Das erwartet Dich hier
Versicherung kündigen ohne Stress - So einfach gehts! Alle Wissenswerte zu Deiner Kündigung des Vertrags.
Inhalt dieser Seite
- Was ist eine ordentliche Kündigung?
- Was ist eine außerordentliche Kündigung?
- Was mache ich, wenn der Versicherer die Kündigung nicht akzeptiert?
- Was sind die üblichen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
- Darf ich meinen Versicherungsvertrag auch ohne Angabe von Gründen kündigen?
- Kann auch der Versicherer die Leistungen kündigen?
- Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
- Besteht nach einem Schaden ein Sonderkündigungsrecht?
- Bestehen Unterschiede zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?
- Was sollte ich beachten, wenn ich meine Versicherung kündigen möchte?
- Wie kündige ich meine Versicherung?
- Warum die Versicherung kündigen?
- Kann ich meine Versicherung beitragsfrei stellen, um einen finanziellen Engpass zu überbrücken?
- Versicherung optimieren / wechseln statt kündigen
Das Wichtigste in Kürze
- Die ordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die ohne besonderen Grund innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist erfolgt.
- Bei der außerordentliche Kündigung musst Du Dich nicht an die Kündigungsfrist halten. Sie ist zulässig, wenn es besondere Gründe gibt, die es Dir erlauben, die vertraglich vereinbarte Laufzeit zu verkürzen.
- Die Kündigungsfrist unterscheidet sich je nach Versicherungsart und Versicherer. Die gängigsten Fristen findest Du hier im Ratgeber
- Kündige schriftlich und lass Dir dir Kündigung immer vom Versicherer schriftlich bestätigen, damit Du im Fall der Fälle einen Nachweis besitzt.
- Du möchtest Deine Versicherung kündigen? Wir übernehmen gerne den Papierkram für Dich. Führe in der WechselGott-App einfach den entsprechenden Wechsel durch oder besprich alles mit einem Experten in einem kostenlosen Online-Beratungstermin.
Lebenssituationen ändern sich und mit ihnen auch der Versicherungsbedarf. Manche Versicherungen werden überflüssig, andere dringend erforderlich und wieder andere lassen sich an die aktuelle Lebenssituation anpassen und optimieren. Auch die Beiträge und Leistungen verändern sich ständig und damit auch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis von einzelnen Versicherungen. Manchmal ist es sinnvoll, neue Versicherungen abzuschließen und die ein oder andere überflüssige oder zu teure Versicherung zu kündigen.
Wenn Du Deinen Versicherungsschutz überprüfst und erwägst, eine Versicherung zu kündigen, stellen sich oft viele Fragen nach dem Wann, Wo und Wie. In unserem Ratgeber geben wir Dir wichtige Informationen zum Thema Versicherung kündigen, was Du dabei beachten musst und welche Alternativen es möglicherweise gibt.
Optimiere Deine bestehenden Versicherungen
Spare in wenigen Klicks bis zu 10 % bei den gängigsten Versicherungen ein. Durch unser Leistungsgarantie erhältst Du garantiert die gleiche Leistung wie bei Deiner bisherigen Versicherung oder sogar besser
- Spare bis zu 10 % Deiner Beiträge ein
- Schnell und unkompliziert, zwei Fotos genügen
- Gleiche Leistungen wie bisher oder sogar besser
Wie gut ist Dein Versicherungsschutz?
Finde es mit unserem kostenlosen Check heraus und spare bares Geld!
Mittels wenigen Fragen ermitteln wir in der WechselGott-App Deinen individuellen Versicherungsbedarf und zeigen Dir zusätzlich an, bei welchen bestehenden Versicherungen Du bares Geld sparen kannst.
Was ist eine ordentliche Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die ohne besonderen Grund innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist erfolgt. Liegt der Zeitpunkt der Kündigung nicht innerhalb der Kündigungsfrist, so gilt die Kündigung zum nächstmöglichen, d. h. im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt.
Wann der nächstmögliche Zeitpunkt ist, zu dem Du die Versicherung kündigen kannst, hängt ebenfalls von der Versicherungsart ab. Bei langfristigen Versicherungen wie der Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherung kannst Du üblicherweise zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die Versicherungsperiode entspricht hier dem Beitragszahlungsabschnitt, also bei einer quartalsweisen Zahlung, dem Ende des Quartals und bei einer monatlichen Zahlung dem Ende des Monats.
Die Krankenversicherung stellt einen Sonderfall dar. Hier ist eine ordentliche Kündigung erst nach einer Mindestlaufzeit von 18 Monaten gesetzliche Krankenversicherung bzw. von 12-24 Monaten private Krankenversicherung möglich.
Wichtig zu wissen: In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Wenn Du Deine Versicherung kündigen möchtest, bist Du verpflichtet nachzuweisen, dass Du eine neue Versicherung hast. Nur wenn Du bei Deiner bisherigen Versicherung einen Nachweis über eine Folgeversicherung vorlegen kannst, ist die Kündigung wirksam. Dieser Nachweis muss der Versicherung spätestens am letzten Versicherungstag vorliegen.
Unabhängig davon, welche Versicherung Du kündigen möchtest: Die vertraglich vereinbarte normale Kündigungsfrist ist immer einzuhalten. Es sei denn, es handelt sich um eine sogenannte außerordentliche Kündigung.
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Eine außerordentliche Kündigung ist zulässig, wenn es besondere Gründe gibt, die es Dir erlauben, die vertraglich vereinbarte Laufzeit zu verkürzen. In diesen Fällen musst Du Dich nicht an die Kündigungsfrist halten. Eine solche Sonderkündigung ist nur in bestimmten Situationen möglich, zum Beispiel
- bei Beitragserhöhungen durch die Versicherung ohne gleichzeitige Erhöhung der Leistungen
- bei Kürzung der Leistungen bei gleichbleibenden Beiträgen
- nach einem Schaden
- bei einem Kauf / Verkauf eines Versicherungsobjektes (z. B. des Fahrzeugs)
- bei einem Umzug (z. B. Zusammenlegung zweier Haushalte)
Übrigens: Nach einem Schadensfall hast nicht nur Du das Recht auf eine Kündigung, sondern auch die Versicherung - entweder sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres. Bei einer außerordentlichen Kündigung nach einer Auszahlung oder Ablehnung der Leistung muss diese innerhalb von 4 Wochen erfolgen.
Was mache ich, wenn der Versicherer die Kündigung nicht akzeptiert?
In der Regel bestätigt die Versicherung Deine Kündigung innerhalb von 3 Wochen - entweder per E-Mail oder per Post. Wenn Du nach diesem Zeitraum noch keine Bestägigung erhalten hast, kann das verschiedene Gründe haben. Entweder befindet sich der Vorgang noch in Bearbeitung, dann kannst Du nach dem Status der Kündigung fragen. Oder der Versicherer akzeptiert Deine Kündigung nicht. Im diesem Fall solltest Du als Vertragspartner bei der Versicherung die Gründe hierfür erfragen. Solltest Du keine oder keine für Dich nachvollziehbare Antwort erhalten, wende Dich bitte an Deinen zuständigen Berater.
Was sind die üblichen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
Das hängt von der Art der Versicherung und dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Grundsätzlich gilt, dass die Kündigungsfrist nicht kürzer als 1 Monat und nicht länger als 3 Monate sein darf. Und sie muss sowohl für Dich als Versicherungsnehmer als auch für die Versicherung gleichermaßen gelten. Als Orientierung kann die folgende Übersicht dienen:
Eine Kündigungsfrist von 1 Monat ist üblich bei folgenden Versicherungen:
- Kfz-Versicherung
- Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rentenversicherungen
- Lebensversicherung
Unser Tipp: Bei der Kfz-Versicherung beginnt das Versicherungsjahr üblicherweise zum 1. Januar eines Jahres. Und das unabhängig davon, wann Du den Vertrag abgeschlossen hast. Das bedeutet, das Versicherungsjahr endet zum 31. Dezember und wer zu diesem Datum seine Kfz-Versicherung kündigen möchte, muss dies bis zum 30. November tun
Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ist in der Regel einzuhalten bei diesen Verträgen:
- Privathaftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Glasversicherung
- Gebäudeversicherung
- Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Um herauszufinden, welche Fristen für Dich und Deine Versicherung gelten, genügt ein Blick in Deinen Versicherungsvertrag. Hier finden sich alle vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Alle Modalitäten und Details zum Thema Versicherung kündigen findest Du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Solltest Du diese nicht mehr zur Hand haben, kannst Du sie auch noch einmal bei Deiner Versicherung anfordern.
Wichtig zu wissen: Manche Versicherer enden automatisch zu einem bestimmten bei Vertragsabschluss vereinbarten Zeitpunkt. Eine ausdrückliche Kündigung hier nicht nötig. Typische Beispiele hierfür sind Reiserücktrittversicherung oder kapitalbildende Lebensversicherung.
Darf ich meinen Versicherungsvertrag auch ohne Angabe von Gründen kündigen?
Ja, bei einer ordentlichen Kündigung des Versicherungsvertrages musst Du keinen Grund für die Kündigung angeben. Anders verhält es sich jedoch, wenn Du Dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und eine außerordentliche Kündigung aussprechen möchtest. In diesem Fall musst Du im Kündigungsschreiben die Gründe nennen, wegen denen Du die Versicherung kündigen möchtest.
Kann auch der Versicherer die Leistungen kündigen?
Ja, auch der Versicherer hat das Recht, die Leistungen und den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Versicherungen wie Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen. Eine reguläre Kündigung durch den Versicherer ist zum Ende der Vertragslaufzeit, also in der Regel einmal jährlich möglich. Eine Grund für die Kündigung muss die Versicherung nicht geben.
Der Versicherer kann den Vertrag auch nach einem Schadensfall kündigen. Eine solche Kündigung ist frühestens bei der ersten Schadenszahlung möglich und muss spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Schadensregulierung erfolgen. Manche Unternehmen nehmen das ihnen zugestandene Recht, ihrerseits die Versicherung zu kündigen, bereits nach einem einzigen Schadensfall in Anspruch. Lediglich bei der Rechtsschutzversicherung gibt es eine Ausnahme: Vor der außerordentlichen Kündigung muss die Versicherung 2 Schadensfälle innerhalb eines Jahres reguliert haben.
Die Versicherung darf auch kündigen, wenn Kunden ihre Beiträge nicht zahlen. Wenn schon der Erstbeitrag nicht gezahlt wird, gilt der Versicherungsvertrag als nicht zustande gekommen und der Versicherer ist dann auch nicht mehr an diesen gebunden. Bleibt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit Beiträge schuldig, darf der Versicherer ebenfalls den Vertrag kündigen. Dazu muss er den säumigen Kunden jedoch zuerst an die Beitragszahlung erinnern und diese in einem zweiten Schritt anmahnen, bevor er die Versicherung kündigen kann.
Unser Tipp: Wenn die Versicherung ihrerseits kündigt, kann es schwer sein, bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag zu bekommen. Deshalb ist es sinnvoll, bei einer Kündigung mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und darum zu bitten, die Kündigung zurückzunehmen und die Versicherung selbst zu kündigen. Das erhöht die Chancen auf einen Vertrag bei einer anderen Versicherung. Einen Anspruch auf eine solche Kündigungsumkehr hast Du als Versicherungskunde jedoch nicht.
Verträge mit langer Laufzeit wie Berufsunfähigkeits-, Lebens- und private Krankenversicherung oder Rentenversicherung darf die Versicherung nicht kündigen. Diese Regelung des Gesetzgebers dient dem Schutz der Versicherten.
Auch dann nicht, wenn die Leistungen bereits bezogen werden. Das heißt: Wenn Du berufsunfähig bist und von Deiner Versicherung Leistungen erhältst, darf der Versicherer nicht kündigen. Das gilt allerdings auch für Dich als Versicherungsnehmer. Erst, wenn Du keine Leistungen mehr beziehst und wieder arbeiten gehen kannst, dürftest Du die Versicherung kündigen.
Wichtig zu wissen: Ein Sonderfall ist der Verdacht auf Versicherungsbetrug bzw. wenn sich herausstellt, dass der Versicherungsnehmer zu Unrecht Leistungen bezieht oder bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat. Eine Kündigungsfrist muss der Versicherer in diesen Fällen nicht einhalten, die Kündigung erfolgt fristlos.
Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja, Du kannst nach einer Beitragserhöhung kündigen, sofern die Versicherung nicht gleichzeitig die Leistungen erhöht. Eine Beitragserhöhung ohne Leistungserhöhung ist ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Hierfür hast Du allerdings in der Regel nur 1 Monat Zeit. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Schreibens, in dem die Beitragserhöhung mitgeteilt wird.
Einige Versicherungen unterliegen einer gewissen Beitragsdynamik, das bedeutet, dass sich mit der Beitragserhöhung gleichzeitig die Leistungen erhöhen. Das ist zum Beispiel bei der Hausrat- oder Unfallversicherung üblich. In diesen Fällen besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Das Gleiche gilt für Glas- und Gebäudeversicherungen, die an den sogenannten Baupreisindex gekoppelt sind. Mithilfe des Baupreisindexes wird der Wert eines Gebäudes ermittelt und wenn dieser steigt, steigt auch die Summe, die eine Versicherung im Schadensfall zahlen muss. Da also mit den damit gestiegenen Versicherungsbeiträgen auch die Leistungen steigt, gibt es hier ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht.
Besteht nach einem Schaden ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, wenn eine Versicherung einen Schaden bezahlt hat, hast Du als Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb eines Monats nach der Schadensregulierung den Vertrag zu kündigen. Du kannst die Kündigung entweder mit sofortiger Wirkung aussprechen oder den Versicherungsvertrag zur Hauptfälligkeit, das heißt zum Ende des Versicherungsjahres, kündigen.
Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur dann, wenn die Versicherung den Schadensfall akzeptiert und die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht hat. Und die Leistungserbringung muss abgeschlossen sein, auch wenn Du in der Zwischenzeit den Vertrag gekündigt hast.
Einen Sonderfall stellt die Rechtsschutzversicherung dar. Hier gibt es je nach Anbieter und Tarif manchmal abweichende Regelungen. Wie diese aussehen, sind im jeweiligen Versicherungsvertrag unter den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachzulesen.
Bestehen Unterschiede zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?
Der wesentliche Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung besteht in der Kündigungsfrist, die Du einhalten musst:
Eine ordentliche Kündigung kann immer zu den im Versicherungsvertrag festgelegten Fristen erfolgen. Diese beträgt bei vielen Versicherungen 3 Monate, bei der Kfz-Versicherung jedoch nur 1 Monat, wobei die Kündigung hier nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich ist. Für eine ordentliche Kündigung brauchst Du keinen speziellen Grund. Unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist kannst Du jeden Versicherungsvertrag kündigen.
Auch bei einer außerordentlichen Kündigung gibt es eine Kündigungsfrist, die in der Regel ebenfalls 1 Monat beträgt. Diese ist nicht an das Versicherungsjahr gebunden und beginnt immer mit dem Ereignis, das den Anlass für das Sonderkündigungsrecht liefert. Denn im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung ist das Sonderkündigungsrecht an bestimmte Bedingungen bzw. Ereignisse gebunden. So kannst Du beispielsweise Deine Versicherung kündigen, wenn eine Schadensregulierung abgeschlossen ist, eine Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Erhöhung der Leistungen angekündigt wurde oder Du den versicherten Gegenstand (z. B. das Auto) verkauft hast.
Wichtig zu wissen: Das Versicherungsjahr muss nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr identisch sein. Das Versicherungsjahr beginnt in der Regel an dem Tag, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde (z. B. am 1. Juli) und endet genau ein Jahr später (z. B. am 30. Juni).
Was sollte ich beachten, wenn ich meine Versicherung kündigen möchte?
Wichtig ist die Kündigungsfrist: Entscheidend ist hierbei immer der Tag, an dem Deine Kündigung bei der Versicherung eingegangen ist und nicht, wann Du die Kündigung abgeschickt hast oder von welcher Poststempel sich auf dem Umschlag befindet. Gerade bei einer Kündigung per Post solltest Du also die Dauer des Postweges berücksichtigen. Um sicher zu gehen (und dies auch nachweisen zu können), solltest Du eine Kündigung per Post immer als Einschreiben verschicken. Wir empfehlen Dir, mit der Kündigung auch die Einzugsermächtigung für Dein Bankkonto zu widerrufen. Damit ist es der Versicherung nicht mehr erlaubt, Beiträge von Deinem Konto einzuziehen - sofern Du diese bislang per Lastschriftverfahren bezahlt hast. Unabhängig davon solltest Du die Versicherung um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.
Unser Tipp: Wenn eine Versicherungspflicht besteht, zum Beispiel bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung, solltest Du den bestehenden Vertrag der Versicherung nur kündigen, wenn Du schon eine neue Versicherung gefunden hast. Nur so kannst Du verhindern, dass eine Versicherungslücke entsteht. Denn diese würde - im Beispiel des Autos - dazu führen, dass Du das Auto nicht mehr im Straßenverkehr bewegen darfst. Das Fahren eines Pkws ohne Versicherungsschutz ist strafbar.
Wie kündige ich meine Versicherung?
Um eine Versicherung zu kündigen, genügt eine kurze Mitteilung an Deinen Versicherer. Diese muss fristgerecht, das heißt unter Einhaltung der Kündigungsfrist, bei Deinem Versicherer eintreffen. Wenn Du die Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch und die Kündigung wird erst zum dann nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam.
Grundsätzlich ist es möglich, per E-Mail, Fax oder Post die Versicherung zu kündigen. Am schnellsten und einfachsten ist der Weg per E-Mail.
Es gibt einige Musterschreiben und Vorlagen, an denen Du Dich orientieren kannst, wenn Du Deine Versicherung kündigen möchtest. Das sind allerdings nur Tipps oder Empfehlungen und kein Muss. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Formulare, die Du zum Kündigen einer Versicherung verwenden musst. Das Kündigungsschreiben muss allerdings bestimmte Informationen enthalten wie zum Beispiel die Nummer Deines Versicherungsscheins. Sie ist notwendig, damit die Versicherung Deine Kündigung einem Versicherungsvertrag zuordnen kann.
Unser Tipp: Die Versicherungsscheinnummer findest Du sowohl auf der ersten Seite des Versicherungsvertrages als auch auf jeder Beitragsrechnung und allen persönlichen Anschreiben der Versicherung an Dich.
Was muss ins Kündigungsschreiben mit hinein?
Um Nachfragen seitens der Versicherung zu vermeiden und eine schnelle Bearbeitung Deiner Kündigung zu ermöglichen, sollten alle notwendigen Informationen im Kündigungsschreiben enthalten sein. Dazu gehören Dein(e)
- Name des Versicherungsnehmers
- Anschrift der versicherten Person
- Versicherungsnummer des entsprechenden Versicherungsvertrags
- Kündigungswunsch zu einem bestimmten Termin
- Bitte um eine Bestätigung des Eingangs der Kündigung
Nenne in dem Schreiben auf jeden Fall den Termin, zu dem die Kündigung in Kraft treten und der Versicherungsvertrag beendet werden soll. Wenn Du Dir nicht sicher bist, wann der nächstmögliche Termin ist, schreib “zum nächstmöglichen Termin”. Spätestens in der Bestätigung der Kündigung durch die Versicherung ist das genaue Datum genannt.
Wichtig Du solltest Deine Kündigung immer unterschreiben. Neben der früher üblichen handschriftlichen Unterschrift und Kündigung via Brief akzeptieren viele Versicherungen inzwischen aber auch eine digitale Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben.
Unser Tipp: Wenn Du per E-Mail die Versicherung kündigen möchtest, empfehlen wir, direkt in die Betreffzeile “Kündigung” und die Versicherungsnummer des entsprechenden Vertrags zu schreiben.
Was ist der Unterschied zwischen einem Widerruf und einer Kündigung?
Mit einem Widerruf erklärst Du den vorher geäußerten Willen zur Vertragsvereinbarung als nichtig. Das heißt, Du möchtest den abgeschlossenen Versicherungsvertrag nicht mehr aufrechterhalten. In der Folge wird der Vertrag aufgehoben. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Du aus Versehen eine falsche Versicherung abgeschlossen hast oder sich Deine finanzielle oder persönliche Situation kurzfristig geändert hat. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Ein Widerruf ist jedoch nur innerhalb der ersten 14 Tage (bei Lebensversicherungen 30 Tage) nach Abschluss des Vertrags möglich. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt des Versicherungsscheins und der Belehrung des Versicherungsnehmers über das Widerrufsrecht. Anders als bei einer Kündigung gilt als Stichtag für die Einhaltung der Frist das fristgerechte Absenden des Widerrufs und nicht der Eingang bei der Versicherung.
Eine Kündigung bezeichnet immer eine Beendigung eines laufenden Versicherungsvertrags. Diese geschieht entweder über eine ordentliche Kündigung (im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist) oder - bei außerordentlichen Gründen - über eine Sonderkündigung bzw. außerordentliche Kündigung, für welche die normale Kündigungsfrist nicht gilt.
Warum die Versicherung kündigen?
Es gibt verschiedene Gründe, eine Versicherung zu kündigen. Dazu gehört, dass der versicherte Gegenstand nicht mehr in Deinem Besitz ist (z. B. wenn Du Dein Auto verkauft hast) oder die versicherte Person oder das versicherte Tier gestorben ist.
Auch finanzielle Gründe können dazu führen, dass eine Person eine bestimmte Versicherung kündigen möchte. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die Lebenssituation (z. B. durch Arbeitslosigkeit) so geändert hat, dass die Beiträge nicht mehr gezahlt werden können. Oder aber die Beiträge wurden - mit oder ohne gleichzeitige Anpassung der Leistungen - erhöht und passen nicht mehr ins Budget.
Ein weiterer Grund, eine bestimmte Versicherung zu kündigen, kann die Unzufriedenheit mit dem Anbieter sein. Diese kann viele Gründe haben wie zum Beispiel schlechte Erreichbarkeit, unfreundlicher Service oder Probleme mit der Übernahme von Leistungen im Schadensfall.
Eine Versicherung zu kündigen sollte jedoch gut überlegt sein. Denn der Verlust des Versicherungsschutzes kann - je nach Art der Versicherung - im Schadensfall gravierende Folgen haben. Deshalb ist es unter Umständen ratsam, statt die Versicherung zu kündigen, lieber nach einem günstigeren Anbieter oder Tarif zu suchen oder die Versicherung für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei zu stellen.
Wichtig zu wissen: Nicht alle Versicherungen enden automatisch mit dem Tod der versicherten Person. Vor allem sogenannte sachgebundene Versicherungen (z. B. Hausratversicherung) müssen von den Hinterbliebenen gekündigt werden - unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen.
Kann ich meine Versicherung beitragsfrei stellen, um einen finanziellen Engpass zu überbrücken?
Ja, das ist zum Beispiel bei kapitalbildende Lebensversicherung und Rentenversicherungen möglich. Anstatt die Versicherung zu kündigen, kannst Du sie beitragsfrei stellen. Das bedeutet, Du zahlst über einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge und der Versicherungsvertrag ruht, bleibt jedoch bestehen. Dabei ist zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Beitragsfreistellung zu unterscheiden:
Bei einer dauerhaften Freistellung musst Du keine Beiträge mehr zu bezahlen. Das hat jedoch zur Folge, dass die vertraglich vereinbarte Auszahlung am Ende der Vertragslaufzeit geringer ausfällt. Grundsätzlich ist eine solche Freistellung jederzeit möglich - vorausgesetzt, es ist bereits ausreichend Kapital im Vertrag vorhanden.
Wichtig zu wissen: Eine dauerhafte Beitragsfreistellung kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden. Sollte dies doch möglich sein, kann die Rückkehr steuerliche Nachteile haben. Lass Dich deshalb vor einer dauerhaften Beitragsfreistellung gut beraten, ob diese Option für Dich sinnvoll ist.
Eine Alternative ist die vorübergehende Beitragsfreistellung. Diese hat den Vorteil, dass Du den Vertrag nach dem finanziellen Engpass einfach fortführen kannst und keinen neuen - mit eventuell schlechteren Bedingungen - abschließen musst. Auch bleiben (zum Beispiel bei der Renten- oder Lebensversicherung das bislang angesparte Kapital und eventuelle Zulagen im Vertrag und werden auch weiterhin verzinst. Allerdings verringern sich durch die vorübergehende Beitragsfreistellung die Leistungen. Du kannst dies in Absprache mit der Versicherung verhindern, indem Du nach Ablauf der Freistellung einen entsprechend höheren Beitrag zahlst.
Achtung: Sollte es während der Zeit der Beitragsfreistellung zu einem Schadensfall kommen, ist die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet. Deshalb kann es sinnvoll sein, statt die Versicherung zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen, nach Alternativen zu suchen und beispielsweise zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Versicherung optimieren / wechseln statt kündigen
Nicht nur der Versicherungsbedarf von Personen, sondern auch das Preis-Leistungs-Verhältnis von Versicherungsverträgen kann sich von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif stark unterscheiden. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Versicherungsschutz immer wieder zu überprüfen und bestehende Verträge regelmäßig unter die Lupe zu nehmen. Nur so kannst Du Deinen Versicherungsschutz bei Bedarf frühzeitig optimieren bzw. zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Je nach Lebenssituation kann es darüber hinaus sinnvoll sein, den Versicherungsschutz um einige Bausteine zu erweitern, wofür manchmal neue Versicherungen nötig werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du ein Haus gekauft, Dich selbstständig gemacht oder eine Familie gegründet hast. Was auch immer in Deinem Leben gerade passiert, Du solltest Dich, Deine Lieben und Dein Zuhause so gut wie möglich absichern und vor Schaden schützen.
Wir von WechselGott unterstützen Dich dabei, den optimalen Versicherungsschutz zum günstigsten Preis zu finden und das für alle Deine Versicherungen. Mit unserem kostenlosen Service kannst Du bei den gängigsten Versicherungen 10 % Deiner bisherigen Beiträge einsparen und das bei gleichen (oder sogar besseren) Leistungen. Als Dankeschön erhältst Du bis zu 150 Euro als Amazon-Gutschein. Registriere Dich jetzt bei WechselGott und überzeuge Dich selbst!