Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Hochzeitsversicherung schützt Dich vor den finanziellen Risiken einer abgesagten oder verschobenen Hochzeitsfeier.
  • Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind unerwartete Ereignisse wie plötzliche schwere Erkrankungen des Bräutigams, der Braut oder einer anderen für die Feier wichtigen Person oder Insolvenz des Veranstalters oder Veranstaltungsortes.
  • Für die Versicherung ist einmalig eine Prämie zu zahlen, deren Höhe von der vereinbarten Versicherungssumme abhängt.
  • Da viele Versicherer eine Wartezeit von 30 Tagen vorsehen, sollte die Versicherung möglichst frühzeitig abgeschlossen werden.
  • Ob es eine solche Wartezeit gibt, wie hoch die maximal mögliche Versicherungssumme und wie hoch die hierfür fällige Prämie ist, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.
  • Deshalb empfiehlt sich vor Abschluss ein Versicherungsvergleich.

Welche Hochzeitsfeiern lassen sich durch die Hochzeitsversicherung versichern?

Wenn eine Hochzeitsfeier ausfällt bzw. abgesagt werden muss, kann das eine teure Angelegenheit werden. Denn auf den Kosten für die ausgefallene Hochzeit bleibt das Brautpaar sitzen, das gilt auch für die anfallenden Kosten oder Gebühren für Stornierungen. Je nach Größe der Hochzeit und Gästeliste kommt hierfür eine erhebliche Summe zusammen. Um für diesen Fall abgesichert zu sein, gibt es spezielle Hochzeitsversicherungen.

Grundsätzlich lassen sich sowohl privat organisierte Hochzeitsfeiern versichern als auch solche, die von Dritten organisiert werden. Das kann das Hotel oder Restaurant sein, in dem die Feier stattfindet oder ein beauftragtes Dienstleistungsunternehmen (“Hochzeitsplaner”).

In der Regel sind nur Hochzeitsfeiern abgesichert, die in Deutschland stattfinden. Falls Du Deine Feier im Ausland planst, solltest Du unbedingt mit der Versicherung sprechen, ob der Versicherungsschutz auch in dem gewünschten Land gilt.

Welche Ereignisse sind versichert und welche nicht?

Aus versicherungsrechtlicher Sicht ist eine Hochzeit eine Veranstaltung. Deshalb funktioniert eine Hochzeitsversicherung nach dem gleichen Prinzip wie eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung oder eine Reiserücktrittversicherung. Diese sichert die Hochzeit wie eine Veranstaltung oder Reise ab, wobei der Versicherungsschutz je nach Anbieter unterschiedliche Dinge einschließen kann. Bei einer Hochzeitsversicherung sind in der Regel jedoch folgende Ereignisse mitversichert:

  • Versicherungsschutz bei plötzlich, unvorhergesehener schwerer Krankheit, Unfall oder Tod eines Ehepartners, des Brautpaares oder nahen Angehörigen
  • Absicherung bei plötzlichem Arbeitsplatzverlust der Braut oder des Bräutigams
  • Die Hochzeitsversicherung versichert bei erheblichem Schaden oder Verlust eines wesentlichen Eigentums (z.B. Eheringe, Brautkleid)
  • Das Paar ist abgesichert bei Schwangerschaft der Braut
  • Der Vertrag greift bei Wegfall des Veranstaltungsortes oder Veranstalters (z.B. durch Insolvenz, Feuer- oder Wasserschäden an der Location)
  • Der Versicherungsschutz bietet Absicherung bei Stornierung oder Doppelbuchung der Hotelzimmer für Gäste oder das Brautpaar
  • Der Versicherer garantiert ebenfalls Absicherung bei unerwartetem Ausfall der beauftragten Fotografen (teilweise gegen Aufpreis)

Wenn die Hochzeit ausfällt oder verschoben werden muss, haftet die Versicherung für diese Ereignisse. Das heißt, sie übernimmt die Kosten, die dem Brautpaar dadurch entstehen. Typische Beispiele hierfür sind Stornokosten, Reservierungsgebühren oder Honorare.

Unser Tipp: Der Leistungsumfang und damit auch der Versicherungsschutz können zwischen den Anbietern von Hochzeitsversicherungen erheblich variieren. Lies und vergleiche deshalb die jeweiligen Versicherungsbedingungen genau - vor allem, welche Ereignisse ausdrücklich von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Keinen Versicherungsschutz bieten die meisten Hochzeitsversicherungen, wenn die Hochzeitsfeier aus folgenden Gründen abgesagt oder verschoben werden muss:

  • Die Hochzeitsversicherung leistet nicht bei absage aufgrund von schlechtem Wetter
  • Der Versicherer gewährleistet keinen Versicherungsschutz bei Trennung des Paares kurz vor der Hochzeit
  • Ebenfall nicht im Vertrag enthalten: Nicht-Erscheinen der Braut / des Bräutigam zur Hochzeit

Ereignisse, die nicht direkt mit der Hochzeitsfeier zusammenhängen, aber im Rahmen der Hochzeit üblicherweise stattfinden (z.B. Polterabend, Junggesellenabschied), sind nicht automatisch mitversichert. Auch hier kommt es auf den jeweiligen Anbieter an. Der konkrete Leistungsumfang geht aus den Versicherungsbedingungen hervor.

Wer ist durch die Hochzeitsversicherung bei einer Hochzeit versichert und wie lange?

Selbstverständlich gilt der Versicherungsschutz für die Brautleute. Aber auch nahe Verwandte oder andere Personen, die unbedingt an der Hochzeitsfeier teilnehmen müssen (z.B. Trauzeugen) können abgesichert werden. Sollten sie aus unvorhergesehenen Gründen ausfallen, sodass die Hochzeit verschoben werden muss, kommt die Hochzeitsversicherung für die daraus entstandenen Kosten auf. Allerdings gibt es auch hier große Unterschiede zwischen den Anbietern, für welchen Personenkreis der Versicherungsschutz gilt. Die Details hierzu findest Du in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Auch der Zeitraum, für den der Versicherungsschutz gilt, kann je nach Anbieter und Tarif variieren. Die Laufzeit der Verträge kann mehrere Wochen, Monate oder sogar Jahre betragen, der Versicherungsschutz gilt dabei allerdings oft nicht sofort. Viele Versicherungsverträge sehen eine Wartezeit vor (zum Beispiel 30 Tage). Erst nach dieser Wartezeit tritt der Versicherungsschutz in Kraft, deshalb darf die Hochzeitsfeier auch erst dann stattfinden.

Wie lange vor der Hochzeit solltest Du eine Hochzeitsversicherung abschließen?

Bei vielen Versicherungen ist eine Wartezeit von 30 Tagen vorgesehen, bevor der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Das heißt, dass Du die Police mindestens 31 Tage vor der Hochzeitsfeier abschließen musst, der Einfachheit halber so früh wie möglich - am besten mit dem Beginn der konkreten Hochzeitsplanungen und -vorbereitungen. So bist du auf jeden Fall abgesichert, auch falls schon in der Vorbereitungsphase etwas schiefgehen sollte. Da aber jede Versicherung eigene Fristen bzw. Wartezeiten festlegen kann, vergleiche die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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Wie hoch ist die Versicherungssumme bei einer Hochzeitsversicherung?

Für den Notfall gut abgesichert zu sein, das heißt - wie bei anderen Versicherungen auch -, die richtige Versicherungssumme zu wählen. Sie sollte nicht zu niedrig sein, damit alle eventuellen Kosten im Schadensfall abgedeckt sind. Sie sollte aber auch nicht zu hoch sein, um unnötig hohe Versicherungsbeiträge zu vermeiden. Hochzeitsversicherungen sind in verschiedenen Varianten erhältlich, von kleinen Arrangements bis zu großen umfassenden Versicherungspaketen, die sich in Versicherungsschutz und Preis deutlich unterscheiden. Welches Angebot das richtige für Dich ist, hängt von der Art und Größe (und damit auch der Kosten) Deiner Hochzeitsfeier ab.

Feierst Du beispielsweise im kleinen Kreis in einer Location in der Nähe reicht vermutlich eine niedrigere Versicherungssumme. Bei einer großen Feier mit verschiedenen Highlights und zahlreichen Gästen, die womöglich mit dem Flugzeug anreisen, können im Falle einer Absage oder notwendigen Verschiebung deutlich höhere Kosten entstehen. Entsprechend höher sollte auch die Versicherungssumme gewählt werden.

Unser Tipp: Als Faustregel gilt: Je höher die Kosten für die Hochzeitsfeier sind, desto größer ist vermutlich auch der potenzielle finanzielle Schaden, der versichert werden soll. Um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden, lohnt es sich, die Höhe des maximal möglichen finanziellen Schadens hochzurechnen.

Hochzeitsversicherung: Lohnt sich das Abschließen einer Police?

Das kommt darauf an, welche und wo Du die Hochzeitsfeier planst und mit welchen finanziellen Kosten sie bzw. ihr Ausfall oder eine Verschiebung verbunden ist. Um herauszufinden, ob sich der Abschluss einer Hochzeitsversicherung für Dich lohnt, solltest Du Dir folgende Fragen stellen:

  1. Wie hoch sind die maximalen Kosten (für Stornierungen) im Falle eines Ausfalls der Hochzeit mit Feier durch z.B. schwere Erkrankung von Brautpaar, Trauzeugen oder anderen wichtigen Angehörigen und Gästen?
  2. Könntest Du diese unerwarteten (hohen) Kosten inkl. Anzahlungen für Dienstleister (z.B. Hochzeitsplaner, Hochzeitsfotografen, Catering, etc.) und Location ohne Probleme finanziell auffangen?
  3. Könntest Du die erneuten Kosten für die Feierlichkeiten für eine nachgeholte Hochzeit problemlos aus eigener Tasche bezahlen?

Die Antworten auf diese Fragen zeigen, ob eine Hochzeitsversicherung für Dich sinnvoll ist. Grundsätzlich solltest Du bei folgenden Situationen über den Abschluss einer Hochzeitsversicherung nachdenken:

  • Die Gesamtkosten für die Hochzeitsfeier sind sehr hoch.
  • Die Stornokosten für Dienstleister und Co. im Falle einer Verschiebung / eines Ausfalls der Hochzeit sind sehr hoch.
  • Du bzw. Ihr musstet für die Finanzierung der Hochzeitsfeier lange sparen.

Info: Die Kosten einer Hochzeitsversicherung sind abhängig von der Versicherungssumme und variieren je nach Anbieter. Sie sind bei Versicherungsabschluss einmalig zu zahlen. Üblich sind Prämien von ca. 50 Euro für eine Versicherungssumme von ca. 2.500 Euro und ca. 180-200 Euro für eine Versicherungssumme von 10.000 Euro. Die maximale Versicherungssumme liegt bei 25.000 Euro, die Kosten hierfür bei etwa 500 Euro. Einige Versicherungen bieten Selbstbeteiligungen an, wodurch die Prämie geringer ausfällt, Du im Schadensfall aber einen Teil der Kosten selbst übernehmen musst.

Wenn Du Dich für den Abschluss einer Hochzeitsversicherung entschieden hast, gilt es, die richtige Police zu finden, das heißt den Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Achte dabei vor allem auf den Versicherungsumfang, die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme, eventuelle Fristen und Ausschlüsse von Leistungen.

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Was ist eine “unerwartete schwere Erkrankung”?

Eine Hochzeitsversicherung übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn die Hochzeitsfeier - zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen - abgesagt oder verschoben werden muss. Das gilt aber nicht für jede Krankheit, sondern in der Regel nur für sogenannte “unerwartete schwere Erkrankungen”. Das heißt:

  • Die Erkrankung ist zum ersten Mal nach dem Abschluss der Hochzeitsversicherung der Buchung des Feier-Arrangements aufgetreten oder
  • Die Krankheit trat früher schon einmal auf, wurde in den 14 Tagen vor dem Abschluss der Hochzeitsversicherung jedoch nicht behandelt und ist nun erneut aufgetreten oder
  • Die Krankheit bestand schon länger, erforderte aber in den letzten 6 Monaten vor dem Abschluss des Vertrages keine Behandlung und hat sich nun unerwarteterweise unmittelbar vor den Feierlichkeiten verschlechtert.

Damit die Versicherung in diesen Fällen die durch den Ausfall oder die Verschiebung resultierenden Kosten übernimmt, muss

  • die erkrankte Person so stark gesundheitlich beeinträchtigt sein, dass sie nicht an den Feierlichkeiten teilnehmen kann
  • der behandelnde Arzt attestiert hat, dass die betroffene Person nicht in der Lage ist, an der Heirat teilzunehmen
  • die Anwesenheit bei der Feier der betroffenen Person (Braut oder Bräutigam oder Gäste, die nahe Angehörige sind) zwingend erforderlich sein.

Zahlt der Versicherer bei Corona Erkrankung?

Das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Die einzelnen Anbieter handhaben das Risiko einer Corona-Erkrankung sehr unterschiedlich: Bei manchen Anbietern ist nur das Hochzeitspaar im Falle einer Corona-Erkrankung versichert, bei anderen darüber hinaus auch andere wichtige Personen wie die Eltern des Brautpaares oder die Trauzeugen. Andere Anbieter versichern auch die wegen Corona nötige Quarantäne mit, wenn ein bestimmter Prozentsatz an Gästen (z.B. 50 %) wegen der Quarantäne nicht kommen kann. Und bei wieder anderen Anbietern sind Corona-Erkrankungen (und andere “übertragbare Krankheiten”) generell vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Auch hier empfiehlt sich ein Vergleich der jeweiligen Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherungen.

Unser Tipp: Bei vielen Anbietern ist eine Corona-Erkrankung oder unfreiwillige Abwesenheit wegen Quarantäne ausdrücklich als Leistungsgrund ausgeschlossen. Das gilt auch für ein von den Behörden ausgesprochenes Verbot wie zu Zeiten des Lockdowns. Wer die Versicherung vor allem aus diesem Grund (Corona-Pandemie) abschließen möchte, sollte also besonders genau die Versicherungsbedingungen lesen.