Das erwartet Dich hier
Was ist die Ausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung? Ob sie wichtig für Dich ist und wie Du eine bekommst, verraten wir Dir!
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Haftpflichtversicherung ist eine unerlässliche Versicherung, um Dich im Falle eines Falles finanziell vor Schäden in Millionenhöhen zu schützen.
- Dennoch ist Haftpflichtversicherung nicht gleich Haftpflichtversicherung.
- In einigen Fällen ergibt eine Kündigung (mit anschließendem Neuabschluss) Sinn.
- Diese Gründe sind: Zu Hohe Versicherungsbeiträge, Unzufriedenheit mit dem Kundenservice oder auch ein unpassend gewordener Leistungsumfang.
- Erfahre worauf es ankommt - bei der Versicherung, bei der Kündigung und bei einem Neuabschluss.
Mit einer Haftpflichtversicherung entscheidest Du Dich für einen der wichtigsten Versicherungsverträge überhaupt. Mit diesem Schutz musst Du Schäden gegenüber Dritten nicht aus Deiner privaten Geldbörse bezahlen. Trotzdem gibt es Gründe, weshalb die Kündigung Deines bestehenden Vertrags sinnvoll sein kann. Unser Artikel zeigt Dir, was diese Gründe sind und wie Du diese Versicherung frist- und formgerecht kündigst.
Wie wichtig ist die Haftpflichtversicherung überhaupt?
Im Leben geht es manchmal ganz schnell. Du hast eine Sekunde nicht aufgepasst und einem anderen Menschen einen Schaden zugeführt. Vielleicht hast Du das Smartphone eines Freundes vom Tisch geworfen oder eine Vitrine im Wohnzimmer mit Deinem Regenschirm erwischt. Der Geschädigte hat ein Anrecht auf einen Schadenersatz. Und diesen musst Du aus privater Tasche zahlen, wenn Du Dich nicht für eine Privathaftpflichtversicherung entschieden hast.
In manchen Lebensbereichen ist dieser Versicherungsschutz sogar verpflichtend. Beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne die Du Dein Auto nicht im öffentlichen Raum bewegen darfst. Unser Artikel konzentriert sich auf die Privathaftpflicht, die zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland gehört. Schließlich ist es nicht immer “nur” ein Smartphone, das kaputt geht. Ein von Dir ausgelöster Schaden kann in die Millionen gehen. Stelle Dir nur vor, jemand erleidet wegen Deines Handelns eine körperliche oder geistige Behinderung, so dass er lebenslang auf einen Schadenersatz angewiesen ist.
Unser Tipp ist deshalb: Kündige Deine Haftpflichtversicherung niemals leichtfertig! Es handelt sich um eine wirklich wichtige Versicherung, auf deren Schutz Du nicht ohne Weiteres verzichten solltest.
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Warum sollte ich meine Versicherung kündigen?
So wichtig die Privat-Haftpflichtversicherung ist, Gründe für eine sinnvolle Vertragskündigung gibt es dennoch. Zu den wichtigsten Gründen dieser Art zählen:
- Du hast ein günstigeres bzw. besseres Angebot/ Tarif eines anderen Versicherers gefunden und die Kündigung dient einem Wechsel.
- Du ziehst mit Freund oder Freundin zusammen und es reicht eine Privathaftpflichtversicherung für Euch beide aus.
- Es ist zu einem Schaden gekommen und Du warst mit Abwicklung und Service Deiner Versicherung nicht zufrieden.
- Die versicherten Leistungen Deiner bestehenden Haftpflichtversicherung entsprechen nicht mehr Deinem persönlichen Schutzbedürfnis.
Wie Du siehst, kann ein Kündigungsgrund völlig unterschiedlich motiviert sein. Im Idealfall wird ein Vertrag gekündigt, ohne dass Du Deinen Versicherungsschutz komplett verlierst. Dies wäre beim Zusammenlegen zweier Haushalte gegeben, wobei der Vertrag einer Person bestehen bleibt. Auch der Wechsel in einen besseren Tarif mit Top-Leistungen oder günstigeren Beiträgen kann Dich zu einem Wechsel motivieren. Wir von WechselGott regen Dich sogar an, regelmäßig einen Vergleich aktueller Haftpflichttarife durchzuführen und Deinen Versicherungsschutz auf dem neusten Stand zu halten.
Haftpflichtversicherung aufgeben vs. wechseln?
Auf den ersten Blick sparst Du beim Kündigung Deiner Haftpflicht monatlich einige Euro. Dies gilt umso mehr, wenn Dein Versicherer eine Erhöhung der Beiträge angekündigt hat. Bedenke trotzdem, in welche Situation Du Dich ohne eine Versicherungsgesellschaft bringst. Unser oben genanntes Beispiel mit dem Smartphone verdeutlicht dies. Ein brandneues Markenhandy kostet mehrere Hundert Euro, die Du dem Geschädigten privat zahlen müsstest. Nach einem Vergleich und dem Wechsel in die individuell beste Haftpflichtversicherung würdest Du viele Jahre Beiträge zahlen, ohne diesen Schadenswert zu erreichen.
Bei einem etwas größeren Schäden wird die Versicherung sogar mehr Schadenersatz zahlen, als Du über Dein Leben hinweg an Beiträge eingezahlt hast. Wir raten Dir deshalb, diesen Versicherungsschutz immer fortzuführen. Ein Versicherungswechsel) kann Dir helfen, die Kosten unter Kontrolle zu halten und Deinen bestehenden Versicherungsvertrag mit den Jahren in Leistungen und Beitragshöhe zu optimieren.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Du möchtest Deine Haftpflicht kündigen, beispielsweise um zu einem anderen Anbieter zu wechseln? Dann stehen Dir zwei Formen der Kündigung offen. Entweder Du reichst Deine Kündigung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ein, oder Du kannst ein außerordentliches Kündigungsrecht nutzen. Damit dieses Sonderkündigungsrecht eintritt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, ansonsten wirst Du den bestehenden Vertrag nur zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen können. Bei den meisten Versicherungen sind Kalenderjahr und Versicherungsjahr identisch, es geht also um die Kündigung hin zum 31. Dezember.
Beide Kündigungsformen unterscheiden sich in der Frist und den Inhalten, die in Deinem Kündigungsschreiben zu finden sein sollten. Im Folgenden erfährst Du die genauen Unterschiede, damit Dir die ordentliche oder außerordentliche Kündigung mühelos gelingen:
So läuft die ordentliche Kündigung ab
In der Haftpflichtversicherung bist Du im Regelfall für zwölf Monate versichert. Dein Vertrag verlängert sich automatisch, wenn Du keine explizite Kündigung ausgesprochen. Im Jahr 2022 hat sich das Vertragsrecht in Deutschland für Versicherungen und ähnliche Produkte geändert. Bei Neuverträgen, die zunächst über eine feste Laufzeit von zwölf Monaten laufen, steht Dir anschließend ein monatliches Kündigungsrecht zu. Dies sieht bei Altverträgen anders aus. Wenn Du hier nicht rechtzeitig Dein Kündigungsschreiben für eine ordentliche Kündigung einreichst, wirst Du auch die nächsten zwölf Monate bei der gleichen Versicherung abgesichert sein. Bei der Kündigungsfrist und der Form Deiner Kündigung musst Du keine großen Hürden fürchten.
Kündigungsfrist bei ordentlicher Vertragskündigung der Haftplichtversicherung
Für ältere Verträge gilt eine Frist von drei Monaten. Wenn Du Deine Haftpflichtversicherung zum 31. Dezember des laufenden Jahres aufgeben möchtest, solltest Du Dein Kündigungsschreiben bis zum 30. September bei Deiner Versicherung einreichen. Nach dem deutschen Vertragsrecht hättest Du sogar noch die ersten Oktobertage für die Kündigung Zeit. Allerdings solltest Du hier nicht zu knapp kalkulieren, ansonsten verstreicht die Kündigungsfrist und Du musst ein weiteres Jahr Deinen bestehenden Vertrag fortführen.
Wenn es sehr eng wird, kannst Du die schriftliche Kündigung bei Einschreiben mit Rückschein zusenden. So weißt Du mit Sicherheit, dass Dein Versicherer die Kündigung pünktlich erhalten hat. Bei Neuverträgen wirst Du nach dem ersten Jahr mit einer monatlichen Frist kündigen können. Am Ende eines beliebigen Kalendermonats reichst Du Dein Schreiben ein, damit zum Ende des nächsten Monats gekündigt wird.
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Formalitäten bei ordentlicher Kündigung
Bei den meisten Versicherungen wirst Du einen Brief verfassen müssen. Vorlagen für dieses Kündigungsschreiben findest Du im Internet. Bei einer ordentlichen Kündigung musst Du keine Gründe angeben. Wichtig ist, dass folgende Informationen in Deinem Schreiben zu finden sind:
- die Versicherungsnummer Deiner Privathaftpflicht
- das Datum, zu welchem Du Deine Haftpflichtversicherung kündigen möchtest
- der Satz, dass Du eine ordentliche Kündigung vornimmst
- die Unterschrift des Versicherungsnehmers der entsprechenden Haftpflicht
Mit einem zusätzlichen Satz kannst Du ins Schreiben einfügen, dass Dir Deine Versicherung die Vertragskündigung bestätigen soll. Wenn Du unsicher bist, welche Frist für Deinen Vertrag genau gilt, kannst Du auch “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” kündigen. Hier wird Dir die Versicherung in Ihrer Kündigungsbestätigung mitteilen, wann genau Dein Vertrag endet.
Wann treten Sonderkündigungsrechte in Kraft?
Auch über das laufende Versicherungsjahr hinweg kannst Du Deine Privathaftpflicht kündigen. Voraussetzung ist der Eintritt eines besonderen Ereignisses, dass für Dich oder für die Versicherung eine Aufhebung des Vertragsverhältnisses sinnvoll macht. Die wichtigsten drei Gründe dieser Art sind:
Außerordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung bei Beitragserhöhung
Deine Versicherung hat Dir mitgeteilt, dass Du ab dem nächsten Jahr mit höheren Beiträgen rechnen musst. Hiermit verändert sich eine wichtige Grundlage Deines bestehenden Vertrages, was immer bei einer Verteuerung Sonderkündigungsrechte auslöst.
Kündigen wegen Leistungsanpassung
Ähnlich wie bei den Kosten kann sich der Versicherer dazu entscheiden, die Leistungen Deiner Police anzupassen. Vielleicht sollen neue Risiken eingeschlossen werden, was oft mit einer Beitragserhöhung einhergeht. Wenn Du der Leistungsanpassung nicht zustimmst, tritt eine Sonderkündigung ein.
Kündigen bei Schadensfall
Wann immer ein Schaden eintritt, bei dem Dein Haftpflichtversicherer einen Schadenersatz zu leisten hat, wird für beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht ausgelöst. Hier kann sich also auch der Versicherer entscheiden, dass Du für ihn ein zu großes Risiko bist und er den Vertrag mit Dir aufheben will.
So läuft die außerordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung ab
Beim außerordentlichen Kündigen ist es egal, wie lange der Vertrag besteht oder das aktuelle Versicherungsjahr noch läuft. Wichtig ist nur, dass Du dem Versicherer in Deinem Schreiben klarmachst, dass Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst. Ansonsten denkt die Versicherung vielleicht, Du kündigst regulär und die Aufhebung des Vertrags wirst erst zum Ende des Kalenderjahres hin wirksam.
Kündigungsfrist bei außerordentlicher Vertragskündigung der Haftpflichtversicherung
Die Sonderkündigungsfrist liegt bei vier Wochen. Hiervon ist die Frist zu unterscheiden, die zwischen dem Eintritt des auslösenden Ereignisses und dem Beginn der Sonderkündigungsfrist liegt. Ein Beispiel: Stellt Dir Dein Versicherer einen Brief zu und kündigt eine Beitragserhöhung an, gilt die Zustellung des Briefes als erster Tag, ab dem die vierwöchige Frist beginnt. Bei einer Sonderkündigung nach einem Schaden kann dies anders sein, da hier Wochen oder Monate bis zur Schadensregulation vergehen können. Schaue deshalb in Deinen Versicherungsvertrag, wann Du in solchen Fällen fristgerecht kündigen darfst.
Formalitäten bei außerordentlicher Vertragskündigung
Bei der Sonderkündigung solltest Du ebenfalls die Schriftform einhalten. Manche moderne Versicherer werden Dir eine Kündigung über Ihre Webseite oder sogar die Versicherungsapp erlauben. Dein Schreiben sollte die gleichen Inhalte umfassen, wie die oben beschriebene, ordentliche Kündigung. Mit einem Unterschied: Du musst mitteilen, dass Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst und welcher Grund hierfür vorliegt. In den Kündigungsbrief musst Du also hineinschreiben, ob Du wegen einer Beitragserhöhung, Leistungsanpassung oder anderen speziellen Gründen kündigst.
Wird bei der Kündigung der Haftpflichtversicherung Geld zurückgezahlt?
Stell Dir vor, Du hast eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen und bereits nach drei Monaten tritt ein Schaden ein, nach dem Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzen willst. Dies ist natürlich möglich, allerdings wirst Du Beiträge für das gesamte Versicherungsjahr gezahlt haben. Keine Sorge: Bei der gesonderten Kündigung erhältst Du Dein Geld anteilig zurück. Durch die Sonderkündigung wirst Du noch einen vierten Monat beim gleichen Anbieter versichert sein, hiernach endet der Vertrag. Für dieses Drittel eines Jahres zahlst Du einen Drittel des vereinbarten Beitrags, den Rest wird Deine Versicherung an Dich zurückzahlen.
Ähnliches gilt beim Zusammenlegen eines Haushaltes von mehreren Personen. Hier reicht im Regelfall ein einziger Versicherungsvertrag aus. Wenn der Zusammenzug im Januar erfolgt, werden nur für diesen Monat separate Verträge bestehen. Hier kannst Du mit einer rechtzeitigen Kündigung hoffen, dass Du die Beiträge von elf der zwölf Monate des laufenden Kalenderjahr zurückgezahlt bekommst. Bei einer abschätzbaren Aufgabe Deiner Haftpflichtversicherung wie bei einem Umzug solltest Du deshalb frühzeitig Dein Kündigungsschreiben einreichen.
Sonderfall: Tod des Versicherungsnehmers
Falls es zum Tod des Versicherten kommt, werden die Hinterbliebenen den Vertrag nicht gesondert kündigen müssen. Wie bei allen bestehenden Versicherungen reicht eine Kopie des Totenscheins aus, um die bestehenden Vertragsverhältnisse aufzuheben. Der Vertrag besteht für mehr als eine Person, beispielsweise ein Ehepaar? Dann wird die verbliebene Person den Vertrag noch bis zum Jahresende weiterführen. Hiernach ist eine ordentliche Kündigung mit Wechsel zu einem anderen Anbieter, Tarif oder Vertrag möglich.
Sonderfall: Gewerbe- und Kfz-Haftpflicht
Bislang haben wir Dir die Situation beschrieben, die für Deine Privathaftpflichtversicherung gilt. In anderen Lebensbereichen werden auch Verträge über die Haftpflicht abgeschlossen, die wir kurz darstellen möchten:
- Gewerbehaftpflicht: Diese Verträge schützen nicht eine bestimmte Privatperson, sondern ein Unternehmen vor dem Zahlen von Schadenersatz. Die Verträge sind im Regelfall so wie im privaten Bereich gestaltet. Du wirst als Selbstständiger oder Geschäftsführer die Verträge mit der Laufzeit von einem Jahr führen. Kommt es zu besonderen Ereignissen wie einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall, tritt das beschriebene Sonderkündigungsrecht ein.
- Kfz-Haftpflicht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland und vielen Ländern verpflichtend. Sie bezieht sich auf ein einzelnes Auto. Wird dieses abgemeldet, reichst Du Deiner Versicherung die Abmeldung ein und der Versicherungsschutz wird aufgehoben. Die Kündigungsfrist sind ebenfalls anders: Jährlich kannst Du bis zum Stichtag 30. November kündigen, um Dein Auto ab dem neuen Kalenderjahr anders zu versichern. Die Frist kann sich verlängern, wenn Du erst im Laufe des Novembers eine Beitragsübersicht für das neue Jahr erhalten hast. Erhöht sich der Beitrag, wird wie üblich eine Sonderkündigungsfrist von vier Wochen ausgelöst.
Lese hier ganz allgemeines zur Kündigung von Versicherungen und Co.
Per Vergleich zur besten Privathaftpflichtversicherung
Jährlich werden zahllose Verträge in Deutschland gekündigt, weil der Versicherte zu einem anderen Versicherer wechseln möchte. Auch Du hast wenigstens einmal im Jahr die Möglichkeit, Deinen bestehenden Vertrag zu kündigen und Deinen Haftpflichtschutz zu einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten. Denke dran: Der Bedarf an einem guten Schutz ändert sich mit der Zeit, beispielsweise durch eine Vielzahl von digitalen Risiken. Halte Deinen Versicherungsschutz deshalb immer auf dem neusten Stand.
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