anteil der Monatsbeiträge für 2022 muss in diesem Jahr gebucht werden, der Anteil der Monatsbeiträge für 2023 im nächsten Jahr.

Gewerblicher Vermieter: Gebäude­versicherung bei vermieteten / verpachteten Immobilien in der Steuer­erklärung

Wenn Du Deine Immobilie gewerblich vermietest oder verpachtest, hast Du grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder Du bezahlst die Versicherungsbeiträge selbst, dann sind auch die Kosten für die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar. In diesem Fall wirken sie gewinnmindernd auf die Einkünfte, die Du durch die Vermietung oder Verpachtung erzielst.

Oder du legst die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter um. Dann kannst Du diese entweder in der Steuererklärung einfach unberücksichtigt lassen oder Du trägst sie als Kosten und die Erstattungen durch die Mieter als Einnahmen ein. Egal, für welche Variante Du Dich entscheidest: Sobald Du die Kosten nicht selbst bezahlst, kannst Du sie auch nicht als gewinnmindernd geltend machen.

Ist die Wohngebäude­versicherung steuerlich absetzbar, wenn ich meine Immobilie beruflich nutze z.B. in Form eines Arbeits­zimmers?

Ja, wenn Du Dein Haus oder Deine Wohnung selbst bewohnst und darin auch arbeitest, ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar - zumindest anteilig. Denn nur der Anteil, der auf die Fläche des Arbeitszimmers entfällt, darf als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Ein Beispiel:

Deine Wohnung hat eine Gesamtfläche von 100 m². Dein Arbeitszimmer ist 18 m² groß.
Das entspricht einem Anteil von 18 %. Somit sind 18 % der Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar.
Bei einem Jahresbeitrag von 400 Euro wären das 72 Euro, die Du absetzen kannst.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Du ein häusliches Arbeitszimmer als Homeoffice oder für die Vor- und Nachbereitung Deiner Arbeit (z.B. als Lehrer) oder als Hauptbüro für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit nutzt. Wichtig ist nur, dass das Arbeitszimmer ein klar abgrenzbarer Raum ist und nicht einfach eine freigeräumte Ecke im Wohn- oder Schlafzimmer. Der Raum muss überwiegend beruflich genutzt werden und auch dementsprechend eingerichtet sein. Das heißt, dass die Einrichtung vor allem aus Büromöbeln (Schreibtisch, Stuhl, Regale, etc.) besteht.

Wichtig zu wissen: Nutzt Du Dein Haus oder Deine Wohnung ausschließlich zu beruflichen Zwecken, sind die kompletten Kosten für die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar.

Wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Gebäude­versicherung für Vermieter bei vermietetem Eigentum aus?

Sofern es sich bei der Immobilie um eine gewerbliche Vermietung / Verpachtung handelt, also mit der Vermietung gezielt Einnahmen generiert werden sollen, dürfen die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Betriebskosten geltend gemacht werden. Diese kann der Vermieter entweder selbst bezahlen oder auf die Mieter umlegen. Eine Umlage erfolgt über die Nebenkostenabrechnung. Die Versicherungsbeiträge gehören hier zu den “Betriebsausgaben aus Vermietung und Verpachtung”.

Als Vermieter bist du nicht nur dazu verpflichtet, eventuelle Schäden zu beseitigen, sondern Du musst auch dafür sorgen, dass die Mieter durch den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung nicht benachteiligt werden. Um eine gute und günstige Gebäudeversicherung empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich. Darin werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, um für Deine Immobilie die Police mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Das gilt übrigens nicht nur für die Wohngebäudeversicherung, sondern für jede Versicherung, die Du als Immobilienbesitzer oder Privatperson abschließen möchtest. Die erfahrenen Versicherungsexperten von WechselGott stehen Dir hierbei gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Unser Tipp: Wenn Du Bauherr einer Immobilie bist, die Du anschließend vermieten willst, kannst Du die Versicherungsbeiträge für die Feuer- und Rohbauversicherung von der Steuer absetzen. Diese Versicherung ist in der Regel Bestandteil der Gebäudeversicherung</a> und schützt das noch unfertige **Gebäude vor Schäden durch Feuer, Hagel und Sturm. In der Steuererklärung werden diese Beiträge bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten geltend gemacht. Allerdings muss die Vermietungsabsicht dem Finanzamt gegenüber glaubhaft nachgewiesen werden, damit diese Werbungskosten akzeptiert werden.

Gebäude­versicherung in der Steuer­erklärung absetzen: Ist das möglich?

In der Regel ist die Gebäudeversicherung nicht steuerlich absetzbar, da sie nicht zu den Personenversicherungen gehört, die Menschen vor bestimmten Risiken wie Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, etc. schützen sollen. Stattdessen gehört die Wohngebäudeversicherung zu den Sachversicherungen. Diese schützen vor wirtschaftlichen Schäden an Besitztümern. Sachversicherungen sind nur in Ausnahmefällen und auch dann oftmals nicht vollständig von der Steuer absetzbar.

Im Fall der Wohngebäudeversicherung gibt es vier Ausnahmen, die es ermöglichen, dass die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung doch steuerlich absetzbar sind, wenn auch in einigen Fällen nur anteilig. Diese Ausnahmen sind:

  • Häusliches Arbeitszimmer
  • Gewerbebetrieb
  • Vermietung
  • Vermietung von Immobilien, die noch im Rohbau sind

Wer ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann die Versicherungsbeiträge anteilig steuerlich geltend machen. Anteilig meint hier den Teil, der dem prozentualen Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche entspricht. Damit ein Zimmer als Arbeitszimmer anerkannt wird, muss es ein klar abgegrenzter und entsprechend mit Büromöbeln eingerichteter Raum sein. Eine weitere Verwendung, zum Beispiel als Wohn- oder Schlafraum ist nicht gestattet.

Befindet sich in der Immobilie ein Gewerbebetrieb oder Firmensitz, kann die Wohngebäudeversicherung ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall auch in voller Höhe, allerdings nicht als Werbungskosten, sondern als Betriebsausgabe in der Bilanzierung.

Für Immobilien, die dazu verwendet werden, durch Vermietung (oder Verpachtung) steuerpflichtige Einkünfte zu generieren, ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar, und zwar in Form von Werbekosten. Alternativ können Vermieter die Kosten für die Versicherung auf über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen.

Eine Besonderheit stellen Immobilien dar, die noch im Rohbau sind, aber später vermietet werden sollen. Für sie kannst Du den Anteil der Gebäudeversicherung steuerlich geltend machen, der auf die darin enthaltene Feuer- und Rohbauversicherung entfällt. Voraussetzung hierfür ist, dass Du dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen kannst, dass die Immobilie nach ihrer Fertigstellung vermietet werden soll.

Wie berechne ich für die Steuer­erklärung den Abzug der Gebäude­versicherung?

Unabhängig davon, ob Du Dein häusliches Arbeitszimmer als zusätzliches Büro für das Homeoffice nutzt oder es Dein alleiniges Büro darstellt: Steuerlich geltend gemacht werden kann immer nur der Kostenanteil, der auf die beruflich genutzte Fläche entfällt. Entfallen beispielsweise 16 m² der insgesamt 80 m² großen Wohnung auf das häusliche Arbeitszimmer, so entspricht das einem Anteil von 20 %. Genau dieser Anteil ist von der Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar. Bei einem Versicherungsbeitrag von 320 Euro könntest Du also 64 Euro steuerlich geltend machen.

Unser Tipp: Neben dem Anteil für die Wohngebäudeversicherung kannst Du für Dein häusliches Arbeitszimmer noch weitere Kosten anteilig geltend machen, wie zum Beispiel die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, die Grundsteuer, die Kaltmiete, Nebenkosten (Wasser, Heizung, Strom) sowie Müllgebühren und Gebühren des Schornsteinfegers.

Welche Nachweise benötige ich für die Steuer­erklärung um die Gebäude­versicherung von der Steuer absetzen zu können?

Wenn Du die Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung anteilig von der Steuer absetzen möchtest, ist es sinnvoll, dem Finanzamt nachzuweisen, dass Du dazu berechtigt bist. Du kannst entweder die entsprechenden Nachweise gleich mit einreichen oder diese auf Nachfrage vorlegen.

Dazu gehören zum einen Angaben zur Gesamtwohnfläche und der Größe des beruflich genutzten Zimmers (Arbeitszimmers). Zum anderen musst Du die entstandenen (und bezahlten) Kosten belegen. Dazu reichst Du entweder einen Nachweis des Versicherungsunternehmens über die gezahlten Versicherungsbeiträge ein oder alternativ eine Kopie des Versicherungsvertrags und den Buchungsbeleg (z. B. Kontoauszug).

Wenn Du noch auf der Suche nach der passenden Wohngebäudeversicherung bist, dann helfen Dir unsere Experten von WechselGott gerne weiter.

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