Das erwartet Dich hier

Brauchst Du wirklich eine Berufsunfähigkeit? Ja - und hier erfährst Du welche die passende für Dich ist.

Inhalt dieser Seite

  1. Kaum staatliche Unterstützung bei einer Berufsunfähigkeit
  2. Die drei unterschiedlichen Arten der Berufsunfähigkeitsversicherung
  3. Wie unterscheiden sich Versicherungsgesellschaften und BU-Policen?
  4. Über welche Laufzeit sollte die BU-Versicherung abgeschlossen werden?
  5. Was bedeutet Berufsunfähigkeit (BU)?
  6. Warum ist eine Absicherung bereits in der Schule oder im Studium sinnvoll?
  7. Können verbeamtete Personen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
  8. Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung – was sollte im Vertrag der Versicherung stehen?
  9. Bei welchen Krankheiten ist man berufsunfähig?
  10. Berufsunfähig- oder Arbeitsunfähigkeit?
  11. Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig?
  12. Wieviel Berufsunfähigkeitsrente sollte man in seinem Tarif versichern?
  13. Auszahlung der BU-Rente – wann und wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
  14. Was bewirkt eine vereinbarte Dynamik in der BU-Versicherung?
  15. Was sind häufige Ursachen, weshalb ein Berufsunfähigkeitsversicherer die Leistung verweigert
  16. Doch was passiert mit dem Einkommen aus dem Beruf bei einer Berufsunfähigkeit?
  17. Warum darf in meinem Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Abschluss keine Klausel zu 'abstrakter Verweisung' stehen?
  18. Was passiert mit dem Geld, wenn ich nicht berufsunfähig werde?
  19. Was ist, wenn ich zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit gar nicht berufstätig bin?
  20. Wie wird der Grad der Berufsunfähigkeit ermittelt

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder kann berufsunfähig werden, unabhängig von Alter oder Beruf
  • Berufsunfähig ist jeder, der seinen Beruf nicht mehr zu 50 % ausüben kann
  • Bei einer Berufsunfähigkeit ist kaum staatliche Unterstützung zu erwarten
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Schadensfall durch monatliche Rentenzahlungen einen guten Lebensstandard bieten
  • Ein Vergleich der vielen Versicherungsanbieter lohnt sich immer

*Tarif: Geb.: 01.01.1990, Bachelor, Kaufm. Angestellter, 1000 EUR Rente, Endalter 67, Die Bayerische 27,12 EUR monatlich

Kaum staatliche Unterstützung bei einer Berufsunfähigkeit

Alle die nach dem 01.01.1961 geboren sind, sind bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kaum noch staatlich abgesichert. Dieser Anspruch ist nur in sehr seltenen Fällen gegeben. Wer nach einer eingehenden Prüfung im Krankheitsfall noch sechs Stunden täglich einer Tätigkeit nachgehen könnte, auch wenn diese nicht der früheren Qualifikation oder dem früheren Lebensstandard entspricht, wird eine Erwerbsminderungsrente nicht bewilligt.

Eine Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn Personen keine Arbeit mindestens für sechs Stunden am Tag ausführen können. Von der gezahlten Rente werden dann noch Krankenversicherungsbeitrag und Steuern abgezogen.

  • Der volle Satz der Erwerbsminderung wird nach dem letzten Bruttogehalt ermittelt und beträgt im Leistungsfall monatlich weniger als 50 % davon.
  • Diese Form der Rente wird nur gezahlt, wenn Personen die erwerbsunfähig geworden sind (egal ob durch körperliche oder psychische Ursachen) weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.
  • Den halben Rentensatz der Erwerbsminderung erhalten Personen, die mehr als drei und weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können.

Daher ist es so wichtig, sich privat über eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern.

Die drei unterschiedlichen Arten der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachgedacht wird, gibt es drei unterschiedliche Arten. Hierzu gehören die Selbständige sowie die Temporäre BVU und die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ).

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Solange die Berufsunfähigkeit besteht, wird die BU-Rente bis zum abgeschlossenen Enddatum wiederkehrend ausgezahlt. Es handelt sich hierbei in der Regel um eine sogenannte Risikoversicherung. Nach Ablauf der Versicherung werden die eingezahlten Beträge nicht zurückgezahlt, auch wenn eine Berufsunfähigkeit nicht eingetreten ist. Allerdings gibt es auch Arten der BUV, bei denen eine Zusatzrente nach dem Ablauf der Versicherung vereinbart werden kann, die dann zusätzlich zur gesetzlichen Rente ab dem Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt wird.

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Temporäre Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Temporäre BUV bietet nur, wie der Name schon vermuten lässt, einen zeitlich begrenzten Schutz. Sie kann aber auch nach dem Ablauf in eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.

BUZ - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Zu einem Hauptvertrag einer Lebensversicherung oder einer anderen Form der Altersvorsorgeversicherung kann die BUZ als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Wird der Hauptvertrag jedoch gekündigt, geht auch der Schutz der BUZ verloren.

Wie unterscheiden sich Versicherungsgesellschaften und BU-Policen?

Stiftung Warentest hat die verschiedenen Anbieter für BU-Versicherungen einmal näher betrachtet und die Unterschiede für die verschiedenen Policen einmal klar herausgestellt. So unterscheiden sich die Versicherungen in formalen Dingen ebenso wie in wichtigen Leistungsmerkmalen.

Formale Unterschiede der verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherungen

  • Bei manchen deutschen Versicherungen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten, ist nur die deutsche BaFin als Aufsichtsbehörde zuständig. Bei anderen Versicherern können auch ausländische Behörden involviert werden.
  • Es gibt Versicherer, die ihr Angebot  für die Berufsunfähigkeitsversicherung deutschlandweit anbieten, andere sind nur im regionalen Bereich tätig.
  • Bei manchen Versicherungen gibt es eine persönliche Beratung am Telefon oder vor Ort für den idealen Versicherungsschutz in sachen Berufsunfähigkeitsversicherung, bei anderen kann alles zum Thema BU-Versicherung und Versicherungsschutz nur online abgewickelt werden.
  • Die BU-Tarife können ebenfalls sehr unterschiedlich ausfallen. Manche richten sich nur an eine Berufsgruppe, andere wiederum sind für alle Berufe offen.

Die BU- und die Leistungsunterschiede

Die Tarife der verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherungen können sehr unterschiedlich ausfallen. Daher ist es wichtig, vor dem Abschluss eines Vertrages diesen genau zu lesen und auf die folgenden Dinge besonders zu achten:

  • Gibt es Klauseln in den Versicherungsbedingungen und wenn ja welche sind das für die Absicherung?
  • Ist die Antragstellung einfach gehalten, also kundenfreundlich?
  • Wie umfangreich sind die Gesundheitsfragen? Können hieraus Ausschlüsse für den Leistungsfall durch z.B. Vorerkrankungen erfolgen?
  • Gibt es Zusatzleistungen in der BU?
  • Sind diese Zusatzleistungen unentgeltlich oder steigt hierfür der monatliche Beitrag für die BU-Versicherung?
  • Wie groß ist der Unterschied zwischen Tarifbeitrag und Zahlbetrag?

Über welche Laufzeit sollte die BU-Versicherung abgeschlossen werden?

Ideal ist es, einen BU-Vertrag bis zur Beendigung des 67. Lebensjahres abzuschließen. In einem solchen Fall wird der Vertrag auch ohne eine neue Prüfung der Gesundheit der Versicherten verlängert, wenn durch den Gesetzesgeber das Eintrittsalter in die gesetzliche Rente weiter geändert werden sollte.

Eine Empfehlung für die Laufzeit gibt jedoch vor, dass der Vertrag mindestes bis zum Alter von 63 Jahren abgeschlossen werden sollte, da ab diesem Zeitpunkt die früheste gesetzliche Rente beantragt werden könnte.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit (BU)?

Die Berufsunfähigkeit unterliegt einer genauen Definition. Diese wird im VVG, dem Versicherungsvertragsgesetz für die privaten BU-Versicherungen genau beschrieben. Hierbei heißt es, dass wer berufsunfähig ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, wie es vor einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gewesen ist. Hiermit wird gesagt, dass der vormals ausgeübte Beruf und die hierfür erforderlichen Arbeiten so gestaltet waren, dass diese in gesundem Zustand ohne Hilfe ausgeübt werden konnten.

Kommt es zu einer BU, dann kann diese Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden. Dies kann eine Folge einer (schwerenKrankheit, einer Körperverletzung oder dem Alter entsprechend sein. Der Beruf kann dann entweder teilweise oder ganz auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden.

In vielen Verträgen wird eine weitere Voraussetzung für eine Leistungspflicht vereinbart. Die Leistung zur Berufsunfähigkeit wird nur dann fällig, wenn eine versicherte Person aufgrund der eingetretenen Krankheit auch keine andere Tätigkeit mehr ausüben kann, die der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Das heißt, kommt es im Fall einer Unfähigkeit in einem bestimmten Beruf in diesem nicht mehr arbeiten zu können und würde die versicherte Person bei einer anderen Tätigkeit finanziell schlechter gestellt sein, tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kraft.

Allerdings liegt es auch immer an den behandelnden Ärzten, ob diese einer Berufsunfähigkeit auf Dauer zustimmen oder eher die Möglichkeit auf eine Heilung sehen.

Warum ist eine Absicherung bereits in der Schule oder im Studium sinnvoll?

Auch wenn Studierende an der Universität oder der Schule noch kein nennenswertes Einkommen oder einen Beruf haben, ist es trotzdem sinnvoll, bereits jetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn in dem Fall einer Unfähigkeit weiter zu studieren oder den angestrebten Beruf auszuüben, gibt es keinerlei staatliche Hilfe.

Nicht einmal einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist gegeben, auch wenn aufgrund eintretender gesundheitlicher Beschwerden ein Beruf direkt nach Studium oder Schule nicht mehr ausgeübt werden kann. Denn in diesem Fall sind die versicherungstechnischen Voraussetzungen nicht erfüllt, da bislang keine Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Hinzu kommt, dass der Gesundheitszustand in jungen Jahren im Allgemeinen als besser bezeichnet werden kann. Jedes Jahr das gewartet wird, um eine BU-Versicherung abzuschließen kann durch gesundheitliche Beschwerden aufgrund von Stress, plötzlicher Krankheit oder einem Unfall überschattet werden.

Befindet sich in der Patientenakte jedoch bereits eine Diagnose zum Beispiel psychischer Art, dann wird es schwer, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die keine Risikozuschüsse oder Leistungsausschlüsse beinhaltet. So können Studierende mit einem frühen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sich dauerhaft niedrige Beiträge sichern. Gleiches gilt auch für Studierende an weiterführenden Schulen.

Können verbeamtete Personen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Wenn verbeamtete Personen dauerhaft oder auch nur vorrübergehend nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, dann werden diese als dienstunfähig und nicht als erwerbsunfähig eingestuft. In der Regel kommt es zu einem vorzeitigen Ruhestand und es sie erhalten ein Ruhegehalt, das vom Staat gezahlt wird.

Allerdings ist diese staatliche Leistung, je nach Dauer der Verbeamtung meist nicht ausreichend, um den vorherigen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Daher ist auch für alle Verbeamteten wichtig, einen BU-Vertrag abzuschließen. Dieser sollte aber auf jeden Fall die Dienstunfähigkeitsklausel beinhalten.

Unser Tipp: Gerade für alle versicherten Personen im Beamtenstatus ist es wichtig, dass die Klausel der Dienstunfähigkeit im Vertrag ausgewiesen wird. Denn durch diese wird erst die normale BU auch bei der Dienstunfähigkeit um diesen Schutz erweitert. Denn diese wird in der Regel nach anderen Kriterien ermittelt als die BU. Dienstunfähigkeit heißt nicht unbedingt auch berufsunfähig.

Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung – was sollte im Vertrag der Versicherung stehen?

Da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine für den Ernstfall sehr wichtige Vorsorge handelt ist es entscheidend bei einem Vertragsabschluss genau auf die Konditionen zu achten. Ein Vergleich von Angebotenen verschiedener Versicherungen ist hierbei auch immer hilfreich. So kann eine Kleinigkeit, die nicht oder zu viel im abgeschlossenen Vertrag steht darüber entscheiden, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Zahlung verweigert oder bewilligt. Daher ist es wichtig, dass folgende Punkte auf jeden Fall im Vertrag aufgegriffen sein sollten:

Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Nachversicherungsgarantie kann bei gewissen Ereignissen der Versicherungsschutz der BU aufgestockt werden, ohne dass es einer weiteren Gesundheitsprüfung bedarf. Um welche Ereignisse es sich hierbei handelt, muss im individuell näher definiert werden.

So kann der Vertrag von einer unverheirateten Person abgeschlossen werden und Ereignisse wie Hochzeit, Kinder oder Beförderung in den BU-Vertrag mit aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, die maximale Ausschüttungssumme der Rente mit aufzunehmen.

Sechs-Monats-Prognose bei einer BU-Rente

Wer für ein kommendes halbes Jahr mindestens 50 % Berufsunfähigkeit diagnostiziert bekommt oder pflegebedürftig wird, für den wird in der Regel die BU-Rente ausgezahlt. Wird die Sechs-Monats-Prognose aufgenommen, wird die Rente bereits ab dem ersten Monat ausgezahlt.

Ist im Vertrag jedoch “auf Dauer berufsunfähig” definiert, dann kann es mit der Zahlung bis zu drei Jahren dauern, bevor die erste Rente ausgezahlt wird. Daher ist der Prognosezeitraum besonders bedeutend im Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Prämien-Aussetzung oder -Stundung für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese Klausel bezieht sich auf den Krankheitsfall. Die Ansprüche können in einem solchen Fall längere Zeit bis zu einigen Monaten dauern. Daher ist es wichtig vertraglich zu regeln, dass während dieses Prüfungszeitraumes die Beiträge nicht gezahlt werden müssen. Wird die BU-Rente nach der Prüfung nicht bewilligt ist die versicherte Person verpflichtet, diese Beiträge nachzuzahlen.

Solche Freistellungen können auch für eine Elternzeit oder Arbeitslosigkeit über zwölf Monate oder mehr bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Die Meldefristen für die Auszeit müssen von Versicherten unbedingt eingehalten werden.

Leistungen/ Rentenzahlungen rückwirkend bei Anspruch auf BU-Rente

Wichtig ist, dass vertraglich vereinbart wurde, dass die Leistungen zur BU-Rentenzahlung rückwirkend gezahlt werden. Denn die Prüfung auf den Anspruch kann einige Monate dauern, die nach dem Prüfungszeitraum nachgezahlt werden.

Leistungs- oder Beitragsdynamik - Alternativ Dynamisierung des Beitrags der BU-Versicherung

Durch die Klausel der Dynamisierung werden die Verteuerungen durch mögliche Inflationen ausgeglichen. Denn die Versicherungen werden in der Regel über einen sehr langen Zeitraum abgeschlossen und die Beiträge werden so regelmäßig prozentual erhöht.

BU-Versicherung: Versicherungsschutz weltweit

Ein sehr wichtiger Punkt ist, dass der Versicherungsschutz weltweit besteht. Denn in der heutigen Zeit kommt es auch im Beruf oft zu längeren Auslandsaufenthalten. Ebenso kann so der Versicherungsschutz auch bei einer Auswanderung erhalten bleiben.

Dienstunfähigkeitsklausel für Verbeamtete als Bestandteil der Versicherung

Auf die Dienstunfähigkeitsklausel für Verbeamtete sollte nicht verzichtet werden, da diese für dienstunfähig und nicht berufsunfähig erklärt werden wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können

Unser Tipp: Im Vertrag sollten neben der “abstrakten Verweisung” auf die im Beitrag hier näher eingegangen wird auch die Prüfung früherer Beruf und eine allgemeine Aufhebung von ärztlicher Schweigepflicht nicht enthalten sein. Auch die Punkte Zahlung bei dauerhafter Berufsunfähigkeit und die Durchsetzung des § 19 des Verwaltungs-Versicherungs-Gesetzes sollten nicht vorkommen.

Bei welchen Krankheiten ist man berufsunfähig?

Wann Versicherte als berufsunfähig eingestuft werden, kann nicht pauschal von bestimmten Krankheiten ausgegangen werden. Eine Berufsunfähigkeit ist nicht aufgrund einer bestimmten Krankheit zu ermitteln, sondern davon, ob der vormals ausgeübte Beruf auf längere Dauer noch zu mindestens 50 % ausgeführt werden kann. Allerdings gibt es laut dem GDV, dem Gesamtverband der Versicherer eine Liste von häufigen Gründen für eine Berufsunfähigkeit:

  • 33,5 % psychische Erkrankungen
  • 20,1 % Erkrankungen des Bewegungsapparates und des Skeletts
  • 17,4 % bösartige Geschwüre und Krebserkrankungen
  • 7,8 % Unfälle
  • 6,5 % koronare oder Gefäßerkrankungen wie zum Beispiel ein Herzinfarkt
  • 14,7 % Sonstige Krankheiten

Berufsunfähig- oder Arbeitsunfähigkeit?

Berufsunfähig und arbeitsunfähig sind zwei sehr unterschiedliche Dinge. Arbeitende, die vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben werden, erhalten den sogenannten gelben Schein, mit dem sie für einen bestimmten Zeitraum zu Hause bleiben und das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit weiter in vollem Umfang erhalten. In der Regel geht die Arbeitsunfähigkeit nach wenigen Tagen bis Wochen vorüber, sodass die Arbeit danach ganz normal wieder aufgenommen werden kann.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen aus einer anfänglichen Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit diagnostiziert wird und zwar immer dann, wenn der Grund für die Arbeitsunfähigkeit sich voraussichtlich nicht mehr bessern wird.

Es kann bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung aber durchaus auch die Klausel für die Arbeitsunfähigkeit mit aufgenommen werden, dann zahlt die Versicherung bei längerem Krankenstand über die sechs Wochen hinaus eine Übergangsrente.

{:.green} Wichtig bei Vertragsabschluss ist zu wissen, dass im Gesetz geregelt ist, dass Antragstellende nur die Fragen bei einer Gesundheitsprüfung beantworten müssen, die gestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig?

Wer nicht mehr dauerhaft in seinem Beruf arbeiten kann, wird als berufsunfähig diagnostiziert. Das heißt aber nicht, dass gar kein Arbeiten mehr möglich ist. Wer im früheren Beruf zum Beispiel viel stehen musste, dies aber nicht mehr möglich ist, der kann zum Beispiel in einem sitzenden Beruf weiterarbeiten.

Bei der Erwerbsunfähigkeit sind auch diese Möglichkeiten nicht mehr gegeben. Eine erwerbsunfähige Person kann keinerlei Arbeit mehr leisten, auch nicht solche, für die keine Ausbildung notwendig ist.

Was passiert, wenn keine BU eintritt?

Tritt trotz eines abgeschlossenen Vertrages zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Arbeitsleben keine Berufsunfähigkeit ein, dann läuft der Vertrag in der Regel mit dem Eintritt ins Rentenalter aus. Da es sich meist um einen Risikoversicherung handelt, werden die eingezahlten Beiträge auch nicht erstattet. Es kann jedoch vertraglich vereinbar werden, dass eine geringe Rente zur gesetzlichen Altersrente ausgezahlt und diese somit ein wenig aufgestockt werden kann. Diese Vereinbarung ist bei Vertragsabschluss zu beachten, der Tarif für die Einzahlungen kann jedoch dadurch ein wenig höher liegen.

Was passiert, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt?

Eine Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall kann durch die behandelnden Ärzte festgestellt werden. Diese geben eine Prognose ab, wie lange die BU anhalten wird. Ist dies länger als sechs Monate der Fall, dann zahlt in der Regel die BU-Versicherung.

Hierfür wird ein ärztliches Gutachten benötigt sowie weitere notwendige Dokumente benötigt, die dem Antrag beigefügt werden. Die Versicherungen stellen hierfür eigene Antragsformulare zur Verfügung. Hilfreich ist es immer, die Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber der Versicherung zu entbinden.

Die Versicherung prüft anhand der eingereichten Unterlagen nun, ob die Rente ausgezahlt wird. Im Idealfall reichen die Unterlagen bereits aus. Ist dies nicht der Fall, dann wartet die Versicherung ab, bis neue Gutachten vorgelegt werden. Oftmals kommt es dann zur Zahlung, häufig bereits auch rückwirkend.

Wieviel Berufsunfähigkeitsrente sollte man in seinem Tarif versichern?

Es wird angeraten, die Versicherungshöhe vom eigenen Einkommen abhängig zu machen. Dabei gilt, mindestens 50 % vom Nettoeinkommen - besser sind jedoch 70 % - die abgesichert werden sollten. Eine Mindestabsicherung von 1.000,00 Euro monatlich ist hierbei jedoch empfehlenswert und sollte nicht unterschritten werden.

Eine Beispielrechnung zeigt, wenn Du im Monat 2.000,00 Euro netto erhältst, bekommt Du eine BU-Rente von 1.400,00 Euro monatlich, wenn Du eine Höhe von 70 % abgesichert hast.

Eine Prüfung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist bei der Versicherungshöhe ebenfalls empfehlenswert, damit der Lebensstandard im Fall der BU beibehalten werden kann.

Je näher die versicherte Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung dem derzeitigen Nettoeinkommen kommt, desto besser bist Du abgesichert. Weitere Einnahmen, etwa aus einer Verpachtung oder Vermietung können die Versicherungshöhe natürlich auch senken. Wichtig bei Abschluss der Versicherung ist, dass die versicherte Höhe das Nettoeinkommen nicht überschreitet.

Unser Tipp: Wenn ein Vertrag mit einer zu niedrigen Summe abgeschlossen wird, kann es im schlimmsten Fall bei Eintritt einer BU dazu kommen, dass beispielsweise mit Hartz IV aufgestockt werden muss. Dies ist bereits bei einer Berufsunfähigkeitsrente von 600,00 Euro monatlich der Fall. Die Sozialleistungen werden allerdings nicht immer bewilligt.

Auszahlung der BU-Rente – wann und wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bevor eine Zahlung der BU-Rente erfolgt, prüft der Versicherer die Voraussetzungen der Versicherten ganz genau. Ob und wie lange gezahlt wird, ist in den Bedingungen der einzelnen Versicherungen festgelegt. Hierbei entscheidend ist immer die Dauer und der Grad der Berufsunfähigkeit.

Gezahlt wird:

  • Wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mehr als 50 % auf Dauer durch z.B. Krankheit nicht mehr ausgeführt werden kann
  • Wenn elementare Teiltätigkeiten im Beruf nicht mehr ausgeübt werden, dann entfällt die 50%-Regel
  • Bei einem Unfall, Kräfteverfall oder psychischen Erkrankungen
  • Ärztliches Gutachten und Gesundheitsprüfung bestätigen die BU

Wenn eine BU bei einer versicherten Person anerkannt wurde, dann zahlt die Versicherung über den Zeitraum, in dem die Berufsunfähigkeit besteht. Die Zahlung erfolgt jedoch nur maximal bis zum Ende der Laufzeit des abgeschlossenen Vertrages. In der Regel endet der Vertrag mit dem Eintritt in das Rentenalter. Denn das Berufsleben soll mit der Versicherung abgesichert sein. Bei dem Tod von Versicherten erlöschen die Zahlung und der Schutz aus der Versicherung natürlich ebenfalls.

Im Laufe der Jahre einer BU kann es auch immer zur Besserung des Gesundheitszustandes von Versicherten kommen. Fallen diese unter die 50 % Grenze, kann es zur Einstellung der Zahlungen durch den Versicherer kommen. Generell werden die BU und der Gesundheitszustand von den Versicherungen regelmäßig überprüft. Die Vertragsbedingungen regeln hierbei die Häufigkeit der Nachprüfungen und in welcher Form diese stattfinden.

Was bewirkt eine vereinbarte Dynamik in der BU-Versicherung?

Wird vertraglich eine Dynamik vereinbart, dann erhöhen sich jährlich die Beiträge zur Versicherung als auch die versicherte BU-Rente um einen festgeschriebenen Prozentsatz. Dieser Baustein im Versicherungsvertrag ist optional und kann später auch wieder ausgeschlossen werden.

Das Ziel einer solchen Dynamik ist, einer Inflation und dem hiermit nach sich ziehenden Werteverlust der Berufsunfähigkeitsversicherung entgegenzuwirken. Die Erhöhung erfolgt hierbei immer automatisch ohne erneute Prüfung von Risiko und Gesundheit.

Was sind häufige Ursachen, weshalb ein Berufsunfähigkeitsversicherer die Leistung verweigert?

Es ist statistisch erwiesen, dass jeder fünfte Antrag auf BU erst einmal abgelehnt wird. Die Gründe hierfür sind bei etwa der Hälfte aller Fälle, dass der Grad von 50 % Berufsunfähigkeit nicht erreicht wird.

Aber auch eine andere wichtige Ursache für die Ablehnung ist gegeben. Hierbei handelt es sich eine “Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht”. Fast jeder Antrag wird aufgrund dieses Vorwurfes gegenüber Antragstellern abgelehnt. Versicherte sollen laut der Berufsunfähigkeitsversicherung in diesen Fällen bei dem Antrag auf Versicherungsschutz keine wahrheitsgemäßen Angaben zu Gesundheitsfragen gemacht oder diesen hierzu unvollständig ausgefüllt haben. So wurden bei den abgelehnten Fällen der BU im Antrag auf Versicherungsschutz beispielswiese Vorerkrankungen verschwiegen.

Unser Tipp: Füllst Du den Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung gewissenhaft, vollständig und ehrlich aus, dann wird Dir im Versicherungsfall die Berufsunfähigkeitsrente in der Regel nicht verweigert.

Sonstige Gründe für eine Ablehnung sind dann noch die folgenden:

  • Reaktion der Versicherten bleibt auf Nachfrage der Versicherung aus
  • Ausschlussklauseln
  • Konkrete Verweisung
  • Abstrakte Verweisung
  • weitere Gründe

Konkrete Verweisung bei Berufsunfähigkeit

Wird bei einer Nachprüfung nach einer Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer festgestellt, dass Versicherte durchaus in der Lage sind, trotz der bestehenden Krankheit eine Tätigkeit auszuüben, die ihrer bisherigen Lebensstellung, Erfahrung und individuellen Qualifikation entspricht, wird die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente eingestellt. In diesem Fall handelt es sich um eine konkrete Verweisung.

Besonders gefährdete Berufsgruppen (Berufe mit hohem Risiko BU zu werden)

In der Regel sind bei Berufen, in denen einer körperlichen Arbeit nachgegangen wird, die arbeitenden Personen einem höheren Gefahrenrisiko der Berufsunfähigkeit ausgesetzt. So sind beispielsweise Maurer, Dachdecker, Fleischwarenhersteller, Holzfäller oder Schweißer im Berufsalltag einer körperlich hohen Belastung ausgesetzt. Auch arbeiten sie mit gefährlichen Geräten oder sind giftigen Dämpfen und Substanzen ausgesetzt.

Allerdings sind die psychischen Ursachen nicht zu unterschätzen, die mittlerweile den größten Teil aller Berufsunfähigkeiten ausmachten. Hierzu gehören Überlastung, Depression, Stress und Burnout, die in jeder Berufsgruppe vorkommen. Und sitzende Tätigkeiten bergen ein hohes Risiko für Rückenprobleme.

Daher ist es nicht mehr eindeutig zu sagen, dem ein oder anderen Beruf eine Berufsunfähigkeitsversicherung dringend anzuraten und bei einem anderen Beruf nicht. Denn jeder kann früher oder später von einer BU betroffen sein.

Doch was passiert mit dem Einkommen aus dem Beruf bei einer Berufsunfähigkeit?

Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, dann entfällt das Einkommen, das monatlich durch die Arbeit erwirtschaftet wurde vollkommen. Denn ein Beruf wird in diesem Fall nicht mehr ausgeübt. Versicherte erhalten dann eine monatliche Rente aus ihrem BU-Vertrag.

Liegt ein solcher nicht vor, dann ist die staatliche Leistung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in der Regel nicht ausreichend, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. In solchen Fällen muss das Sozialamt zusätzlich zahlen, was meist auf Hartz IV hinausläuft. Dies kann mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermieden werden.

Warum darf in meinem Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Abschluss keine Klausel zu ‘abstrakter Verweisung’ stehen?

Bei der Formulierung im Versicherungsvertrag “keine andere Tätigkeit … ausüben kann” handelt es sich um eine Formulierung, die es den Prüfern der Berufsunfähigkeit einfach macht eine abstrakte Verweisung auszusprechen, die für die versicherten Personen jedoch nur Nachteile bringen kann. So kann hiermit eine Leistung durch die Versicherung verweigert werden.

Wie das Wort abstrakt hier schon besagt, “könnte” eine versicherte Person eine andere Tätigkeit ausüben, die auch aufgrund Erfahrung und Ausbildung der bisherigen Lebensstellung entsprechen könnte. Daher ist es bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung darauf zu achten, dass der Versicherer auf dieses abstrakte Verweisungsrecht verzichtet und dieses auch im Vertrag schriftlich festgehalten ist.

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung im Vertrag ist auch aus dem Grund so wichtig, da die konkrete Arbeitsmarktlage hier keine Berücksichtigung findet. Denn auch wenn eine versicherte Person noch in der Lage ist, einen anderen Beruf für die bisherige Lebensstellung zu ergreifen, ein solcher aufgrund der herrschenden Arbeitsmarktlage aber nicht zu finden ist.

Wer daher eine abstrakte Verweisung erhält und sich auf die Suche nach einem neuen adäquaten Arbeitsplatz zu machen, trägt hier auch das volle Risiko als versicherte Person. Somit macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne den Verzicht auf abstrakte Verweisung für die versicherten Personen keinen großen Sinn.

Unser Tipp: Eine gute Formulierung im BU-Versicherungsvertrag kann zum Beispiel die folgende sein:

“Kann eine versicherte Person aufgrund von ärztlich nachgewiesenem Kräfteverfall, Körperverletzung oder Krankheitsfall für sechs Monate seinen letzten Beruf nicht mehr ausüben, so wie dieser ohne gesundheitliche Probleme ausgeübt werden konnte, dann liegt eine vollständige BU vor. Auf eine abstrakte Verweisung wird seitens der Versicherung verzichtet.”

Wichtig ist, dass in dem Satz die Formulierung zu einer anderen Tätigkeit vollständig fehlt. Der Nachsatz auf den Verzicht der abstrakten Verweisung wird hier in der Regel gesetzlich dann gar nicht mehr benötigt, ist aber für die versicherten Personen der Hinweis hierauf.

Was passiert mit dem Geld, wenn ich nicht berufsunfähig werde?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Risikoabsicherung. Das heißt, wenn sie nicht in Anspruch genommen wird, wird kein Geld ausgezahlt und die geleisteten Beiträge auch nicht zum Teil erstattet.

Einzelne Versicherungen bieten jedoch Tarife an, in denen eine Beitragsrückgewähr mit aufgenommen wird. Dann erhalten Versicherte am Ende der Laufzeit mit dem Eintritt der Rente einen Teil der eingezahlten Beiträge zurück. Allerdings sind diese Tarife meist höher in den zu leistenden Beiträgen, ob es sich am Ende rechnet, müsste dann vor dem Abschluss des Vertrages abgeklärt werden.

Was ist, wenn ich zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit gar nicht berufstätig bin?

Es gibt verschiedene Gründe, eine Zeitlang aus dem Berufsleben auszuscheiden. Mögliche Gründe hierfür sind

  • Arbeitslosigkeit
  • Pflege von Angehörigen
  • Elternzeit

Aber auch in diesen Phasen kann es zu einem Unfall oder einer Krankheit kommen, die die Rückkehr in den zuvor ausgeübten Beruf nicht mehr ermöglichen. Nicht alle Versicherungen prüfen dann die BU aufgrund des zuletzt ausgeübten Berufs.

Auch in diesem Fall ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung im Versicherungsvertrag besonders wichtig. Wichtig ist, dass dieser Verzicht sich auch auf das Ausscheiden aus einem Beruf vor dem Versicherungsfall bezieht. Oftmals ist die Klausel auf verschiedene Jahre wie zum Beispiel bis zu drei oder fünf Jahre beschränkt. Ideal in diesem Fall ist der Hinweis auf einen dauerhaften Verzicht.

Wie wird der Grad der Berufsunfähigkeit ermittelt?

Oftmals reicht bereits eine genaue Darstellung der Beschwerden sowie ein ärztliches Gutachten aus, damit eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden kann. Doch in den meisten Fällen reicht dies den Versicherern nicht aus und sie lassen eigene Gutachten erstellen, damit der Grad der BU ermittelt werden kann.

Dies kann zu Konflikten führen, wenn behandelnde Ärzte und das Versorgungsamt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Dann kann dies zu einem Rechtsstreit führen. Ein privater Rechtsschutz ist daher in einem solchen Fall ebenfalls sinnvoll.

Versicherte erhalten eine BU-Rente, wenn sie mindestens sechs Monate ihren zuletzt ausgeführten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Genau dies wird von der Versicherung genau geprüft, wie bereits oben erwähnt. Die BU ist hierbei immer abhängig von den zuletzt ausgeübten Tätigkeiten. Die vorliegende Krankheit muss es den Versicherten unmöglich machen, in ihrem Beruf weiter zu arbeiten, auch wenn andere Tätigkeiten durchaus noch durchgeführt werden können.

Um die BU zu erlangen ist es hilfreich, wenn die Versicherten der Berufsunfähigkeitsversicherung genau auflisten können, welche Tätigkeiten alle zu ihrem Beruf gehören, die sie hier täglich durchführen müssten, wenn sie gesund sind. Wichtige Teiltätigkeiten für den Beruf sind hierbei genau zu betrachten. Denn wenn Versicherte diese aufgrund der vorliegenden Krankheit nicht mehr ausüben können, dann werden diese bei der Feststellung zur Berufsunfähigkeit als besonders wichtig dargestellt.

in Beispiel für eine Teiltätigkeit: Ein Physiotherapeut oder eine Physiotherapeutin erkrankt an Rheuma, das vor allem in den Händen sehr stark ausgeprägt ist. In einem solchen Fall kann er/sie die Hände für die Arbeit nicht mehr nutzen. Diese sind aber sehr wichtig, um den eigenen Patienten zu helfen. So kann er/sie die Tätigkeit in dem Fall nicht mehr genügend ausüben und wird als berufsunfähig eingestuft.

Wenn Dich das Thema über die Berufsunfähigkeitsversicherung nun neugierig gemacht hat, dann lade Dir noch heute die App von Wechselgott herunter. Wir helfen Dir gerne bei Deiner Entscheidung für die Wahl der passenden Versicherungen.