Das erwartet Dich hier

Erfahre alles was Du über die Auslandskrankenversicherung für Deinen nächsten Urlaub wissen musst - hier in unserem Ratgeber.

Inhalt dieser Seite

  1. Was sind die häufigsten auftretenden Krankheiten auf einer Auslandsreise?
  2. Ist man auf Reisen im Urlaub nicht durch die gesetzliche Krankenkasse geschützt?
  3. Habe ich Versicherungsschutz, wenn ich im Ausland an COVID-19 erkranke?
  4. Was muss ich beachten, wenn ich während einer Urlaubsreise im Ausland ärztlich behandelt wurde?
  5. Ist der Krankenrücktransport in der Auslandskrankenversicherung versichert?
  6. Wie lange gilt der Versicherungsschutz für die Auslandskrankenversicherung und wie lange läuft der Vertrag?
  7. Ist ein Rücktransport in dem Tarif der Jahres-Reisekrankenversicherung mitversichert?
  8. Wann kann ich den Vertrag zur Auslandsreise-krankenversicherung kündigen?
  9. Bis wann kann ich eine Reisekrankenversicherung abschließen?
  10. Besteht bei ungeplanter Verlängerung des Auslandaufenthalts aufgrund von Corona Versicherungsschutz in der Auslandskrankenversicherung?
  11. Auslandsreise-krankenversicherung abschließen: Was kostet das in der Regel?
  12. Welche Unterlagen brauchst Du im Notfall für die Auslandsreisekrankenversicherung?
  13. Wann kannst Du Deinen Tarif der Krankenversicherung zuhause kündigen?
  14. Du möchtest länger als 56 Tage verreisen und trotzdem vollen und weltweiten Versicherungsschutz genießen?
  15. Welche Fristen muss ich für den Abschluss der Auslandsreiseversicherung berücksichtigen?
  16. Was mache ich, wenn sich die Reiseplanung nach Abschluss der Reisekrankenversicherung noch ändert?
  17. Welche weiteren Fälle deckt die Auslandskrankenversicherung ab?

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Auslandkrankenversicherung ist für jeden sinnvoll - unerheblich in welchem Alter
  • Auf Auslandsreisen außerhalb des europäischen Auslands ist man durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgesichert
  • Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur bedingt und nicht alles für Krankheitsfälle auf Reisen im europäischen Ausland
  • Auslandsreisekrankenversicherungen zahlen nicht für den Schadensfall innerhalb der deutschen Grenzen
  • Durch die Auslandskrankenversicherung sind auch die Kosten für einen Krankenrücktransport gesichert, wenn dieser notwendig ist
  • Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt immer weltweit

Gerade junge Menschen fragen nach dem Sinn einer Auslandskrankenversicherung. Dennoch ist es so, dass nicht nur ältere Personen den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen sollten. Denn es können unvorhersehbare Dinge auch in der Gesundheit auftreten. Auch ein gesunder Mensch kann daher in die Lage geraten, einen Arzt vor Ort im Ausland aufsuchen zu müssen. Wurde dann keine Versicherung für eine Behandlung im Ausland abgeschlossen, müssen die Behandlungskosten selbst übernommen werden.

So gibt es viele verschiedene kleinere oder auch größere Erkrankungen, die auf der Reise auftreten können. Dies reicht von einer Lebensmittelvergiftung über kleine Stürze oder andere kleine Unfälle bis hin zu einem großen Unfall, etwa mit einem Mietwagen. Gerade wer auch extreme Sportarten im Urlaub ausführen möchte, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn diese übernimmt in vielen Fällen auch die Rückführung.

So kann es zu einem Beinbruch kommen, bei dem Du nicht mehr in der Lage bist, mit Deinem Fahrzeug aus dem Ausland wieder zurückzukehren. Auch in einem solchen Fall greift die Versicherung und zahlt die Rückkehr auf andere Weise.

So ist eine Auslandskrankenversicherung immer sinnvoll, wenn eine Reise geplant ist. Da die Versicherung abgeschlossen werden kann und dann bei Beginn der Reise ins Ausland sofort in Kraft tritt, wenn Deutschland verlassen wurde, ist es eine sinnvolle Einrichtung für alle, die mindestens einmal oder auch mehrmals im Jahr ins Ausland verreisen.

Unser Tipp: Beachte bitte, dass bei Abschluss der Auslandskrankenversicherung auch Wochenendtrips oder Kurzreisen in das vielleicht benachbarte Ausland jedes Mal bei dem Verlassen von Deutschland wieder sofort versichert sind. Wohnst Du zum Beispiel an der Grenze zu einem Nachbarland und fährst hier öfters für ein paar Tage über die Grenze, lohnt sich der Abschluss einer Versicherung für den Krankheitsfall bereits hier und nicht nur für geplante längere Reisen.

Was sind die häufigsten auftretenden Krankheiten auf einer Auslandsreise?

Meist handelt es sich bei den auf Reisen auftretenden Krankheiten nur um solche, die kleinere medizinische Behandlungen nach sich ziehen. Unser Körper ist in der Regel auf das Leben, das Klima sowie Speisen und Getränke in Deutschland eingestellt, Daher kann es bei Auslandsreisen gerade auch in die südlichen oder sehr fernen Länder schnell zu Unverträglichkeiten kommen, die den Aufenthalt und die Reise stören. Mit einer Auslandskrankenversicherung werden auch die Kosten für diese kleinen Behandlungen übernommen:

  • Magen- und Darminfekt - häufig aufgrund des Leitungswassers bei Auslandsreisen
  • Oder sogar Lebensmittelvergiftung die ärztlich behandelt werden sollte
  • Sonnenbrand, bei dem eine medizinisch sinnvolle Behandlung stattfindet
  • Sonnenstich, der eventuell ambulant behandelt werden muss
  • Erkältung - häufig bedingt durch Klimaanlagen oder den vorangegangenen Flug
  • Insektenstiche, die behandelt werden sollten
  • Allergien, die während der Urlaubsreise auftreten
  • Vergiftungen durch Bisse oder Stiche von Tieren, denen eine medizinisch notwendige Behandlung folgt
  • Verkehrsunfall, der während der Urlaubsreise passiert

Natürlich kann es aber auch immer zu schwerwiegenden Krankheiten oder Unfällen kommen, die nicht nur eine Behandlung beim Arzt und Medikamente benötigen, sondern einen längeren Krankenhausaufenthalt mit Operation und nachfolgender Therapie nach sich ziehen können.

Hier solltest Du alles miteinschließen, was möglich ist, wie eine Thrombose, Blinddarmentzündung oder plötzlich auftretende Herzprobleme, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Daher ist es immer sinnvoll, sich gegen solche Krankheiten auch auf Reisen abzusichern, auch wenn sie in den meisten Fällen gar nicht auftreten.

Ist man auf Reisen im Urlaub nicht durch die gesetzliche Krankenkasse geschützt?

Das ist so pauschal nicht zu sagen und kommt auf die Art der Reise an. Sprechen wir hier von einer Reise innerhalb Deutschlands, dann kann jeder Arzt mit der eigenen Krankenversicherungskarte aufgesucht werden. Dieser kann dann sofort die erforderliche Behandlung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Genauso sieht es auch mit einem Krankenhausaufenthalt aus, der auf einer Reise innerhalb Deutschlands notwendig wird.

Bei dem sogenannten Schengen-Abkommen, dem die meisten europäischen Staaten beigetreten sind, wurden auch die Krankenkassen der verschiedenen zugehörigen Länder miteinander verbunden. Das heißt, wer in einem Land einen Arzt benötigt, das dem Schengen-Abkommen unterliegt, kann die Kosten hierfür bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zurückfordern.

Allerdings kann es hierbei dazu kommen, dass diese nicht in voller Höhe übernommen werden, etwa, wenn die entsprechende Behandlung in Deutschland kostengünstiger ist als im Urlaubsland.

Zudem wird im Krankheitsfall nur der vor Ort übliche Umfang übernommen, der sich in vielen Ländern deutlich vom deutschen Standard unterscheidet. Oft müssen für eine gute Behandlung Privatpraxen aufgesucht werden, die dann deutlich teurer sind da die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Auch ein Krankenrücktransport oder eine Überführung im Todesfall einer versicherten Person werden von den gesetzlichen Krankenkassen auch im Schengen-Bereich Europas nicht übernommen.

Unser Tipp: Auf den Seiten des Bundesgesundheitsministerium kannst Du alles über den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen im Ausland erfahren und nachlesen.

Sobald die deutschen Grenzen bei einer Reise jedoch überschritten werden und ein Arzt im Ausland aufgesucht werden muss, tritt immer sofort die vor dem Antritt der Reise abgeschlossene Auslandskrankenversicherung ein, die rückwirkend die Kosten für Behandlung und Medikamente übernimmt und diese wieder erstattet.

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für Reisen innerhalb Deutschlands jedoch auf keinen Fall zuständig und wird hier keine Kosten übernehmen.

Du suchst eine Auslandsreise-
krankenversicherung?

Schütze Dich vor hohen Kosten durch ärztliche Behandlung im Ausland!

Wir helfen Dir gerne bei

  • einem Wechsel Deiner bestehenden Reiseversicherung
  • einem Neuabschluss einer Reiseversicherung
  • der Auswahl der richtigen Versicherung
  • all Deinen Fragen rund um die Reiseversicherung
  • wichtige weitere Versicherungen im Zusammenhang mit Deiner nächsten Reise!

Wie gut ist Dein Versicherungsschutz?

Finde es mit unserem kostenlosen Check heraus und spare bares Geld!

Mittels wenigen Fragen ermitteln wir in der WechselGott-App Deinen individuellen Versicherungsbedarf und zeigen Dir zusätzlich an, bei welchen bestehenden Versicherungen Du bares Geld sparen kannst.

Habe ich Versicherungsschutz, wenn ich im Ausland an COVID-19 erkranke?

Gerade in der heutigen Zeit handelt es sich hierbei um eine sehr wichtige Frage. Allerdings übernehmen die Auslandskrankenversicherungen den vollen Versicherungsschutz auch im Fall einer Covid-19 Erkrankung auf der Auslandsreise. Dieser Schutz wird auch nicht verwehrt, wenn das bereiste Land einer entsprechenden Warnung unterlag oder zum Beispiel eine Kreuzfahrt unternommen wird.

Hinzu kommt, dass für die Einreise in einige Länder wie Costa Rica oder Thailand eine Nachweispflicht besteht, dass die abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten einer Covid-19-Erkrankung übernimmt. Ist ein Rücktransport aufgrund der Covid-19-Erkrankung ebenfalls erforderlich, dann wird dieser gemäß abgeschlossenem Tarif im Versicherungsvertrag in einem solchen Fall ebenfalls durchgeführt.

Was muss ich beachten, wenn ich während einer Urlaubsreise im Ausland ärztlich behandelt wurde?

Wenn Du auf einer Auslandsreise ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen musstest, dann ist es hilfreich, alle von den dortigen behandelnden Ärzten erhaltenen Unterlagen in der Hand zu haben. Für die Kosten, die für die Behandlung entstehen, musst Du als erstes in Vorkasse treten. Hierüber ist es wichtig, eine Quittung zu besitzen.

Auch wenn die Europäischen Krankenkassen sich zusammengetan haben und verschiedene Kosten für Behandlungen sogar von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sein können ist es in vielen Ländern dennoch leider immer noch üblich, dass Du die Ärzte als Tourist selbst bezahlen musst. Gerade auch dann, wenn diese eine eigene Praxis haben und Du nicht in einem Krankenhaus oder einer Krankenstation behandelt wurdest.

Die Auslandskrankenversicherungen bieten nach der Rückkehr ein Schaden-Formular an, dass über eine PDF heruntergeladen werden kann. Dieses muss dann nur noch ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen versehen werden und das Geld für die erfolgten Behandlungen wird erstattet.

Auf den Unterlagen der ausländischen Ärzte müssen die folgenden Angaben zu finden sein:

  • Name des Arztes/der Ärztin oder Name des Krankenhaus
  • Dein Vor- und Zuname
  • Dein Geburtsdatum
  • Ärztliche Diagnose
  • Behandlungsart
  • Welches Arzneimittel wurde vom Arzt oder dem Krankenhaus verabreicht oder verschrieben
  • Preis für die Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus
  • Zahlungsbestätigung/Quittung über geleistete Zahlungen im Urlaub
  • Auch bei Rezepten, die in der Apotheke eingereicht wurden
  • Datum und Ausstellungsort

Hilfreich ist es, wenn die Angaben auf Deutsch oder in englischer Sprache erfolgen. Ansonsten kann es sein, dass eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache mit eingereicht werden muss.

Ist der Krankenrücktransport in der Auslandskrankenversicherung versichert?

Einer der wichtigsten Vorteile bei dem Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ist, dass ein möglicher Krankenrücktransport immer mitversichert ist. Denn eine einfache Behandlung im Ausland ist in der Regel nicht so teuer.

Aber es kann immer ein größeres Problem auftreten, nicht nur wenn ältere Menschen reisen. Dann kann es dazu kommen, dass die Versorgung in einem deutschen Krankenhaus vielleicht vorzuziehen ist, der Rücktransport aber nicht aus eigenen Mitteln durchgeführt werden kann.

So kann es zum Beispiel zu einem Unfall kommen. Nicht immer handelt es sich um eine Krankheit die plötzlich auftreten kann. Die Auslandskrankenversicherungen bieten hierzu verschiedene Tarife an, in denen auch die Kosten für einen Rücktransport gewährleistet werden.

Die Hotline der Auslandskrankenversicherung steht hierfür 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Allerdings werden die Kosten nur übernommen, wenn der Rücktransport von den behandelnden ausländischen Ärzten für medizinisch notwendig oder sinnvoll gehalten wird und durchführbar ist.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt hingegen keinerlei Kosten für einen Rücktransport, auch wenn dieser als absolut medizinisch notwendige Maßnahme von den ausländischen behandelnden Ärzten erachtet wird.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz für die Auslandskrankenversicherung und wie lange läuft der Vertrag?

Es ist nicht für alle Auslandskrankenversicherungen gleich geregelt und von der gewählten Versicherungsgesellschaft abhängig, wie lange der Vertrag läuft und wie lange der Krankenversicherungsschutz im Ausland weltweit gilt. So kann eine Auslandsreisekrankenversicherung beispielsweise für bis zu 56 Tage Reisen abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um einen Jahresvertrag.

Hierbei gilt der Versicherungsschutz dann pro einzelner Reise in diesem Jahr für maximal 56 Tage. Sobald Deutschland verlassen wird, tritt dann der Versicherungsschutz automatisch ein.

Mit jedem Auslandsaufenthalt bei dem erneuten Verlassen von Deutschland, tritt der Versicherungsschutz sofort wieder ein. Das heißt, mit diesem Versicherungsschutz für Auslandsreisen können mehrfach Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres ins Ausland gemacht werden, ohne dass es jedes Mal einem neuen Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung bedarf.

Ein Auslandskrankenversicherungsvertrag wird meist für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und kann dann das ganze Jahr über für jeden einzelnen Auslandsaufenthalt wieder neu für die 56 Tage genutzt werden. Das heißt auch, wer nur für wenige Tage nach Deutschland zurückkehrt und dann wieder erneut ins Ausland fährt, der kann die nächsten 56 Tage sofort wieder nutzen.

Wird der Vertrag nicht vor Ablauf des einzelnen Versicherungsjahres gekündigt, verlängert er sich automatisch für ein weiteres Jahr.

Natürlich gibt es Fälle, in denen ein längerer Aufenthalt im Ausland geplant ist und die 56 Tage Versicherungsschutz dann nicht ausreichend sind.

Für diesen Fall bieten die Versicherungen die Langzeit-Auslandsreiserkrankenversicherung an, die für eine Reise bis zu maximal 365 Tage oder bis zu fünf Jahren Versicherungsschutz bietet. Der Vertrag muss nicht gekündigt werden, da er individuell für den Beginn und das Ende der Reise abgeschlossen werden kann.

Ist ein Rücktransport in dem Tarif der Jahres-Reisekrankenversicherung mitversichert?

Bei Abschluss des Auslandsreisekrankenversicherungs-Vertrages, unerheblich um welche abgeschlossene Option der Reisekrankenversicherung es sich handelt, sollte darauf geachtet werden, dass die Leistung des Rücktransportes aus dem Ausland zurück nach Deutschland mit abgegolten wird. In der Regel ist diese Leistung aber bereits in einem Gesamtleistungspaket enthalten und muss nicht zusätzlich versichert werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem medizinisch notwendigen und einem sinnvollen Krankenrücktransport aus dem Ausland?

Wird von einem medizinisch notwendigen Krankenrücktransport gesprochen, dann sind die medizinischen Voraussetzungen im Urlaubsland für den vorliegenden Notfall nicht gegeben.

Patienten können hier nicht ausreichend genug versorgt werden und müssen mit einem Krankentransport nach Deutschland zur weiteren Behandlung gebracht werden. Dies kann per Hubschrauber, Flugzeug oder auch Krankenwagen erfolgen je nachdem, was in diesem Fall den besten Rücktransport darstellt.

Da in den meisten Ländern die medizinische Versorgung mittlerweile gut ist, kommt dieser Fall in den letzten Jahren immer seltener vor.

Bei einem sinnvollen Krankenrücktransport handelt es sich hingegen um die Überlegung, in welcher Umgebung versicherte Patienten besser genesen können.

Dauert eine Behandlung sehr lange und würde der Aufenthalt am Urlaubsort daher zu lange dauern ist es sinnvoller, Erkrankte mit einem Krankenrücktransport in die gewohnte Umgebung zu verbringen. Der sinnvolle Krankenrücktransport unterliegt daher den psychischen Aspekten.

Wann kann ich den Vertrag zur Auslandsreise-krankenversicherung kündigen?

Der Vertrag der Reisekrankenversicherung ist in der Regel auf ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich nach Ablauf dieses Jahres wieder automatisch um ein Jahr. Eine Kündigung sollte dann vertragsgemäß, meist einen Monat vor Ablauf des Vertragsjahres erfolgen. Es gibt durchaus aber auch andere Vertragsbedingungen, bei denen zum Beispiel nur eine einzelne Reise versichert wird.

Da hier die Daten genau festgelegt werden, muss ein solcher Vertrag einer Auslandsreisekrankenversicherung nicht gekündigt werden, sondern läuft mit dem Ablaufdatum von selbst aus.

Bis wann kann ich eine Reisekrankenversicherung abschließen?

Das ist abhängig von der geplanten Reise. Handelt es sich um eine kurze Reise, die von den Versicherern in den Jahres-Verträgen versichert werden, dann reicht es, den Vertrag bis spätestens einen Tag vor Antritt der Auslandsreise abzuschließen. Besteht ein solcher Vertrag bereits, dann besteht keinerlei Handlungsbedarf vor Beginn der Reise.

Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland ist es hilfreich, einen Langzeit-Auslandkrankenschutz abzuschließen. Das sollte sofort erfolgen, wenn die Reise gebucht und die Daten bekannt sind.

Wird ein Einreisevisum für ein Land benötigt, dann ist es hilfreich, die Reisekrankenversicherung so früh wie möglich abzuschließen, weil diese Unterlagen für das Visum zwingend notwendig sind. Die Bewilligung für ein solches Visum benötigt in der Regel ein wenig Zeit. Damit die Reise wie geplant angetreten werden kann, sollte die Reisekrankenversicherung daher auch so früh wie möglich abgeschlossen werden.

Bevor eine Auslandsreise geplant wird, ist es sinnvoll sich zu erkundigen, wie es gesetzlich in diesem Land aussieht. Denn es gibt durchaus Länder, in denen für eine Einreise eine bestehenden Auslandsreisekrankenversicherung vorhanden sein muss, um hier überhaupt einreisen zu dürfen.

Hierzu gehören unter anderem zum Beispiel Kuba, Ukraine oder die Russische Föderation. Wird für ein Land wie Thailand oder China ein Touristenvisum benötigt, dann wird dieses in der Regel nur ausgestellt, wenn eine entsprechende Krankenversicherung für das Ausland vorgelegt werden kann.

Besteht bei ungeplanter Verlängerung des Auslandaufenthalts aufgrund von Corona Versicherungsschutz in der Auslandskrankenversicherung?

Ist eine geplante Rückreise aufgrund von Corona nicht möglich und werden die durch die Auslandskrankenversicherung versicherten Tage überschritten, dann musst Du das Folgende beachten:

  • Ist eine Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, wenn eine Erkrankung von Covid-19 im Auslandsurlaub auftritt, dann verlängert sich der Versicherungsschutz der Krankenversicherung bis zum Ende der Reise.
  • Wer nicht selbst von der Covid-19 Erkrankung betroffen ist, aber aufgrund von Maßnahmen am Urlaubsort nicht zurückreisen darf, muss sich bei seiner Versicherung über die Hotline melden und einen weiteren Versicherungsschutz aushandeln. Dieser verlängert sich in diesem Fall nicht automatisch.

Gesetzlich oder privat versichert: soll ich trotzdem eine Reisekrankenversicherung abschließen?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zahlen nur bedingt bei einem Aufenthalt im Ausland. Gerade mit vielen europäischen Ländern besteht ein Sozialabkommen. Dieses umfasst aber niemals den gesamten Schutz im Krankheitsfall wie es bei einer Reisekrankenversicherung der Fall ist. So werden über die GKV nur die Kosten erstattet, die auch in dem europäischen Land von den dortigen Krankenkassen gezahlt würden.

In der Regel gibt es in vielen Ländern einen hohen Eigenanteil, viele Arztpraxen arbeiten nur privat. Und auch verschiedene notwenige Untersuchungen in den Krankenhäusern müssen oftmals aus der eigenen Tasche gezahlt werden.

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt bei einer erforderlichen Behandlung aber auch alle Kosten, die im europäischen Ausland anfallen. Ein Rücktransport ist über die gesetzlichen Krankenkassen zudem nie versichert. Hierfür wird in jedem Land außerhalb der Grenzen Deutschlands eine Auslandsreisekrankenversicherung benötigt.

Private Krankenkassen: Versicherungsschutz der Tarife in Deutschland können erweitert werden

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die europaweit nur bedingt die Kosten für Notfälle im Ausland übernehmen und im weltweiten Ausland gar nicht tätig werden gestalten sich die privaten Krankenkassen ein wenig anders. Ein Versicherungsschutz für das Ausland ist in einer privaten Krankenversicherung häufig schon enthalten.

Ist dies nicht der Fall, kann auch aufgestockt werden. So ist es sinnvoll, sich die Versicherungspolice einmal näher anzuschauen.

Denn oftmals wird ein Krankenrücktransport nicht zwingend übernommen. Auch im weltweiten Schutz kann es zu zeitlichen Befristungen kommen. Versicherungen die verschiedenen Tarife anbieten sollten daher einmal genauer betrachtet werden. Manchmal ist es kostengünstiger einen Tarif in der vorhandenen privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Es kann aber auch sein, dass es günstiger ist, eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Das ist immer individuell zu sehen.

Auslandsreise-krankenversicherung abschließen: Was kostet das in der Regel?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist in der Regel nicht so teuer. Es kann aber sehr teuer werden, wenn Du nicht auf Deinen Auslandsreisen abgesichert bist und im Notfall alle Kosten selbst tragen musst. Handelt es sich nur um kleine Notfälle, bei denen eine Arztpraxis für eine kurze Behandlung aufgesucht werden muss, ist dies meist nicht so tragisch und kann noch aus der Urlaubskasse beglichen werden, auch wenn es ärgerlich ist.

Wenn es allerdings zu einem größeren Notfall kommt, beispielsweise einem Unfall, der im Krankenhaus über mehrere Tage behandelt werden muss, dann können diese Kosten sehr hoch werden, wenn Du sie aus eigener Tasche zahlen musst. Eine Auslandskrankenversicherung ist in einem solchen Fall weitaus günstiger, auch wenn sie mehrere Jahre nicht in Anspruch genommen wurde.

So rechnet sich die Auslandskrankenversicherung in der Regel immer, denn niemand, ob jung oder alt kann davor sicher sein, nicht doch einmal auf Reisen ins Ausland zu einem medizinischen Notfall zu werden.

Unser Tipp: Die meisten Anbieter für Auslandskrankenversicherungen bieten auf ihren Online-Seiten einen Beitragsrechner an, in dem Du genau ausrechnen lassen kannst, wie hoch Dein zu erwartender Beitrag aufgrund von Alter, eventuellen Vorerkrankungen und anderen Kriterien, die hier eingegeben werden können, aussehen wird.

Welche Unterlagen brauchst Du im Notfall für die Auslandsreisekrankenversicherung?

Tritt im Ausland ein Notfall ein, dann ist es hilfreich, die Versicherungsnummer zur Hand zu haben. Für kleine Behandlungen können die Arztpraxen oder Notdienste im Ausland von allein aufgesucht werden. Die Unterlagen über die Behandlung und die Kosten werden dann nach Abschluss der Reise über ein Formular eingereicht.

Bei einer größeren Behandlung sollte immer die zuständige Reisekrankenversicherung vorab informiert werden. Dies ist sowohl telefonisch als auch per Mail möglich. Hierzu wird zwingend die Versicherungsnummer benötigt, bietet aber auch den Schutz, nicht für sehr hohe Krankenhauskosten in Vorkasse treten zu müssen.

Denn sobald die Auslandsreisekrankenversicherung über einen Notfall informiert wurde, bei dem zum Beispiel eine Operation oder ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus notwendig wird, setzten sich die Mitarbeiter mit dem zuständigen Krankenhaus im Ausland in Verbindung, um die Kostenfrage zu klären.

Du planst eine längere Urlaubsreise oder langfristigen Auslandsaufenthalt?

Es gibt Versicherungen, die einen langfristigen Auslandsaufenthalt absichern. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Reise handeln, auch ein längerer Arbeitsaufenthalt zum Beispiel als Freelancer, die von überall arbeiten können, kann so abgesichert werden. Die wichtigsten Punkte, die diese Langzeit Auslandskrankenversicherung bietet, sind:

  • Eine taggenaue Prämienberechnung für den Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung kann für ununterbrochene Aufenthalte von 365 Tagen bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden
  • Die Auslandskrankenversicherung beinhaltet auch einen Krankenrücktransport (anders als die gesetztliche Krankenkasse)
  • Covid-19 Erkranungen sind im Vertrag der Reiseversicherung ebenfalls versichert

Sowohl Austauschschüler und Studierende als auch Backpacker auf Reisen oder Freelancer, die einfach mal dort arbeiten wollen, wo andere ihren Urlaub machen oder Geschäftsreisende die länger im Ausland unterwegs sind profitieren von der Langzeit Auslandsreisekrankenversicherung. Auch diese Reiseversicherung gilt weltweit.

Die Wichtigkeit einer Langzeit Auslandskrankenversicherung

Genau wie die Reiseversicherung, die von den verschiedenen Versicherungen für Reisen bis zu drei Monaten angeboten wird, bietet die Langzeit Auslandsreisekrankenversicherung denselben Schutz. Damit vor Ort keine hohen Kosten in einem Krankheitsfall entstehen, bietet sich die Reisekrankenversicherung an.

Auch wenn es “nur” ins europäische Ausland gehen soll, ist diese Langzeit Versicherung absolut sinnvoll, da auch bei einem längeren Aufenthalt die gleichen Bedingungen der gesetzlichen Krankenkasse gelten, wie bei einer kurzen Urlaubsreise.

Abschluss der Versicherung vor dem geplanten Reiseantritt ins Ausland

Anders als bei der normalen Reiseversicherung, die in der Regel für ein laufendes Jahr abgeschlossen wird und dann jederzeit für kurze Reisen ins Ausland in Anspruch genommen werden kann, muss das genaue Reisedatum bei einer Langzeit Auslandsreisekrankenversicherung feststehen und in den Vertrag mit aufgenommen werden. Wichtig ist, die Versicherung vor dem Reiseantritt für die gesamte Dauer der Reise abzuschließen.

Wenn Du Deutschland bereits verlassen hast, ist ein Abschluss der Langzeit Versicherung leider nicht mehr möglich. Vor Reiseantritt muss auch zwingend der Ablauftermin, also das Rückreisedatum feststehen. Wenn Du die Reise verlängern möchtest, ist es wichtig vor dem Ende der Versicherungszeit einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Hierbei wird dann ein Anschlussvertrag bewilligt und Du bist weiter im Ausland krankenversichert.

Im Falle einer vorzeitigen Rückkehr werden die Kosten nach einem Nachweis über den frühzeitigen Abbruch der Reise in Form der zu viel gezahlten Versicherungsprämie erstattet. Als Nachweis gilt zum Beispiel ein Bahn-, Bus- oder Flugticket oder der Abschluss einer neuen Versicherung.

Fallen im Tarif der Langzeit Auslandskrankenversicherung Selbstbeteiligungskosten für den Versicherungsschutz an?

Wie Du weißt, werden die Reisekrankenversicherungen für kurze Reisen in der Regel ohne Selbstbeteiligung von den Versicherungen angeboten und abgeschlossen. Bei der Langzeit Auslandskrankenversicherung sieht es etwas anders aus. Hier können, müssen aber nicht Kosten für eine Selbstbeteiligung anfallen. Bei Abschluss eines Vertrages bis zu einem Jahr fallen keine Kosten an.

Bei den Verträgen, die bis zu fünf Jahre laufen können, kommt es auf den jeweiligen Tarif an, der hier gewählt wurde. Pro Versicherungsfall fallen dann 25,00 Euro Selbstbeteiligungskosten an. Das heißt aber auch, je öfter Du im Ausland Ärzte konsultieren musst, desto häufiger musst Du selbst auch hierfür zahlen. Dennoch handelt es sich bei der Selbstbeteiligung um einen geringen Betrag im Verhältnis zu hohen Behandlungskosten, die etwa bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt entstehen können.

Wann kannst Du Deinen Tarif der Krankenversicherung zuhause kündigen?

Fakt ist, wer in Deutschland gemeldet ist, muss krankenversichert sein, entweder in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse. Dies ist unerheblich, ob Du Dich für längere Zeit im Ausland aufhältst und in Deutschland keinerlei Gehälter oder Sozialleistungen bekommst. Daher ist es sinnvoll, sich bei einen für längere Zeit geplanten Aufenthalt im Ausland in Deutschland abzumelden, wenn es sich nicht um eine Geschäftsreise handelt, bei der das Gehalt und somit auch die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse weitergezahlt werden.

Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland, etwa auch als Rentner mit Alterssitz oder bei einer Auswanderung mit Arbeit vor Ort im Ausland ist es daher auch immer sinnvoll, direkt vor Ort eine Krankenversicherung abzuschließen. Denn die Auslandsreisekrankenversicherung tritt in einem solchen Fall nicht mehr ein und kann auch nicht abgeschlossen werden, wenn der ständige Wohnsitz nicht mehr Deutschland ist.

Bei Rückkehr nach Deutschland und Neuanmeldung hier ist es einfach, wieder in die gesetzliche Krankenkasse einzutreten.

Der Grund, warum es sinnvoller ist sich in Deutschland abzumelden ist, dass die Krankenversicherung bei der Rückkehr nach Deutschland ansonsten die nicht gezahlten Beiträge für die letzten Jahre nachfordert, unerheblich, ob die Krankenversicherung in Anspruch genommen wurde oder nicht.

Wie lange bin ich versichert?

Wie lange die Auslandsreisekrankenversicherung besteht, hängt immer von dem abgeschlossenen Vertrag ab. Hier werden verschiedene Tarife bei den unterschiedlichen Anbietern angeboten. Manche Versicherer bieten einen Versicherungsschutz für Reisen bis zu 48 Tagen, andere bis zu 56 Tagen.

Diese Versicherungen dauern immer ein Jahr an und können so oft im Jahr in Anspruch genommen werden, wie Du möchtest. Allerdings musst Du zwischendurch immer wieder nach Deutschland zurückkehren, damit der Versicherungsschutz für die nächste Reise von neuem beginnen kann.

Die Auslandkrankenversicherung verlängert sich hierbei immer wieder erneut um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht vor Ablauf gemäß der vereinbarten Frist gekündigt wird.

Langzeit Auslandskrankenversicherungen hingegen werden immer für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, wenn die Reise länger dauern soll, als in den Tarifen der Reisekrankenversicherungen abgegolten wird. Das heißt diese können bis zu einem Jahr, aber auch bis zu fünf Jahren, je nach Anbieter, abgeschlossen werden. Da hier Reiseantritt und -rückkehr genau benannt sind, endet die Versicherung auch immer genau zu diesem Zeitpunkt.

Wenn ich auf der Reise erkranke, wie lange genieße ich Schutz?

Wenn ein Krankheitsfall bedingt durch diverse Erkrankungen oder auch durch einen Unfall währen des Auslandsaufenthaltes im Rahmen der versicherten Zeit auftritt, Swerden alle Behandlungen gezahlt, die für die Genesung wichtig sind.

Ist es nicht möglich, die Rückreise aus medizinischen Gründen innerhalb dieser vereinbarten Versicherungszeit anzutreten, dann wird der Versicherungsschutz über den Urlaub hinaus fortgesetzt. Die Auslandskrankenversicherung tritt dann auch für alle weiteren Behandlungen bis hin zur Genesung vor Ort oder aber Rückkehr nach Deutschland ein.

In welchen Ländern bin ich versichert?

Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit im Ausland wie der Name schon sagt. In Deutschland hingegen kann sie nicht in Anspruch genommen werden. Auch ein Rücktransport ist über die Auslandsreisekrankenversicherung innerhalb Deutschlands nicht versichert.

Hier ist die gesetzliche Krankenkasse immer zuständig, auch wenn Versicherte sich nicht an ihrem Wohnort befinden, ist es möglich, jederzeit mit der Krankenkassenkarte in eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus zu gehen. Die Kosten werden dann direkt abgegolten und es muss nicht in Vorkasse gezahlt werden, wie dies im Ausland der Fall ist.

In der Regel umfasst die Auslandskrankenversicherungen alle Reisen in alle Länder weltweit, nicht nur für die Reisen ins europäische Ausland. Die Reisen können hierbei privater, aber auch geschäftlicher Natur sein, dass ist völlig unerheblich. Allerdings sind Reisen innerhalb Deutschlands von der Auslandsreise-Krankenversicherung ausgeschlossen.

Du möchtest länger als 56 Tage verreisen und trotzdem vollen und weltweiten Versicherungsschutz genießen?

Für eine längere Reise ins Ausland bietet sich immer die Langzeitreiseversicherung an. Diese wird abgeschlossen, sobald die geplante Reise länger als 56 Tage dauert. Sie kann daher für 57 Tage bis zu 365 abgeschlossen werden und endet automatisch am vorher vereinbarten Vertragsende.

Die Langzeitreiseversicherung verlängert sich daher nicht automatisch, wie die normale Auslandsreisekrankenversicherung. Auch diese Krankenversicherung für Reisen ins Ausland gilt weltweit.

Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung? Welche Kosten übernimmt sie?

Die Auslandreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten, wenn eine ambulante ärztliche Behandlung oder auch eine Behandlung im Krankenhaus durchgeführt werden mussten. Hierzu gehören auch die Leistungen für eine zahnärztliche Behandlung bei akuten Beschwerden. Zudem werden alle Rücktransporte bezahlt, die entweder medizinisch notwendig oder sogar sinnvoll sind.

Bestätigen die Ärzte im Ausland, dass eine weitere Behandlung hier nicht durchgeführt werden sollte, wird der Krankentransport von der Versicherung gezahlt und in der Regel auch durchgeführt.

Hinzu kommt die Zahlung der Kosten für eine Bergung oder eine Rettung. Hierbei handelt es sich nicht nur um Kosten, die bei einem Unfall in einer Extremsportart entstehen können, auch die bei einem Autounfall und der nach sich ziehenden Bergung tritt die Auslandsreisekrankenversicherung in Kraft.

Im Falle des Todes der Versicherten werden die im Ausland entstehenden Bestattungskosten übernommen. Ist dies von den Angehörigen nicht gewünscht, dann sind im Vertrag auch die Überführungskosten enthalten. Zudem erhalten die nahestehenden Personen wie Lebenspartner/innen und Kinder Leistungen, um ihre Kosten abzudecken.

Unser Tipp: Wenn Du häufig und viel ins Ausland reist, mehrere längere Urlaubsreisen im Jahr planst, die nicht über acht Wochen dauern, dann bietet sich die Reisekrankenversicherung für das Ausland an. Auch bei einer einzigen Auslandsreise im Jahr solltest Du über den zusätzlichen Versicherungsschutz nachdenken.

In den folgenden Fällen zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung allerdings nicht:

  • Bei einer Reise innerhalb Deutschlands greift Dein Vertrag nicht - hier springt bei einem Unfall/ einer medizinisch notwendigen Behandlung/ einer Corona Erkrankung, etc. Deine gesetzliche Krankenversicherung ein
  • Bei einer erkannten Erkrankung vor der Abreise ins Ausland, die im Urlaub weiterer Behandlung bedarf, ist in der Auslandsreise-Krankenversicherung nicht mitversichert
  • Bei einer Erkrankung (zählt auch für Covid-19) während des Auslandsaufenthalts, wenn die Krankenversicherung erst nach Reiseantritt abgeschlossen wird
  • Bei Zahnersatz im Ausland, der nicht zwingend notwendig und nicht nur provisorischer Art ist übernimmt die Reisekrankenversicherung die Behandlungskosten nicht

Allerdings sind hier auch wieder Ausnahmen zu sehen. Denn ist eine Reise ins Ausland einer vorerkrankten Person unumgänglich dann können die erforderlichen Behandlungen im Ausland dennoch versichert sein.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Verwandte ersten Grades oder Lebenspartner/innen im Ausland beerdigt werden. In einem solchen Fall ist es möglich, auch mit einer bekannten Vorerkrankung, die auch im Ausland ärztliche Betreuung benötigt, die Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Welche Fristen muss ich für den Abschluss der Auslandsreiseversicherung berücksichtigen?

Die Auslandsreiseversicherung kann bis einen Tag vor dem Antritt der Reise abgeschlossen werden und tritt dann sofort bei Überqueren der deutschen Grenzen in Kraft. Dies funktioniert in der Regel online, aber auch telefonisch kann ein solcher Vertrag noch abgeschlossen werden.

Dies ist allerdings nur möglich, wenn das Ausland nicht die Versicherung für die Vergabe eines Einreisevisums benötigt.

Ist dies der Fall und muss die Auslandskrankenversicherung für den Erhalt eines Visums abgeschlossen werden, dann muss die Bearbeitungszeit für den Visumsantrag mitberücksichtigt werden. In einem solchen Fall sollte die Versicherung sofort nach der Planung des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden, damit alles reibungslos ablaufen kann und der Reiseantritt gesichert ist.

Sinnvoll: Vor dem Abschluss die an die Versicherung gestellten Bedürfnisse prüfen

Bevor eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen wird, ist es sinnvoll die eigenen Bedürfnisse zu prüfen, die an die Versicherung gestellt werden. Entsprechend kann der Schutz angepasst werden. Gerade auch mehrere verschiedene Versicherungen und deren Angebote gilt es hierbei genauer zu betrachten.

Denn die einzelnen Versicherer unterscheiden sich nicht nur in den angebotenen Leistungen, sondern auch in der Höhe der Kosten. Unter Betrachtung der eigenen Wünsche an eine Auslandsreisekrankenversicherung ist es einfacher, die einzelnen Anbieter zu vergleichen. Hierbei kann die Liste der folgenden Fragen helfen:

  • Anzahl der Reisen: Wie oft fahre ich im Jahr ins (europäische) Ausland?
  • Dauer der Reisen: Wie viele Tage Urlaub sind das ungefähr pro Reise und im Jahr insgesamt?
  • Dauer pro Reise: Wie lange soll die nächste Urlaubsreise ins Ausland dauern?
  • Verreise ich gerne ins europäische Ausland?
  • Bevorzuge ich als Auslandsaufenthalt eher Fernreisen? Bedarf es daher besonderem Schutz vor Krankheiten?
  • Bestehen ständig behandlungsbedürftige Vorerkrankungen oder ist eine Krankheit bekannt?
  • Welche anderen Gründe könnten die medizinischen Bedürfnisse auf einer Reise ansteigen lassen? (Alter, Sport, Schwangerschaft)
  • Sollen medizinische notwendige oder sinnvolle Versorgungen im Ausland durchgeführt werden, die bereits (länger) bekannt sind?
  • Wie wichtig ist ein Rücktransport aus dem Ausland im Notfall z.B. nach einem Unfall oder bei Krankheit?

Im Auslandskrankenschutz gibt es viele verschiedene Angebote, aus denen Du wählen kannst. Gerade wer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss sich die oben genannten Fragen stellen, aber auch Privatversicherte sind im Ausland nicht automatisch für alles versichert. Manche der gewünschten Leistungen müssen dann zusätzlich versichert werden.

Gerade wenn Du bereits Vorerkrankungen hast, ist es wichtig den Vertrag dahingehend zu überprüfen. Denn nicht jedes Leistungspaket ist in einem solchen Fall geeignet. Nicht alle Versicherungen sichern dann auch alle Notfälle im Ausland ab, wenn bereits diverse Vorerkrankungen bestehen, die nicht nur ältere Menschen, sondern auch jungen Leute betreffen können.

So sind viele Auslandsreisekrankenversicherungen darauf ausgelegt, dass nur Verletzungen/Erkrankungen im Ausland auf der Reise versichert sind, die nicht mit der bereits bestehenden Vorerkrankung in direktem Zusammenhang stehen.

Sogar Schwangerschaften werden von verschiedenen Anbietern von Reisekrankenversicherungen als sogenannte Vorerkrankung behandelt und Komplikationen auf der Reise könnten in einem solchen Fall nicht versichert sein.

Ganz wichtig ist daher auch, nicht nur bei neuen Abschlüssen auf die Leistungen zu achten, die die jeweilige Versicherung bietet, sondern auch bereits bestehende Verträge dahingehend zu überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen.

Auf keinen Fall darf bei Abschluss einer Auslandkrankenversicherung eine bereits bekannte Vorerkrankung verschwiegen werden. Dies kann zu einer Leistungsverweigerung bei einem Notfall auf Reisen führen, auch wenn dieser vielleicht gar nicht mit der bestehenden Vorerkrankung in Zusammenhang steht.

Auch ist die Versicherung berechtigt, bereits gezahlte Leistungen zurückzufordern, wenn der Verstoß des Verschweigens zu einem späteren Zeitpunkt aufgedeckt wird.

Was mache ich, wenn sich die Reiseplanung nach Abschluss der Reisekrankenversicherung noch ändert?

Auch in einem solchen Fall hilft die Auslandskrankenversicherung weiter. Die Absicherung kann bei Bedarf jederzeit angepasst werden, wenn Du eine E-Mail an den Krankversicherer schickst und die neuen Reisedaten sowie die Versicherungsscheinnummer mit angibst.

Da allerdings eine Auslandsreisekrankenversicherung über ein ganzes Jahr abgeschlossen wird und Du jederzeit ins Ausland fahren kannst und dann sofort für die nächsten gemäß Vertrag angegebenen Tage versichert bist, ist diese Frage nur zu bedenken, wenn Du eine Langzeitreiseversicherung abgeschlossen hast.

Wie hilft mir die Auslandskrankenversicherung im Notfall?

Bei einem plötzlich eintretenden Notfall ist es im Ausland nicht immer einfach, schnell passende Notdienste oder ein Krankenhaus zu finden. Die Hotline der Auslandskrankenversicherungen steht hierfür jedoch rund um die Uhr zur Verfügung, um schnellstmöglich die passende Hilfe zu finden. Für den Anruf sollte immer die Versicherungsnummer zur Hand sein, damit die an der Hotline sitzenden Mitarbeitenden sofort handeln können.

Handelt es sich um kleinere Unzulänglichkeiten ist es jederzeit möglich, selbst eine Arztpraxis aufzusuchen, sich behandeln zu lassen und die Unterlagen nach der Reise bei der Auslandsreisekrankenversicherung einzureichen.

Handelt es sich um einen größeren Notfall der eine längere Behandlung vielleicht auch mit stationärer Aufnahme in einem Krankenhaus nach sich zieht, dann setzt sich die Reisekrankenversicherung in der Regel direkt mit dem behandelnden Krankenhaus in Verbindung, um die Erstattung der Kosten direkt vor Ort zu klären.

So kommt es üblicherweise nur zu einem in Vorkasse treten für kleinere Notfälle, die nur wenig Behandlung und Medikamente benötigen.

In der Regel werden die mitgebrachten Unterlagen über die Behandlung und die Quittungen für die entstandenen Kosten innerhalb der ersten Woche nach der Rückkehr aus dem Urlaub bei der Auslandsreisekrankenversicherung über ein zur Verfügung gestelltes Formular eingereicht. Die Erstattung erfolgt dann meist recht zügig, so dass Du schnell wieder über Dein Geld verfügen kannst.

Welche weiteren Fälle deckt die Auslandskrankenversicherung ab?

Es stellt sich die Frage, wenn eine Reisekrankenversicherung für das Ausland abgeschlossen wird, welche Fälle noch alle abgesichert sind. Gerade Familien mit kleinen Kindern sind daran interessiert zu wissen, ob die Kinder in der eigenen elterlichen Versicherung mitversichert sind oder schon einen eigenen Vertrag benötigen.

Zudem stellt sich auch die Frage bei einer Schwangerschaft. Denn die Versicherungen zahlen nicht für Vorerkrankungen, die im Ausland auf der Reise weiter behandelt werden müssten. Dies kann bei einer Schwangerschaft aber ebenfalls der Fall sein.

Für den Fall einer Familie mit Kindern bieten die meisten Versicherer für Auslandsreisekrankenversicherungen die Familienversicherung an. Hierin werden alle Familienmitglieder versichert und die Kinder können bis einschließlich dem 24. Lebensjahr die Versicherung ebenfalls nutzen. Dieser Schutz entfällt mit dem Erreichen des 25. Geburtstages.

Auch wenn Frauen vor einer Reise schwanger geworden sind, ist es hilfreich, die Familienversicherung abzuschließen. Bei einer Einzelversicherung ist nur das Neugeborene automatisch bei dem versicherten Elternteil versichert. Bei der Familienversicherung hingegen werden auch Schwangerschaftskomplikationen auf Reisen mitversichert.

Und ab der Geburt ist das Neugeborene dann automatisch in der Familienversicherung geschützt. Allerdings ist davon abzusehen, für die Geburt oder gar einen Schwangerschaftsabbruch ins Ausland zu reisen.

Notwendige Untersuchungen sowie geplante Geburt und ein Abbruch sind nicht von der Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Lediglich wenn Komplikationen auftreten oder das Neugeborene unvorhersehbar geboren wurde, werden die Kosten für die Behandlungen übernommen.

Kann ich über die Auslandsreisekrankenversicherung meine Zähne behandeln lassen?

Die Reisekrankenversicherung für das Ausland ist eine reine Notfall-Versicherung. Sie tritt also immer dann ein, wenn ein medizinischer Notfall vorliegt. Das kann auch bei den Zähnen der Fall sein.

Wer daher große Schmerzen hat, einen Zahn verloren oder sich einen Zahn im Reiseland abgebrochen hat, der kann sofort eine Zahnarztpraxis aufsuchen.

Die Reisekrankenversicherung kommt jedoch nur für die medizinisch notwendigen Kosten auf. Das heißt die Schmerzen dürfen gelindert werden und auch ein provisorischer Zahnersatz, wenn erforderlich ist, ist in den Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.

Sich die Zähne komplett im Ausland behandeln zu lassen, ohne dass ein Notfall vorliegt oder sich hier neuen Zahnersatz einsetzen zu lassen, weil es günstiger ist als in Deutschland muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden und wird von der Reisekrankenversicherung in keinem Fall übernommen.

Reisekrankenversicherung steuerlich absetzbar

Wenn Du Dir Gedanken über den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung machst, dann gibt es eine gute Nachricht auch aus steuerlichen Gründen.

Denn sowohl die private Reisekrankenversicherung als auch eine solche für Geschäftsreisen ins Ausland sind steuerlich absetzbar. Für die private Versicherung ist die Anlage Vorsorgeaufwand zuständig, für Geschäftsreisen werden die Beiträge in der Anlage N als Werbungskosten angegeben. Selbstständige können die Anlage S verwenden und hier die Werbungskosten eintragen.

Unser Tipp: In der Regel ist es üblich, dass die jährlichen Kosten für die Auslandsreisekrankenversicherung von dem jeweiligen Versicherungsinstitut mittels Lastschriftverfahren von den Konten der Versicherten abgebucht werden. So ist sichergestellt, dass die Leistungen aufgrund von pünktlicher Zahlung auch im Bedarfsfall abgerufen werden können.

Behandlungen durch Fachärzte im Ausland sind versichert

Wenn es auf einer Reise zu einem Notfall kommt und hierfür eine Facharztpraxis aufgesucht werden muss, dann sind die Kosten hierfür versichert. Denn Knochenbrüche müssen durch Orthopäden oder Chirurgen behandelt werden, ein starker Sonnenbrand in der Regel durch Hautärzte.

Allerdings ist es nicht erlaubt und wird auch von den Versicherungen nicht übernommen, wenn wegen einer bereits bestehenden Krankheit im Ausland Fachärzte konsultiert werden sollen, obwohl es sich nicht um einen Notfall handelt.

Das heißt, wenn versicherte Patienten für eine Behandlung ins Ausland fahren, ist diese nicht durch die Auslandskrankenversicherung versichert und die Kosten hierfür müssen selbst getragen werden.

Ältere bestehende Auslandsreisekrankenversicherung prüfen

Vielleicht besteht bereits eine Auslandsreisekrankenversicherung bei dem ein oder anderen. Doch je länger diese bereits besteht, desto eher sollten die Verträge geprüft werden. Denn alte Policen beinhalten vielleicht nicht alles, was heute in den neuen Verträgen geboten wird.

Denn die neuen Verträge verfügen oftmals über zusätzliche Leistungen, obwohl sie genauso viel oder vielleicht sogar weniger an Beiträgen kosten. Daher ist es immer hilfreich, die Verträge regelmäßig zu prüfen, sich mit einem Berater in Verbindung zu setzen und einen neuen Auslandskrankenschutz auszuhandeln.

Vorab bekannte Risiken auf der Reise können versichert werden

Gerade wenn es in einen Urlaub mit viel Action und größeren Risiken gehen soll ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung besonders sinnvoll. Und die Kosten für Behandlungen nach einem Sturz beim Skifahren oder Surfen werden genauso übernommen, wie eine Behandlung nach dem Biss durch eine giftige Schlange am Urlaubsort.

Daher ist es gerade auch für alle Reisenden, die das Abenteuer im Ausland suchen besonders wichtig, sich vorab über die Auslandsreisekrankenversicherung abzusichern.

Lade Dir noch heute die Wechselgott App herunter. Hier erfährst Du alles über Versicherungen und die Ergebnisse der Vergleiche, die wir bereits für Dich durchgeführt haben. Wechselgott kann Dich hierbei begleiten, die für Dich passende Auslandsreisekrankenversicherung zu finden.