Das erwartet Dich hier

Eine Sterbegeldversicherung schützt Deine Hinterbliebenen nach Deinem Ableben vor finanziellen Schwierigkeiten durch die Bestattung. Informiere Dich, wie Du am besten vorsorgst.

Inhalt dieser Seite

  1. Wer muss für die Kosten einer Bestattung aufkommen und wann übernimmt das Sozialamt?
  2. Seit wann wird von der gesetzlichen Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr ausgezahlt?
  3. Welche Möglichkeiten der finanziellen Vorsorge für eine Bestattung gibt es?
  4. Was ist Bestattungsvorsorge?
  5. Welche Formen von Bestattungsvorsorge kann man abschließen?
  6. Wie teuer ist eine Beerdigung – wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
  7. Gibt es eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder Gesundheitsfragen?
  8. Was spricht gegen eine umfassende Gesundheitsprüfung beim Sterbegeld?
  9. Bis zu welchem Alter kann man sich versichern?
  10. Wie wird das Geld im Vertrag angespart?
  11. Alternativen: Kann ich die Vorsorge für eine würdige Bestattung auch in einem Betrag bezahlen?
  12. Kann ich beim Abschluss schon einen Bestatter festlegen?
  13. Wann beginnt der Versicherungsschutz einer Sterbegeldversicherung?
  14. Wie wird das Sterbegeld ausgezahlt?
  15. Wann wird das Sterbegeld ausgezahlt?
  16. An wen wird die Versicherungssumme im Todesfall ausgezahlt?
  17. Welche Unterlagen brauchen Hinterbliebene für die Auszahlung meiner Versicherung?
  18. Was passiert mit meinem Geld, wenn ich vor Ablauf der Wartezeit versterbe?
  19. Ist es möglich, eine Sterbegeldversicherung zu kündigen oder beitragsfrei stellen zu lassen?
  20. Kann ich die Versicherungsleistung meiner Sterbegeldversicherung nachträglich erhöhen?
  21. Ist eine Sterbegeldversicherung pfändbar und ist die Auszahlung der Versicherungssumme steuerfrei?
  22. Wie sehen Verbraucherschützer Versicherungen für Sterbegeld?
  23. Was sollten Angehörige tun, wenn der Todesfall eingetreten ist?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für eine Bestattung sind aus dem Nachlass des Verstorbenen zu bezahlen.
  • Reicht dieser nachweislich nicht aus und gibt es auch keine Angehörigen, die die Bestattung bezahlen können, kann unter bestimmten Umständen der Staat die Kosten übernehmen.
  • Um die Hinterbliebenen finanziell nicht zu belasten, gibt es die Möglichkeit der Bestattungsvorsorge.
  • Mit einer Sterbegeldversicherung oder Beerdigungsversicherung sind die Kosten für die Bestattung durch eine entsprechende Versicherungssumme abgesichert.
  • Je nach Anbieter und Tarif besteht die Möglichkeit, zusätzliche Regelungen zu treffen, die zum Beispiel die Auswahl des Bestattungsunternehmens oder die Gestaltung der Trauerfeier betreffen.
  • Der Abschluss einer Beerdigungsversicherung ist bis ins hohe Alter möglich, allerdings sind hierbei Gesundheitsfragen zu beantworten bzw. eine Wartezeit einzuhalten, bevor die Versicherung im Todesfall die komplette Summe auszahlt.

Wer muss für die Kosten einer Bestattung aufkommen und wann übernimmt das Sozialamt?

Die Kosten für eine Bestattung werden grundsätzlich aus dem Vermögen bzw. dem Nachlass der verstorbenen Person bezahlt. Das heißt, der oder die Erben sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu bezahlen. Unabhängig davon, wer das Erbe erhält (zum Beispiel Freunde, Bekannte oder eine Stiftung), bleibt die Bestattungspflicht immer bei den Angehörigen. Diese sind also für die Bestattung des Verstorbenen verantwortlich und können sich die Kosten hierfür - sofern sie nicht gleichzeitig Erben sind - von den Erben erstatten lassen.

In manchen Fällen reicht der Nachlass nicht aus, um die Bestattungskosten zu decken. Wenn auch den Angehörigen aus bestimmten (z. B. persönlichen oder finanziellen) Gründen nicht zugemutet werden kann, dass sie die Bestattungskosten übernehmen, besteht die Möglichkeit, bei dem zuständigen Sozialhilfeträger eine Übernahme der Bestattungskosten zu beantragen. Das gilt nicht nur für Empfänger von Sozialhilfe oder ALG2 (“Hartz IV”), sondern für alle Personen mit geringem Einkommen.

Wenn der Antrag bewilligt wird, übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung. Die Kostenübernahme gilt sowohl für Erd- als auch für Feuerbestattungen.

Seit wann wird von der gesetzlichen Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr ausgezahlt?

Früher zahlte die gesetzliche Krankenversicherung im Todesfall eines Versicherten eine bestimmte Summe Sterbegeld an die Hinterbliebenen aus. Doch im Rahmen verschiedener Gesundheitsreformen wurde diese Zahlung zum 1. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen komplett gestrichen. Seitdem sind die Erben für die Bezahlung der Bestattung verantwortlich. Dies gilt auch für privat krankenversicherte Personen. Damit besteht keine Möglichkeit mehr, von der Krankenversicherung (egal, ob gesetzlich oder privat) einen Zuschuss zu den Bestattungskosten zu erhalten.

Die einzige Alternative ist die private Bestattungsvorsorge, zum Beispiel in Form einer privaten Sterbegeldversicherung (auch Beerdigungsversicherung oder Todesfallversicherung genannt).

Welche Möglichkeiten der finanziellen Vorsorge für eine Bestattung gibt es?

Wer für seine Bestattung finanziell vorsorgen möchte, hat hierfür verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel kannst Du im Rahmen einer Risikolebensversicherung bzw. Restschuldversicherung Vorsorge für den Todesfall treffen. Oder Du schließt einen Sparplan oder eine spezielle Sterbeversicherung (Beerdigungsversicherung, Sterbegeldversicherung) als Bestattungsvorsorge ab.

Was ist Bestattungsvorsorge?

Als Bestattungsvorsorge werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu dienen, die Kostenübernahme und den Ablauf der Bestattung schon zu Lebzeiten zu organisieren. Sie dient einerseits dazu, sicherzustellen, dass die Bestattung nach den Wünschen des Verstorbenen abläuft. Andererseits entlastet sie aber auch die Angehörigen in der schwierigen Zeit der Trauer von finanziellen Belastungen und der Pflicht, organisatorische Entscheidungen treffen zu müssen.

Die Bestattungsvorsorge gibt den Angehörigen somit eine finanzielle und organisatorische Sicherheit und ermöglicht es Dir, Deine eigene Bestattung so zu gestalten, wie Du es möchtest. Dazu gehört nicht nur die Art der Bestattung (Erd-, Feuer- oder Seebestattung), sondern auch die Gestaltung der Trauerfeier mit vielen Details.

Welche Formen von Bestattungsvorsorge kann man abschließen?

Grundsätzlich lassen sich zwei Formen der Bestattungsvorsorge unterscheiden: die Sterbegeldversicherung und die Bestattungsvorsorge mit einem Treuhandkonto. Beide Varianten haben Vorteile, die Du bei der Entscheidung berücksichtigen solltest.

Die Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist nach dem Wegfall der Sterbegeld-Auszahlung von der Krankenkasse die bekannteste Form der Bestattungsvorsorge. Sie zahlt die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall an die im Vertrag angegebenen Begünstigten aus. Die Versicherungssumme ist bei den meisten Versicherungen bis zu einem Maximalbetrag Euro frei wählbar. Oft ist eine Wartezeit vorgesehen, bis eine Auszahlung erfolgen kann. Falls die versicherte Person vorher stirbt, verringert sich die Auszahlung um einen bestimmten Prozentsatz - es sei denn, der Versicherte stirbt an den Folgen eines Unfalls. Das handhaben die Versicherungen jedoch durchaus unterschiedlich, deshalb ist ein Vergleich der verschiedenen Tarife zu empfehlen.

Vorteile der Sterbegeldversicherung:

Ein Vorteil der Sterbegeldversicherung besteht darin, dass nicht unbedingt eine Gesundheitsprüfung erfolgen muss (dann aber eine Wartezeit eingehalten werden muss) oder bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auf eine Wartezeit verzichtet wird. Bei Unfalltod leistet die Versicherung allerdings sofort. Eine Police kann bis ins hohe Alter abgeschlossen werden und die eingezahlten Beiträge gehören zum sogenannten Schonvermögen, weil sie als Bestattungsvorsorge zweckgebunden sind.

Du suchst eine Sterbegeld-versicherung?

Schütze Deine Angehörigen vor oft unvorhersehbar hohen Bestattungskosten.

Wir helfen Dir gerne bei

  • einem Wechsel Deiner bestehenden Sterbegeldversicherung
  • einem Neuabschluss einer Sterbegeldversicherung
  • der Auswahl der richtigen Versicherung
  • all Deinen Fragen rund um die Sterbegeldversicherung

Hier vergleichen und individuell zur besten Versicherung

Du hast noch keine Sterbegeldversicherung oder möchtest ein unverbindliches Angebot von einem unserer Versicherungsexperten erhalten?

Bestattungsvorsorge (mit Treuhandkonto)

Alternativ zur Sterbegeldversicherung gibt es die Möglichkeit der Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto. Hier kommt zu der finanziellen Absicherung noch die Regelung der Bestattung selbst hinzu. Diese Regelungen können von der gewünschten Bestattungsform bis zur Blumendekoration reichen und sind für die Angehörigen bindend, sodass sie nicht ohne Weiteres geändert werden können. Die Finanzierung hier erfolgt über ein Treuhandkonto, auf das der Versicherungsnehmer einmalig einen bestimmten Betrag einzahlt (in manchen Fällen ist auch eine Ratenzahlung möglich). Im Todesfall erhält das von Dir ausgewählte Bestattungsunternehmen Zugriff auf das Treuhandkonto, um die Kosten der vereinbarten Bestattung zu bezahlen.

Unser Tipp: Im Rahmen der Bestattungsvorsorge kannst Du auch eine sogenannte Bestattungsverfügung erlassen. Sie enthält weitere Details zur Bestattung, für die nicht unbedingt der Bestatter verantwortlich ist. So kann darin beispielsweise festgelegt werden, wer zur Beerdigung eingeladen werden soll (und wer ausdrücklich nicht) oder welche Musik bei der Zeremonie gespielt werden soll.

Vorteile der Bestattungsvorsorge:

Die Bestattungsvorsorge geht über die finanziellen Aspekte der Bestattung hinaus und entlastet die Angehörigen nicht nur bei den Kosten, sondern auch bei wichtigen Fragen zur Bestattung an sich und der Gestaltung der Beerdigung. So können sie sicher sein, im Sinne des Verstorbenen zu handeln und seine letzten Wünsche zu respektieren. Bei den meisten Anbietern ist der Versicherungsschutz bei Bedarf auch kurzfristig verfügbar.

Wichtig zu wissen: Wenn Du eine Bestattungsvorsorge planst, solltest Du diese nicht per Testament verfügen, denn in der Regel findet die Testamentseröffnung erst nach der Beerdigung statt.

Wie teuer ist eine Beerdigung – wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Kosten für eine Bestattung setzen sich aus vielen einzelnen Produkten und Dienstleistungen zusammen, die in ihrer Höhe stark schwanken können. Dazu gehören unter anderem die Kosten für den Bestatter inklusive Sarg und Überführung, die Friedhofsgebühr, den Steinmetz / der Grabstein und die Bewirtung der Trauergäste. Im Durchschnitt kostet eine Beerdigung zwischen 6.000 und 7.000 Euro. Dabei spielen die Wünsche des Versicherten jedoch eine große Rolle.

Deshalb ist die Versicherungssumme bei einer Sterbegeldversicherung in der Regel frei wählbar. Die Mindestsumme liegt bei vielen Policen bei 3.000 Euro und die Maximalsumme bei 15.000 oder 20.000 Euro. Grundsätzlich sollte sich die Versicherungssumme an den Wünschen des Versicherten orientieren. Das heißt: Je umfangreicher und aufwendiger sie sind, umso teurer wird vermutlich die Bestattung und umso höher sollte die Versicherungssumme angesetzt sein.

Unser Tipp: Wenn du recht genaue Vorstellungen für Deine Beerdigung hast, aber unsicher bist, wie teuer diese sein würde, frage bei dem Bestatter Deiner Wahl. Je mehr Details Du nennst, desto konkreter ist seine Preisschätzung, die Du für die Kalkulation der Versicherungssumme zugrundelegen kannst.

Gibt es eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder Gesundheitsfragen?

Ja, einige Anbieter verzichten auf eine Gesundheitsprüfung oder Gesundheitsfragen. Damit gehen sie jedoch ein erhöhtes Risiko ein, deshalb ist bei diesen Tarifen eine Wartezeit bis zur frühestmöglichen Leistung vorgesehen. Wie lange die Wartezeit ist, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Üblich sind jedoch Wartezeiten zwischen 2 und 3 Jahren, wobei es durchaus auch früher schon anteilige Leistungen geben kann. Diese kann in einer Rückerstattung der bisher gezahlten Beiträge erfolgen oder als Auszahlung eines bestimmten Anteils (z. B. ein oder zwei Drittel) der vereinbarten Versicherungssumme.

Was spricht gegen eine umfassende Gesundheitsprüfung beim Sterbegeld?

Bei dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung sind häufig Angaben zum Gesundheitszustand der versicherten Person zu machen. Diese Angaben können einen Einfluss auf den Versicherungsvertrag haben: Im besten Fall, das heißt, bei unauffälliger Gesundheitsprüfung, sind keine Einschränkungen zu erwarten. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann es jedoch zu einer Ablehnung oder einem Risikoaufschlag bei den Beiträgen kommen. Einige Anbieter schließen Personen mit bestimmten Vorerkrankungen generell aus. Der Umfang der gesundheitsrelevanten Angaben kann jedoch erheblich variieren und von einer einfachen, unmissverständlichen Gesundheitsfrage bis zu einer umfassenden Gesundheitsprüfung reichen.

Letztere hat jedoch einen großen Nachteil: Die Angaben, die Du dabei machst, können an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gehen, auf das auch andere Versicherungen Zugriff haben. Je nachdem, welche Informationen über Vorerkrankungen Du hier preisgibst, kann sich das auch negativ auf andere Versicherungsanträge auswirken. Das ist angesichts der eher geringen Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung ein ungerechtfertigt hohes Risiko. Verbraucherschützer und Versicherungsexperten raten deshalb von Policen mit umfassender Gesundheitsprüfung ab und empfehlen Tarife mit einfacher Gesundheitsfrage.

Wichtig zu wissen: Für welche Versicherung Du Dich auch entscheidest, Deine Angaben zum Gesundheitszustand und den bisherigen Erkrankungen müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Ansonsten besteht die Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren.

Bis zu welchem Alter kann man sich versichern?

Das hängt von dem jeweiligen Anbieter ab. Bei den meisten Versicherungen ist ein Vertragsabschluss bis zu einem Alter von 75 oder 80 Jahren möglich, bei einigen wenigen Anbietern auch bis 90 Jahre. Allerdings gibt es auch Unterschiede bei der Berechnung des Eintrittsalters. Denn während einige Versicherungen das Alter des Versicherungsnehmers nach dem Geburtsjahr berechnen, berechnen andere das Alter auf den Monat genau.

Beispiel: Der Versicherungsnehmer ist im Juli 1947 geboren und schließt im Februar 2022 eine Police ab. Bei einer Altersberechnung auf monatlicher Basis wäre er 74 Jahre alt, bei einer Berechnung nach Geburtsjahr 75 Jahre alt. Für die Versicherungsbedingungen mag das keinen großen Unterschied machen, eventuell aber bei der Altersbeschränkung, bis wann ein Vertrag abgeschlossen werden kann.

Wie wird das Geld im Vertrag angespart?

Üblicherweise kannst Du zwischen verschiedenen Formen der Beitragszahlung wählen: monatliche oder quartalsweise Zahlung oder die Zahlung des gesamten Beitrags in einer einzigen Zahlung. Die Einmalzahlung hat den Vorteil, dass sie oft kleiner ist als die Summe aller monatlichen Beiträge und dass die Wartezeit bis zur frühesten Leistung mit voller Versicherungssumme kürzer wird.

Bei den meisten Versicherungen gibt es ein Höchstalter für die Beitragszahlung. Das bedeutet, dass die Versicherten ab diesem Alter keine Beiträge mehr bezahlen müssen. Schließt Du die Versicherung sehr früh ab, ist die Beitragsfreiheit früher erreicht. Oder Du zahlst monatlich einen geringeren Betrag ein, dann verlängert sich die Zahlungsphase entsprechend.

Alle eingezahlten Beiträge werden angelegt. Das heißt, es kann sein, dass während der Sparphase eine höhere Rendite erwirtschaftet wird als ursprünglich angenommen. In diesem Fall gibt es eine Überschussbeteiligung, die - bei einem entsprechenden Tarif - zusammen mit der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Info: Egal, für welche Beitragszahlung Du Dich entscheidest, der Versicherungsschutz besteht bis zum Todesfall. Damit sind Deine Angehörigen in jedem Fall vor den finanziellen Belastungen der Bestattung abgesichert.

Alternativen: Kann ich die Vorsorge für eine würdige Bestattung auch in einem Betrag bezahlen?

Ja, das ist bei den meisten Versicherungen möglich, die eine Einmalzahlung in einem speziellen Tarif anbieten. Unter Umständen erhältst Du hierfür sogar einen Rabatt, sodass die Beitragshöhe insgesamt im Vergleich zur Summe der monatlichen Zahlungen kleiner ist.

Kann ich beim Abschluss schon einen Bestatter festlegen?

Ja, wer die Versicherung abschließt, kann nicht nur entscheiden, wer die Auszahlung erhalten soll, sondern auch, welcher Bestatter für die Beerdigung zuständig sein soll. In der Regel kannst Du den gewünschten Bestatter schon im Versicherungsantrag nennen. Oder aber Du lässt ihn zu diesem Zeitpunkt noch offen und ergänzt den Namen zu einem späteren Zeitpunkt. Dabei kannst Du auch festlegen, ob die Nennung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt.

Manche Versicherungen haben einen oder mehrere bestimmte Bestatter, mit denen sie kooperieren. In diesem Fall kann der Versicherte kein anderes Bestattungsunternehmen benennen, da die Sterbegeldversicherung an diese(s) Unternehmen gekoppelt ist.

Wann beginnt der Versicherungsschutz einer Sterbegeldversicherung?

Die Laufzeit der Versicherung startet mit dem Vertragsabschluss. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrags. Das heißt, sobald Du den Erstbeitrag gezahlt hast, steht Dir bzw. den Begünstigten im Todesfall die garantierte Auszahlung der Versicherungssumme zu. Ob die Versicherungssumme jedoch komplett oder anteilig ausgezahlt wird, hängt davon ab, ob eine Wartezeit vereinbart wurde. Falls ja, muss diese erst verstrichen sein, damit die komplette Versicherungssumme ausgezahlt wird. Verstirbt der Versicherungsnehmer vorher, zahlt die Versicherung nur einen Anteil der Versicherungssumme.

Wie wird das Sterbegeld ausgezahlt?

Bei der Beerdigungsversicherung wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme grundsätzlich komplett ausgezahlt - vorausgesetzt, die Wartezeit ist bereits verstrichen. Kommen noch Leistungen aus der Überschussbeteiligung hinzu, erhöht sich die Versicherungssumme im Laufe der Zeit.

Wann wird das Sterbegeld ausgezahlt?

Im Todesfall müssen die Rechnungen für die Bestattung und alles, was damit zu tun hat, oft sehr schnell bezahlt werden. Deshalb sagen die Versicherungen in der Regel eine schnelle Auszahlung des Sterbegeldes im Todesfall zu. Voraussetzung hierfür ist, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Die Prüfung dieser Unterlagen dauert meist nur wenige Tage, danach erfolgt die Auszahlung - sofern die Prüfung keine Gründe für eine Leistungseinschränkung oder -verweigerung ergeben hat.

Info: Die Versicherung kann die Leistung einschränken oder verweigern, wenn der Tod des Versicherten vorsätzlich herbeigeführt wurde oder in Folge von Terror oder Krieg eingetreten ist. Auch bei einer aktiven Verletzung der Vertragsbedingung oder einer Einstellung der Beitragszahlungen ohne vorherige Rücksprache mit der Versicherung hat die Versicherung das Recht, die Leistung zu verweigern oder einzuschränken.

Unser Tipp: Manche Versicherungen bieten Tarife mit vorgezogener Leistung an. Das heißt, bei schwerer Krankheit kann sich die versicherte Person das Sterbegeld sofort auszahlen lassen, um sich letzte Wünsche zu erfüllen.

An wen wird die Versicherungssumme im Todesfall ausgezahlt?

Je nach Vertrag wird die Versicherungssumme an die Erben, eine vorher festgelegte Person(engruppe) oder direkt an das Bestattungsunternehmen ausgezahlt, das nach den Wünschen des Verstorbenen die Bestattung übernehmen soll. Letzteres ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Verstorbene keine direkten Angehörigen hat oder sein Nachlass nicht ausreicht, um die Bestattungskosten zu decken. Mit einer Sterbegeldversicherung ist es den Angehörigen möglich, das Erbe auszuschlagen und die Kosten für die Bestattung sind dennoch über die Versicherung gedeckt.

Welche Unterlagen brauchen Hinterbliebene für die Auszahlung meiner Versicherung?

Wenn der Versicherte gestorben ist, muss die Versicherung umgehend über den Todesfall informiert werden. Außerdem benötigt sie folgende Unterlagen, um den Fall zu prüfen und die Auszahlung der Versicherungssumme zu veranlassen:

  • Hinterbliebene müssen die Sterbeurkunde des Versicherten zur Auszahlung einreichen
  • offizielle Bescheinigung über die Todesursache im Todesfall
  • Versicherungsschein der Sterbegeldversicherung

Unser Tipp: Hinterlege alle wichtigen Dokumente wie Versicherungsscheine an einem zentralen Ort und informiere Deine Angehörigen darüber, damit sie diese im Notfall schnell finden.

Was passiert mit meinem Geld, wenn ich vor Ablauf der Wartezeit versterbe?

Das kommt auf die Todesursache ab. Bei einem Tod durch Unfall oder den Folgen eines Unfalls zahlt die Versicherung in der Regel die komplette Versicherungssumme an die bezugsberechtigte(n) Person(en) aus. Einige Anbieter erhöhen die Versicherungssumme bei Unfalltod sogar. Bei anderen Todesursachen reduziert sich die Auszahlung anteilig nach den im Vertrag genannten Staffelungen. Meistens handelt es sich dabei um die bis dahin eingezahlten Beiträge nach dem Abzug von Gebühren.

Info: Bei einem Suizid zahlt die Versicherung in der Regel nur, wenn der Vertrag vor Längerem, das heißt vor mindestens zwei oder drei Jahren, abgeschlossen wurde.

Ist es möglich, eine Sterbegeldversicherung zu kündigen oder beitragsfrei stellen zu lassen?

Ja, auch das ist möglich, wobei sich die Konditionen hierfür zwischen den Anbietern unterscheiden können. Bei den meisten Versicherungen ist eine Kündigung bzw. Beitragsfreistellung jederzeit möglich. Diese kann aufgrund finanzieller Engpässe durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit bei der Versicherung beantragt werden. Für eine Beitragsfreistellung muss jedoch in der Regel eine vorher vertraglich vereinbarte Mindestbeitragssumme bereits erreicht worden sein. Ist das nicht der Fall, erlischt der Versicherungsvertrag nach der Auszahlung des Rückkaufswertes an den Versicherungsnehmer. Das gleiche gilt für die vorzeitige Kündigung des Vertrags.

Info: Bei vielen Versicherungen muss der Rückkaufwert einen bestimmten Mindestbetrag erreichen, damit er ausgezahlt wird. Wie hoch dieser ist und welche Voraussetzungen noch für eine vorzeitige Kündigung oder Beitragsfreistellung erfüllt sein müssen, erfährst Du in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Kann ich die Versicherungsleistung meiner Sterbegeldversicherung nachträglich erhöhen?

Ja, das ist in der Regel möglich und in Zeiten hoher Inflation durchaus auch sinnvoll. Viele Versicherungen bieten dies unter bestimmten Voraussetzungen - meist einmal jährlich - an. Alternativ kannst Du von Beginn an eine entsprechend höhere Versicherungssumme wählen, bei der die jährliche Inflation schon berücksichtigt ist.

Unser Tipp: Unabhängig von der Erhöhung der Versicherungssumme ist es bei vielen Anbietern auch möglich, nachträglich begünstigte Personen zu benennen, an die die Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Ist eine Sterbegeldversicherung pfändbar und ist die Auszahlung der Versicherungssumme steuerfrei?

Anders als bei einer klassischen Kapitallebensversicherung/ Lebensversicherung muss die ausgezahlte Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung nicht versteuert werden, sofern sie zur Deckung der Bestattungskosten verwendet wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die komplette Auszahlungssumme hierfür genutzt wird.

Info: Wenn keine andere Person als Begünstigte benannt ist, fließt die Versicherungssumme in die Erbschaft. Dann kann es sein, dass unter bestimmten Umständen eine Versteuerung erforderlich wird. In diesem Fall ist eine Rücksprache mit einem Steuerberater zu empfehlen.

Die bereits in die Versicherung eingezahlten Beiträge gehören zu dem sogenannten Schonvermögen. Das heißt: Im Falle einer Insolvenz des Versicherungsnehmers dürfen sie nicht gepfändet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kosten für die Bestattung auch in finanziell schwierigen Situationen aus den Versicherungsleistungen gedeckt werden können.

Unser Tipp: Ist der Bestatter als Begünstigter eingetragen, ist die Bestattungsvorsorge in jedem Fall vor Pfändung geschützt.

Wie sehen Verbraucherschützer Versicherungen für Sterbegeld?

Die Sterbegeldversicherung deckt ein Risiko ab, das zwar mit Sicherheit eintritt, von dem aber niemand weiß, wann. Tritt der Todesfall des Versicherten relativ früh ein, kann es sein, dass die eingezahlten Versicherungsbeiträge in der Summe deutlich niedriger sind als die Versicherungssumme. Bei einem sehr späten Eintritt des Todes hat der Versicherte aber womöglich schon über viele Jahre hinweg Beiträge gezahlt, die in der Summe die Versicherungssumme bereits übersteigen, was Verbraucherschützer kritisieren. Das lässt sich anhand der monatlichen Beiträge, der Vertragslaufzeit und der Versicherungssumme jedoch leicht ausrechnen.

Die Alternative, monatlich einen bestimmten Betrag selbst zu sparen, hat aber auch einen Haken: Da niemand den Todeszeitpunkt kennt, kann es sein, dass die bis dahin angesparte Summe nicht ausreicht, um alle Bestattungskosten zu decken.

Was sollten Angehörige tun, wenn der Todesfall eingetreten ist?

Wenn der Todesfall eingetreten ist, müssen die Angehörigen die Versicherung unverzüglich über den Tod des Versicherten informieren. Dabei sind bestimmte Fristen einzuhalten, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurden. Anschließend sind der Versicherung die entsprechenden Nachweise wie die Sterbeurkunde und die offizielle Bescheinigung über die Todesursache vorzulegen.

Wir helfen Dir gerne weiter. Wir arbeiten als unabhängiger Makler und prüfen Deinen Fall ganz individuell. Wir sind an keinen Versicherer gebunden und führen einen umfangreichen Vergleich für Dich durch. Dabei unterstützt Dich einer unserer erfahrenen Experten, während des kompletten Prozesses und steht Dir immer für Rückfragen zur Verfügung.

Sollte eine Sterbegeldversicherung für Dich sinnvoll sein, finden wir also bestimmt genau das richtige Angebot für Dich.