Das erwartet Dich hier
Du brauchst Informationen zur Reiserücktrittsversicherung? Wir liefern Dir alles wissenswerte.
Inhalt dieser Seite
- Weshalb überhaupt eine geplante Reise durch Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung versichern?
- Was unterscheidet Reiserücktritt und Reiseabbruch genau? Welche Versicherung leistet wann?
- Welche Gründe für einen Rücktritt sind versichert? Wann zahlt die Versicherung?
- Was genau zahlt die Reiseversicherung im Leistungsfall aus?
- Der Urlaub ist schon gebucht – kann ich noch eine Reiseabbruchversicherung abschließen?
- Sollte man immer die Reiserücktrittsversicherung einmalig abschließen?
- Reiserücktrittsversicherung an den Reisepreis anpassen
- Covid-19, Corona & Co. – kann ich Tarife individuell gestalten?
- Gilt die Reiserücktrittsversicherung für die gesamte Familie?
- Selbstbeteiligung in die Versicherung mit einschließen
- Vergleich der Reiserücktrittsversicherung dringend zu empfehlen
- WechselGott – Deine Profis für einen entspannten Urlaub und mehr
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Du eine Reise aufgrund von (unerwarteter schwerer) Krankheit oder Unfall nicht antreten kannst.
- Auch bei einer Erkrankung während der Reise kannst Du die Folgekosten durch eine Versicherung erstatten lassen, wofür Du eine Reiseabbruchversicherung benötigst.
- Je nach Tarif sind einzelne Personen, Paare oder Familien abgesichert. Bei einem Familientarif können alle vom Reiserücktritt gebrauch machen, selbst wenn nur eine Person erkrankt.
- Dein Versicherungsvertrag gibt vor, bis wann Du mit welcher Erkrankung zurücktreten kannst. Im Falle von einer Quarantäne wegen Corona kann dies sehr kurzfristig sein.
- Grundsätzlich kannst Du die Versicherung für alle Arten von Reisen abschließen, allerdings gilt bei vielen Tarifen eine Obergrenze für die Gesamtkosten der Reise.
Dein Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres werden. Doch was passiert, wenn Dir eine Krankheit oder ein Unfall einen Strich durch die Rechnung machen? Durch eine starke Reiseversicherung musst Du Dir keine finanziellen Sorgen machen. Die Versicherung übernimmt die Stornierungskosten oder zahlt bei einem Reiseabbruch alle Kosten, bis Du sicher zu Hause angekommen bist. Unser Artikel zeigt Dir, was Du genau von einer Reiserücktrittsversicherung erwarten darfst und wie Dir die Experten von WechselGott bei der Auswahl des richtigen Tarifs helfen können.
Weshalb überhaupt eine geplante Reise durch Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung versichern?
Ob geschäftlich oder privat, eine Reise wirst Du Wochen oder Monate im Voraus buchen. Du leistest hierbei wenigstens eine Anzahlung. Bei touristischen Reisen ist es üblich, wenige Wochen vor Reiseantritt den Restbetrag zu zahlen. Doch bis zum Anreisetag vergeht noch viel Zeit. Zeit, in der Erkrankungen, Unfälle oder eine Quarantäne dafür sorgen, dass Du nicht reisefähig bist.
Ohne eine Versicherung erhältst Du das gezahlte Geld durch den Reiseveranstalter oder das Hotel nicht mehr oder nur noch anteilig zurück. Gerade bei einer kurzfristigen Absage ist es unüblich, dass Du überhaupt etwas bekommst. Schließlich hat Dein Vertragspartner Schwierigkeiten, in kürzester Zeit einen Ersatz für Dich zu finden. Du verlierst also gleich doppelt: Dein Geld ist weg und statt Urlaubs-Feeling musst Du zu Hause das Bett hüten.
Die Reiserücktrittsversicherung kann zwar nicht die Entspannung eines Urlaubs ersetzen. Allerdings musst Du mit ihr nicht finanziell unter der unerwarteten Absage der Reise leiden. Je nach versichertem Risiko erhältst Du Deine gesamten Kosten der Reisebuchung zurückerstattet. Hiermit sind vor allem die Stornokosten gegenüber dem Reiseveranstalter oder Hotel gemeint.
Was unterscheidet Reiserücktritt und Reiseabbruch genau? Welche Versicherung leistet wann?
Wie das Leben so spielt: Du reist kerngesund in den Urlaub und erkrankst vor Ort wenige Tage. Vielleicht erleidest Du einen Unfall vor Ort und möchtest Dich zu Hause behandeln lassen? Oder Corona hat zugeschlagen und Du drohst, Deinen Urlaub in Quarantäne zu verbringen. Du siehst: Vor und während der Reise können Dir schwere Erkrankungen die Reisefreude nehmen.
Versicherungen in Deutschland gehen mit diesen Risiken unterschiedlich um. So gibt es die Reiserücktrittsversicherung, die Du für den Reiserücktritt vor Antritt der Reise nutzen kannst. In der Praxis wird dieser Versicherungsschutz wenige Wochen bis Tage vor dem geplanten Reiseantritt genutzt. Die Hauptleistung der Versicherung ist die Übernahme der Stornokosten.
Dem gegenüber steht die Reiseabbruchversicherung, bei der ein Reiseabbruch während Deines Urlaubs versichert ist. Du konntest Deine gebuchte Reise antreten, Deinen Urlaub aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls jedoch nicht genießen. Hier übernimmt die Versicherung die Kosten für die Rückreise, Mehrkosten für die Unterkunft vor Ort und ähnliche unerwartete Ausgaben.
Sind beide Ereignisse (Reiserücktritt und Reiseabbruch) beim Versicherer immer versichert?
Damit Du in keiner Reisephase einen Schaden erleidest, solltest Du Rücktritt und Abbruch versichern. Bei den meisten Versicherungen werden die beiden Tarifarten zusammen in einem Paket angeboten und von Dir als Versicherungsnehmer abgeschlossen. Manche Versicherer trennen die beiden Versicherungsarten strikt auf. Du schließt hier eine Reiserücktrittsversicherung ab und kannst Dich für einen zusätzlichen Versicherungsschutz entscheiden.
Ein typischer Zusatztarif neben dem Reiseabbruch ist die Reisediebstahlversicherung. Wenn Du über eine gute Hausratversicherung verfügst, wirst Du dieses Extra im Unterschied zur Reiseabbruchversicherung nicht benötigen. Schließlich ist Dein Reisegepäck ebenfalls Hausrat, der außerhalb Deiner Wohnung versichert ist. Achte lediglich genau auf Dein Gepäck, damit es nicht zu großen Diskussionen rundum die Erstattung nach einem Diebstahl kommt.
Unsere Experten von WechselGott erklären Dir gerne, welche sinnvollen Ergänzungen es zur Reiserücktrittsversicherung gibt und welcher Abschluss für Dich individuell lohnt. Falls Du häufiger auf Reisen bist und einen Schutz vor allen unerwarteten Ereignissen einer Reise wünschst, finden wir zusammen das ideale Leistungspaket.
Welche Gründe für einen Rücktritt sind versichert? Wann zahlt die Versicherung?
Es gibt vielfältige Gründe für den Reiserücktritt, die einen Leistungsfall auslösen. Mit schweren Erkrankungen oder Unfällen kurz vor oder während der Reise hast Du bei den meisten Tarifen die Sicherheit, dass Mehr- und Stornokosten übernommen werden. Hier einige Beispiele, wann eine Reiserücktrittsversicherung für Dich aufkommen wird: Reiserücktritt oder -abbruch aufgrund von Corona und andere Erkrankungen
Reiserücktritt oder -abbruch aufgrund von Corona oder anderen Erkrankungen
Du erleidest kurz vor dem geplanten Reiseantritt eine schwere Erkrankung, die Deine gebuchte Reise unmöglich macht. In den letzten Jahren war dies vor allem die Infektion mit dem Coronavirus, der eine Quarantäne notwendig macht. Genauso werden andere schwere Erkrankungen mit dem hohen Risiko einer Ansteckung behandelt. Ein Reiseabbruch hat durch die Quarantäne unter besonderen Bedingungen zu erfolgen. So wird Dich Dein Hotel in ein Einzelzimmer verlegen müssen, was Mehrkosten mitbringt. Auch der Transport nach Hause muss „isoliert“ erfolgen. Damit Du diese Zusatzkosten nicht privat zahlst, ist die Reiseabbruchversicherung eine sinnvolle Ergänzung.
Reiserücktritt aufgrund eines Unfalls
Wenige Tage vor Reisebeginn brichst Du Dir im Sportverein ein Bein. Vorbei ist die Vorfreude auf einen ausgedehnten Wanderurlaub mit Deinen Freunden. Schwere Unfälle sind ein typischer Grund für die Erstattung der Reisekosten, sofern der Unfall Einfluss auf Dein Urlaubserlebnis nimmt. Hast Du Dir beispielsweise nur den Finger verstaucht, dürfte keine Versicherung etwas zahlen. Mit dieser kleineren Einschränkung wirst Du Deine Reise schließlich problemlos antreten können.
Reiseversicherung für spezielle Lebenssituationen des Versicherten
Krankheit und Unfall sind die bekanntesten Gründe für den Abschluss einer Reiseversicherung. Je nach Versicherung und Tarif gibt es weitere Ereignisse, die den Leistungsfall auslösen. Einige Beispiele sind:
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In Deiner Familie gibt es einen unerwarteten Todesfall, weswegen Du die gebuchte Reise / Pauschalreise nicht antreten kannst oder abbrechen musst.
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Eine Schwangerschaft endet unerwartet vorzeitig oder sorgt für Komplikationen, was zum Reiserücktritt oder Reiseabbruch führt.
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Du musst unerwartet eine wichtige Prüfung wiederholen nach eigentlichem Reisebeginn und kannst daher Deine gebuchte Reise nicht antreten oder abbrechen.
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Du oder Mitreisende bist / sind Opfer einer (schweren) Straftat oder Naturgewalt geworden und daher ist der Reiseantritt unmöglich für Dich.
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Aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung hast Du keine Arbeit mehr. Du kannst Deinen Urlaub nicht antreten, für eine Stornierung der geplanten und bereits gebuchten Reise ist es jedoch zu spät.
Jede Versicherung arbeitet mit etwas anderen Vertragsbedingungen und Ereignissen, die den Leistungsfall auslösen. Grob gesagt gilt: Ein Grundschutz jeder Versicherung umfasst die Risiken Krankheit und Unfall. Je leistungsfähiger Dein Tarif ist, umso mehr Ereignisse für den Reiserücktritt sind eingeschlossen, die nichts mit Deiner Gesundheit zu tun haben. Nimm hier einen individuellen Vergleich vor, bei dem Dir die Experten von WechselGott gerne weiterhelfen.
Was genau zahlt die Reiseversicherung im Leistungsfall aus?
Beim Reiserücktritt übernimmt die Versicherung die Stornokosten, orientiert sich an der vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Schließt Du die Reiserücktrittsversicherung einmalig ab, kannst Du diese exakt auf die Reisekosten abstimmen. Ein kurzer Wochenendurlaub bringt andere Kosten als eine Weltreise mit sich. Stimmst Du Deine Versicherung auf den Reisepreis ab, zahlst Du keine zu hohen Beiträge und sicherst die Reisekosten passgenau ab.
Bei einem Reiseabbruch übernimmt der Versicherer alle Kosten, um Dich sicher nach Hause zu bringen. Anders als bei der Buchung der Reise entscheidet der Einzelfall, welche Kosten anfallen. Für diese Reiseleistungen, beispielsweise Bergungskosten oder ein schneller Rückflug, gibt die Versicherungssumme eine Obergrenze vor. Je „exotischer“ Deine Reise ist, umso höher dürften die anfallenden Kosten des Reiseabbruchs sein. Hier teilen wir als Experten und die Versicherungen selbst gerne ihre Erfahrungen mit Dir, in welchem Bereich sich eine sinnvolle Versicherungssumme bewegt.
Der Urlaub ist schon gebucht – kann ich noch eine Reiseabbruchversicherung abschließen?
Grundsätzlich ja. Hier und heute kannst Du schließlich nicht planen, dass Du in ein paar Wochen an Corona erkrankst oder einen Unfall hast. Dennoch gibt es eine kurze Karenzzeit, mit denen die Versicherungen in Deutschland bekannte Schwächen oder Risiken bei Abschluss der Versicherung ausschließen.
Üblich ist eine Frist von 30 Tagen. Du kannst Deine Versicherung also auch bei gebuchter Reise abschließen, wenn der Reiseantritt noch 30 oder mehr Tage entfernt liegt. Für eine Pauschalreise, die Du „last Minute“ buchst, wird dies zeitlich zu eng. TIPP: Manche Versicherungen schließen die Frist von 30 Tagen in ihren Premium-Tarifen aus. Für einen höheren Beitrag kannst Du Dein Reiseziel auch kurzfristig gut versichert ansteuern.
Sollte man immer die Reiserücktrittsversicherung einmalig abschließen?
Es ist üblich, eine einzelne Versicherung pro Reise abzuschließen. Dein Versicherungsvertrag schützt Dich so exakt nach Deinem Bedarf, orientiert an den Kosten der Reise. Speziell für Reisende, die einmal pro Jahr den großen Familienurlaub mit unterschiedlichen Reisezielen antreten, ist diese Variante lohnenswert. Vielleicht planst Du auch keine regelmäßigen Reisen und freust Dich auf ein einmaliges Reiseerlebnis wie eine Kreuzfahrt. Hier ist der Reiseschutz mit Versicherungsbedingungen passend zu dieser Reise ideal.
Viele Versicherungen bieten alternativ einen durchgängigen Versicherungsschutz an, beispielsweise als Jahresvertrag. Tarife dieser Art vermarkten sie beispielsweise als „Jahresreiseversicherung“. Für Reisende kann der Abschluss sinnvoll sein, da ein solcher Vertrag günstiger als viele Einzelverträge pro Jahr ist. Nimm hier eine individuelle Prüfung vor und frage Dich, wie viele Reisen Du realistisch pro Jahr unternimmst.
Gründe für das Abschließen eines dauerhaften - und gegen einen einmaligen Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung
Unsere Experten-Meinung: Ein dauerhafter Schutz ist für häufige Reisen im privaten und geschäftlichen Bereich sinnvoll. Und dieser liegt bereits bei zwei oder drei Reisen pro Jahr vor. Wichtig ist, dass die Reisen in ihren anfallenden Kosten ungefähr im gleichen Bereich liegen. Ansonsten wären einzelne Reisen schnell unter- oder überversichert. Speziell im geschäftlichen Umfeld sind Jahresverträge etabliert. Wenn Du für Deine Firma zigmal pro Jahr unterwegs bist, solltest Du nicht für jede Einzelreise einen eigenen Vertrag abschließen. Sprich dies mit Deinem Arbeitgeber ab oder finde als Selbstständiger heraus, wie Du bei unerwarteten schweren Erkrankungen oder Unfällen übers Jahr hinweg bestens geschützt bist.
Reiserücktrittsversicherung an den Reisepreis anpassen
Wie Versicherungsschutz und Reisepreis zusammenhängen, möchten wir Dir an einem kleinen Beispiel verdeutlichen. Hiernach erkennst Du sicherlich, weshalb Du die passende Reiserücktrittsversicherung pro Buchung abschließen solltest:
- Du fährst zweimal im Jahr gemeinsam mit Deiner Familie im Schwarzwald in den Urlaub und besuchst immer das gleiche Hotel. Eine dieser Reisen kostet für Euch zusammen 1.200 Euro. Hier kannst Du problemlos einen Jahresvertrag über eine Gesamtsumme von 2.400 Euro oder eine Obergrenze pro Reise von 1.200 Euro abschließen. Eine Reiseabbruchversicherung über wenige Hundert Euro ist eine sinnvolle Ergänzung.
- Du bist 20-mal pro Jahr beruflich unterwegs und steuerst verschiedene Metropolen in Europa an. Hier ist eine Jahresreiseversicherung der Standard. Überlege, welche Kosten des Fluges und der Unterkunft maximal zu erstatten sind. Orientiere Dich beispielsweise am Reisepreis des exotischsten Reiseziel, das Du ansteuerst. Dies gibt die maximale Versicherungssumme pro Reise vor.
- Neben den genannten zwei Urlauben im Schwarzwald planst Du eine halbe Weltreise. Deine Versicherung für Reiserücktritt oder Reiseabbruch aus Beispiel 1 reicht bei einem Versicherungsfall (z.B. unerwartet schwere Krankheit, Tod, Quarantäne durch Covid-19, oder andere Versicherungsfälle) kaum aus. Hier solltest Du einen gesonderten Tarif einzeln abschließen, der bei der teureren Reise mit allen unbekannten Risiken leistet und Du (sowie Mitreisende), falls etwas unerwartetes passiert, umfassenden Versicherungsschutz genießen könnt.
Covid-19, Corona & Co. – kann ich Tarife individuell gestalten?
In den letzten Jahren haben Themen wie Covid-19 und eine Quarantäne im und nach dem Urlaub an Bedeutung gewonnen. Grundsätzlich gilt: Covid-19 ist im Regelfall mitversichert, selbst wenn der Virus nicht explizit im Vertrag genannt wird. Eine ärztliche Bestätigung der Corona-Erkrankung zeigt Deiner Versicherung, dass ein ernsthafter Leistungsfall eingetreten. Dies gilt genauso, wenn Du unterwegs erkrankst und in Quarantäne musst. ACHTUNG: Wenn ein Staat im Ausland eine flächendeckende Quarantäne als Vorsichtsmaßnahme ausruft, ohne dass Du selbst erkrankt bist, liegt kein Leistungsfall im Sinne der Reiseabbruchversicherung vor.
Gilt die Reiserücktrittsversicherung für die gesamte Familie?
Dies kommt auf Deinen Tarif an. Grundsätzlich kannst Du die Versicherungsbedingungen auf Deine Familie abstimmen. Diese Wahl triffst Du bei den meisten Versicherungen zwischen Dir als Einzelperson, der Absicherung eines Paares oder der Absicherung Deiner Familie mit ein oder mehreren Kindern.
Die Tarife sind so gestaltet, dass ein Schaden nicht für alle Versicherte eintreten muss, um einen Reiseabbruch oder Reiserücktritt auszulösen. Anders gesagt: Wenn der Familienvater kurz vor Reiseantritt einen Unfall erleidet, muss seine Ehefrau mit den Kindern die Reise nicht alleine antreten. Die meisten Familientarife sind so gestaltet, dass die Versicherung bei der Stornierung der Buchung eintritt. Gleiches gilt bei Reiseabbruch, beispielsweise wenn ein Kind am Reiseort schwer erkrankt. Hier zahlt die Versicherung die Kosten der Rückführung für die gesamte Familie. Achte auf die genauen Formulierungen in den Versicherungsbedingungen!
Selbstbeteiligung in die Versicherung mit einschließen
Du möchtest beim Abschluss Deiner Versicherung zusätzlich spüren. Hier kann ein Selbstbehalt für die Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Mit diesem zahlst Du bei Rücktritt oder Abbruch einen Teil der Stornokosten selbst. Die Obergrenze hierfür ist vertraglich festgelegt, für alle weiteren Kosten kommt Dein Versicherer auf. Wie bei anderen Versicherungsarten kannst Du mit dieser Regelung bei der Reiserücktrittsversicherung deutlich sparen.
Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung sein?
Versicherte finden beim Vergleich schnell Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung online. Ein guter Selbstbehalt hängt vom Wert der Reise und Deinen finanziellen Möglichkeiten ab. Bereits mit einer Selbstbeteiligung von 300 oder 500 Euro senkst Du die Versicherungsbeiträge erkennbar ab. Überlege genau, was Du als Kosten beim Stornieren aus Deinem privaten Geldbeutel wirklich zahlen kannst, eventuell gemeinsam mit Deinem Partner oder anderen Mitreisenden
Vergleich der Reiserücktrittsversicherung dringend zu empfehlen
Ob einmalige Reise oder Jahresvertrag – es lohnt immer, für die Reiserücktrittsversicherung Tarife zu vergleichen. Hierbei findest Du heraus, was eine Versicherung überhaupt erstattet und welche Voraussetzungen beim Stornieren oder Abbrechen erfüllt sein müssen. Denke immer daran: Eine einfache Erkältung oder ein Schnitt im Finger reichen nicht aus, damit Deine Versicherung die Kosten des Reiserücktritts oder Abbruchs erstattet. Kümmere Dich um den Vergleich rechtzeitig vor der Reisebuchung, damit eine kurzfristige Stornierung nicht zum Problem wird.
Mit Expertenhilfe die richtige Reiseversicherung abschließen
Du bist Dir unsicher, worauf bei diesem speziellen Versicherungsschutz zu achten ist und wie Du die richtige einmalige Reiserücktrittsversicherung abschließen kannst. Unsere unabhängigen Experten von WechselGott helfen Dir gerne weiter. Wir kennen uns in allen Versicherungssparten aus und zeigen Dir, was eine gute einmalige Reiserücktrittsversicherung ausmacht. Ein wichtiger Schutz gerade für teure Reisen, die Dir viel Stress und finanzielle Nachteile ersparen. Unsere Expertenhilfe bringt auch Dich voran!
WechselGott – Deine Profis für einen entspannten Urlaub und mehr
Falls Du Deine Reiserücktrittsversicherung einmalig abschließt, musst Du nicht über das Thema Kündigung nachdenken. Der Versicherungsschutz erlischt mit Antritt bzw. Ende der Reise. Für alle anderen Fälle hilft Dir unsere WechselGott-App und unser starker Wechselservice weiter. Behalte mit unserer App all Deine Verträge im Auge – neben Versicherungen auch für Strom und Gas. Zusammen mit unserem freundlichen Service sparst Du in jeder Lebenssituation bares Geld – von Deiner nächsten Reise bis zu Risiken im Alltag. Die Experten von WechselGott freuen sich auf Dich!