Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidest Du Dich für eine der wichtigsten Versicherungen unserer Zeit. Wie bei vielen Versicherungen kannst Du die Beiträge bis zu einer gewissen Höhe steuerlich geltend machen. Doch wo genau trägst Du die Beiträge bei der Steuererklärung ein? Und was passiert, steuerlich, wenn Deine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Wir von WechselGott zeigen Dir, was Du beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern wissen solltest. Unsere Experten helfen Dir im ersten Schritt, das Risiko Berufsunfähigkeit bestmöglich abzusichern.

Weshalb überhaupt für die Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden?

Viele Erwerbstätige in Deutschland unterschätzen, warum die Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig ist. Es wird angenommen, dass der Staat beim Ausscheiden aus dem Berufsleben mit Sozialleistungen aufkommt. Dabei ist die sogenannte Erwerbsminderungsrente vergleichsweise niedrig und wird nur in voller Höhe gezahlt, wenn Du weniger als Stunden pro Tag erwerbsfähig bist. Selbst von diesem Vollbetrag wirst Du kaum Dein Leben gestalten können.

Auch die Folgen der Berufsunfähigkeit werden falsch eingeschätzt. So zahlst Du nur noch geringste Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Anders gesagt, Deine gesetzliche Altersrente reduziert sich auf ein Minimum. Ohne eine gute, private Vorsorge für Deine Arbeitsfähigkeit wäre Deine Altersarmut somit vorprogrammiert. Das Risiko steigt für Selbständige und Freiberufler zusätzlich. Diese zahlen je nach Berufsgruppe gar nicht erst ins gesetzliche System ein.

Der Abschluss einer BU-Versicherung wird von Experten der Branche deshalb als eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben eines Erwerbstätigen bezeichnet. Spätestens als Arbeitnehmer oder Selbständiger beim Berufseinstieg solltest Du Dich mit dem Thema befassen. Wir von WechselGott helfen Dir als unabhängiger Partner gerne hierbei.

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Ist die BU-Versicherung grundsätzlich absetzbar?

Grundsätzlich kannst Du die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen. Es kann sein, dass diese vom Finanzamt nicht angerechnet werden. In diesem Fall hättest Du durch andere Versicherungen und Vorsorgeprodukte eine Obergrenze der Absetzbarkeit erreicht. Wann die Situation vorliegt und bis zu welcher Grenze Du die Versicherung absetzen kannst, zeigen wir Dir im Folgenden detailliert auf.

Wann immer Du eine Vorsorge rund um Deine Gesundheit betreibst, wirst Du dies bei Deiner Steuererklärung angeben können. Bezeichnet werden die Beiträge zur BU als „sonstige Vorsorgeaufwendung“. Dies gilt beispielsweise auch für Deine Beiträge, die Du Deiner Krankenkasse oder in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlst.

Gibt es eine Höchstgrenze für die Absetzbarkeit?

Ja, für Deine sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt aktuell (Stand: 2022) eine Obergrenze von 1.900 Euro jährlich. Der Betrag gilt für Angestellte und Beamte. Wenn Du selbstständig oder in einem Freiberuf tätig bist, gilt eine höhere Obergrenze von 2.800 Euro.

ACHTUNG: Der genannte Betrag gilt nicht alleine für die Beiträge, die Du in Deine Berufsunfähigkeitsversicherung einzahlst. Stattdessen ist diese Höhe das Maximum für sämtliche Vorsorgeaufwendungen, die Du leistest.

In der Praxis führt dies bei vielen Steuerpflichtigen zu einem Problem. Sie sind nicht mehr in der Lage, die Beiträge steuerlich abzusetzen, da der Höchstbetrag bereits voll ausgeschöpft wurde. Es ist weiterhin sinnvoll, Verträge für die Absicherung Deiner Berufs- und Erwerbsfähigkeit abzuschließen. Steuerlich profitieren wirst Du unabhängig von Beruf und Steuersatz jedoch nur selten.

Mit welchen Versicherungen konkurriert die BU steuerlich

Zu den wichtigsten Arten von Versicherungen, die als Vorsorgeaufwand gelten, zählen die Kranken- und Pflegeversicherung. Als Angestellter siehst Du auf Deiner Lohnabrechnung, welche Summe Du Monat für Monat ins gesetzliche System einzahlst. Wenn dies bereits 160 Euro sind, wirst Du jährlich einen Betrag von 1.920 Euro erreichen. Damit sind die Höchstgrenzen von 1.900 oder 2.800 Euro bereits voll ausgeschöpft. Versicherungsbeiträge, die Du für Deinen BU-Schutz zahlst, werden nicht zusätzlich bei der Steuer berücksichtigt.

Auch wenn viele Versicherte staatliche Regelungen wie die geringe Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen kritisieren, sollte Dich dies nicht ausbremsen. Der Schutz Deiner Arbeitskraft sollte nicht abhängig von Deinen steuerlichen Wünschen sein. Dein Anspruch auf Auszahlung einer ausreichenden Leibrente bei eingetretener Berufsunfähigkeit sollte immer im Vordergrund stehen.

Versicherung von der Steuer absetzen – weitere Beispiele

Auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar ist, dürften die Voraussetzungen durch Erreichen des Höchstbetrags schlecht stehen. Dies gilt für eine Reihe weiterer Versicherungen, die ebenfalls zu den Vorsorgeaufwendungen gezählt werden. Selbst wenn Du bei Deiner Berechnung merkst, dass noch etwas Spielraum bis zum Höchstbetrag bleibt, wirst Du viele weitere Versicherungen nicht geltend machen können. Einige dieser Versicherungen sind:

Mit diesen und weiteren Versicherungen leistest Du eine aktive Vorsorge rund um Dein Leben. Zwar gibt es Unterschiede zwischen Angestellten und Selbstständigen. Letztere werden privat für die Kranken-und Pflegeversicherung aufkommen müssen. Gerade bei gut dotierten Tarifen in diesen Bereichen werden die Beiträge jedoch so hoch sein, dass der Höchstbetrag erreicht ist und Du nicht zusätzlich bei der Besteuerung profitierst.

Kann nur der Versicherungsnehmer den BU-Vertrag steuerlich absetzen?

Mit einem Ehe- oder Lebenspartner oder erhält jeder Versicherte eine weitere Möglichkeit, die BU-Beiträge von der Steuer abzusetzen. Hier hat der Gesetzgeber eine familienfreundliche Regelung getroffen. Schließlich muss der Versicherungsnehmer nicht die Person sein, die von der Auszahlung einer BU-Rente profitiert. Vielleicht willst Du die BU-Rente für Partner*in oder Kinder abschließen. Du bist der Versicherungsnehmer und zahlst Beiträge, während eine andere Person begünstigt wird.

Die Situation tritt häufiger ein, als Du denkst. Beispielsweise wollen immer mehr Eltern eine BU-Versicherung für ihren Nachwuchs abschließen. Es ist denkbar, dass der eigene Nachwuchs niemals ins Arbeitsleben einsteigt. Eine schwere Krankheit oder ein Unfall mit weitreichenden Folgen kann dies verhindern. Deshalb schließen Eltern einen Vertrag für ihre Kinder als Begünstigte ab. Diese haben schließlich kein Einkommen und können selbst keinen Vertrag abschließen.

Für den Versicherer spielt es keine Rolle, wer genau begünstigt ist und wer die Beiträge zahlt. Dein Finanzamt kommt Dir ebenfalls entgegen. Folgende Personen als Begünstigte sind denkbar, damit die Versicherungsbeiträge Deines BU-Vertrags absetzbar sind:

  • Du selbst
  • Dein*e eingetragene*r Lebenspartner*in
  • Dein*e Ehepartner*in
  • Kinder, sofern ein Kindergeldanspruch besteht

Es spielt keine Rolle, ob jeder der beiden Partner eine eigene Steuererklärung aufsetzt oder ihr gemeinsam veranlagt. Natürlich lassen sich die Beiträge für Deine Berufsunfähigkeitsrente nur einmalig anrechnen.

Besonderheit: BU und Altersvorsorge im Kombi-Vertrag (BUZ)

Deine Berufsunfähigkeitsversicherung musst Du nicht als eigenständigen Vertrag abschließen. Neben der sogenannte selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) gibt es Kombi-Verträge, mit denen Du an Deine Altersvorsorge denkst. Dies kann im Rahmen der Rürup-Rente/ Basisrente oder mit einem privat abgeschlossenen Vertrag stattfinden. Besonders häufig in der Praxis ist die geförderte Rürup-Rente/ Basisrente zu finden, die Versicherungsnehmer mit der BU kombinieren.

Wenn Du einen Kombivertrag (BUZ) von der Steuer absetzen willst, spielen die Beitragsanteile der einzelnen Versicherungen eine Rolle. Dein Versicherer führt genau auf, welcher Teil Deiner monatlichen Beiträge in die Altersvorsorge und welche in die Berufsunfähigkeit fließt. Solange der BU-Anteil unter 50 % liegt, kannst Du den gesamten Vertrag wie ein Versicherungsprodukte für Deine Altersvorsorge behandeln.

Dies zeigt, warum die Kombination mit der Basisrente so beliebt ist. Bei dieser steigt bis zum Jahr 2025 jährlich der Anteil der steuerlichen Anrechenbarkeit um 2,0 Prozentpunkte. Im Jahr 2022 lag der Anteil bei 94 %, im Jahr 2025 ist der volle Umfang erreicht. Die Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit liegt bei 25.639 Euro als Einzelperson (Stand: 2022), doppelt so hoch bei einer gemeinsamen Veranlagung. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen deutlich und ist gerade für Freiberufler und Selbstständige reizvoll.

BUZ-Verträge immer eine gute Wahl?

Die Kombination aus Rürup und BU bietet Dir einen starken Steuervorteil. Das heißt nicht, dass ein Vertragsabschluss einer BUZ immer besser ist als eine selbstständige BU-Versicherung. Der kombinierte Abschluss hat eine Kehrseite: Du kannst Dir die Leistungselemente beider Vertragsanteile nicht beliebig aussuchen. Die Erfahrung zeigt, dass eine Versicherung eine sehr gute Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet, während andere Versicherungen ihre Stärken in der Altersvorsorge haben. Hier solltest Du genau prüfen, ob alle Leistungen eines kombinierten Vertrags Deinen Wünschen genügen. Unsere Experten von WechselGott helfen Dir bei dieser Entscheidung, damit Du in jeder Lebensphase bestens abgesichert und versorgt bist.

Der Leistungsfall ist eingetreten - was nun?

In Deutschland sind viele Arten von Einkünften zu versteuern. Dies gilt auch, wenn eine Berufsunfähigkeitsrente an Dich ausgezahlt wird. Du musst sie bei Deiner Steuererklärung angeben, so dass Dir effektiv weniger Geld als vereinbart im Alltag zur Verfügung steht. Doch wie viel genau von Deiner BU-Rente wird besteuert? Hierfür musst Du zwei Prinzipien verstehen.

Monatliche Rentenbezüge werden in Deutschland mit jedem Jahr um einen Prozentpunkt mehr versteuert. Sofern 1.000 Euro Rente oder mehr bezogen werden, liegt der zu versteuernde Anteil im Jahr 2022 bei 82 Prozent. Der Anteil steigt bis zum Kalenderjahr 2040 auf 100 Prozent. Für Deinen Rentenbezug musst Du dennoch nicht fürchten, dass Deine ausgezahlte Rente in vollem Umfang zu versteuern ist. Stattdessen wird nur der Ertragsanteil versteuert.

Den Ertragsanteil ermittelst Du über die Anzahl der Jahre, über die hinweg Deine BU-Rente gezahlt wird. Da das gesetzliche Rentenalter bei 67 liegt, ist dies zwingend der Endpunkt. Der Anfang ist das Alter, in dem Du erstmalig Deine Berufsunfähigkeitsrente bezogen hast. Wenn Du mit 37 Jahren berufsunfähig wirst, sprechen wir also von 30 Jahren. Der Ertragsanteil liegt in diesem Fall bei 30 Prozent. Und Deine BU-Rente musst Du alleine in dieser Höhe versteuern.
Bedenke bitte immer: Je früher Du berufsunfähig wirst, umso weniger zahlst Du in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Du wirst deshalb mit einer sehr geringen Altersrente rechnen. Hier solltest Du prüfen, wie Du in den drei Schichten der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Altersvorsorge vorbeugen kannst. Wir von WechselGott beraten Dich gerne, um früh im Leben auf diesen Ernstfall vorbereitet zu sein und starke Rentenprodukte in jeder Lebenslage weiterführen zu können.

Was gilt für die Erwerbsminderungsrente?

Wenn Du nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit nicht mehr erwerbsfähig bist, wird Du eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten. Deine freiwillig und privat abgeschlossen Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Zusatzeinnahme, die diese ergänzt. Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung, genauso wie die Altersrente mit Erreichen des 67. Lebensjahr. Diese Rentenart wirst Du regulär versteuern müssen.

Gib deshalb auch die Einnahmen aus einer staatlichen Erwerbsminderungsrente bei Deiner Steuererklärung an. Hier wirst Du wenig falsch machen können. Der gesetzliche Versicherer meldet die geleisteten Zahlungen ebenfalls an Dein Finanzamt. Solltest Du die Angabe vergessen und einen falschen Betrag eintragen, wird dies dem Sachbearbeiter auffallen und er wird eine Anpassung vornehmen. Sobald Du mit Deinen Einkünften zusammen die 1.000 Euro monatlich überschreitest, lässt sich eine Versteuerung nicht verhindern.

Kann ich die BU als Werbungskosten absetzen?

Zurück zur Versteuerung der Beiträge Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Leistungsfall noch nicht eingetreten ist. Um sie im Steuerformular richtig einzutragen, solltest Du wissen, als was Du die Beiträge eintragen musst. Oben haben wir bereits angesprochen, dass es sich um Vorsorgeaufwendungen handelt. Sind dies deshalb Werbungskosten, wie es für manch andere Versicherungsbeiträge gilt?

Die klare Anrwort ist: Nein! Du kannst Beiträge nicht als Werbungskosten absetzen, solange es sich um einen eigenständigen BU-Vertrag handelt. Die Situation ändert sich mit der oben beschriebenen Situation, in der Du einen Kombivertrag abschließt. Liegt hier der Anteil des BU-Schutzes unter 50 %, wird das gesamte Versicherungsprodukte wie ein Vertrag zur Altersvorsorge gewertet. Diese ist wiederum als Werbungskosten absetzbar, wie es für klassische Lebens- und Rentenversicherungen gilt.

Kann ich die BU als Sonderausgaben absetzen?

Handelt es sich um einen eigenständigen BU-Vertrag sind die Beiträge als Sonderausgabe abzugsfähig. Für diese Sonderausgaben finden Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen eine Möglichkeit, die Beiträge im Formular ihrer Steuererklärung anzugeben. Passiert dies zum ersten Mal, sollte der Versicherte dem Finanzamt eine Kopie des Versicherers beilegen. Dies kann natürlich auch erst auf Nachfrage erfolgen. Der Sachbearbeiter der Steuerbehörden will sich schließlich Gewissheit verschaffen, dass der BU-Vertrag wirklich existiert.

Denke dran: Wenn Du den Höchstbetrag bereits mit Deinen Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung ausschöpfst, kannst Du Dir die Mühe sparen. Steuerlich wird Dir der BU-Vertrag keine zusätzlichen Vorteile bieten. Reduziere so ein wenig Deinen Aufwand mit der Steuererklärung, wenn Du diese selbst erstellst und nicht auf einen Steuerberater vertraust.

Wo in der Steuererklärung muss ich meine Beiträge eintragen?

Du möchtest die Beiträge der BU bei der Steuer angeben, da sie sich mindernd auswirken. Dann ist die “Anlage Vorsorgeaufwand” auszuwählen. Du findest sie in der Liste weiterer Anlagen, wenn Du Dein Steuerformular bei Elster am Computer ausfüllst. In diese Anlage trägst Du auch Deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflegeversicherung und Rentenversicherungen ein. Hiernach kannst Du weitere Versicherungsprodukte und andere Arten der Vorsorge angeben.

Beachte, dass hier auch gesonderte Eintragungen für Deine Rürup-Rente/ Basisrente möglich sind. Diese werden, wie oben beschrieben, steuerlich anders mit einem deutlich höheren Freibetrag behandelt. Wenn Du mehrere Vorsorgeprodukte abgeschlossen hast, achte auf die exakte Eintragung in dieser Anlage. Natürlich kannst Du alles auch an einen Steuerberater abgeben. Dieser hilft Dir bei der fehlerfreien Erstellung der Steuererklärung und holt finanziell das Beste für Dich heraus. Wenn es um den besten Versicherungsschutz in der BU und anderen Bereich geht, sind wir von Wechselgott Dein Ansprechpartner.

Wann ist die BU nicht von der Steuer absetzbar?

Vielleicht hast Du von Freunden oder Kollegen gehört, dass die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht absetzbar sind. Gerne wird berichtet, dass Monat für Monat Beiträge gezahlt werden und dies bei der Steuererklärung einfach nicht berücksichtigt wird. Dies heißt aber nicht, dass die BU nicht von der Steuer absetzbar ist. Im Gegenteil: Du hast grundsätzlich immer das Recht, die BU von der Steuer abzusetzen.

Was viele Steuerpflichtige missverstehen: Wenn der angesprochene Höchstbetrag bereits voll ausgeschöpft ist, nehmen zusätzliche Versicherungen und Verträge keinen Einfluss auf die weitere Absetzbarkeit. Dies heißt nicht, dass eine Versicherung wie die abgeschlossene BU-Police nicht absetzbar wäre. Sie macht alleine keinen Unterschied mehr im Vergleich zu den bereits angegebenen Verträgen. Alleine die Kopplung mit einem Produkt zur Altersvorsorge würde eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, Deine BU zusätzlich für eine Steuerminderung zu nutzen.

Sollte ich mich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich beraten lassen?

Das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern ist spannend und vielseitig. Und Dein BU-Vertrag wird nicht die einzige Versicherung sein, die Du bei der Steuererklärung angibst. Eine gute Absicherung Deines Lebens und eine umfassende Altersvorsorge sollten Dir schon in jungen Jahren wichtig sein. Wenn Du unsicher bist, wie alles zusammen steuerlich funktioniert, ist die Beratung von Steuerpflichtigen immer interessant. Lasse Dich ruhig von einem Steuerberater unterstützen, der als Profi mehr zur Steuerminderung sagen kann.

Die Kosten für die professionelle Steuerberatung sind überschaubar. Der Berater wird einen geringen Anteil Deines Jahreseinkommens für seine Leistungen verlangen. Hierdurch hilft er Dir, bares Geld zu sparen und Möglichkeiten zu finden, Deine Versicherungen bestmöglich steuerlich geltend zu machen. Außerdem verhindert der Berater, dass Du Fehler bei der Versteuerung machst. Ansonsten drohen teure Nachzahlungen und vielleicht auch ein Bußgeld.

Wir von WechselGott sind Deine Experten, wenn es um Verträge geht. Dies gilt für Versicherungen und die Bereiche Strom und Gas. Beim Thema Steuern verweisen wir gerne an andere Profis, die Dir beim Absetzen Deiner Versicherungsverträge weiterhelfen. Viele Berater aus Deiner Region werden Dir für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung stehen. Nutze dies und finde mehr über die Absetzbarkeit Deiner Policen heraus.

Berufsunfähigkeitsversicherung BU ohne Beratung steuerlich geltend machen

Du möchtest auf einen Steuerberater verzichten? Kein Problem! Wenn Du Fragen zur Absetzbarkeit hast, kannst Du auch Dein Finanzamt und Deinen Sachbearbeiter kontaktieren. All dies lohnt alleine, wenn Du den Höchstbetrag nicht schon mit anderen Verträgen über Vorsorgeaufwendungen ausschöpfst.

Ob dies der Fall ist, findest Du über Deine Steuermitteilung heraus. Hier gibt es nach allen Berechnungen einen Kommentarteil. Der Sachbearbeiter erklärt einzelne Punkte, beispielsweise was er von Deinen angegebenen Verträgen in der Anlage Vorsorgeaufwand nicht berücksichtigen konnte. Er wird schreiben, dass der Höchstbetrag bereits voll ausgeschöpft wurde und keine weitere Anrechnung möglich war. Ist dies der Fall, musst Du den BU-Vertrag bei der nächsten Steuererklärung nicht mehr angeben.

Die individuell beste Berufsunfähigkeitsrente als erster Schritt

Du hast jetzt eine ganze Menge zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern erfahren. Bei all diesen Infos solltest Du eins nicht vergessen: Bei der BU steht nicht Dein Steuervorteil im Vordergrund. Am wichtigsten ist, einen Vertrag zu finden, der in der Höhe der Leistungen zu Deiner Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit passt. Da Du in den meisten Fällen keine steuerliche Minderung durch den BU-Vertrag nutzen kannst, setze bitte den Schwerpunkt auf das ideale Preis-Leistungs-Verhältnis bei einem starken Versicherer.

Um zur individuell besten BU-Versicherung zu gelangen, bist Du bei den Experten von WechselGott an der richtigen Adresse. Wir zeigen Dir als unabhängiger Partner, wo individuell die besten Vertragsleistungen auf Dich warten. Genauso unterstützen wir Deine Wahl zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Hier kann das steuerliche Thema einspielen, wenn der BU-Anteil unter 50 % liegt. Ob dies bei einem Kombiprodukt ausreicht, um Dir eine ausreichend hohe BU-Rente auszuzahlen, analysieren wir für Dich.

Mit Wechselgott zur besten BU mit fairen Beiträgen

Du bist gerade auf der Suche nach einer leistungsfähigen Berufsunfähigkeitsversicherung? Es empfiehlt sich, möglichst früh im Leben einen BU-Vertrag abzuschließen. Bei jungen und gesunden Versicherungsnehmern fallen die Beiträge sehr niedrig aus. Selbst wenn Du noch nicht im Berufsleben stehst oder eine Steuererklärung einreichst, kannst Du einen Vertrag abschließen. Eine Anpassung der Leistungen und Bezüge zu einem späteren Zeitpunkt ist bei fast jeder Versicherung und jedem Tarif möglich.

Damit Du starke Leistungen zu fairen Kosten erhältst, sind wir von WechselGott Dein Partner. Dies gilt auch, wenn bereits ein BU-Vertrag besteht. Mit unserer sachlichen Analyse ermitteln wir, ob der Vertrag Deinem tatsächlichen Bedarf genügt. In einer frühen Vertragsphase lohnt ein Wechsel des Versicherers. Dieser wird sonst durch eine erneute Gesundheitsprüfung in einer späteren Lebensphase wenig lohnenswert.

Über unsere WechselGott-App kannst Du Deinen BU-Vertrag und weitere Verträge einfach verwalten. Prüfe mit wenigen Klicks nach, welche Leistungen Dir Deine BU-Versicherung genau bietet. Mit den steigenden Lebenshaltungskosten über Jahre und Jahrzehnte hinweg wirst Du vielleicht erkennen, dass die festgelegte Auszahlung nicht mehr ausreichst. So verpasst Du nicht den Zeitpunkt, Deinen Versicherer zu kontaktieren und um eine Anpassung Deiner Bezüge zu bitten.

Jetzt Deine Versicherungen optimieren – mit WechselGott

Ob Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung – es gibt viele Verträge, bei denen eine Optimierung möglich ist. Mit den Experten von WechselGott und unserer praktischen App hast Du Deine Versicherungen jederzeit im Griff. Bei vielen Verträgen sind Kündigung und Wechsel lukrativer als bei der BU. Hier helfen wir Dir, Dein Portfolio an Verträgen immer auf dem besten Stand zu halten. Dein Leben und Deine Wünsche verändern sich – dies sollte auch für Deinen Versicherungsschutz gelten.

Zusammen mit günstigen Verträgen für Strom und Gas bist Du bei uns vertragstechnisch in den besten Händen. Komm noch heute unverbindlich mit unseren Experten ins Gespräch und finde die Berufsunfähigkeitsversicherung, die wirklich zu Dir passt. Zusammen mit der Optimierung Deiner weiteren Verträge und dem cleveren Management über unsere App bist Du bestens für die Zukunft abgesichert. Das Team von WechselGott freut sich auf Dich!