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Beulen, Lack zerkratzt, Glasbruch: Bei Kfz-Schäden durch Vandalismus stellt sich die Frage: Was zahlt die Teilkasko? WechselGott hat die Infos.

Inhalt dieser Seite

  1. Vandalismus: Auto beschädigt - Wer zahlt? Deckt die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden?
  2. Vandalismusschäden und Kfz-Versicherung: Zahlt die Teilkasko bei Vandalismus die Kosten für die Reparatur?

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Schadensregulierung gilt das Verursacherprinzip, sprich der Verursacher des Schadens muss dafür aufkommen.
  • Solltest Du Opfer von Vandalismus geworden sein, melde den Schaden unbedingt der Polizei.
  • Schäden am eigenen Auto fallen nicht unter den Versicherungsschutz der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Achtung: Nicht alle Vollkaskoversicherungen kommen für Vandalismus auf.
  • Eine Teilkaskoversicherung übernimmt nur in seltenen Fällen Schäden aufgrund von Vandalismus

Unter Vandalismus fallen alle Schäden, die vorsätzlich verursacht werden. So zählt also ein versehentlicher Parkrempler oder ein Unfall nicht als Vandalismus-Schaden, sehr wohl aber der Kratzer, der entstanden ist, weil jemand seinen Schlüssel über den Autolack gezogen hat. Auch das mutwillige Abknicken der Antenne, das Abbrechen eines Spiegels oder der Kühlerfigur sind typische Vandalismusschäden. Weitere Beispiele für Vandalismus sind eingetretene Beulen in der Autotür, eingeschlagene Scheiben, Graffiti-Schmierereien auf der Karosserie oder zerstochene Reifen bis hin zu in Brand gesteckten Fahrzeugen, wie es bei Ausschreitungen passieren kann.

Achtung: In einigen wenigen Fällen sind die Schäden durch Vandalismus vor allem optischer Natur (z. B. zerkratzter Lack), oft ist aber auch die Verkehrssicherheit des beeinträchtigt (z. B. abgerissene Außenspiegel). Umso wichtiger ist es, den Schaden schnellstmöglich beheben zu lassen, damit du wieder sicher unterwegs sein kannst.

Vandalismus ist nicht vorhersehbar, dennoch gibt es bestimmte Situationen, in denen das Risiko für Vandalismusschäden höher sein kann, zum Beispiel bei Großveranstaltungen wie einem Fußball-Derby, politischen Demonstrationen oder Silvester-Feierlichkeiten. Auch ist das Vandalismusrisiko in Großstädten tendenziell höher als in ländlichen Gebieten, wobei es hier auch auf die Motive der Verursacher ankommt: Die mutwillige Zerstörung eines Autos oder anderer Gegenstände kann willkürlich geschehen oder aus einem persönlichen Grund. In jedem Fall ist der Ärger groß, denn es stellt sich natürlich immer die Frage, wer für den Schaden aufkommt und die oftmals hohen Reparaturkosten übernimmt.

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Vandalismus: Auto beschädigt - Wer zahlt? Deckt die Vollkasko- oder Teil­kasko­versicherung den entstandenen Schaden?

Grundsätzlich gilt bei der Schadensregulierung immer das Verursacherprinzip, d.h. derjenige, der den Schaden verursacht, muss für die Wiederherstellung oder den Ersatz aufkommen. Notfalls wird diese Zahlungspflicht auch per Pfändung durchgesetzt.

Auch wenn die Aufklärungsquote von Vandalismusschäden vor allem in Ballungsgebieten oder bei Großveranstaltungen oft gering ist, solltest du den Vorfall unbedingt bei der örtlichen Polizei anzeigen. Denn Vandalismus ist eine mutwillige Zerstörung und diese erfüllt den Straftatbestand der Sachbeschädigung. Je nach Ausmaß kann diese mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Im Falle von Vandalismus ist der Verursacher aber nur selten ausfindig zu machen und da sich nur selten Zeugen finden, handelt es sich hierbei meistens um eine Anzeige gegen Unbekannt. Dennoch ist die Meldung an die Behörden wichtig und zum Beispiel bei Brandschäden ab einer bestimmten Höhe sogar verpflichtend. Für die Anzeige, aber auch für die Versicherung solltest du den Schaden unbedingt mit Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln dokumentieren und zwar so, wie du ihn vorgefunden hast.

Unser Tipp: Sowohl die Anzeige als auch die Schadensmeldung kannst du online erledigen. Du findest die entsprechenden Hinweise auf der Website der zuständigen Polizei bzw. auf der Website deiner Versicherung.

Damit der Geschädigte nicht die finanziellen Folgen des Schadens selbst tragen muss, gibt es Versicherungen, die hierfür aufkommen. Schäden am eigenen Auto fallen nicht unter den Versicherungsschutz der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese gesetzlich vorgeschriebene Versicherung übernimmt nur die Kosten für Schäden Dritter, nicht aber für Schäden am Auto des Versicherungsnehmers. Für diese Schäden haften die Kaskoversicherungen. Hast du keine Kaskoversicherung, bleibst du auf den Kosten sitzen. Allerdings gibt es auch im Falle von Vandalismus große Unterschiede zwischen der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung Sofern die schuldige Person nicht ermittelt werden kann, sind Vandalismusschäden von der Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Wichtig zu wissen: Auch hier gibt es Ausnahmen, denn nicht jeder Vandalismusschaden wird von der Vollkaskoversicherung übernommen. Die meisten Versicherungen schließen jedoch zerstochene Reifen aus dem Versicherungsschutz aus, um einen Versicherungsbetrug zu verhindern.

Wie bei jeder Versicherung besteht auch bei der Vollkasko eine Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, du bist als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, das Schadensrisiko gering zu halten und darfst mögliche Schäden nicht wissentlich in Kauf nehmen. Im Falle von Vandalismus gehört dazu, dass du dafür Sorge trägst, dein Auto keinem Vandalismusrisiko auszusetzen. Wenn du also dein Fahrzeug am 1. Mai in einer Straße parkst, in der es in den letzten Jahren bei den 1. Mai-Demonstrationen immer zu Ausschreitungen und Vandalismus gekommen ist, kann die Versicherung dies als Verletzung der Sorgfaltspflicht werten und im Schadensfall die Leistungen kürzen.

Auch wenn die Vollkasko Versicherung die Regulierung des Vandalismusschadens vollständig übernimmt und du die Reparaturkosten nicht selbst tragen musst, sind die Folgen auch für dich finanziell spürbar. Denn die Schadensregulierung hat einen Einfluss auf deine Schadenfreiheitsklasse, von der die Höhe deiner Versicherungsbeiträge abhängt. Wirst du in der SF-Klasse herabgestuft, steigen deine Beiträge. Das kann dich am Ende teurer zu stehen kommen als die Übernahme der Reparaturkosten, vor allem, wenn du eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart hast.

Unser Tipp: Die Versicherungsbeiträge in den Kaskoversicherungen können je nach Anbieter und Tarif erheblich variieren. Vor dem Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfiehlt sich deshalb ein Versicherungsvergleich. Bei WechselGott kannst du dich von unabhängigen Experten beraten lassen und die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis finden. Das gilt nicht nur für den Neuabschluss von Versicherungsverträgen, sondern auch für den Wechsel in günstigere Tarife.

Es lohnt sich also, die Kosten zunächst gegenzurechnen, bevor du deine Vollkasko Versicherung mit der Schadensregulierung beauftragst. Dazu ist es wichtig zu wissen, wie hoch die Reparaturkosten ausfallen, wie hoch deine Selbstbeteiligung ist, die du ohnehin zahlen musst, und in welcher Höhe deine Versicherungsbeiträge steigen würden.

Als Faustregel gilt: Bei Vandalismusschäden unter 1.000 Euro ist es angesichts der Selbstbeteiligungs- und Folgekosten (höhere Versicherungsbeiträge) meist günstiger, in den sauren Apfel zu beißen und die Reparaturkosten aus eigener Tasche zu bezahlen.

Die Teilkasko ist für Vandalismus grundsätzlich nicht zuständig - es gibt jedoch Ausnahmen.

Vandalismus­schäden und Kfz-Versicherung: Zahlt die Teilkasko bei Vandalismus die Kosten für die Reparatur?

Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für bestimmte Schäden am Auto und zwar unabhängig davon, ob diese versehentlich oder mutwillig verursacht wurden. Das kann in Ausnahmefällen also auch Schäden durch Vandalismus einschließen.

Denn zu den in der Teilkaskoversicherung versicherten Schäden gehören zum Beispiel Brand- oder Glasschäden. Die Versicherung bezahlt also die Reparatur dieser Schäden, ganz egal, ob die Windschutzscheibe durch einen herabfallenden Ast oder bei Ausschreitungen zerstört wurde. Auch wenn die Motorhaube deines Autos von einem explodierenden Sylvesterböller beschädigt wurde, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten. Allerdings kommt es hier auf die Details und Umstände der Schadensentstehung an. Denn wenn beispielsweise beim Anzünden eines Sylvesterböllers auf der Motorhaube Sengspuren zurückbleiben, so sind diese nicht versichert.

Info: Die versicherten Glasschäden am Auto schließen alle Scheiben ein. Je nach Tarif können auch einzelne Glaselemente wie Scheinwerfer oder Rückleuchten im Versicherungsschutz enthalten sein. Details hierzu findest du in deinem Versicherungsvertrag.

Anders als bei der Vollkasko hat die Schadensregulierung der Teilkasko keine Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt. Das heißt, deine Versicherungsbeiträge steigen nicht automatisch, wenn die Teilkaskoversicherung die Reparatur eines Schadens bezahlt. Wenn du aber in deinem Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart hast, gilt diese auch für Schäden durch Vandalismus.

Theoretisch ist es möglich, dass du dir die Reparaturkosten von der Versicherung auszahlen lässt, zum Beispiel wenn du die Reparatur selbst vornehmen kannst und möchtest. Allerdings schließen einige Versicherungen diese Möglichkeit in ihren Vertragsbedingungen aus.

Wichtig zu wissen: Verlier keine Zeit und melde den Schaden unverzüglich Deiner Versicherung. Denn eine verspätete Schadensmeldung kann - übrigens nicht nur bei der Kfz-Versicherung - dazu führen, dass die Versicherung die Leistungen kürzen darf. Das gilt nicht nur für Vandalismusschäden, sondern für alle Schäden, die von der Versicherung abgesichert sind und gehört zu deiner Sorgfaltspflicht als Versicherungsnehmer. In der Regel sollten Schäden laut § 104 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden, einige Versicherungen schreiben in ihren Vertragsbedingungen aber auch kürzere Fristen vor. Diese solltest du unbedingt einhalten, um Leistungskürzungen zu verhindern.