Das erwartet Dich hier
Wir zeigen Dir, wie einfach man eine Versicherung, die man nicht mehr braucht kündigen kann.
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Das Wichtigste in Kürze
- Viele Menschen scheuen vor dem Versicherungswechsel, da dieser gedanklich oft mit Aufwand verbunden ist.
- Tatsächlich muss man jedoch nur in der Police nachschauen, wann die Kündigungsfrist ist.
- Diese ist in der Regel drei Monate vor Ende der Laufzeit des Vertrages.
- Bei nicht-einhaltung der Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr.
- Die Kfz-Versicherung weicht davon etwas ab mit dem Stichtag zum 30.11. eines jeden Jahres.
- Unter gewissen Umständen kannst Du auch von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, wodurch die Fristen wegfallen.
- Im Bereich der Lebensversichrungen gibt es keine Kündigungsfristen - hier sollte man sich eine Kündigung von alten Verträgen jedoch genaustens überlegen.
Wann kann ich eine Versicherung regulär kündigen
Zu welchem Zeitpunkt Du eine vorhandene Versicherung kündigen kannst, variiert je nach Art der Versicherung. Du kannst die Kündigungsfirst jederzeit Deinem Versicherungsvertrag entnehmen. Es gibt jedoch Faustregeln in puncto Kündigungsfristen, welche für die meisten Versicherungen zutreffen. Diese haben wir Dir hier zusammengestellt. Prüfe dennoch bitte nochmal in Deinem aktuellen Versicherungsvertrag die vereinbarten Kündigungszeitpunkte und halte die dort vereinbarten Fristen ein, damit einer fristgerechten Kündigung nichts im Wege steht
Kündigung von Sach- und Unfallversicherungen
Sachversicherungsverträge wie z.B. die Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Gebäudeversicherung können in der Regel bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Normalerweise laufen diese Versicherungen über ein Jahr. Es gibt jedoch wenige Ausnahmen. Eine Sach- oder Unfallversicherung darf eine Vertragslaufzeit von drei Jahren jedoch nicht überschreiten.
Wichtig zu wissen: Normalerweise verlängern sich Versicherungen nach Ende der Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr. Deshalb ist es wichtig, dass Du den Vertrag rechtzeitig vorher beendest.
Hier findest Du mehr Informationen zum Thema “Rechtsschutzversicherung kündigen”
Alles Wissenswerte wie Du Deine Haftplfichtversicherung kündigen kannst, findest Du hier
Kündigungsfrist bei Sach- und Unfallversicherung
Bis zu welchem Tag Du Deinen Versicherungsvertrag gekündigt haben musst, um ihn vor der automatischen Verlängerung zu beenden ist ebenfalls im Versicherungsvertrag geregelt. Eine Kündigungsfrist darf vom Versicherer nicht länger als drei Monate vor Ende der Laufzeit vereinbart werden.
Wichtig zu wissen: Das Versicherungsjahr endet nicht immer gleichzeitig mit dem Kalenderjahr. Wenn Du beispielsweise die Versicherung am 1. Mai abgeschlossen hast, endet die Laufzeit des Versicherungsjahres zum 30. April des Folgejahres.
Ausnahme Kündigung der KFZ-Versicherung
Die Kfz-Versicherung stellt in Sachen Kündigungsfrist eine Ausnahme dar. Sie läuft immer über ein Jahr und kann bis zu einem Monat vor Vertragsende von Dir gekündigt werden. Eine Kfz-Versicherung verlängert sich in der Regel nach Ende des Kalenderjahres automatisch. Daher ist der letzte Tag für eine Kündigung der Kfz-Versicherung der 30 November.
Kündigen der Renten- oder Lebensversicherung
Bei der Lebens- und Rentenversicherung handelt es sich um Versicherungsverträge, welche in der Regel über einen länger angelegten Zeitraum oder sogar unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Diese Versicherungen kannst Du zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode kündigen.
Meist endet die Versicherungsperiode dann, wenn Deine Versicherungsbeiträge fällig werden. Zahlst Du beispielsweise monatlich, kannst Du diese Versicherung auch monatlich kündigen.
Wichtig zu wissen: Die Kündigung der Lebensversicherung oder der privaten Rentenversicherungen sollte gut überlegt sein. Die bisher geleisteten Beiträge gibt es nicht zurück und Überschüsse oder Schlussboni fallen oftmals weg. Bei vielen Versicherungen gibt es die Möglichkeit den Versicherungsvertrag zu verkaufen oder ihn gar zu beleihen. Meist kannst Du auch die Laufzeit verkürzen oder die fälligen Beitragszahlungen aussetzen. Solltest Du hierzu Fragen haben, hilft dir gerne einer unserer geschulten Berater weiter.
So kündigst Du Deine Krankenversicherung
Die Krankenversicherung unterscheidet sich in Sachen Kündigung und entsprechenden Fristen von den Sachversicherungsverträgen.
Gesetzliche Krankenversicherung kündigen
Die gesetzliche Krankenversicherung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Nach dieser Frist kannst Du mit einer Kündigungsfrist von spätestens zwei Monaten zu einem neuen Versicherer wechseln.
Sobald Du eine neue Kasse gefunden hast, ist der Wechsel ganz einfach möglich. Melde Dich hierzu einfach bei der Krankenkasse Deiner Wahl. Um die Kündigung kümmert sich meist direkt Dein neuer Anbieter. Du kannst Dich also entspannt zurücklehnen und musst nicht selbst kündigen.
Wichtig zu wissen: Eine Kündigung durch Dich ist erforderlich, wenn Du die gesetzliche Krankenversicherung verlässt und Dich stattdessen privat krankenversichern möchtest.
Seit 1 Januar 2021 gibt eine neue Mindestvertragslaufzeit. Diese besagt, dass Du bereits nach 12 Monaten Deine Krankenversicherung wechseln kannst. Sollte Deine Krankenkasse jedoch die Beiträge erhöhen musst Du die Bindungsfrist nicht abwarten. Du kannst ein Sonderkündigungsrecht nutzen und kannst vorzeitig zu einem anderen Versicherer wechseln. Wie bei einer regulären Kündigung kannst Du jedoch erst zwei Monate nach Deiner Kündigung Mitglied der neuen Kasse werden. So lange musst Du den höheren Zusatzbeitrag zahlen.
Private Krankenversicherung kündigen
Bist Du stattdessen privat versichert, lohnt der Wechsel bzw. die Kündigung der privaten Krankenversicherung meist nicht. Du verlierst in diesem Fall die Rückstellungen fürs Alter ganz oder teilweise.
Kündigungsfristen in der Übersicht
Versicherung | Gängige Kündigungsfrist | Wann kann ich kündigen |
---|---|---|
Berufsunfähigkeit | keine | zum Ende der laufenden Versicherungsperiode |
Lebensversicherung | keine | zum Ende der laufenden Versicherungsperiode |
Rentenverischerung | keine | zum Ende der laufenden Versicherungsperiode |
private Krankenverischerung PKV | drei Monate | zum Ende jedes Versicherungsjahres, frühestens aber nach 1 bis 2 Jahren |
gesetzliche Krankenverischerung (GKV) | zwei Monate | Kassenwechsel: nach 12 Monaten Mitgliedschaft jederzeit Wechsel zur PKV: jederzeit, wenn keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht |
Kfz-Haftfplicht- oder Kasko-Versicherung | ein Monat | zum Ende des Vertragsjahres (meist identisch mit dem Kalenderjahr) |
Reiseversicherungen | ein Monat | zum Ende des Vertragsjahres (meist identisch mit dem Kalenderjahr) |
andere Versicherungen | drei Monate | zum Schluss des laufenden Vertragsjahres bzw. nach Mindestlaufzeit von maximal drei Jahren |
Wann habe ich bei Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht?
Unter bestimmten Voraussetzungen hast Du ein Sonderkündigungsrecht und kannst Deinen laufenden Vertrag außerordentlich kündigen. In einigen wenigen Fällen musst Du auch gar nicht kündigen, da es nichts mehr zu versichern ist, beispielweise im Todesfall.
Kündigung nach Beitragserhöhung oder Leistungskürzung
In diesen Fällen hast Du ein Sonderkündigungsrecht:
- Die Beiträge der Versicherung werden erhöht, ohne dass sich Deine Leistungen verbessern
- Der Versicherer kürzt die vereinbarten Leistungen, ohne dass sich die Beiträge entsprechend reduzieren
Sollte einer dieser beiden Fälle eintreten kannst Du innerhalb eines Monats, nachdem Dich der Versicherer über die Preiserhöhung oder Leistungskürzung informiert hat kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht betrifft sowohl die Kfz-, Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, und Wohngebäudeversicherung.
Nach Versicherungsfall kündigen
Sollte ein Versicherungsfall eingetreten sein und der Versicherer hat den Schaden anerkannt, kannst Du ebenfalls den Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen. Auch hier kannst Du den Vertrag binnen eines Monats kündigen. Teilweise hast Du die Möglichkeit mit sofortiger Wirkung den Vertrag aufzuheben. Bei anderen Versicherungsgesellschaften läuft der Vertrag noch bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Dieses Sonderkündigungsrecht gilt für die Sachversicherungen Kfz-, Wohngebäude-, Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen.
Kündigung nach Kauf oder Verkauf der versicherten Objekte
Einige Versicherungen gelten für bestimmte Objekte. Die Wohngebäudeversicherung wird beispielsweise für eine bestimmte Immobilie abgeschlossen. Eine solche objektgebundene Versicherung erlischt nach dem Verkauf der Immobilie automatisch. Verkaufst Du also beispielsweise Dein Eigenheim, solltest Du die Gebäudeversicherung auf den Käufer des Hauses übertragen. Das gleiche gilt beispielsweise für die Kfz-Versicherung. Als Verkäufer kannst Du den Vertrag dank des Sonderkündigungsrechts binnen eines Monats beenden.
Wenn nichts mehr zu versichern ist
Eine Versicherung endet automatisch mit dem Wegfall des ursprünglich versicherten Interesses. So enden beispielsweise mit dem Tod viele Versicherungen automatisch. Die Angehörigen sollten in diesem Fall die Versicherer schnellstmöglich über den Todesfall des Versicherungsnehmers informieren.
Wie kündige ich meine Versicherung? Informiere den Versicherer am besten schriftlich über Deine Kündigungsabsicht. Dies ist entweder per E-Mail, Fax oder Post möglich. Bitte achte darauf, dass Du die entsprechenden Fristen einhältst. Deine Kündigung muss den Anbieter spätestens vor dem letztmöglichen Kündigungstermin erreichen.
Wichtig ist, dass der Versicherer Dein Kündigungsschreiben zuordnen kann. Am einfachsten ist dies möglich, wenn du den Begriff „Kündigung“ und die jeweilige Versicherungsnummer direkt im Betreff und im Anschreiben nennst.
Hast du diese Punkte beachtet, steht einem reibungslosem Ablauf der Kündigung nichts mehr im Wege
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Wann kann der Versicherer mir die Versicherung kündigen?
Neben Dir kann auch der Versicherung den aktuell laufenden Vertrag kündigen. Dies gilt sowohl für Schaden- und Unfallversicherungen wie der Haftpflicht-, Hausrat-, Auto- der Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer kann regulär zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, also meist einmal jährlich. Auch nachdem von Dir ein Schaden gemeldet wurde, hat der Versicherer das Recht den Vertrag binnen eines Monats nach Regulierung des Schadens aufzuheben.
Viele Versicherer machen von diesem Recht Gebrauch, um neue Verträge mit geänderten Konditionen verkaufen zu können. Die Versicherung wird hier in der Regel jedoch immer teurer. Bitte beachte, dass der Versicherer in diesem Fall die Aufhebung des Vertrags nicht begründen muss.
Anders sieht es bei der Lebens-, Rentenversicherungen sowie Berufsunfähigkeits- und der privaten Krankenversicherung aus. Bei diesen Versicherungsverträgen schützt der Gesetzgeber den Versicherungsnehmer, deshalb sind solche Kündigungen durch den Versicherer gesetzlich nicht erlaubt.
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