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Du bist geringfügig in einem Minijob beschäftigt? Wir erklären Dir, was Du als Minijobber beim Thema Krankenversicherung wissen solltest!
Inhalt dieser Seite
- Geringfügige Beschäftigung: Der „Minijob“ als geringfügig entlohnte Beschäftigung im Überblick
- Bin ich als Minijobber gesetzlich krankenversichert?
- Wie sollten sich geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, absichern?
- Was gilt für einen Minijob neben einer regulären Beschäftigung zwecks Krankenversicherung und Co.?
- Abgaben zur Sozialversicherung – welche gibt es noch?
- Was gilt für die kurzfristige Beschäftigung?
- Lohnt ein Vergleich Deiner Minijob Krankenversicherung?
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Minijob bzw. eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn Du mit Deiner Tätigkeit weniger als 520 Euro verdienst.
- Als Minijobber/in bist Du nicht automatisch krankenversichert.
- Du kannst Dich über die Familienversicherung als Schüler oder Student bei geringfügiger Beschäftigung mitversichern.
- Zudem hast Du natürlich die Möglichkeit Dich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Bitte beachte jedoch, dass Du die Beiträge aus eigener Tasche bezahlen musst.
- Ein Vergleich der Krankenversicherung lohnt sich auf alle Fälle. WechselGott hilft Dir gerne dabei die ideale Krankenversicherung für Deinen individuellen Fall zu finden.
Millionen Menschen in Deutschland möchten sich etwas dazuverdienen. Vielleicht suchst auch Du einen Job alleine für die Ferienzeit? Oder Du benötigst eine Nebeneinnahme neben Deinem Hauptjob. Mit einem Minijob darfst Du seit dem 1. Oktober 2022 einen Betrag von 520 Euro abgabenfrei hinzuverdienen. Doch bist Du überhaupt krankenversichert und musst Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen? Unser Artikel informiert Dich und zeigt, wie Du Deine Gesundheit als Minijobber am sinnvollsten absicherst.
Geringfügige Beschäftigung: Der „Minijob“ als geringfügig entlohnte Beschäftigung im Überblick
Der Begriff „Minijob“ bezeichnet eine geringfügige Beschäftigung, die Du regelmäßig mit einer geringen Stundenzahl pro Woche ausübst. Seit Einführung des Mindestlohngesetzes 2015 gilt für diese Tätigkeit auch der gesetzliche Mindestlohn. Die Obergrenze für Deinen Verdienst lag lange Zeit bei 480 Euro, nach der Corona-Pandemie wurde der Lohn auf maximal 520 Euro pro Monat erhöht. Sofern Du keine anderen Einnahmen hast, was bei Schülern und Studenten oft der Fall ist, ist dieser Bruttolohn auch Dein Nettolohn. Du musst deshalb keine Beiträge in diesen Versicherungsbereichen zahlen:
- Lohnsteuer
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Du bist weiterhin in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, allerdings kannst Du Dich hiervon befreien lassen. Überlege also, ob Du einen kleinen Beitrag für die Altersvorsorge leisten möchtest oder nicht.
Die geringfügige Beschäftigung zeichnet sich also dadurch aus, dass Du in einem Minijob keine Beiträge in die wichtigsten Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherung einzahlen musst. Sofern Du mit Deinem Gehalt hierüber kommst, handelt es sich um einen „Midijob“ und es gilt eine Gleitregelung, bis hin zur vollwertigen Beschäftigung mit kompletter Versicherungspflicht.
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Bin ich als Minijobber gesetzlich krankenversichert?
Die Regelung für Deine Krankenversicherung als Minijobber ist für Laien etwas verwirrend. Grundsätzlich gilt: Du bist bei Beschäftigung in einem Minijob nicht automatisch krankenversichert. Da Du wie oben beschrieben nicht in eine Krankenkasse einzahlst, hast Du erst einmal keinen Anspruch auf Leistungen.
Die Verwirrung entsteht, da Dein Arbeitgeber trotzdem Beiträge für Dich in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt. Diese werden als Pauschalbeitrag mit 13,0 % vom ausgezahlten Gehalt in Deinem Minijob berechnet. Der Arbeitgeber fördert also das gesetzliche System durch diesen Pauschalbeitrag, allerdings kann Du für Deine Beschäftigung deshalb keine Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erwarten.
Welche Auswirkungen hat der Pauschalbetrag?
Auch wenn die Obergrenze für Minijobber von 450 auf 520 Euro erhöht wurde, ist diese Form der Anstellung für Deinen Arbeitgeber immer noch reizvoll. Würde es keine Pflicht zur Beitragszahlung auf Seiten der Arbeitgeber geben, würden diese wohl noch mehr Minijobs vergeben. Hierunter würden vollwertige Anstellungen leiden. Dein Arbeitgeber leistet somit indirekt eine Unterstützung, um eine Unterstützung bei der gesetzliche Krankenversicherung zu leisten.
Wie sollten sich geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, absichern?
Wie jeder Arbeitnehmer kannst Du als Minijobber eine Krankheit erleiden und wirst zum Arzt müssen. Es ist deshalb weiterhin wichtig, dass Du Leistungen einer Krankenkasse oder aus der privaten Krankenversicherung erhältst. Zwar vermittelt die Minijob-Zentrale Deine Anstellung versicherungsfrei, ein guter Schutz zur Absicherung Deiner Arbeitskraft und Gesundheit ist dennoch essenziell. Wie Du am besten versichert bist und welche Möglichkeiten Dir offenstehen, hängt von Deiner sonstigen Lebens- und Arbeitssituation ab. Die wichtigsten Optionen zeigt Dir WechselGott im Folgenden auf:
1. Die Familienversicherung als Schüler oder Student bei geringfügiger Beschäftigung
Als junger Mensch wirst Du noch keiner Hauptbeschäftigung nachgehen. Vielleicht willst Du Dir als Schüler oder Student etwas hinzuverdienen während Du sonst im Privathaushalt Deiner Eltern wohnst und kein Einkommen hast. Hier wird fast immer die Familienversicherung der GKV nach §10 SGB V. Du bist beitragsfrei bei Deinen Eltern mitversichert und kannst Leistungen der Krankenkasse Deiner Eltern beanspruchen.
ACHTUNG: Das Ganze gilt nur, wenn Deine Eltern gesetzlich versichert sind. Ohne dies dürfte ein eigenständiger Vertrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Dich bestehen, der unabhängig von Hauptberuf oder Nebenverdienst fortzuführen ist. Speziell für Studenten wird eine studentische Krankenversicherung mit einer Pauschale von aktuell 76,85 Euro zuzüglich eines eventuellen Zusatzbeitrags angeboten.
2. Freiwillig versichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Minijobber
Wenn Du nicht familienversichert bist, kannst Du Dich freiwillig bei einer Krankenkasse versichern. Grundsätzlich sind alle Angestellten in Deutschland sozialversicherungspflichtig, sofern Ihr Jahreseinkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Auch für Minijobber erlischt diese Pflicht, allerdings kannst Du freiwillig diesen Schutz genießen. Der Nachteil: Nach §9 SGB V musst Du die Beiträge aus Deinem Arbeitsentgelt bezahlen. Wie für eine entlohnte Beschäftigung bei einem vollwertigen Job richtet sich die Höhe des Beitrags nach Deinem tatsächlichen Einkommen.
3. Abschluss einer privaten Krankenversicherung im Minijob
Da Du nicht sozialversicherungspflichtig bist, ist die Voraussetzung für den Wechsel in die PKV erfüllt. Hierfür musst Du nicht wie ein regulärer Angestellter die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Anders als die freiwillige gesetzliche Versicherung werden nicht die Entgelte für den Beitrag herangezogen, sondern Deine individuelle Situation. Für junge und gesunde Arbeitskräfte kann dies lohnen. Ansonsten wirst Du Monat für Monat einen Beitrag zahlen, der über Deine Einkünfte hinausgeht. Ein Problem, das z. B. Rentner kennen, deren Rente im Alter kaum mehr für den PKV-Tarif ausreicht. Wenn Du über diese Option nachdenkst, solltest Du auf jeden Fall über einen günstigen Basis- oder Hausarzttarif nachdenken.
Was gilt für einen Minijob neben einer regulären Beschäftigung zwecks Krankenversicherung und Co.?
Bislang haben wir angenommen, dass die geringfügig entlohnte Beschäftigung Deine einzige Tätigkeit ist. In der Praxis ist das Gegenteil der Fall. Bei den meisten Beschäftigungsverhältnissen wird ein vollwertiger Job ausgeübt, hierneben soll ein Minijob das monatliche Gehalt aufbessern. Wenn Du als Arbeitnehmer vollwertig beschäftigt bist, ist die Situation sehr einfach geregelt.
Du und Dein Arbeitgeber zahlen regulär Ihre Anteile für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Außerdem gilt für Dich eine Versicherungspflicht, sofern Dein Einkommen als Angestellter nicht die Pflichtgrenze übersteigt. Du musst Dich also nicht fragen, wie Du Dich genau geringfügig absichern solltest – Du bist Pflichtmitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Oberhalb der Versicherungspflichtgrenze wählst Du als Arbeitnehmer, ob Du freiwillig bei einer Krankenkasse bleiben oder in die PKV wechseln willst.
Wenn Du hier unsicher bist, beraten Dich die Experten von WechselGott gerne persönlich. Dies gilt speziell für die Situation, wenn Du mehrere Minijobs hast und damit in den Bereich des „Midijobs“ gerätst.
Abgaben zur Sozialversicherung – welche gibt es noch?
Oben haben wir es kurz angedeutet, jetzt wollen wir es noch etwas detaillierter aufzeigen. Erfahre, welche Beiträge Du für andere Formen der Sozialversicherung zahlen musst.
Rentenversicherung und Minijob
Für geringfügig entlohnte Arbeitskräfte gilt wie bei einer vollwertigen Beschäftigung die Pflicht, Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Der Arbeitgeber leistet hier ebenfalls 13,0 % als Pauschale. Für Dich gilt ein Eigenbetrag von 3,6 %. Umgerechnet auf ein Einkommen von 520 Euro liegt dieser Betrag bei 18,72 Euro im Monat. Ein überschaubarer Betrag, der Deine monatlichen Einnahmen dennoch etwas reduziert.
Unfallversicherung und Minijob
Vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bist Du auch bei einem Minijob versichert. Dein Arbeitgeber führt hierfür Beiträge ab, besser gesagt, die Minijob-Zentrale berechnet diese und zieht sie von Deinem Arbeitgeber ein. Hier hast Du also einen Anspruch, ohne dass Du Dir Gedanken um die Zahlung machen musst.
Arbeitslosenversicherung und Minijob
Als Minijobber zahlst Du keine Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein. Dein Vorteil ist, dass sich Deine Einnahmen für die geringfügig entlohnte Beschäftigung nicht zusätzlich reduzieren. Der Nachteil: Du erwirbst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Dein Minijob endet.
Was gilt für die kurzfristige Beschäftigung?
Abschließend musst Du noch zwischen einem echten Minijob und einer kurzfristigen Beschäftigung unterscheiden. Bei letzterer ist ein begrenzter Zeitraum Deines Jobs wichtig. Du darfst maximal 70 Tage bzw. drei Monate in dieser Form der Beschäftigung tätig sein. Diese Arbeitsform ist beispielsweise ideal, wenn Du als Schüler oder Student einen Job in den Ferien ausüben willst.
Bei der kurzfristigen Beschäftigung darf Dir Dein Arbeitgeber maximal einen Stundenlohn von 12,00 Euro zahlen (Stand: Oktober 2022) zahlen. Es gibt ansonsten keine Einschränkung, wie hoch Deine Entlohnung im Monat ausfallen darf. Die Begrenzung erfolgt alleine über die Zeit. Diese Art der Beschäftigung ist ein besonderer Minijob, der für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beitragsfrei ist. Lediglich zur Unfallversicherung muss Dein Arbeitgeber seinen Beitrag leisten.
Lohnt ein Vergleich Deiner Minijob Krankenversicherung?
Wie Du erkannt hast, stehen Dir einige Optionen für Deine Krankenversicherung als Minijobber offen. Hier ist es gar nicht so einfach, die richtige Wahl zu treffen. Fakt ist: Sofern Du nicht familienversichert bist oder vom Studentenbetrag profitierst, wirst Du Deinen finanziellen Beitrag zur Krankenversicherung leisten müssen.
Wir von WechselGott möchten Dir die Entscheidung erleichtern. Komme mit unseren Experten ins Gespräch und finde heraus, wie eine starke und sinnvolle Absicherung Deiner Gesundheit aussehen kann. Mit unserer WechselGott-App hast Du neben Deiner Krankenversicherung übrigens alle weiteren Versicherungen sowie Deinen Strom- und Gastarif jederzeit im Überblick. So weißt Du jederzeit, wann sich der Wechsel in einen günstigeren Tarif lohnt.
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