Das Wichtigste in Kürze

  • Du kannst die private Haftpflichtversicherung grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.
  • Die Anlage Vorsorgeaufwand findest Du in der Steuererklärung in Zeile 48.
  • Für Angestellte, Beamte oder auch Rentner beträgt die Höchstgrenze aller Versicherungen bei 1.900 Euro. Selbständige können maximal 2.800 Euro geltend machen.
  • Das Finanzamt möchte für die Zahlung der Versicherungsbeiträge einen Nachweis. Hierfür kannst Du eine Beitragsbescheinigung der Versicherung, eine Kopie des Versicherungsvertrags und mit Kopie des entsprechenden Kontoauszuges mit Deiner Steuererklärung einreichen.

Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungsarten, die Du abschließen kannst. Im Berufsleben ist eine Versicherung zur Haftpflicht genauso wichtig, für Dein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr sogar verpflichtend. Wie bei vielen Ausgaben hoffst Du vielleicht, dass Du die Beiträge der Versicherung bei der Steuer absetzen und Geld sparen kannst. Wir von WechselGott zeigen Dir, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und wie das Finanzamt die Versicherungsbeiträge am ehesten akzeptieren wird.

Voraussetzungen für das Absetzen Deiner Haftpflichtversicherung

Deine Beiträge zur Haftpflicht kannst Du grundsätzlich als Vorsorgeaufwendung geltend machen. Zu diesen Aufwendungen gehören viele weitere Versicherungen, beispielsweise die Beiträge für Deine Krankenversicherung. Damit Du die Beiträge überhaupt bei der nächsten Steuererklärung sinnvoll angeben kannst, musst Du zu versteuernde Einnahmen erzielen. Ist dies gegeben, kann lediglich Dein gesamter Vorsorgeaufwand das Absetzen der Beiträge erschweren.

Der Gesetzgeber hat Obergrenzen einzuführen, durch die Dein absetzbarer Vorsorgeaufwand nach oben begrenzt ist. Wenn Du bereits durch andere Versicherungen und Policen die Obergrenze erreicht hast, wirst Du nicht noch zusätzlich Deine Haftpflichtversicherung absetzen können. Steuerpflichtige sollten deshalb immer prüfen, ob es lohnt, den Haftpflichtvertrag abzusetzen oder bereits durch andere Verträge das Potenzial der Absetzbarkeit voll auszuschöpfen.

Welcher Höchstbetrag gilt aktuell?

Für Deine Vorsorgeaufwendung durch Versicherungen & Co. macht das Finanzamt einen Unterschied, ob Du Single oder verheiratet bist. Auch Deine berufliche Tätigkeit spielt ein. Die wichtigste Richtlinie ist die Höchstgrenze von 1.900 Euro für Deine Vorsorgeaufwendungen, die aktuell für diese Personengruppen gilt:

  • Angestellte
  • Beamte
  • Rentner
  • Pensionäre

Für Selbstständige gilt eine erhöhte Höchstgrenze von 2.800 Euro. Hier nimmt der Gesetzgeber an, dass ein selbstständig Tätiger mehr für die persönliche Vorsorge aufbringen muss, was steuerlich belohnt wird. Falls Du verheiratend bist, können beide Partner in einer gemeinsamen Steuererklärung ihre jeweiligen Höchstbeträge zusammenlegen. Bei der gemeinsamen Steuererklärung spielt es keine Rolle, wer genau seine einzelnen Beitragszahlungen geltend machen. Entscheidend ist, dass in der Summe nicht mehr abgesetzt wird, als beiden Partnern zusammen zusteht.

Optimiere Deine Haftpflicht- versicherung

Spare in wenigen Klicks bis zu 10 % bei Deiner Haftpflichtversicherung ein. Durch unser Leistungsgarantie erhältst Du garantiert die gleiche Leistung wie bei Deiner bisherigen Versicherung oder sogar besser

  • Spare bis zu 10 % Deiner Beiträge ein
  • Schnell und unkompliziert, zwei Fotos genügen
  • Gleiche Leistungen wie bisher oder sogar besser

Hier vergleichen und individuell zur besten Versicherung

Du hast noch keine Haftpflichtversicherung oder möchtest ein unverbindliches Angebot von einem unserer Versicherungsexperten erhalten?

Was genau ist steuerlich absetzbar?

Arbeitnehmer, Beamte und Rentner werden nicht nur die klassische Privathaftpflicht steuerlich geltend machen wollen. Grundsätzlich kannst Du weitere Formen der privaten Haftpflicht absetzen, sofern Du noch nicht den Höchstbetrag für die Absetzbarkeit erreicht hast. Auch diese Zusatzleistungen eines Haftpflichtversicherers kannst Du bei der Steuererklärung angeben:

Falls Du diese und weitere private Haftpflichtleistungen mit beruflichen Leistungen und weiteren Formen der Sachversicherung in einem Vertrag kombiniert hast, kannst nur der entsprechende Anteil als Beitrag steuerlich abgesetzt werden. Im Zweifelsfall erklärt Dir das Finanzamt, welche Beiträge Du als Versicherungsnehmer absetzen kannst und welche nicht.

Wo trage ich die Beiträge meiner Haftpflicht genau ein?

Deine Steuererklärung gibst Du heute standardmäßig elektronisch ab. Dies geschieht über die zentrale Plattform ELSTER, oder Du nutzt eine gesonderte Software. In beiden Fällen wählst Du die „Anlage Vorsorgeaufwand“ aus, die als gesondertes Dokument zum Kernformular der Steuererklärung beigelegt wird. In dieser Anlage sind die Zeilen 46 bis 50 für Versicherungsbeiträge vorgesehen, die als Vorsorgeaufwendungen geleistet werden. Hier wird der jeweilige Betrag sowie die Art der Versicherung angegeben. Das Finanzamt prüft, ob der Versicherte die genannten Beiträge in vollem Umfang geltend machen kann. Dies wird bei der Minderung Deiner Steuerlast berücksichtigt.

Muss ich Belege beim Finanzamt einreichen?

Das Einreichen der Steuererklärung hat der Staat in den letzten Jahren vereinfacht. Du musst nicht mehr zahllose Belege begleitend zu Deiner Steuererklärung einreichen. Halte stattdessen alle wichtigen Rechnungen oder Nachweise über gezahlte Versicherungsbeiträge als Kopien auf Rückfrage bereit. Wenn sich Dein Finanzamt für den Nachweis bestimmter Ausgaben interessiert, wird Dir dies gesondert mitgeteilt.

Wenn Du zum ersten Mal überhaupt eine Steuererklärung abgibst, kannst Du dem Finanzamt durch das direkte Einreichen der Unterlagen die Arbeit erleichtern. Dies gilt, wenn Du zum ersten Mal ins Arbeitsleben einstiegst oder Dich als Selbstständiger neu versichern willst. Hast Du einmal den Nachweis beim Finanzamt erbracht, wird dieses in den nächsten Jahren nicht erneut sämtliche Dokumente verlangen, mit denen Du Beiträge von der Steuer abzusetzen schaffst.

Lohnt das Absetzen der Haftpflichtversicherung überhaupt für Dich?

Bislang haben wir nur gezeigt, dass es möglich ist, die Beiträge Deiner Haftpflichtversicherung von der Steuer abzusetzen. Ob dies für Dich individuell lohnt, steht auf einem anderen Blatt. In der Praxis kannst Du tatsächlich selten von dieser Möglichkeit profitieren. Der Grund: Meist sind die Vorsorgeaufwendungen bereits bis zum Höchstbetrag komplett ausgefüllt.

Denke beispielsweise an Deine Krankenversicherung. Egal, ob Du Dich privat versicherst oder Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse bist - Du zahlst monatliche Beiträge. Ähnliches gilt für die Pflegeversicherung, die genauso eine Form der Vorsorge darstellt. Wenn Du ein durchschnittliches Einkommen erzielst, wirst Du wenige Hundert Euro monatlich für diese Arten der Vorsorge als Beiträge zahlen. Damit wirst Du schnell die oben genannten Höchstbeträge erreichen, mit denen zusätzliche Ausgaben nicht mehr steuerlich absetzbar sind.

Natürlich gibt es besondere Lebenssituationen. Denke an ein Ehepaar, bei dem nur eine Person arbeitet und die andere Personen mit familienversichert ist. Hier könnte es sein, dass der kombinierte Höchstbetrag nicht durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgefüllt ist. Die Haftpflichtversicherung ist nicht die einzige Form von Versicherung, die für den Höchstbetrag wichtig ist. Dies gilt beispielsweise auch für Deine private Altersvorsorge. Hast Du eine gute Zusatzrente für eine oder beide Personen abgeschlossen, ist die Obergrenze schnell erreicht. Steuerlich geltend kannst Du weitere Versicherungen wie die Privathaftpflichtversicherung nun nicht mehr.



Was ist mit der Haftpflicht der Kfz-Versicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt einen Sonderfall dar. Sie ist eine Pflichtversicherung, ohne die Du kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum bewegen darfst. Die Kfz-Versicherung schließen Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen ab.

Wenn Du die Kfz-Haftpflicht für Deine private Steuererklärung nutzen willst, gelten alle oben genannten Regelungen. Sobald Du an die genannte Obergrenze stößt, wirst Du keine Möglichkeit haben, Deinen Versicherungsschutz zusätzlich bei der Steuer geltend zu machen. Wenn es sich um eine berufliche Kfz-Haftpflicht handelt, kann es sich bei den Beiträgen um Betriebsausgaben handeln. Diese geben Dir unabhängig von Deinen Vorsorgeaufwendungen die Möglichkeit, Deine Steuerlast zu mindern. Allerdings musst Du einen Nachweis erbringen, dass Du Dein Fahrzeug hauptsächlich oder ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt. Ein Fahrtenbuch zu führen, ist hierfür der Standard.

Besonderheiten für Unternehmen und Selbstständige

Apropos Berufsleben: Anders als Arbeitnehmer gibt es für Firmen, Selbstständige und Freiberufler besondere Möglichkeiten, die Kosten für Versicherungsbeiträge beim Finanzamt geltend zu machen. Hierbei spielt eine wesentliche Rolle, ob Du allein selbstständig oder freiberuflich tätig bist oder ein vollwertiges Unternehmen wie eine GmbH seine Ausgaben steuerlich geltend machen möchte.

Bei Firmen handelt es sich um echte Betriebsausgaben, womit die Haftpflichtversicherung steuerlich relevant wird. Es handelt sich hier natürlich nicht um die Privathaftpflichtversicherung, sondern um Tarife wie die Berufs- oder Betriebshaftpflicht. Selbständige und Freiberufler fallen hingegen unter die oben genannte Regelung. Sie profitieren vom genannten, erhöhten Höchstbetrag von 2.800 Euro. Allerdings wirst Du im Rahmen Deiner Haftpflichtversicherung hiervon wenig profitieren. Du leistest als Freelancer oder Selbstständiger sicherlich eine umfassende Altersvorsorge. Durch diese ist der Höchstbetrag schnell ausgefüllt, so dass er nicht mehr für weitere Versicherungen genutzt werden kann.

Sind die Beiträge Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Dass es sich im beruflichen Umfeld um Betriebsausgaben handelt, hast Du gerade erfahren. Doch was heißt dies genau für die Eintragung der Beiträge in Deiner Steuererklärung? Zwei Optionen stehen grundsätzlich zur Wahl: Entweder es handelt sich um Werbungskosten der beruflichen Tätigkeit, oder es wären Sonderausgaben, wozu auch Deine Vorsorgeaufwendungen zählen.

In den meisten Fällen solltest Du annehmen, dass es sich bei Deinen Versicherungsbeiträgen um Sonderausgaben handelt. Dies ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Ausgaben, die für die Steuer relevant sind. Vorsorgeaufwendungen fallen in diesen Bereich. Das Problem für den steuerlichen Vorteil sind die genannten Höchstbeträge. Deshalb ist es für berufliche Ausgaben interessant zu prüfen, ob dies Werbungskosten sind.

Als Arbeitnehmer setzt der Gesetzgeber einen Pauschbetrag von 1.000 Euro an. Wenn Du tatsächlich höhere Sonderausgaben hast, lohnt ein expliziter Nachweis. Wenn Du beruflich auf eine Haftpflichtversicherung angewiesen bist oder diese sogar verpflichtend ist, wirst Du sie eher als Werbungskosten geltend machen können. Hier entscheidet allerdings der Einzelfall und die Sichtweise Deines Finanzamtes. Eine Beratung durch einen professionellen Steuerberater ist in dieser Situation immer anzuraten.

Besonderheit: Privat und beruflich kombinierte Haftpflicht

Du hast Deine private und berufliche Haftpflichtversicherung bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen? Vielleicht sogar in einem einzigen Vertrag? Bei diesem kombinierten Schutz darfst Du 50 % des Beitrags als privat und die anderen 50 % als beruflich verbuchen. Die eine Hälfte lässt sich Deinen privaten Vorsorgeaufwendungen zurechnen. Die andere Hälfte könnte im Rahmen von Werbungskosten durch das Finanzamt akzeptiert werden. Wichtig ist, auf die Kombination im Vertrag hinzuweisen und den Steuerbehörden das Vorgehen zu erklären.

Was gilt für weitere Versicherungen?

Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die am häufigsten in Deutschland abgeschlossen wird. Jedoch nicht die einzige, die steuerlich interessant ist. Auch für weitere Verträge kannst Du auf eine Minderung Deiner Steuerlast hoffen. Je nach Vertrag ist wieder zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben zu unterscheiden. Wir geben Dir einige Beispiele:

  • Rechtsschutzversicherung: Rechtsschutz kannst Du privat, beruflich und in weiteren Lebensbereichen nutzen. Die Beiträge der privaten Rechtsschutzversicherung sind Sonderausgaben. Als Werbungskosten wirst Du den beruflichen Anteil anrechnen können. Manche Versicherungen helfen Dir sogar bei der Steuerminderung. Hier erhältst Du eine Aufstellung, die genau zeigt, welche Anteile Deinem privaten und beruflichen Schutz dienen.

Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber: Rechtsschutzversicherung – wann ist sie steuerlich absetzbar?

  • Hausratversicherung: Der Schutz Deines Hausrates dient nicht direkt Deiner Vorsorge. Aus diesem Grund stellen Beiträge der Hausratversicherung keine Sonderausgaben dar. Unter Umständen ist eine berufliche Anrechnung möglich. Denke beispielsweise an Lehrer mit eigenem Arbeitszimmer oder einen Angestellten im Home-Office. Hier hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Absicherung dieses Arbeitsraumes steuerlich anteilig zu begünstigen.

Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber: Ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?

  • Unfallversicherung: Wenn Du als Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abschließt, sind Deine Prämienanteile Werbungskosten. Auch hier wirst Du nicht von Sonderausgaben profitieren können.

Denke immer daran: Eine Pauschale von 1.000 Euro berücksichtigt das Finanzamt immer. Für Werbungskosten bis zu dieser Höhe musst Du keinen Nachweis erbringen. Es geht um Beträge, die hierüber hinausgehen. Und dies ist bei vielen einfachen Angestellten nicht gegeben.

Steuererklärung mit Hilfe eines Beraters erstellen

Jetzt hast Du viele Informationen rund um das Thema Steuer für die Haftpflichtversicherung erhalten. Leider entscheidet oft der Einzelfall. Nicht jedes Finanzamt bewertet die vorliegende Situation gleich. Dies gilt speziell für die Akzeptanz als Werbungskosten oder Sonderausgaben. Verstehe deshalb unsere Tipps und Erklärungen als groben Leitfaden, an dem Du Dich orientieren kannst.

Für Deinen individuell größten Steuervorteil solltest Du die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater suchen. Dieser prüft werden, welche Beiträge zu zahlst und was hiervon für die Steuer relevant ist. Er hilft Dir aktiv bei der Steuererklärung und sorgt dafür, dass Du eine maximale Minderung der Beiträge erfährst. Scheue Dich nicht, in Deiner Region nach einem guten Steuerberater zu suchen.

Beste Haftpflichtversicherung zum Steuer absetzen finden

Damit Du Deine Versicherung absetzen kannst, muss sie erst einmal bestehen. Wenn Du nicht weißt, welche Haftpflichtversicherung Du abschließen sollst, bist Du bei WechselGott richtig. Wir sind die Experten, die Dir beim Vergleich und Abschluss helfen. Mit uns erhältst Du privat und beruflich starke Leistungen zu einem attraktiven Beitrag.

Mit unserer App hast Du außerdem all Deine Verträge im Überblick. Prüfe so regelmäßig, ob Dir Deine Versicherungen sowie Tarife für Strom und Gas noch entsprechen. Wenn Du über Kündigung oder Wechsel nachdenkst, hilft Dir WechselGott aktiv weiter. Lade Dir also noch heute unsere App herunter und werde selbst zum Profi rund um das Thema Versicherungen!