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Für Dich steht bald eine Reise bevor und Du willst wissen, wie Du Dich richtig absicherst? Dann bist Du bei uns goldrichtig.

Inhalt dieser Seite

  1. Bin ich versichert, wenn ich im Ausland wegen Corona behandelt werden muss?
  2. Wann kann ich den Vertrag zur Reisekrankenversicherung kündigen?
  3. Was ist der Unterschied zwischen einem medizinisch notwendigen und einem sinnvollen Krankenrücktransport?
  4. Ist ein Rücktransport in der Jahres-Reisekrankenversicherung mitversichert?
  5. Welche Tarife sind für kurze Urlaubsreisen empfehlenswert?
  6. Was sind die besten Tarife der Reiseversicherung für lange Auslandsreisen?
  7. Wie lange darf eine versicherte Reise dauern?
  8. Habe ich Versicherungsschutz bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?
  9. Auslandsreisen – welcher Versicherungsschutz ist notwendig?
  10. Wie lange gilt der Versicherungsschutz und wie lange läuft der Vertrag?
  11. Ist man auf Reisen weltweit nicht durch die gesetzliche Krankenkasse geschützt?
  12. Reisekrankenversicherung - Warum ist die Reisedauer wichtig?
  13. Worauf kommt es beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung an?
  14. Was ist bei langfristigen Auslandsaufenthalten und der Krankenversicherung zu beachten?
  15. Welche Personen sind im Versicherungsschutz der Reiseversicherung eingeschlossen?
  16. Wie sind die Abläufe, wenn ich im Urlaub krank werde?
  17. Kann eine Auslandskrankenversicherung auch kurz vor Reisebeginn abgeschlossen werden?
  18. Wie lange vor der Reise muss ich eine Auslandskrankenversicherung spätestens abschließen?
  19. Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung?
  20. Welche Kosten übernimmt sie?
  21. Leistet die Auslandsreisekrankenversicherung auch in der Schwangerschaft?
  22. Wie lange sind Kinder bei der Auslandskrankenversicherung mitversichert?
  23. Wann bist Du nicht versichert?
  24. Welche Unterlagen brauchst Du im Notfall?
  25. Wann kannst Du die Krankenversicherung zuhause kündigen?
  26. Muss ich die Auslandsreisekrankenversicherung jedes Jahr neu abschließen?
  27. Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
  28. Was ist zu beachten, wenn ich im Ausland einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen muss?
  29. Was mache ich, wenn sich die Reiseplanung nach Abschluss der Versicherung noch ändert?

Das Wichtigste in Kürze

  • Reiseexperten sind sich sicher - eine Reisekrankenversicherung ist für jede Urlaubsreise ins Ausland sinnvoll
  • Ein guter Tarif der Auslandsreisekrankenversicherung muss nicht teuer sein
  • Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt ärztliche Behandlungen im Fall von z.B. Krankheit im europäischen Ausland bei der Urlaubsreise nur bedingt
  • Behandlung bei Corona Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes wird von der Reisekrankenversicherung übernommen
  • Dabei ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport z.B. bei Unfällen tariflich mitversichert
  • Die Reisekrankenversicherung gilt in der Regel weltweit und kann über die Reisedauer einzelner Auslandsaufenthalte, Jahresverträge oder für maximal 5 Jahre abgeschlossen werden

Wenn Du ins Ausland verreist, dann sind sich die Reiseexperten sicher, dass die Reisekrankenversicherung eine der wichtigsten Versicherungen hierfür ist. Denn sie sorgt dafür, dass Du im Krankheitsfall auch im Ausland immer gut versorgt bist. Je nach Tarif handelt es sich hierbei zudem um eine relativ günstige Versicherung, die sich daher lohnt, auch wenn es nicht zum schlimmsten Fall kommt.

Denn kommt es zum Krankenhausaufenthalt eventuell mit einer Operation, dann kann dies die Reisekasse schnell sprengen, gerade in fremden Ländern können diese Kosten sehr hoch ausfallen und ohne entsprechende Reisekrankenversicherung müssen diese aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Eine unvorhersehbare Behandlung im Ausland kann jeden treffen, ob jung oder alt.

Zwar hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen mit vielen europäischen Ländern abgeschlossen und ein gewisser Grundschutz besteht somit auch über die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings bleiben hierbei auch immer verschiedene Behandlungskosten offen, die aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Dies liegt vor allem auch daran, dass die Arztpraxen überwiegend privat arbeiten und so auch entsprechend abrechnen. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland wird von der gesetzliche Krankenkasse nie übernommen.

Bin ich versichert, wenn ich im Ausland wegen Corona behandelt werden muss?

Die abgeschlossene Reisekrankenversicherung zahlt, wenn eine Behandlung bei einer Erkrankung mit Corona im Ausland nötig wird, wenn versicherte Personen erst auf der Reise an Covid-19 erkrankt sind. Das heißt, dass es sich nicht um eine bereits bestehende Corona-Erkrankung handelt. Wurden die Versicherten bereits vor Antritt der Reise positiv getestet, dann tritt die Reisekrankenversicherung für die Behandlung im Ausland nicht ein. Dies gilt allerdings nicht nur für diesen Fall von Covid-19 sondern auch für alle andere Erkrankungen, die bereits vor Antritt der Reise behandelt werden mussten und für die eine weitere Behandlung auch auf der Reise ins Ausland notwendig ist.

Wann kann ich den Vertrag zur Reisekrankenversicherung kündigen?

Verschiedene Versicherungen bieten verschiedene Versicherungsmodelle für die Reisekrankenversicherung an. Daher ist es pauschal nicht zu sagen, wann der Vertrag gekündigt werden kann. Hierfür ist es wichtig, die Versicherungspolice immer griffbereit zu haben, um die Kündigungsfrist hier zu erfahren.

So gibt es Verträge, die sich immer wieder automatisch um ein weiteres Jahr verlängern und die in der Regel einen Monat vor erneuten Vertragsbeginn gekündigt werden. Andere Tarife werden nur für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und müssen daher nicht gekündigt werden, da sie nach Ablauf des vorgesehenen Zeitraums von selbst auslaufen. Diese müssen dann unter Umständen für eine nächste Reise wieder neu abgeschlossen werden.

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Was ist der Unterschied zwischen einem medizinisch notwendigen und einem sinnvollen Krankenrücktransport?

In vielen Ländern ist die Gesundheitsversorgung nicht mit der deutschen Versorgung zu vergleichen. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist daher immer dann gegeben, wenn es im Reisegebiet eine medizinische Unterversorgung gibt. Patienten können in einem Krankenhaus nicht der Krankheit entsprechend versorgt werden. In den meisten Fällen ist dies allerdings heutzutage nicht mehr der Fall.

Bei sozialen oder psychischen Aspekten für eine bessere Heilung in der Heimat handelt es sich hingegen um einen medizinischen sinnvollen Grund für einen Rücktransport. Dies ist häufig auch dann der Fall, wenn ein Krankenhausaufenthalt im Ausland über längere Zeit andauern würde.

Ist ein Rücktransport in der Jahres-Reisekrankenversicherung mitversichert?

Wenn ein Krankenrücktransport für medizinisch notwendig oder sinnvoll erachtet wird, dann zahlt die Reisekrankenversicherung immer. Es kann auch eine Begleitperson mitversichert werden. Zudem werden im Todesfall Rückführung oder auch die Beerdigung im Ausland von der Reisekrankenversicherung übernommen.

Welche Tarife sind für kurze Urlaubsreisen empfehlenswert?

Es gibt verschiedene Reiseversicherungen, deren Tarife die Stiftung Warentest verglichen hat. Eine gute Reisekrankenversicherung, die Dich auf kurzen Urlaubsreisen vor den Behandlungskosten im Ausland schützt, kostet für einzelne Personen um die 10,00 und für Familien um die 20,00 Euro im Jahr. In diesem Jahr kannst Du so oft ins Ausland reisen, wie Du möchtest. Allerdings dürfen die einzelnen Reisen hier nur zwischen 40 und 70 Tagen dauern, die von der jeweiligen Versicherung vorgeschrieben werden, und Du musst nach dem Ablauf nach Deutschland zurückkehren, sonst verfällt der Krankenschutz im Ausland.

So stehen die folgenden Tarife zur Verfügung:

  • Auslandskrankenversicherung für Einzelpersonen
  • Auslandskrankenversicherung für Senioren
  • Auslandskrankenversicherung für Paare
  • Auslandskrankenversicherung für Familien

Bei vielen Versicherungen ist es jedoch leider so, dass der Familientarif nicht genutzt werden kann, wenn sich unverheiratete Personen mit Kindern und häuslicher Gemeinschaft versichern möchten. Die Kinder werden dann bei einer Person mitversichert, die andere muss ebenfalls den Einzeltarif wählen.

Was sind die besten Tarife der Reiseversicherung für lange Auslandsreisen?

Wenn die Reise länger als die in einer Jahresversicherung versicherten Tage dauern soll, dann muss ein anderer Tarif gewählt werden. Auch hier hat die Stiftung Warentest verglichen. Die meisten Auslandskrankenversicherungen bieten für diesen Fall die Langzeit-Reisekrankenversicherung an. Diese kann für unterschiedliche Dauern abgeschlossen werden, die bis zu einem Jahr oder auch fünf Jahre gelten können.

Von der Stiftung Warentest wurden die Versicherungsgesellschaften auch für die Tarife bei Langzeit-Reisekrankenversicherungen untersucht. Allerdings wurde hier festgesellt, dass viele der Versicherungen ihre Tarife erneuert haben, die noch nicht verglichen wurden.

Fest steht jedoch, dass die Langzeitreisekrankenversicherungen für ein Jahr oder länger gelten und mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden können.

Die Langzeitversicherung gilt hierbei jedoch immer nur für genau den versicherten Reisetermin, beginnt am ersten Tag und endet am letzten Tag der Reise und ist dann abgeschlossen. Wer erneut verreisen möchte, muss dann eine neue Versicherung abschließen.

Wie lange darf eine versicherte Reise dauern?

Wie lange eine versicherte Reise dauern darf, ist abhängig von der jeweiligen Versicherung, mit der der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Reisedauer kann hier zwischen höchstens 40 und bis zu höchstens 60 Tagen oder auch mehr liegen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn du länger im Ausland bleibst und nicht zwischendurch nach Deutschland zurückkehrst. Das Gute an diesen Versicherungen ist jedoch, dass sie immer für ein Jahr abgeschlossen werden und du so viele Auslandsreisen im Jahr unternehmen kannst wie du möchtest, so lange du im Rahmen der festgelegten Höchstdauer für eine Reise bleibst.

{:.green} Ein Beispiel: Du fährst ins Ausland und kehrst nach zehn Tagen zurück nach Deutschland. Zwei Tage später verlässt du Deutschland wieder und kommst nach den im Vertrag vereinbarten 50 Tagen zurück. Nach zwei Tagen fährst du erneut ins Ausland. Über die gesamte Zeit hast du so Versicherungsschutz, wenn du nachweislich zwischendurch nach Deutschland zurückgekehrt bist.

Habe ich Versicherungsschutz bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?

Vor dem Abschluss eines Vertrages sollte für diese Frage der Tarif ganz genau betrachtet werden. Denn die Auslandskrankenversicherungen bieten sowohl Tarife an, von denen der Versicherungsschutz ausgeschlossen wird, wenn vor Antritt der Reise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde.

Ebenso gibt es Tarife, in denen diese Reisewarnung mitversichert ist, heißt, du kannst ins Urlaubsland reisen, auch wenn hier eine Warnung wegen Covid-19 ausgesprochen wurde. Erkrankst du hier dann an Corona, kannst du dich auf Kosten der Reisekrankenversicherung dann auch behandeln lassen.

Auslandsreisen – welcher Versicherungsschutz ist notwendig?

Der wichtigste Schutz für eine Auslandsreise ist immer die Auslandskrankenversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung tritt nicht für alles ein uns sollte vor dem Aufenthalt im Ausland genau geprüft werden.

Zudem kann es immer sinnvoll sein, bei einem lange vorher geplanten und sehr teuren Urlaub über eine Reiserücktrittsversicherung nachzudenken.

Wenn Du mit dem eigenen Auto ins Ausland verreist, ist ein Schutzbrief empfehlenswert.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz und wie lange läuft der Vertrag?

Der Versicherungsschutz läuft immer so lange, wie die Auslandsreise andauert, wenn die im Tarif vereinbarten Tage im Ausland nicht überschritten werden. Sobald die deutsche Grenze ins Nachbarland überschritten wurde, beginnt der Versicherungsschutz zu laufen. Bei der Rückkehr nach Deutschland endet er wieder.

Kommst Du daher in Deutschland wieder an und passiert auf der restlichen Rückreise noch ein Krankheitsfall, dann sind hier die gesetzlichen Krankenversicherungen wieder zuständig und nicht mehr die Reisekrankenversicherung.

Dauert die Reise ins Ausland ohne Unterbrechung länger als die im Tarif versicherten Tage, dann erlischt der Versicherungsschutz in der Verlängerung der Reise. Hier ist es sinnvoll, sich vor der Verlängerung mit der Reisekrankenversicherung in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls einen anderen Vertrag abzuschließen.

Der Versicherungsvertrag läuft in der Regel immer für ein Jahr, wobei hier nicht das Kalenderjahr gemeint ist. Wurde der Vertrag am 15. Juli eines Jahres abgeschlossen, dann läuft er bis zum 14. Juli 24.00 Uhr im nächsten Jahr. Wird der Vertrag nicht vorab gekündigt, verlängert er sich jeweils immer wieder um ein weiteres Jahr.

Während dieses Jahres sind alle Auslandsreisen, die in der Länge dem gewählten Tarif entsprechen, abgegolten. Heißt, es kann in einem Jahr so oft ins Ausland gefahren werden, wie möglich, der Versicherungsschutz ist auf jeder einzelnen Reise gegeben.

Ist man auf Reisen weltweit nicht durch die gesetzliche Krankenkasse geschützt?

Wer innerhalb Deutschlands verreist ist jederzeit durch die gesetzliche Krankenversicherung geschützt. Denn es ist erlaubt, mit der Krankenkassenkarte zu jeder Arztpraxis oder jedem Krankenhaus zu gehen, unerheblich, ob es sich hierbei um einen Notfall handelt oder nicht.

Im Ausland sieht es anders aus. Im europäischen Ausland, mit dem ein Sozialabkommen besteht, ist der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkassen bedingt gegeben. Kommt es zu einem Notfall, übernehmen die GKV allerdings nur die notwendigsten Kosten. Oftmals müssen Betroffene dann verschiedene Kosten selbst tragen. Viele Arztpraxen im Ausland behandeln zudem nur privat, diese Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen dann ebenfalls nicht übernommen.

Niemals ist ein notwendiger Krankenrücktransport aus dem europäischen Ausland nach Deutschland über die gesetzlichen Krankenversicherungen abgesichert.

Kosten für Behandlungen außerhalb des europäischen Auslands werden zudem niemals von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Unser Tipp: Wer privat in Deutschland krankenversichert ist, kann Zusatzvereinbarungen für Auslandsreisen abschließen. Gesetzlich Versicherte sollten immer eine private Auslandskrankenversicherung für ihre Reisen zusätzlich abschließen.

Reisekrankenversicherung - Warum ist die Reisedauer wichtig?

Bevor eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen wird, sollten zwei Dinge beachtet werden. Zum einen die voraussichtliche Länge der geplanten Reise, zum anderen die Suche nach der geeigneten Reisekrankenversicherung im Netz. Denn hier gibt es so viele Anbieter, dass die Suche unüberschaubar werden kann.

Die voraussichtliche Reisedauer ist hierbei vor allem aus dem Grund so wichtig, weil der Versicherungsschutz sofort verfällt, wenn ein Auslandsaufenthalt länger dauert, als im Vertrag festgelegt wurde. Wenn du daher im Jahr nur kürzere Reisen bis zu zwei Monaten planst, dann findest Du hierfür Versicherungen, die diese Reisedauer in ihren Tarifen abgelten. Soll die geplante Reise länger dauern, ist über eine Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung nachzudenken, die genau die Tage abdeckt, die die geplante Reise dauern soll.

Worauf kommt es beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung an?

Bei dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung sollte auf verschiedene Dinge geachtet werden, damit diese nicht nur für eine Auslandsreise ihre Gültigkeit hat, sondern immer wieder auf den diversen Auslandsreisen genutzt werden kann:

  • die Auslandskrankenversicherung braucht weltweite Gültigkeit
  • Jede Art von Auslandsaufenthalt ist versichert (Urlaubsreise, Geschäftsreise, Work and Travel, Aufenthalt fürs Studium und mehr)
  • Die notwendige medizinische Behandlung muss durch die Auslandskrankenversicherung abgesichert sein
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport im Krankheitsfall ist in den Leistungen bereits enthalten
  • Welche Personen im Krankheitsfall/ Notfall versichert sind (Familientarif, Single-Tarif usw.)

Was ist bei langfristigen Auslandsaufenthalten und der Krankenversicherung zu beachten?

Bei einem längerfristigen Auslandsaufenthalt handelt es sich meist nicht um einen Urlaub, sondern um eine andere Art der Reise. Wer aus anderen Gründen ins Ausland geht, sollte sich für die Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung entscheiden.

Je nachdem um welchen Auslandsaufenthalt es sich hier handelt, ist eine Reisekrankenversicherung sogar Pflicht. Denn in Ländern, in denen ein Visum benötigt wird, wird dieses ohne die Vorlage einer entsprechenden Reisekrankenversicherung gar nicht erst erteilt.

Zu den entsprechenden Aufenthalten gehören zum Beispiel:

  • Work and Travel
  • Sprachreise
  • Für Studierende Auslandsemester an anderen Universitäten
  • Gastwissenschaftler an Universitäten im Ausland
  • Sabbatical oder Weltreise
  • Als AuPair

Welche Personen sind im Versicherungsschutz der Reiseversicherung eingeschlossen?

Wer in der Reisekrankenversicherung versichert wird, entscheidet sich über den jeweiligen Tarif, der hier gewählt werden kann. Wichtig ist, vor der Reise zu wissen, wer versichert werden muss. Natürlich können sich einzelne Personen immer selbst versichern, es kann jedoch in den verschiedenen Tarifen billiger werden, wenn sich Familien oder Paare gemeinsam für den Auslandsaufenthalt versichern:

Reiseversicherung: Single Tarif

Jeder der allein reist, gilt als Single. Dies sind sowohl Erwachsene als auch Kinder, die allein auf Reisen gehen.

Versicherungsschutz für Single mit Kind

Wenn eine Familie aus einem Erwachsenen und mindestens einem Kind besteht, dann ist es hilfreich, diesen Tarif zu wählen. Oftmals sehen die Versicherungen auch Paare, die gemeinsam mit Kindern zusammenwohnen, aber nicht verheiratet sind, nicht als gesamte Familie. Hier muss sich ein Teil als Single mit Kind und der andere Teil als Single versichern lassen.

Reisekrankenversicherung für Paare

Dieser Tarif wird von den verschiedenen Versicherungen auch verschieden ausgelegt. Bei manchen müssen es nur zwei erwachsene Personen sein, die zusammen verreisen, bei anderen ist es Pflicht, dass diese in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft leben. Ein Vergleich der einzelnen Versicherungen ist daher wichtig, gerade wenn es sich nur um Freunde oder Bekannte handelt, die zusammen verreisen wollen, im Alltag aber nicht zusammenleben.

Auslandskrankenversicherung: Versicherungsschtuz für die ganze Familie

Auch der Familientarif wird von jeder Versicherung anders ausgelegt. Bei manchen müssen die beiden versicherten Erwachsenen miteinander verheiratet sein. Alle Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 24 Jahren werden dann über den Familientarif mitversichert.

Wie sind die Abläufe, wenn ich im Urlaub krank werde?

Je nachdem, wie Ernst die Krankheit ist und wie groß die Behandlung ausfallen könnte müssen hier verschiedene Schritte eingehalten werden.

Treten Beschwerden auf, die einen Besuch in einer Arztpraxis notwendig machen, dann können bei der Suche nach der geeigneten Praxis die deutsche Botschaft oder das Konsulat vor Ort helfen. In vielen Ländern ist es auch üblich, für eine Erstversorgung ein Krankenhaus aufzusuchen. Gerade in den europäischen südlichen Ländern sind diese nicht nur für Notfälle zuständig.

Auch die Hotline der Versicherung kann für die Suche nach einer geeigneten Praxis angerufen werden, die Mitarbeitenden der Versicherungen helfen hierbei ebenfalls gerne und schnell weiter.

Stellen behandelnde Ärzte im Urlaubsland ein größeres Problem fest, das eventuell einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus nach sich zieht oder Behandlungen wie beispielsweise eine Operation durchgeführt werden müssen, dann ist es ratsam, sich sofort mit der Versicherung wegen der Kostenübernahme in Verbindung zu setzen.

Diese wird sich sofort mit dem zuständigen Krankenhaus in Verbindung setzen, um die Kostenfrage abzuklären und die Zahlungen direkt veranlassen. So musst Du mit Deiner Reisekasse nicht in Vorlage treten.

Bei kleineren Beschwerden trittst Du hingegen in Vorkasse und lässt Dir die Kosten nach der Rückkehr aus dem Ausland von der Reisekrankenversicherung erstatten. Hilfreich ist es dann, alle Unterlagen und Rechnungen zu sammeln und bei der Versicherung mit einem entsprechenden Formular einzureichen, das die einzelnen Reisekrankenversicherungen auf ihren Webseiten online zur Verfügung stellen.

Unser Tipp: Wichtig ist es, sich im Ausland die Quittungen und Rechnungen sowie weitere Unterlagen mindestens auf Englisch ausstellen zu lassen. Wurden diese in der jeweiligen Landessprache verfasst wünschen die meisten Versicherungen bei der Einreichung zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

Kann eine Auslandskrankenversicherung auch kurz vor Reisebeginn abgeschlossen werden?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann bis zu einem Tag vor Beginn der Reise ins Ausland abgeschlossen werden. Sie gilt dann sofort ab Überschreitung der deutschen Grenze.

Ist für die Einreise in ein Land jedoch ein Visum nötig, sollte die Reisekrankenversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da diese dem Visumsantrag beigefügt werden muss. Da die Bearbeitung des Visumantrages einige Zeit benötigt, ist es daher ratsam, auch die Reisekrankenversicherung so früh wie möglich abzuschließen, damit die Reise auch zum gewünschten Termin angetreten werden kann.

Handelt es sich jedoch um eine Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung dann sollte diese abgeschlossen werden, sobald die Reisedaten bekannt sind.

Wie lange vor der Reise muss ich eine Auslandskrankenversicherung spätestens abschließen?

Bei den meisten Versicherern ist es möglich, eine Reisekrankenversicherung online abzuschließen. Das ist auch spontan in der Regel bis einen Tag vor Antritt der Reise möglich. Wichtig hierbei ist, dass die Reise ins Ausland noch nicht angetreten wurde und Du Dich noch in Deutschland befindest.

Einfacher ist es für alle, die gerne und oft verreisen, die Jahresversicherung abzuschließen. Dann kannst Du spontan ins Ausland fahren und musst nicht über den Abschluss einer Reisekrankenversicherung nachdenken. Denn diese tritt dann automatisch jedes Mal in Kraft, wenn die deutsche Grenze ins Ausland überschritten wird. Hierbei sind beliebig viele Auslandsreisen über das Jahr für die im Vertrag vereinbarte längste Reisedauer versichert.

Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung?

Wenn es zu einem medizinischen Notfall im Ausland kommt, dann tritt die Reisekrankenversicherung ein. Hierzu gehören nicht nur Erkrankungen, die spontan auftreten können sondern auch Unfälle oder notwendige Bergungen. Wichtig ist hierbei allerdings immer, dass es sich nicht um Behandlungen handelt, die vor der Reise absehbar waren. Wer bereits zuhause unter einer Krankheit leidet, die auf der Reise ins Ausland weiter behandelt werden muss, wird für die Kosten selbst eintreten müssen.

{:.green} Auch wenn Du gerne auf Abenteuerreisen gehst, dann benötigst Du hierfür keine extra Versicherung. Kommt es zu einem Unfall etwa in den Bergen beim Klettern oder am Meer beim Surfen, dann tritt die Reisekostenversicherung auch in diesen Fällen ein.

Welche Kosten übernimmt sie?

In der Regel werden von der Reisekrankenversicherung alle notwendig gewordenen Kosten übernommen. Daher ist es auch wichtig, alle Unterlagen und Quittungen aufzubewahren und nach der Reise bei der Reisekrankenversicherung einzureichen:

  • Kosten für die medizinisch notwendigen Behandlungen werden für Urlauber von der Auslandskrankenversicherung übernommen
  • Kosten für verordnete Hilfs- und Heilmittel sowie Verband- und Arzneimittel zahlt die Versicherung
  • Kosten für Zahnbehandlungen, die schmerzstillend notwendig sind, werden von der Reiseversicherung übernommen
  • Kosten für stationäre Aufenthalte im Krankenhaus
  • Bei Kindern auch die Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus
  • Bergungs- Rettungs- und Suchkosten
  • Kosten für medizinisch sinnvolle Rücktransporte bei längerer Krankheit

Medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland

Eine im Ausland spontan auftretende Erkrankung, die vor Reiseantritt nicht absehbar war, gehört zu den medizinisch notwendigen Behandlungen.

Versicherungsschutz bei notwendigen zahnärztlichen Behandlungen

Im Ausland sind Zahnbehandlungen oftmals billiger. Diese Kosten werden von den Reisekrankenversicherungen allerdings nicht übernommen. Muss ein Zahn notärztlich gezogen werden, dann kann vor Ort im Ausland auch kein Zahnersatz beispielsweise auf Kosten der Versicherung implantiert werden. Die Kosten hierfür müssen von Dir selbst getragen werden.

Zu den zahnärztlich medizinisch notwendigen Behandlungen gehören nur solche, die im Notfall die Schmerzen stillen. So können Behandlungen für Füllungen oder auch eine Wurzelbehandlung übernommen werden, wenn die Beschwerden erst auf der Auslandsreise aufgetreten sind und nicht vorhersehbar waren.

Medizinisch sinnvoller Rücktransport

In den meisten Ländern ist das Gesundheitssystem angemessen und eine Behandlung kann dort genauso durchgeführt werden, wie es in Deutschland der Fall ist. Daher ist ein medizinisch notwendiger Rücktransport meist nicht mehr gegeben.

Es gibt allerdings den Fall des medizinisch sinnvollen Rücktransports. Hierbei entscheiden behandelnde Ärzte im Ausland gemeinsam mit der Versicherung, dass es für die Heilung der Patienten besser ist, in der gewohnten Umgebung zu sein. Oftmals ist das auch der Fall, wenn ein Heilungsprozess sehr langwierig werden könnte. In diesen Fällen werden die Patienten auf Kosten der Reisekrankenversicherung nach Deutschland ins gewohnte Umfeld zurücktransportiert.

Wie dieser Rücktransport erfolgt, entscheidet die Versicherung dann wieder in Rücksprache mit den behandelnden Ärzten und führt diesen Rücktransport dann auch eigenständig durch.

Leistet die Auslandsreisekrankenversicherung auch in der Schwangerschaft?

Auch bei einer Schwangerschaft gilt, dass alle unvorhergesehenen Behandlungen bei auftretenden Komplikationen übernommen werden. So ist auch ein Neugeborenes im Ausland über das versicherte Elternteil versichert, wenn es zu einer Geburt auf Reisen kommt.

Hilfreich ist es, wenn eine Schwangerschaft bereits vor Antritt der Reise besteht, den abgeschlossenen Vertrag und den Tarif zu prüfen. Wird dann der Familientarif gewählt, sind alle Behandlungen, die bis zur 36. Woche im Ausland aufgrund von Beschwerden durchgeführt werden, versichert. Nach der Geburt ist das Kind dann sofort in der Familienversicherung ebenfalls rundum geschützt.

Ist allerdings vor Antritt der Reise absehbar, dass auch im Ausland Behandlungen durchgeführt werden müssen kann es durchaus sein, dass die Reisekrankenversicherung diese Kosten dann nicht übernimmt, etwa eine turnusmäßig durchgeführte Ultraschalluntersuchung.

Wie lange sind Kinder bei der Auslandskrankenversicherung mitversichert?

Wurde eine Familien-Reisekrankenversicherung abgeschlossen, dann sind alle Kinder bis zu ihrem abgeschlossenen 24. Lebensjahr versichert. Die Versicherung erlischt mit dem Tag des 25. Geburtstages. Dann muss sich ein „Kind“ selbst in der Auslandsreisekrankenversicherung als Single oder als Paar versichern.

Wann bist Du nicht versichert?

Es gibt immer Gründe, warum eine Reisekrankenversicherung nicht für die Kosten von Behandlungen eintritt. Daher ist es auch hilfreich, bei Abschluss der Versicherung den Vertrag genau zu lesen, denn hierin ist auch vermerkt, in welchen Fällen Du keinen Versicherungsschutz auf Auslandsreisen verlangen kannst.

Reisewarnung für Urlauber des Auswärtigen Amtes

Für bestimmte Länder werden immer wieder Reisewarnungen herausgegeben. Wurde diese Warnung vor dem Antritt der Reise in dieses Land ausgesprochen und entsteht ein gesundheitlicher Schaden genau aufgrund dieser Warnung, dann tritt die Reisekrankenversicherung für diese Kosten nicht ein. Zu den Reisewarnungen gehören zum Beispiel:

  • Pandemie
  • Epidemie
  • Radioaktive Strahlung
  • Kämpferische Auseinandersetzungen

Bei Vorsatz versichert?

Wurde eine Behandlung aufgrund von einem Vorsatz im Ausland notwendig, dann tritt die Reisekrankenversicherung auch in diesem Fall nicht für die Kosten ein. Bei Vorsatz kann es zum Beispiel um einen Streit mit handgreiflichen Übergriffen handeln, der von Dir und einer anderen Person durchgeführt wurde. Erleidest Du in einem solchen Fall Verletzungen, die behandelt werden müssen und warst Du die streitführende Person, dann geht die Reisekrankenversicherung von Vorsatz aus und übernimmt die Kosten nicht.

Unser Tipp: Für solche Fälle, in denen die Reisekrankenversicherung nicht zahlt, ist es immer ratsam, auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben. Denn kommt es zu einem außergerichtlichen oder aber auch gerichtlichen Verfahren, um die Kostenfrage nachträglich noch zu klären, tritt die Rechtsschutzversicherung für die Kosten ein, wenn für Versicherte Aussicht auf Erfolg besteht.

Von der Reise ins Ausland wurde abgeraten

Wer gesundheitlich vor Reiseantritt ins Ausland nicht ganz auf der Höhe ist und behandelnde Ärzte von dieser Reise abraten, dann zahlt die Reisekrankenversicherung nicht für die Kosten von benötigten Medikamenten oder eine Behandlung im Ausland. Denn hierbei handelt es sich um vorhersehbare Kosten, die dann von Dir selbst getragen werden müssen. Gleiches gilt auch wenn vermutet wird, dass es bei einer vorliegenden Schwangerschaft zu Komplikationen im Ausland kommen kann.

Geplante Behandlung im Ausland sind nicht versichert

Jede Auslandsreise die dazu dient, hier eine geplante Behandlung durchführen zu lassen bei Beschwerden, die nicht notfallmäßig auf der Reise aufgetreten sind, werden von der Reisekrankenversicherung nicht übernommen. Hierzu gehört auch die Entbindung nach der 36. Schwangerschaftswoche, die ohne Komplikationen durchgeführt wird.

Schadenfall durch Rauschmittel - Kein Fall für die Reisekrankenversicherung

Wer beispielsweise betrunken im Ausland mit dem Auto fährt, einen Unfall verursacht und selbst auch behandelt werden muss, unterliegt nicht dem Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung. Denn auch ein solcher Schadenfall unterliegt dem Punkt Vorsatz.

Krankenrücktransport - in der Auslandskrankenversicherung nur im Notfall versichert

Ein Krankenrücktransport wird von der Reisekrankenversicherung nicht übernommen, wenn dieser im medizinischen Sinne nicht mehr notwendig ist. Das heißt, wer nach einer Behandlung im Ausland, auch nach einem Krankenhausaufenthalt in der Lage ist, selbstständig mit den gewöhnlichen Transportmitteln nach Deutschland zurückzureisen, bekommt keine Kosten für einen Rücktransport erstattet.

Welche Unterlagen brauchst Du im Notfall?

Tritt auf der Reise ins Ausland ein Notfall ein, dann ist es wichtig, sowohl die Hotline-Nummer der Versicherung als auch die Versicherungsnummer zur Hand zu haben. Diese Unterlagen sollten daher auf Reisen immer mitgeführt werden und können zum Beispiel im Smartphone gespeichert werden. So haben auch andere Mitreisende schnell Zugriff, wenn Du selbst nicht dazu in der Lage bist.

Wenn es sich nur um kleine Behandlungen handelt, werden die Kosten hierfür in der Regel von den Versicherten im Vorfeld ausgelegt. Damit alles Geld erstattet werden kann, sollten Quittungen, Rechnungen und Berichte gut bis zur Rückkehr nach Deutschland aufbewahrt werden.

Bei größeren Behandlungen oder auch Krankenhausaufenthalten tritt die Reisekrankenversicherung sofort für die Kosten ein und klärt die Kostenfrage direkt mit der behandelnden Institution.

Wann kannst Du die Krankenversicherung zuhause kündigen?

Wenn Du in Deutschland gemeldet bist, dann musst Du Dich hier gesetzlich oder auch privat krankenversichern. Auch wenn Du Dich für längere Zeit im Ausland aufhältst, muss die Krankenversicherung in Deutschland beibehalten werden.

Damit die Kosten während einem längeren Auslandsaufenthalt für die deutsche Krankenversicherung nicht zu hoch werden, gerade weil diese in der Zeit auch gar nicht genutzt wird, ist es ratsam, sich in Deutschland abzumelden. Dann kannst Du auch die Krankenversicherung kündigen,

So ist es für AuPair, Studierende an ausländischen Universitäten oder auch Personen in Rente und mit Alterssitz im Ausland sinnvoller, sich direkt im Land des Aufenthalts in der dortigen Krankenkasse zu versichern. Denn auch die Auslandskrankenversicherung kann nur mit einem festen Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden.

Wer nach einem oder mehreren Jahren nach Deutschland zurückkehren will, kann sich hier sofort nach der Anmeldung auch wieder bei der Krankenkasse ohne Probleme versichern lassen. Wer sich nicht abmeldet könnte unter Umständen von der gesetzliche Krankenversicherung für nicht gezahlte Beiträge zur Kasse gebeten werden, was durch eine Abmeldung und nach einer Rückkehr erneute Anmeldung vermieden werden kann.

Muss ich die Auslandsreisekrankenversicherung jedes Jahr neu abschließen?

Wurde einmal eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen dann gilt diese für ein Jahr. Wird die Versicherung nicht vor Ablauf innerhalb der vertraglich geregelten Kündigungsfrist gekündigt, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr und muss nicht neu abgeschlossen werden.

Allerdings ist es hilfreich, ab und zu den abgeschlossenen Vertrag und den hierin enthaltenen Tarif zu überprüfen und gegebenenfalls etwas zu ändern, wenn sich die Lebensumstände im Laufe der Jahre geändert haben. Hierzu kann die Versicherung über die Hotline oder online kontaktiert werden und eine Vertragsänderung erfolgen.

Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Tag, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde, sofern dies vor der Abreise aus Deutschland geschehen ist. Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn die Grenze von Deutschland ins Ausland überschritten wurde.

Wurde ein Vertrag auf einer Reise aus dem Ausland online abgeschlossen, dann hast Du auf dieser Reise leider noch keinen Versicherungsschutz. Erst wenn Du nach Deutschland zurückgekehrt bist und dann wieder ins Ausland fährst, ist der Reisekrankenversicherungsschutz gegeben.

Ansonsten kannst Du im Jahr so viele Reisen ins Ausland machen, wie Du möchtest. Sobald Du das Ausland aus Deutschland erreichst, beginnt auch Dein Versicherungsschutz und endet mit der Rückreise.

Was ist zu beachten, wenn ich im Ausland einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen muss?

Wenn während einer Reise ins Ausland gesundheitliche Komplikationen auftreten, dann ist es ratsam ärztliche Hilfe vor Ort in Anspruch zu nehmen. Handelt es sich nur um einen kleinen medizinischen Notfall ist es nicht notwendig, die Reisekrankenversicherung sofort zu kontaktieren.

Es ist wichtig, alle erhaltenen Unterlagen wie Rechnungen und Quittungen für Behandlung und Arzneimittel aufzubewahren, damit die Kosten später von der Reisekrankenversicherung übernommen werden. Diese sollten spätestens nach zehn Tagen nach der Rückkehr bei der Versicherung mit einem entsprechenden Formular eingereicht werden.

Über die Hotline einer Versicherung können aber auch Arztpraxen oder Krankenhäuser in der Nähe am Urlaubsort erfragt werden, wenn Du selbst keine findest.

Immer wenn es zu größeren medizinischen Problemen mit längerfristigen Behandlungen oder gar notwendigen Operationen kommt, muss die Reisekrankenversicherung sofort informiert werden. Das ist auch aus dem Grund ratsam, weil die Kosten für die medizinische Betreuung sofort von Auslandsreisekrankenversicherungen gezahlt werden und Du hierfür nicht in Vorkasse treten musst. Denn diese können in einem solchen Fall sehr hoch ausfallen und nicht aus der Reisekasse gezahlt werden.

Was mache ich, wenn sich die Reiseplanung nach Abschluss der Versicherung noch ändert?

Bei einer Auslandsreisekrankenversicherung ist es in der Regel unerheblich, ob sich an den Daten oder der Planung der Reise noch etwas ändert. Denn jede Reise ins Ausland innerhalb eines Vertragsjahres ist durch die Reisekrankenversicherung abgegolten, solange die vertraglich festgelegten Tage nicht überschritten werden.

{:.green} In der Regel gelten die abgeschlossenen Reisekrankenversicherungen weltweit und es muss nicht für jedes bereiste Ausland eine neue Versicherung abgeschlossen werden. Liegt bereits eine laufende Reisekrankenversicherung vor, kann diese auch für einen eventuell benötigten Visumsantrag genutzt werden.

Sollten sich die Reisepläne jedoch dahingehend ändern, dass eine Reise länger dauert, als die vertraglich geregelten versicherten Tage im Ausland, dann ist es ratsam, sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen und für diese eine Reise eine Langzeit-Reisekrankenversicherung abzuschließen.

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