Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reiserücktrittsversicherung zählt zu den empfohlenen Verträgen einer Reiseversicherung.
  • Sie leistet ausschließlich bei Nichtantritt Deines Urlaubs.
  • Erstattet werden Dir vom Versicherer die aufgegebenen Stornokosten des Reiseveranstalters.
  • Spezielle Tarife für Vielurlauber und Familien sparen bares Geld.
  • Ergänzend ist der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ratsam, die Dich während der Reise schützt.

Eine Reiserücktrittsversicherung sichert das Risiko eines Nichtantritts der Reise durch die Risikopersonen ab. In diesem Fall berechnen die Reiseveranstalter üblicherweise Stornierungskosten. Je nach Zeitpunkt des Stornos variieren die entstehenden Kosten. Im schlimmsten Fall können diese bei 100 % des Reisepreises liegen.

Die Reiserücktrittsversicherung deckt die Gründe einer unerwarteten Absage ab. Die entstehenden Stornierungskosten werden mit Ausnahme einer zuvor festgelegten Selbstbeteiligung übernommen bzw. erstattet. Wichtig ist der Zeitpunkt des Rücktritts. Mit der Auf- bzw. Abgabe der Koffer gilt die Reise als offiziell angetreten. Eine Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung ist damit nicht mehr möglich.

Welche anderen Begrifflichkeiten beschreiben eine Reiserücktrittsversicherung?

Um aus der Maße herauszustechen, nutzen Versicherer häufig neue Termini, um bestehende Angebote attraktiver zu gestalten. Gleiches gilt für die Reiserücktrittsversicherung, weshalb sich diverse Bezeichnungen eingebürgert haben. Diese sind:

  • Reisekostenversicherung
  • Reisekostenrücktrittsversicherung
  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reisestornoversicherung
  • Stornoversicherung

Bis wann solltest Du Deine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Die meisten Versicherer sehen eine Vorlaufzeit von 30 Tagen vor Reisebeginn vor. Für kurz Entschlossene ist allerdings auch ein taggleicher Abschuss möglich. Dieser kann allerdings mit höheren Kosten einhergehen.

Wer fällt unter den Begriff „Risikopersonen“?

Der Begriff „Risikopersonen“ ist eine Standardfloskel in Versicherungsverträgen. Hierunter werden all jene verstanden, die zu einem Eintritt des Versicherungsfalls führen können. Neben Dir als versicherte Personen können auch weitere Menschen unter diese Begrifflichkeit fallen. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Angehörige
  • Mitreisende
  • Pflegepersonen

Solltest Du aufgrund eines Krankheitsfalls in Deiner Familie nicht mehr verreisen wollen, kannst Du dies als Leistungsfall an die Reiserücktrittsversicherung weiterleiten. Die entstehenden Stornierungskosten werden Dir in diesem Fall erstattet.

Beachte jedoch, dass sich Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen befinden können. Insbesondere im Bereich der Angehörigen und Pflegepersonen werden häufig nur die engsten Verwandten inbegriffen.

Welche Reisearten können durch eine Reiseversicherung abgesichert werden?

Mit einer Reiserücktrittsversicherung können alle Arten von Urlaubsreisen und auch einzelne Komponenten abgesichert werden. Hierzu gehören:

  • Autoreisen
  • Busfahrten
  • Campingplätze
  • Ferienhäuser
  • Ferienwohnungen
  • Flüge
  • Gasthöfe
  • Hotelübernachtungen
  • Kreuzfahrten
  • Mietwagen
  • Individualreisen
  • Pauschalreisen
  • Pensionsübernachtungen
  • vorab gebuchte Aktivitäten
  • Wohnmobile
  • Zugfahrten

Wie ermittelt sich die Versicherungsprämie einer Reiserücktrittsversicherung?

Die genaue Berechnungsmethode der Versicherungsprämie variiert von Versicherer zu Versicherer. Die zugrunde gelegten Faktoren sind aber in den meisten Fällen vollkommen identisch. Die nachfolgende Auflistung soll Dir dabei helfen, die Gründe für die Beitragsberechnung nachvollziehen zu können.

  • Alter des/der Reisenden nimmt Einfluss auf die höhe des Beitrags
  • Anzahl der Reisenden (Sichert sich jeder einzeln ab? Gibt es einen Familien-, Pärchen- oder Single Tarif?)
  • Dauer der Reise (dauert die gebuchte Reise länger als 56 Tage?)
  • Gesamtkosten bzw. der Reisepreis
  • Laufzeit des Vertrages (Jahresvertrag oder ein Tarif für eine einmalige Reise)
  • Ziel (verschiedene Destinationen birgen unterschiedliche Risiken - gegen welche Risiken muss bei Reiseantritt abgesichert werden?)

Unser Tipp: Die wahrheitsgemäße Angabe der vorgenannten Daten sorgt für einen vertragsgemäßen Leistungsanspruch. Bei Falschangaben droht Dir die Nichtigkeit des Vertrages in Verbindung mit einem negativen Eintrag in der Datenbank. Der Abschluss weiterer Versicherungen ist damit deutlich erschwert.

Bleibe daher bei den korrekten Angaben und vergleiche die Reiserücktrittsversicherungen für ein gutes Angebot. Hilfestellung bei der Auswahl der passenden Reiserücktrittsversicherung bietet Dir WechselGott mobil und online an. 

In welchem Zeitraum gilt die Reiserücktrittsversicherung?

Der Versicherungszeitraum für einen Reiserücktritt beginnt mit dem Tag der Buchung der Reise bzw. dem Abschluss des Vertrages. Bei einmaligen Verträgen für eine Reise endet der Versicherungsschutz automatisch am Tag der Abreise. Bei Jahrestarifen ist das Schlussdatum auf das Ende des Versicherungsvertrages festgelegt.

Unser Tipp: Achte beim Abschluss Deiner Reiserücktrittsversicherung auf die Angabe von maximalen Laufzeiten. Einige Anbieter geben hier taggenaue Angaben vor, die nicht überschritten werden sollten. Ansonsten droht Dir die Unwirksamkeit Deines Schutzes.

Was ist die Selbstbeteiligung bei einer Reiseversicherung?

Die Selbstbeteiligung wird synonym zum Begriff Selbstbehalt verwendet. Sie beschreibt einen festen Betrag oder eine prozentuale Angabe einer Summe, den Du in einem Schadensfall selbst bezahlen musst. Dieser Anteil wird damit nicht vom Versicherer übernommen und kann von diesem auch nicht eingeklagt werden. Im direkten Vergleich sind Versicherungen mit einem Selbstbehalt immer günstiger als ihr Pendant ohne Selbstbeteiligung.

Solltest Du einen Versicherungsvertrag mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen?

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung der Deiner Reiseversicherung funktioniert ähnlich wie bei einer Fahrzeugversicherung. Im Schadenfall übernimmt die Versicherung den Großteil der zu regulierenden Summe. Ein festgelegter Betrag oder Prozentsatz verbleibt allerdings in Deinem Risiko und muss durch Dich gezahlt werden. Während bei Fahrzeugen häufig Betragsangaben zu finden sind, arbeiten Reiseversicherungen eher mit prozentualen Angaben. Der übliche Satz bei Vereinbarung eines Selbstbehalts sind 20 %, mindestens aber 25 Euro. Um die Versicherungsprämie zu mindern, ist die Festlegung einer Selbstbeteiligung ein probates Mittel. Du solltest allerdings das Risiko des Eintretens eines Leistungsfalls nicht aus den Augen verlieren. Besonders bei kostspieligen Reisen empfiehlt sich daher der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung und die volle Absicherung über den Versicherer.

Wer muss bei einem versicherten Reiserücktritt die Reise stornieren?

Zu einer Stornierung berechtigt ist ausschließlich derjenige, der die Reise abgeschlossen hat. Eine Vollmachtserteilung an eine dritte Person ist nicht möglich.

Was sind überhaupt Stornokosten bei Reiserücktritt?

Durch den Abschluss eines Reisevertrages gehst Du mit einem Reiseveranstalter ein Vertragsverhältnis ein. Für die Erbringung einer vorher definierten Leistung bezahlst du einen festgelegten Preis. Falls Du die Leistung aus welchen Gründe auch immer nicht wahrnehmen können, steht Dir grundsätzlich eine Erstattung in dieser Höhe zu.

Der Reiseveranstalter sichert sich für genau diese Fälle jedoch vertraglich ab. Solltest Du die Leistung nicht in Anspruch nehmen können, kann er eine angemessene Entschädigung verlangen. Oftmals stützt sich diese darauf, dass die Leistungen nicht erneut vergeben werden können. Der finanzielle Verlust des Veranstalters wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Stornokosten bezeichnet.  

Wie hoch können die Stornokosten maximal sein?

Die Stornokosten können im schlimmsten Fall maximal 100 % der Reisekosten betragen. Gemäß aktueller Rechtsprechung ist der Versicherer allerdings dazu verpflichtet eine genaue Aufstellung bezüglich der abzugsfähigen Kosten zu erstellen. Das Versicherungsunternehmen wird Dir damit in den wenigsten Fällen wirklich 100 % der Kosten in Rechnung stellen können.

Unser Tipp: Neben der Erstattung aus der Reiserücktrittsversicherung stehen Dir als Reisendem zusätzlich eigene Rückvergütungen zur Verfügung. Beim einzelnen Abschluss eines Fluges zum Beispiel steht Dir eine vollständige Erstattung von der Airline zu.

Werden in jedem Schadenfall die vollen Stornokosten erstattet?

Die Höhe der Erstattung von der Versicherung hängt von den zuvor abgeschlossenen Bedingungen ab. Um die Risikoprämie zu reduzieren, bieten viele Versicherer Tarife mit einer prozentualen Selbstbeteiligung an. Solltest Du einen solchen Vertrag unterschrieben haben, erhältst Du die Erstattung nur anteilig. In ebendiesen Verträgen erfolgt die Aufteilung häufig nach dem Schema 80/20. Die Versicherung trägt hierbei 80 % der Kosten und erstattet diese an Dich. Die übrigen 20 % verbleiben in Deinem Risiko.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch die Stornokosten für meinen Flug, wenn das Hotel oder der Reiseveranstalter die Buchung storniert?

Nein, da es sich nicht um einen Leistungsfall handelt. Da die Stornierung durch das Hotel oder den Reiseveranstalter veranlasst wurde, sind diese für eine Erstattung zuständig. Wende Dich daher mit den Dir entstandenen Kosten an den Verursacher.

Sind über die Reiserücktrittsversicherung auch Flüge versichert, die Du nicht stornieren kannst?

Ja, auch diese Flüge sind versichert. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung ist allerdings, dass einer der definierten Schadensfälle eingetreten ist.

Aus welchen Gründen kannst Du Deine Reise stornieren?

Die Liste der möglichen Stornierungsgründe wird von jedem Versicherungsunternehmen individuell festgelegt. Darüber hinaus lassen sich mittels Zusatzbausteinen weitere Risiken absichern. Dies geht allerdings üblicherweise mit einer Erhöhung der Risikoprämie einher. Die häufigsten Gründe einer Stornierung sind:

  • Ablegen einer Wiederholungsprüfung durch die Versicherte Person
  • Betrieblich Anordnung von Kurzarbeit nach erfolgter Buchung von z.B. Pauschalreisen
  • Bruch von Prothesen unmittelbar vor Reisebeginn
  • erhebliche Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
  • Gerichtsvorladungen, die der Verreisende im Zeitraum der Reise antreten muss
  • Höhere Gewalt
  • Impfunverträglichkeit bei Impfstoffen, die für die Destination vorgeschrieben sind
  • Quarantäne z.B. bei Covid-19
  • Schaden am eigenen Eigentum durch Elemente oder vorsätzliche Straftaten
  • Schwangerschaft
  • schwere Unfallverletzung die zum Reiserücktritt vor Reisebeginn führen
  • Terroranschlag und einhergehende Reisewarnungen
  • Tod der versicherten oder mitversicherten Personen, so wie der Tod enger Angehöriger
  • unerwartet schwere Krankheit der versicherten oder mitversicherten Personen
  • unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, welche bei Buchung des Urlaubs noch nicht relevant war
  • unerwarteter Termin zur Organspende unmittelbar vor Reiseantritt oder während des eigentlich geplanten Urlaubs
  • Verlust des Arbeitsverhältnisses als Gründ für den Reiserücktritt

Was ist unter einer unerwartet schweren Erkrankung zu verstehen?

Eine unerwartet schwere Erkrankung ist eine der Möglichkeiten zur Inanspruchnahme Deiner Reiserücktrittsversicherung. Der Begriff setzt sich aus den Teilbereichen „unerwartet“ und „schwere Erkrankung“ zusammen. Unter „unerwartet“ versteht sich versicherungstechnisch etwas, das nicht vorherzusehen war. Eine „schwere Erkrankung“ liegt dann vor, wenn der Antritt der Reise aus medizinischer Sicht nicht zumutbar ist. Eine „unerwartet schwere Erkrankung“ tritt damit plötzlich auf und verhindert den reibungslosten Beginn deiner Reise.

Prüfe in jedem Fall genau die Versicherungsbedingungen, wenn Du den Versicherer aufgrund dessen in Anspruch nehmen möchtest. Gegebenenfalls sind einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Unser Tipp: Zur Unterstützung Deines Leistungsanspruchs empfiehlt sich zudem die Bescheinigung zur Reisefähigkeit Deines Arztes. Dieses Dokument kannst Du bei Bedarf Deiner Versicherung vorlegen, um eine Erstattung der Kosten zu erreichen. 

Wie zeitnah musst Du einen Reiserücktritt an Deine Versicherung melden?

Hierbei kommt es auf die individuellen Bedingungen Deines Versicherers an. In der Regel soll die Meldung allerdings unverzüglich bzw. so schnell wie möglich erfolgen. Eine genaue Zeitangabe lässt sich in den wenigsten Verträgen finden. Diese wäre allerdings im Hinblick auf die unterschiedlichen Leistungsfälle auch äußerst schwer zu definieren. Melde Dich daher so zügig wie möglich bei dem Versicherungsunternehmen, um zusätzliche Kosten, zum Beispiel erhöhte Stornierungsgebühren zu vermeiden. In den Versicherungsbedingungen wird diese Klausel häufig als Schadensminderungspflicht bezeichnet.

An wen musst Du Dich im Schadensfall wenden?

Für die Aufnahme Deiner Schadensmeldung ist primär die Versicherungsgesellschaft selbst zuständig. Einige Versicherer haben diesen Service allerdings auf Tochterunternehmen ausgelagert, die diese Serviceleistungen übernehmen. Kläre daher direkt beim Abschluss Deiner Reiserücktrittsversicherung an wen Du Dich wenden musst. Die Kontaktdaten legst Du am besten bei Deinen Reiseunterlagen ab.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Neben den Gründen für eine Erstattung durch den Versicherer sind in den Bedingungen ebenso viele Ausschlüsse vereinbart. Die gängigsten Ausnahmen sind:

  • Scheidung vom Partner - der Versicherer zahlt bei Reiserücktritt nicht
  • Streiks sind nicht mitversichert
  • Trennung vom Partner werden nicht im Tarif berücksichtigt
  • Verschiebung einer (Abschluss-)Prüfung ist ebenfalls nicht abgesichert
  • Verpflichtungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses - und der Versicherungsschutz greift nicht

Welche unterschiedlichen Laufzeitvarianten werden bei der Reiseversicherung angeboten?

Neben einmaligen Versicherungen bieten viele Versicherungsunternehmen mittlerweile auch Jahresverträge an. In diesen ist nicht nur eine einzelne Reise versichert, sondern die Reisen eines ganzen Jahres. Heruntergerechnet auf den einzelnen Urlaub sind diese Tarife oftmals günstiger als die separaten Verträge.

Tipp: Die Jahresversicherungen enthalten häufig eine Klausel zur automatischen Verlängerung nach einem Jahr. Kündige daher Deinen Vertrag rechtzeitig vor der Prolongation.

Wann muss eine Jahresversicherung gekündigt werden?

In den Bedingungen der Jahresverträge sind häufig automatische Verlängerungen enthalten. Um dieser zu widersprechen, ist eine rechtzeitige Kündigung des Vertrages notwendig. Spätestens einen Monat vor der selbstständigen Verlängerung sollte Deinem Versicherer die Kündigung vorliegen. Diese kann in schriftlicher Form, aber auch per E-Mail oder Kontaktformular übermittelt werden.

Gibt es auch Tarife für Deine Gruppen- oder Familienreise?

Ähnlich wie bei den unterschiedlichen Laufzeitvarianten sind auch in Bezug auf die Personenanzahl diverse Variationen möglich. Gruppentarife umfassen häufig Personengruppen ab vier Personen, die keinem verwandtschaftlichen Verhältnis unterliegen müssen. Für Familien werden zusätzlich spezielle Familienversicherungen angeboten. Im Vergleich zum Abschluss eines separaten Vertrages pro Person sind die Gruppentarife auf die jeweiligen Personen heruntergerechnet oftmals günstiger. Prüfe daher bei Reisen mit mehreren Mitreisenden die zur Verfügung stehenden Optionen.

Unser Tipp: Bei Familientarifen ist häufig auch das alleinige Reisen einer versicherten Person ohne Weiteres möglich. Obwohl es sich um einen gemeinschaftlichen Vertrag handelt, können alle darin aufgeführten Personen unabhängig voneinander reisen.

Müssen bei einer Familien- oder Paarversicherung alle Reisenden die gleiche Adresse haben?

Nein, dies ist nicht erforderlich. Darüber hinaus sind auch keine Nachweise zum Familienstand erforderlich.

Wie ermittelst du die korrekte Versicherungssumme?

Die Höhe der Versicherungssumme steht in direkter Verbindung zum Reisepreis. In jedem Fall sollte die Versicherungssumme die möglichen Stornierungskosten Deiner Reise vollständig abdecken. Mit steigenden Reisekosten sollte daher auch die Versicherungssumme höher festgelegt werden. 

Bei dem Abschluss von Einzelversicherungen kannst Du jedes Mal erneut die Versicherungssumme einzeln festlegen. Bei der Vereinbarung einer Jahresversicherung ist die Angabe höchsten erwarteten Gesamtsumme für das gesamte Jahr erforderlich. Gebe hierbei zuerst eine grobe Schätzung aus der Anzahl der Reisen und deren erwartetem Preis an. Viele Versicherungsunternehmen gestatten mindestens einmalig eine Anpassung der Versicherungssumme nach oben oder unten.

Unser Tipp: Vermeide in jedem Fall den Status einer Unterversicherung. Hierbei unterschreitet die Versicherungssumme den Reisepreis. Falls du einen Schaden meldest, wird auch die Versicherungssumme nur anteilig ausgezahlt.

Wie hoch ist die Versicherungssumme bei selbst organisierten Reisen?

Grundsätzlich orientiert sich die Versicherungssumme am Reisepreis. Bei Pauschalreisen ist diese Summe einfach aus der aufgegebenen Rechnung zu entnehmen. Bei selbst organisierten Urlauben bedarf die Zusammenstellung etwas mehr Zeit. Analog der herkömmlichen Berechnung werden auch in diesem Fall alle Kostenpositionen einzeln addiert. Hierzu zählen neben den Kosten für die Anreise auch diejenigen für Unterbringung, Transport und Aktivitäten.

Unser Tipp: Zusätzlich bieten einige Versicherer eine vereinfachte Methode an. Der Vertragsabschluss erfolgt dann mit dem möglichen Höchstbetrag. Eine Addition der einzelnen Leistungen entfällt dann vollständig.   

Erhältst du nach Abschluss Deiner Reiserücktrittsversicherung eine Versicherungspolice?

Die Erstellung von Versicherungspolicen ist eine gängige Praxis beim Abschluss nahezu aller Versicherungsverträge. In der Regel wird bei Unterschrift einer Reiserücktrittsversicherung jedoch keine gesonderte Versicherungspolice erstellt. Der Grund hierfür liegt in den häufig kurzen Laufzeiten und den geringen Absicherungsbeträgen. Für die Versicherer lohnt sich die Erstellung schlichtweg nicht. Als Nachweis für Dich gilt damit der unterschriebene Antrag mitsamt den Anlagen des Versicherungsunternehmens. Zusätzlich wichtig ist der Nachweis zur Abbuchung der Versicherungsprämie. Erst durch Zahlung dieser wird der Vertrag aktiviert und sichert Dich in einem Schadensfall ab.

In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung in Bezug auf Corona und wann nicht?

Mit Ausbruch der Corona-Pandemie hat eine Vielzahl der Versicherer die vorhandenen Versicherungsbedingungen grundlegend überarbeitet. Zuvor waren Pandemien vollständig aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies hätte allerdings zur Folge gehabt, dass der Abschluss von Reiseversicherungen an Bedeutung verloren hätte.

Um weiterhin ein klares Regelwerk bezüglich des Leistungskataloges aufrecht zu erhalten, wurden deshalb verschiedene Beispielfälle inszeniert. Eine Übersicht dieser sowie der Übernahmechancen durch eine Versicherung folgt nachstehend.

  1. Angst vor dem Antritt einer Reise, keine Erkrankung und keine Quarantäne (z.B. wegen Covid-19) verhängt: der Versicherer leistet nicht, da kein Leistungsfall der Reiserücktrittsversicherung eingetreten ist
  2. Schwere Erkrankung (z.B. Corona) kurz vor dem Reiseantritt: eine Stornierung der Reise mit Erstattung der Kosten durch den Versicherer ist wahrscheinlich
  3. Verhängung einer Quarantäne vor dem Urlaub: eine Stornierung der Reise mit Erstattung der Kosten durch den Versicherer ist wahrscheinlich - Du als versicherte Person bist abgesichert
  4. Absage der Reise durch den Reiseveranstalter aufgrund der pandemischen Lage: keine Erstattung durch den Versicherer, da kein Leistungsfall der Reiserücktrittsversicherung, Aber: Wahrscheinlich leistet der Reiseveranstalter für die entstandenen Kosten 

Ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ein versicherter Reiserücktrittsgrund?

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts entspricht keinem Reiseverbot. In den Versicherungsbedingungen ist dieser Fall daher nicht als Leistungsfall definiert. Eine Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung ist damit nicht möglich.

Sind Einschränkungen am Urlaubsort ein versicherter Rücktrittsgrund?

Abendliche Ausgangssperren oder andere Einschränkungen sind ebenfalls kein Rücktrittsgrund. Bei einer Stornierung kannst Du daher mit keiner Erstattung des Versicherungsunternehmens rechnen. Prüfe dennoch, ob Du über den Reiseveranstalter von einem Rückzahlungsrecht Gebrauch machen kannst.

Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung auch bei Krankheit von Angehörigen?

Ob Deine Versicherung bei der Krankheit eines Angehörigen in Anspruch genommen werden kann, geben die Versicherungsbedingungen her. Einige Anbieter haben diese Option als Leistungsfall in ihren Bedingungen angegeben. Häufig ist der Begriff „Angehöriger“ allerdings deutlich eingeschränkt. In der Regel bezieht sich die Erstattungsmöglichkeit nur auf enge Verwandte wie Eltern, Kinder und Partner.

Welche Möglichkeiten hast Du, wenn die Versicherung Deinen Erstattungsanspruch ablehnt?

Wenn Dein Erstattungsanspruch in erster Instanz von dem Versicherungsunternehmen abgelehnt wird, kannst Du an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Hierzu ist es erforderlich, Dich bei Deinem Ombudsmann für Versicherungen zu melden. Dieser fungiert als neutraler Mittler zwischen den Parteien, indem eine außenstehende Meinung zu dem Schadenfall abgegeben wird. Kosten entstehen bei der Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens für Dich nicht. Die entstehenden Kosten werden durch die Träger, nämlich die Versicherungsunternehmen übernommen. Dennoch ist dem Ombudsmann eine hohe Neutralität vorbehalten. In Fällen bis zu einer Schadenssumme von 10.000 Euro richten sich die Versicherungen nach dem Ombudsmann. Die Leistung wird dann direkt ohne erneute Prüfung an Dich ausgezahlt.

Mit welchen weiteren Versicherungen solltest Du deine Reiserücktrittsversicherung kombinieren?

Der Versicherungsmarkt ist übersät von Angeboten für Reiseversicherungen. Nicht alle angebotenen Leistungen sind allerdings sinnvoll. Einige Produkte sichern nahezu unbegründete Risiken ab oder besitzen hohe Versicherungsprämien. Zweckmäßige Reiseversicherungen für Dich können sein:

Unser Tipp: Insbesondere das Angebot an Reisehaftpflicht und Reiseunfallversicherungen ist reichhaltig. In der Regel sind die Verträge der privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung allerdings bereits mit einer weltweiten Gültigkeit ausgestattet. Der Abschluss von Reisetarifen bringt Dir damit keinen Mehrwert. 

Was ist der Unterschied zwischen einem Reiserücktritt und einer Reiseabbruchversicherung?

Das wesentliche Unterscheidungskriterium lässt sich bereits an den Begrifflichkeiten erkennen. Die Reiserücktrittsversicherung greift ein, falls Du Deine Reise nicht antreten kannst. Die entstehenden Stornierungskosten werden Dir hierbei vom Versicherer erstattet.

Im Gegensatz dazu dient die Reiseabbruchversicherung der Absicherung der Kosten einer vorzeitigen Rückkehr aus dem Urlaub. Darüber hinaus werden auch verlängerte Aufenthalte durch eine Erkrankung oder Verletzung finanziell übernommen. Da die Reise bereits angetreten wurde, entstehen keine Stornierungskosten. Das Versicherungsunternehmen übernimmt daher etwaige Mehrkosten bzw. den Differenzbetrag aus gezahlter und in Anspruch genommener Leistung.

Häufig werden diese beiden Versicherungen als gemeinsames Versicherungspaket eines Versicherers herausgegeben. Im Hinblick auf ihre unterschiedlichen Leistungsbeschreibungen ist dies durchaus sinnvoll.

Wie umfangreich ist der Versicherungsschutz über Deine bestehende Kreditkarte?

Viele Kreditkarten enthalten mittlerweile eigene Versicherungspakete. Vorrangig dienen diese als Verkaufsargument für die Karten selbst. Mit einem festgelegten Jahrespreis ist eine Vielzahl an Leistungen bereits inkludiert. Doch Vorsicht, oftmals enthalten die Pakete nur Ausschnittsdeckungs-Versicherungen. Von den möglichen Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung wird in diesem Fall nur ein kleiner Teil abgedeckt. Darüber hinaus koppeln viele Anbieter die Möglichkeit zur Inanspruchnahme an die Buchung der Reise via Kreditkarte. Solltest Du Deine Reise mit einem anderen Medium bezahlen, bist du nicht abgesichert. Häufig ebenfalls nur in abgespeckter Form vorhanden, ist die Absicherung Mitreisender. Prüfe daher die Versicherungsbedingungen Deiner Kreditkarte genau bevor Du in den Urlaub fährst.

Was solltest du beim Abschlusseines Tarifs für eine Reiseversicherung beachten?

Um von den umfangreichen Leistungen Deiner Reiserücktrittsversicherung profitieren zu können, solltest Du auf einige Punkte achten.

  • Allgemeine Ausschlüsse für Verreisende?
  • Ausschlüsse bestimmter Erkrankungen (zum Beispiel Corona, Covid-19)?
  • Bestehender Versicherungsschutz? (Oft enthalten Kreditkarten Reiseversicherungen)
  • Einmalige Versicherung oder Jahresvertrag?
  • Tarifoptionen für Singles, Paare und Familie?
  • Preis-Leistungs-Verhältnis der Reiseversicherungen?
  • Risikopersonen?
  • Selbstbeteiligung / Selbstbehalt vorhanden?
  • Teilnahme am Schlichtungsverfahren?
  • Versicherungspaket mit verschiedenen Reiseversicherungen? (Reiserücktrittsverischerung, Reisekrankenversicherung / Auslandskrankenversicherung / Auslandsreisekrankenversicherung, Reiseabbruchversicherung, etc.)

Lass Dich niemals zu einem Versicherungsabschluss drängen. Vergleiche die angebotenen Leistungen der Versicherer miteinander und wähle das für Dich beste Angebot aus. Unterstützung hierbei bietet die WechselGott an. Neben der Analyse Deiner bereits bestehenden Verträge finden die Experten auch die passende Reiserücktrittsversicherung für Dich.

Lohnt sich für Dich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung?

Wie bei allen Versicherungen auch sichert die Reiserücktrittsversicherung für eine Eventualität ab. Im besten Fall sollte diese gar nicht eintreten, sodass Du Deine Reise unbeschwert genießen kannst. Dennoch kann sich die Zahlung der Prämie lohnen, wenn es sich um eine teure oder lang geplante Reise handelt. Da die Stornierungskosten sich am Reisepreis orientieren, steigen diese unweigerlich mit an. Darüber hinaus empfiehlt sich die Möglichkeit eines Reiserücktritts vor allem für krankheitsanfällige Reisende. Mit Ausnahmen von bereits chronischen Krankheiten lassen sich nahezu alle Erkrankungen absichern. Im Zuge dessen solltest Du Dich auch über die Reiseabbruchversicherung informieren.

Wie kannst Du eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Reiserücktrittsversicherungen lassen sich bereits mit wenigen Klicks online oder mobil abschließen. WechselGott steht Dir bei der Auswahl des passenden Versicherungsvertrages und dem Abschluss selbst mit Rat und Tat zur Seite. Durch die Ablage aller wichtigen Daten in Deinem persönlichen Profil hast Du jederzeit Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen.

Solltest Du Deine Reiserücktrittsversicherung direkt beim Reiseveranstalter buchen?

In Verbindung mit der Buchung einer Reise bieten viele Veranstalter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung an. Die angebotenen Verträge weisen allerdings im Vergleich zu separat abgeschlossenen Versicherungen häufig einen höheren Preis auf. Darüber hinaus sind die Bedingungen oftmals sehr standardisiert und können nicht auf Deine individuellen Gegebenheiten angepasst werden.  

Solltest Du allerdings einen unkomplizierten Abschluss wünschen und weniger Wert auf Individualität legen, könnte diese Variante dennoch zweckdienlich für Dich sein.

Reiserücktrittsversicherung im Vergleich bei FinanzTip

Im November 2022 hat die Redaktion von Finanztip insgesamt acht Versicherungen auf vorher definierte Kriterien überprüft. Zuvor wurden diese von Stiftung Warentest mit „gut“ bewertet. Die Kriterien waren:

  • Auszahlungstag der Versicherungssumme
  • Definition einer unerwarteten Krankheit im Vertrag
  • Corona als wichtiger Bestandteil bei Abschluss
  • Kostenerstattung des Reisepreises wenn storniert werden musste
  • Leistungen bei einem Reiseabbruch
  • Risikokreis
  • Tarifoption Familie (neben Single- und Paartarifen)

Während die meisten Merkmale übereinstimmten, ergaben sich vor allem Unterschiede in Bezug auf Corona und die Tarifoption Familie.

Der Reiseschutz bei einem Rücktritt aufgrund von Corona war nur bei drei Anbietern standardmäßig enthalten. Bei vier Anbietern war allerdings eine Zusatzbuchung möglich. Ein Anbieter bot keinen Schutz an.

Die Familientarife wichen insbesondere im Hinblick auf die Anzahl und das Alter der mitversicherten Kinder ab. Von maximal fünf Kindern bis hin zu einer unbegrenzten Anzahl und einer Altersgrenze von 21 bis 30 Jahren wurden vollständig unterschiedliche Modelle angeboten.

Besonders empfehlenswert sind nach Meinung der Redaktion die Tarife der LVM sowie der Europ Assistance. Muttergesellschaft dieser Versicherung ist die Generali Versicherung, einer der führenden Versicherer Deutschlands. Beide Angebote punkten mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Im Gegensatz dazu fiel die Barmenia aufgrund einer fehlenden Absicherung bei Covid-19 und einer sehr strengen Familiendefinition durch.

Reiserücktrittsversicherung im Vergleich bei Forbes Advisor

Der Vergleich des Forbes Advisor stammt bereits aus dem Juli 2022, spiegelt aber dennoch die aktuellen Gegebenheiten wieder. Insgesamt 15 Versicherungsunternehmen wurden hierbei intensiv durchleuchtet. Neben den Kosten wurden Leistungsfälle, der Umfang der Leistungen, der Schutz bei einer Corona-Infektion und der Service berücksichtigt. In Summe wurden 30 einzelne Kriterien in die Bewertung einbezogen.

Bepunktet wurden die einzelnen Anbieter mit einem bis fünf Sternen. Testsieger mit einem Schnitt von 4,5 Punkten war die Europ Assistance. Ein hoher Leistungsumfang in Verbindung mit einem 24-Stunden-Notrufservice führten trotz vergleichsweise höherer Kosten für Familien zum Vergleichssieg.

Dicht gefolgt von der TravelSecure mit 4,3 Sternen (Würzburger Versicherungs AG) und der Touristik Assekuranz-Service mit 4,2 Sternen. Beide Versicherer profitieren von den umfangreichen Leistungen bei Corona. Die HanseMerkur mit 4,1 Sternen und Allianz Travel mit 4 Sternen folgen auf den Plätzen vier und fünf. Auch das Preis-Leistungs-Verhältnis dieser Plätze ist weiterhin als gut einzustufen. Einschränkungen ergeben sich vornehmlich in der Absicherung von mitreisenden Kindern.

Reiserücktrittsversicherung im Vergleich bei Alles Beste

Das Vergleichsportal Alles Beste hat ebenfalls im November 2022 einen umfangreichen Testbericht zu Reiserücktrittsversicherungen veröffentlicht. Im Ganzen wurden 14 Versicherungstarife auf verschiedene Eigenschaften untersucht.

Auch in diesem Vergleich schnitt die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance am besten ab. Der Fokus der Versicherungsgesellschaft liegt ausschließlich auf Reiseversicherungen. Durch das begrenzte Angebot können für die einzelnen Versicherungsarten verschiedene Tarifmodelle offeriert werden. Im Gegensatz zu den anderen verglichenen Versicherungen zeichnet sich die Europ Assistance durch einen klar definierten Leistungskatalog aus.

Ebenfalls mit einer guten Bewertung schloss die HanseMerkur den Test ab. Trotz eines grundsoliden Tarifes waren insbesondere Einschränkungen im Bereich der Risikopersonen und dem Corona-Schutz festzustellen. Letzterer ist zwar zusätzlich buchbar, dies geht aber mit einer höheren Versicherungsprämie einher.

Preissieger im Test war die Versicherung von Cherrisk. Für einen günstigen Preis ist allerdings eine Vielzahl an Nebenbestimmungen hinzunehmen. Diese sind allerdings aufgrund des komplizierten Aufbaus der Versicherungsbedingungen für den Laien schwer zu verstehen. Zudem ist keine Absicherung von Last-Minute-Buchungen möglich.

Daneben wurden noch Tarife von LTA, Coverwise, Signal Iduna und dem ADAC begutachtet. Neben einem häufig verminderten Leistungsspektrum sind diese Versicherer im Vergleich deutlich teurer.

Reiserücktrittsversicherung im Vergleich bei WechselGott

Der Nichtantritt einer Reise geht in der Regel mit einem finanziellen Risiko einher. Bei besonders kurzfristigen Absagen kannst Du im schlimmsten Fall auf 100 % der Kosten sitzen bleiben. Um Dich vor dieser Gefahr zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Mithilfe von WechselGott findest Du den genau für Dich richtigen Vertrag. Darüber hinaus unterstützt Dich WechselGott auch beim Abschluss weiterer wichtiger Reiseversicherungen. Im gesamten Versicherungsbereich kannst Du Dich auf die Experten verlassen. Nach einer umfangreichen Analyse Deiner derzeitigen Versicherungssituation folgen passgenaue Versicherungsangebote für Dich.

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