Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Haftpflichtversicherung schützt Dich und Mitversicherte vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
  • Es gibt vier verschiedene Schadensarten: Sach-, Personen-, Vermögen- und Mietschäden.
  • Für die Haftpflichtversicherung besteht in Deutschland keine Pflicht - allerdings raten wir jedem unbedingt eine abzuschließen, da Haftpflichtschäden weitreichend sein können.
  • Gegen grobe Fahrlässigkeit kann man sich allerdings nicht absichern.

*Tarif: Friday, Geb.: 01.01.2000, Single, Vertragslaufzeit 1 Jahr ab 2,86 Euro im Monat

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Was ist eine private Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Egal ob durch ein Missgeschick, Pech oder auch Vergesslichkeit. Wenn Du einer anderen Person Schaden zufügst, musst Du für den durch Dich verursachten Schaden geradestehen. Dies ist gesetztlich geregelt und kann nicht umgangen werden. Der Verursacher des Schadens muss der geschädigten Partei Ersatz leisten und genau dies kann weitreichende finanzielle Folgen nach sich ziehen. Im Extremfall haftest Du mit Deinem kompletten Besitz, sprich Deinem Haus oder anderen Immobilien, Deinem kompletten Privatvermögen, als auch Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann zurückgegriffen werden. Du siehst also, ein weitreichender Haftpflichtschaden kann Dich durchaus finanziell ruinieren. Und genau hier setzt die private Haftpflichtversicherung an.

Die private Haftpflichtpolice bietet Dir als Versicherten und ggf. auch Deiner Familie Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter.

Mehr allgmeine Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung findest Du hier.

Leistungen der Haftpflichtversicherung

Werden wir nun etwas konkreter. Die Privathaftpflichtpolice übernimmt folgende Leistungen im Falle eines Schadenfalles:

  • Kosten für die Wiederherstellung z.B. für den Ersatz eines beschädigten Gegenstandes
  • Kosten aufgrund von Folgeschäden z.B. aufgrund eines Nutzungsausfalls
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Kosten aufgrund verletzer Personen, insbesondere:

  • Behandlungskosten
  • Bergungskosten
  • Verdienstausfall
  • Umbaukosten für Wohnung oder Haus
  • Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente


Typische Schadensfälle

Um die einzelnen Felder noch einmal deutlicher aufzuzeigen, haben wir einige Beispiele typischer Schadensfälle zusammengestellt, um Dir aufzuzeigen, wann Deine Haftpflichtversicherung einen Schaden für Dich reguliert bzw. bezahlt.

Beispiel 1:

Du bist bei Freunden zum Essen eingeladen und zerbrichst aus Ungeschick eine teure Vase. Reichst Du den Schaden über Deine Haftpflichtversicherung ein, übernimmt diese die Kosten für den Ersatz der beschädigten Vase.

Beipiel 2:

Du stellst Dein Fahrrad am Straßenrand ab. In Folge eines Sturms beschädigt Dein Fahrrad ein parkendes Auto eines Nachbarn. Dein Nachbar muss das Fahrzeug reparieren lassen. Diesen Schaden übernimmt Deine Haftpflichtversicherung. Für die Zeit in dem das Fahrzeug Deinem Nachbarn nicht zur Verfügung steht, kann er einen Nutzungsausfall geltend machen. Auch diese Schäden übernimmt Deine Haftpflichtversicherung für Dich.

Beispiel 3:

Auf der Skipiste kollidierst Du aufgrund eines Fahrfehlers mit einem anderen Pistenteilnehmer. Der Geschädigte muss daraufhin per Rettungshubschrauber geborgen werden und muss operiert werden und kann mehrere Wochen seiner Arbeit nicht nachkommen. In diesem Fall übernimmt Deine “Haftpflicht” sowohl die Bergungskosten des Rettungshubschaubers, die Behandlungskosten und den Verdienstausfall des Geschädigten.

Diese Schäden übernimmt Deine Haftpflichtversicherung

In der privaten Haftpflichtversicherung unterscheidet man folgende Schadensarten:

  • Sachschäden z.B. aufgrund von zerstörten oder beschädigen Gegenständen von Dritten
  • Personenschäden wenn beispielsweise jemand anderes aufgrund Deines Handelns verletzt wird oder gar ums Leben kommt
  • Vermögensschäden liegen vor, sofern Du einer anderen Person finanziellen Schaden hinzufügst
  • Mietschäden beipielsweise aufgrund eines von Dir verursachten Wasserschadens in Deiner Wohnung

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Diese Schäden werden von Deiner privaten Haftpflicht nicht übernommen

  • Schäden, die durch Vorsatz eingetreten sind
  • Schäden, die ohne Dein Verschulden eingetreten sind – also z.B. durch höhere Gewalt
  • Durch KFZ, Luft- oder Wasserfahrzeuge verursachte Schäden (hier gibt es separate Haftpflichtversicherungen)
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen (mit Ausnahme der eigenen Wohnung)
  • Schäden in Zusammenhang mit kriminellen Handlungen
  • Schäden, die mitversicherten Personen oder nahen Angehörigen zugefügt werden
  • Verhängte Bußgelder oder Geldstrafen
  • Eigene Schäden (versehentlich selbst- oder fremdverursacht)
  • Schäden durch Hunde oder Pferde (hier gibt es separate Hundehalter- oder Pferdehalter- bzw. Tierhalter-Haftpflichtversicherungen)



Grunsätzlich bist Du mit einer Haftpflichtpolice auf der sicheren Seite, wenn Du einer Dritten Person einen Schaden zufügst. In einigen Ausnahmefällen, kannst Du den Schaden jedoch nicht durch Deinen Versicherer regulieren lassen. Dies gilt zum einen für Schäden die Du vorsätzlich verursacht hast oder Schäden die Du selbst erlitten hast. Gleicher Fall liegt auch vor, wenn Du eine in Deinem Vertrag mitversicherte Person schädigst, zum Beispiel Deine Ehefrau oder Ehemann.

KFZ Schäden

Wenn Du mit Deinem Auto einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigst oder einen Schaden verursachst, ist dies ein klassischer Fall für die Kfz-Versicherung. Die Haftpflichversicherung greift hier nicht.

Gefälligkeitsschäden

In der Regel schließen Versicherer auch sogenannte Gefälligeitsschäden vom Versicherungsschutz aus. Es handelt sich hierbei um Schäden die zum Beispiel bei Freunden oder Bekannten verursacht wurden, während Du diesen hilfst. Dies kann zum Beispiel als Umzugshelfer oder bei sonstigen Hilfestellungen sein.

Vorsatz und gobe Fahrlässigkeit

Ob die Haftpflichtversicherung einen Schaden übernimmt hängt auch von der Frage ab, wie es zum Schaden gekommen ist. Hast Du beispielsweise vorsätzlich gehandelt übernimmt Dein Versicherer den Schaden nicht. Hier ein Beispiel: Du beschädigst zum Beispiel aus Wut das Eigentum eines Anderen. Hier wird Deine Haftpflichversicherung den beschädigten oder zu ersetzenden Gegenstand nicht ersetzen.

Anders sieht es bei einfacher Fahrlässigkeit aus. Hier greifen die Leistungen Deiner Police. Ein Fall von einfacher Fahrlässikeit liegt vor, wenn Du beispielsweise nicht mit einer erforderlichen Sorgfalt gehandelt hast oder Dir die Folgen Deines Handelns nicht bewusst waren. Hierunter fallen alle “klassischen” Missgeschicke.

Zwischen einer einfachen Fahrlässikeit und Vorsatz liegt die sogenannte grobe Fahrlässigkeit. Dies bedeutet, dass Dir sehr wohl bewusst war, das ein Gefahrensituation besteht. Du hast die erfoderliche Sorgfalt also in einem besonders schweren Maße verletzt. Ob Deine Haftpflichtversicherung in solchen Fällen trotzdem den Schaden ersetzt oder ob es ggf. zu Kürzungen der Leistungen kommt, wird hier im Einzelfall geprüft.



Wer ist in der Privathaftpflicht mitversichert?

Eine private Haftpflichtversicherung schützt in der regel lediglich Den Versicherungsnehmer oder -nehmerin. Nahezu alle Versicherer bieten jedoch Tarife an, in der Deine ganze Familie mitversichert werden kann. Du kannst meist zwischen den folgen Tarifen wählen

  • Single-Tarif
  • Partner-Tarif
  • Familienpolice

Wichtig zu wissen: Bestehenden Haftpflichtversicherungen können in der Regel unkompliziert aufgestockt werden und weitere Angehörige Deiner Familie mitversichern.

Wie lange sind Kinder über Eltern mitvesichert?

Kinder sind in der Regel über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, solange diese noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus sind Kinder weiterhin unabhängig vom Alter mit über die Eltern haftpflichtversichert, solange diese:

  • noch zur Schule gehen
  • die erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) absolvieren
  • sich in der üblichen Wartezeit zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet

Wichtig zu wissen: Kinder, die ihre erste Lehre oder auch ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben und sich nun beruflich oder studientechnisch umorientieren sind nicht mehr über die Eltern mitversichert. Das gleiche gilt, wenn Dein Kind nach der Schule zur Bundeswehr geht oder direkt einer beruflichen Tätigkeit nachgeht.

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