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Pflichtversicherung: Welche Versicherungen sind in Deutschland für wen verpflichtend? Mit unserem Ratgeber findest Du es heraus.
Inhalt dieser Seite
- Welche Versicherungen sind für Arbeitnehmer bzw. Privatpersonen bindend? Gibt es Pflichtversicherungen?
- Welche Pflicht besteht für Arbeitgeber?
- Bestehen zusätzliche Pflichtversicherungen für (Solo-) Selbständige und Freiberufler?
- Wer ist über die gesetzliche Krankenversicherung nicht automatisch abgedeckt?
- Sind für Haus- und Wohnungsbesitzer zusätzliche Versicherungen Pflicht?
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland sind einige Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben
- Für Angestellte Arbeitnehmer sind einige Sozialversicherungen wie die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung Pflicht
- Für Privatpersonen gilt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht
- Je nach Besitz sind auch teilweise bestimmte Haftplfichtversicherungen gesetzlich vorgeschrieben
- Für Arbeitgeber gibt es zusätzliche Pflichtversicherungen wie die Berufshaftpflicht- oder Unfallversicherung
Unter einer Pflichtversicherung versteht man einen Versicherungsvertrag, der aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe abgeschlossen werden muss. Die Regelungen für die einzelnen Assekuranzen sind dabei in unterschiedlichen Gesetzesvorlagen zu finden. Ursächlich für die Einführung der rechtlichen Verordnungen war die jederzeitige Absicherung der Zahlungsfähigkeit. Hierbei werden alle beteiligten Personen gleichermaßen vor einem finanziellen Ruin geschützt. Dies beinhaltet den Versicherten bzw. den Verursacher sowie den Geschädigten. Zudem sind je nach Vertragsart Personenschäden und Sachschäden gedeckt.
Welche Versicherungen sind für Arbeitnehmer bzw. Privatpersonen bindend? Gibt es Pflichtversicherungen?
Die Versicherungspflichten sind in einer Fülle an Gesetzen verankert. Für angestellte Arbeitnehmer sind die nachfolgenden Verträge verpflichtend:
- Arbeitslosenversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Pflegeversicherung
- (gesetzliche) Rentenversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
Wichtig zu wissen: Der überwiegende Anteil der für Arbeitnehmer bindenden Versicherungen sind den Sozialabgaben zuzuordnen. Umgangssprachlich sind sie auch als Sozialversicherungen bekannt. Hierzu zählen die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung. Eine gesonderte Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Mit Abschluss des Arbeitsvertrages entsteht direkt ein Versicherungsverhältnis. Die Beiträge werden im Anschluss automatisiert vom Arbeitgeber abgeführt.
Darüber hinaus sind weitere Versicherungen kraft Gesetzes verpflichtend abzuschließen. In der täglichen Praxis spielen diese allerdings eine untergeordnete Rolle. Hierzu zählen unter anderem die Drohnenversicherung und die Sportschützenhaftpflichtversicherung.
Solltest Du in einer besonderen Tätigkeit in Deiner Freizeit nachgehen, empfiehlt sich eine Beratung bei einem Spezialisten. Passgenaue und kostenoptimierte Angebote findest Du online und mobil bei WechselGott.
Welche Pflicht besteht für Arbeitgeber?
Auch vonseiten des Arbeitgebers bestehen diverse Verpflichtungen. Im Vordergrund steht die Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Ergänzend genießt allerdings auch der Schutz der Angestellten einen hohen Stellenwert.
Zu den Pflichtversicherungen auf Arbeitgeberseite gehören:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Insolvenzversicherung
- (betriebliche) Unfallversicherung
Welche Unterscheidungen ergeben sich beim Versicherer?
Wesentliches Kriterium zur Abgrenzung der vorgenannten Versicherungen sind die Träger.
Die zu den Sozialversicherungen gehörenden Verträge werden durch staatliche Einrichtungen geführt. Neben der Arbeitslosen-, der Kranken- und der Pflege- betrifft dies auch die Rentenversicherung.
Die Übrigen sind dem privatrechtlichen System zuzuordnen. Hierdurch entsteht für die Versicherungsnehmer eine hohe Vertragsfreiheit. Der Versicherer kann damit nach den eigenen Wünschen ausgewählt werden. Eine unvoreingenommene Übersicht aller Anbieter stellt Dir WechselGott mit wenigen Klicks zur Verfügung. Das Fälligstellen der Beiträge und das Auszahlen im Falle einer Inanspruchnahme übernimmt vollständig der unternehmerische Versicherer.
Bestehen zusätzliche Pflichtversicherungen für (Solo-) Selbständige und Freiberufler?
Bezogen auf die Versicherungspflichten sind die (Solo-) Selbstständigen den Unternehmen gleichzusetzen. Unerheblich für das Bestehen der gesetzlichen Vorschriften ist die Anstellung von Mitarbeitern. Damit gelten die zuvor genannten Versicherungen für Arbeitgeber ebenso für Selbstständige.
Unser Tipp:Insbesondere Solo-Selbstständige sollten allerdings über einen weitergehenden Versicherungsschutz nachdenken. Durch das alleinige Managen des Unternehmens bestehen zusätzliche Unternehmerrisiken.
Zusätzlich sinnvoll können daher die Abschlüsse dieser Versicherungen sein:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?
Gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) besteht eine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung. Diese betrifft all diejenigen, die sich in einem Angestelltenverhältnis mit einem Bruttoeinkommen von mehr 520 Euro im Monat befinden. Allgemein sind auch geringfügig Beschäftigte mit einem Einkommen unterhalb dieser Grenze versichert. Die Beiträge zahlt allerdings pauschal der Arbeitgeber. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Leistung.
Weitere Personengruppen, die in der gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sind, sind:
- Auszubildende
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- Praktikanten
- Rentner
- Studenten
Wer ist über die gesetzliche Krankenversicherung nicht automatisch abgedeckt?
Neben der vorgenannten Untergrenze existiert auch eine betragliche Obergrenze für die Pflichtversicherung. Diese wird jährlich vom Gesetzgeber in Anlehnung an das derzeitige Gehaltsgefüge angepasst. Derzeit (2022) liegt die Grenze bei einem Einkommen von 5.362,50 Euro im Monat.
Von den vorgenannten Erklärungen ausgenommen sind darüber hinaus selbstständig Tätige, Beamte, Richter und Zeitsoldaten.
Wie krankenversichern sich diejenigen, die nicht unter die reguläre Versicherungspflicht fallen?
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben besteht für alle eine Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung. Die im vorherigen Abschnitt genannten Personengruppen müssen diese allerdings nicht im gesetzlichen Rahmen nutzen. Zur Erinnerung, zu diesem Personenkreis zählen:
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 5.362,50 Euro pro Monat
- Beamte
- Freiberufler und Menschen mit einer Selbstständigkeit
- Richter
- Zeitsoldaten
Die betroffenen Personen können sich daher zwischen zwei Varianten entscheiden: der freiwilligen Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung oder der Abdeckung über eine private Krankenversicherung. Zweitere werden teilweise fachgruppenspezifisch geführt. Damit ist nicht jedem der Zugang zu jeder privaten Krankenversicherung möglich.
Die Entscheidung, inwieweit Du weiter der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung beiwohnen möchtest, obliegt ganz Dir. Ein entsprechendes Angebot für eine private Krankenversicherung kannst Du Dir bei WechselGott erstellen lassen.
Gibt es rechtliche Möglichkeiten, sich von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen?
Jede rechtliche Verpflichtung geht auch mit einigen Ausnahmen einher. Die in den vorherigen Abschnitten behandelten Regularien betreffen rund 90 % der Bundesbürger. Etwa 10 % können sich aufgrund festgelegter Vereinfachungen von ihrer Versicherungspflicht befreien lassen. Diese sind:
- Beschäftigte in einer Einrichtung für beeinträchtigte Menschen
- Arbeitnehmer im Betrieb mit einer Arbeitszeit von höchstens 50 %, wenn das Einkommen zuvor fünf Jahre über der Entgeltgrenze lag
- Beschäftigte in einem Betrieb mit einer reduzierten Arbeitszeit, um Angehörige freiwillig zu pflegen
- Arbeitslose, wenn zuvor bereits fünf Jahre keine gesetzliche Versicherungspflicht vorlag
- Ärzte im Praktikum
- Elterngeldempfänger, die zusätzlich weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten
- Eintritt in die Rente
- Umschulung oder Weiterbildung von Arbeitnehmern oder Arbeitssuchenden (durch die Rentenversicherung gefördert)
Beachte jedoch, dass die Befreiung nicht rückgängig gemacht werden kann. Eine Aufhebung der Befreiung erfolgt erst mit dem Auslaufen der ursprünglichen Tätigkeit, die zu dieser geführt hat. Im Fall einer zeitlich befristeten ist bereits zu Beginn ein Enddatum fixiert. Hierunter fallen die Elternzeit oder eine Umschulung.
Im Gegensatz dazu sind sowohl der Renteneintritt als auch etwaige Anstellungen in besonderen Bereichen grundsätzlich nicht terminiert. Gegebenenfalls kann sich daher aus der Befreiung ein unumkehrbarer Ausstieg aus der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben. Gleichzeitig folgt daraus eine dauerhafte Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Ein jährliches Springen zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ist damit nicht möglich.
Sind für Haus- und Wohnungsbesitzer zusätzliche Versicherungen Pflicht?
Grundsätzlich besteht in Bezug auf Wohneigentum keine gesonderte Versicherungspflicht. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Grundbesitzerhaftpflichtversicherug ist damit prinzipiell freiwillig. Bis in das Jahr 1994 war zumindest der Abschluss einer Feuerversicherung rechtlich noch vorgeschrieben.
Dennoch kann sich durch das Abschließen eines Darlehensvertrages eine indirekte Pflicht ergeben. In den üblichen Vertragsunterlagen zur Eintragung einer Grundschuld oder einer Zweckerklärung sind entsprechende Passagen standardmäßig enthalten. Die Immobilie dient der Bank als Sicherheit für den Kredit. Daher besteht vonseiten dieser ein berechtigtes Interesse an der Absicherung. Vor allem für den Fall unvorhergesehener und unverschuldeter Schäden. Durch die Unterzeichnung der entsprechenden Verträge verpflichten sich die Eigentümer zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Aus einem Zuwiderhandeln folgt üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht für die Bank. Dieses geht üblicherweise mit einer sofortigen Rückzahlung der Kreditmittel einher.
Welcher Versicherungsschutz empfiehlt sich für ein Eigenheim z.B. Hausratversicherung?
Nicht nur aufgrund der vertraglichen Vereinbarung ist der Abschluss der vorgenannten Versicherung dringend zu empfehlen. Vor allem in Bezug auf die möglichen finanziellen Folgen von Schäden solltest Du Dir als Eigenheimbesitzer eine entsprechende Versicherung berechnen lassen. Häufige Absicherungsbausteine sind die Gefahren durch Feuer, Wasser und Sturm. Gleichzeitig wird hierdurch eine mögliche Unterversicherung durch einen zu gering gewählten Besicherungsbetrag vermieden. Gleiches gilt für die Hausratversicherung und die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese stellen eine sinnvolle Ergänzung dar.
Alle zuvor empfohlenen Versicherungen für Eigenheimbesitzer kannst Du Dir bei WechselGott individuell kalkulieren lassen.
Durch den Abschluss dieser drei Versicherungen hast Du bereits den Grundstein für eine gute Absicherung Deiner Immobilie gelegt. Bei Bedarf lässt sich dieser Schutz noch durch die nachfolgenden Bereiche ergänzen:
- Elementarschadenversicherung: Absicherung von Schäden empfehlenswert für Risikogebiete (unter anderem Überschwemmungen, Erdrutsche - in der Regel nicht in Wohngebäude- oder Hausratversicherung enthalten)
- Gewässerschadenhaftplichtversicherung: Versicherungsschutz empfehlenswert für Besitzer von Öltanks um Schäden finanziell abzufangen (Nicht in allgemeiner Haftpflichtversicherung des Versicherten enthalten)
- Photovoltaik-Haftpflicht : sinnvoll für Besitzer von Fotovoltaikanlagen (eventuelle Absicherung über Wohngebäudeversicherung bei Versicherer prüfen)
- Risikolebensversicherung: Versicherungsschutz sinnvoll für Darlehensnehmer in passender Höhe (alternativ Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung)
Passgenaue Beratung und übersichtliche Vertragsgestaltung egal ob bei Pflichtversicherung oder Nice-to-Have-Versicherungen
Nicht nur der Abschluss allein erfordert einen kompetenten Ansprechpartner. Durch die Veränderung Deiner persönlichen Situation kann sich auch nach der Unterzeichnung der Versicherungsverträge ein Anpassungsbedarf ergeben. WechselGott steht Dir bei der Analyse der neuen Gegebenheiten online sowie mobil zur Seite. Getreu dem Motto „So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich“ halten wir Deine Versicherungen immer auf dem aktuellsten Stand.
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