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Du möchtest Deine private Krankenversicherung PKV wechseln? Informiere Dich jetzt zum §204 VVG, Tarifwechsel,... Erfahre alles Wissenswerte
Inhalt dieser Seite
- Warum kosten ähnliche Tarife unterschiedlich viel?
- Was ist der Tarifwechsel in der PKV?
- Worauf muss man beim Tarifwechsel der PKV achten?
- Können auch Ältere oder Versicherte mit Vorerkrankungen wechseln?
- Private Krankenversicherung | Tarifwechsel §204 VVG - Wie funktioniert das?
- WechselGott - Deine Experten für PKV und mehr
Das Wichtigste in Kürze
- Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse ist die Preisgestaltung bei den Tarifen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sehr viel freier und damit sowohl preislich als auch von den Leistungen sehr unterschiedlich.
- Laut § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) hat jede privat krankenversicherte Person das Recht, in einen anderen Tarif mit vergleichbarem Versicherungsschutz zu wechseln
- Unabhänigig von Beitragserhöhungen kannst Du jederzeit, d. h. immer zum nächsten Monatsersten, den Versicherungstarif wechseln.
- Der größte Vorteil des Tarifwechsels ist, dass Du die Altersrückstellungen, die Du in deinem bisherigen Tarif angesammelt hast, mitnehmen kannst und diese somit nicht verloren gehen.
- Wie setzt sich der Strompreis zusammen und bei welchen Preisbestandteile sind Erhöhungen zu erwarten.
- Du suchst nach einem günstigen Stromanbieter. Nutze unseren einfachen Vergleichservice in der WechselGott-App. Sollte aktuell kein günstigeres Angebot ermittelbar sein, informieren wir Dich sobald ein günstiger Tarif verfügbar ist.
- Möchtest Du die PKV wechseln? Unsere Versicherungsexperten beraten Dich gerne unverbindlich und kostenlos. Buche hierzu einfach Deinen kostenlosen Online-Beratungstermin.
Warum kosten ähnliche Tarife unterschiedlich viel?
Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse ist die Preisgestaltung bei den Tarifen in der private Krankenversicherung (PKV) sehr viel freier. Die Beitragshöhe hängt hier vor allem von den Versicherten innerhalb des Tarifs ab. Denn die Gesundheitskosten der Personen, die in einem Tarif versichert sind, werden sozusagen auf alle Versicherten innerhalb des Tarifs umgelegt. Sind also in einem Tarif sehr viele ältere oder kranke Personen versichert, die hohe Kosten verursachen, können die Beiträge hier deutlich höher ausfallen als in einem Tarif, in dem vor allem junge, gesunde Personen versichert sind - obwohl beide Tarife ähnliche Leistungen umfassen.
Wenn sich abzeichnet, dass die Kosten innerhalb eines Tarifs steigen, erhöhen viele Versicherungen die Beiträge in diesem Tarif. Dabei müssen sie jedoch bestimmte Richtlinien einhalten, ansonsten ist die Beitragserhöhung unwirksam.
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Was ist der Tarifwechsel in der PKV?
Wie bei allen Versicherungen stellt sich bei ständigen Beitragssteigerungen auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) die Frage nach einem Tarifwechsel. Tatsächlich lassen sich mit einem Wechsel des Tarifs innerhalb des Versicherungsunternehmens über 20 % einsparen - Geld, das Du gut für andere Dinge gebrauchen kannst. Voraussetzung für den Tarifwechsel ist eine sorgfältige Überprüfung Deines aktuellen Bedarfs und bestehenden Tarifs. Auf Basis dieser Informationen lässt sich ein Versicherungsvergleich durchführen und die beste Tarifalternative für Dich als Versicherungsnehmer ermitteln.
Erfahrungsgemäß lohnt sich ein Tarifwechsel in der PKV vor allem dann, wenn Deine Beiträge in den letzten Jahren stark gestiegen sind, Deine Versicherung eine erneute Beitragserhöhung angekündigt hat und Du Deinen Vertrag schon seit mehreren Jahren nicht mehr hast überprüfen lassen. WechselGott hilft Dir dabei, die optimale private Krankenversicherung zu finden - mit besten Leistungen zu günstigsten Konditionen.
Habe ich einen Anspruch auf den Tarifwechsel?
Ja. Laut § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) hat jede privat krankenversicherte Person das Recht, in einen anderen Tarif mit vergleichbarem Versicherungsschutz zu wechseln. Dieser Anspruch gilt jederzeit und umfasst auch alle bis dahin erworbenen Rechte und Altersrückstellungen, die im neuen Tarif angerechnet werden müssen.
Muss ich mit einem Tarifwechsel der Krankenversicherung bis zur nächsten Beitragserhöhung warten oder eine Kündigungsfrist beachten?
Nein. Der in § 204 VVG festgeschriebene Anspruch auf den Tarifwechsel gilt unabhängig von Beitragserhöhungen. Du kannst jederzeit, d. h. immer zum nächsten Monatsersten, den Versicherungstarif wechseln. Bei anstehenden oder gerade erfolgten Beitragserhöhungen ist es natürlich für Dich als Versicherungsnehmer ratsam, den Wechsel in einen günstigeren Tarif so schnell wie möglich vorzunehmen, um Geld zu sparen.
Worauf muss man beim Tarifwechsel der PKV achten?
Auch wenn Du den Tarif wechseln möchtest, um weniger Beiträge zu zahlen, solltest Du bei den Leistungen nicht sparen. Wenn Du auf einige Zusatzleistungen (z. B. Einbettzimmer im Krankenhaus) verzichten möchtest, ist das in Ordnung, aber achte unbedingt darauf, dass alle wichtigen Leistungen im “Basistarif” enthalten sind. Denn es gibt keine Garantie auf dauerhaft günstige Beiträge, auch im neuen Tarif können die Beiträge später wieder steigen, weil der Versicherer neu kalkuliert.
Wichtig zu wissen: Möchtest Du den Tarifwechsel nutzen, um den Leistungsumfang zu erweitern, darf die Versicherung hierfür - unter Berücksichtigung Deines Gesundheitszustandes - Risikozuschläge erheben oder eine Wartezeit festlegen oder Zusatzleistungen auch komplett ausschließen.
Welche Vorteile hat ein PKV Tarifwechsel auf der Grundlage des § 204 VVG gegenüber einem Neuabschluss?
Der größte Vorteil des Tarifwechsels auf Basis von § 204 VVG ist, dass Du die Altersrückstellungen, die Du in deinem bisherigen Tarif angesammelt hast, mitnehmen kannst und diese somit nicht verloren gehen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass für den Tarifwechsel keine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist, wie sie bei jedem Neuabschluss der Versicherung verlangt wird. In Abhängigkeit von dem Gesundheitszustand variieren die Beiträge: Personen mit Vorerkrankungen müssen höhere Beiträge zahlen.
Welche Chancen ergeben sich für Dich beim Wechsel des Tarifs Deiner Krankenversicherung (PKV) durch den § 204 VVG?
Der § 204 VVG erlaubt es Dir als privat krankenversicherte Person, in jeden anderen Tarif Deiner Versicherung zu wechseln, sofern der gewünschte Tarif maximal den gleichen Versicherungsschutz / Leistungsumfang bietet wie der bisherige Tarif.
Wenn Du in einen Tarif mit größerem Leistungsumfang wechseln möchtest, darf die Versicherung einen Risikozuschlag oder einen ausschnittsweisen Leistungsausschluss in Deinem Vertrag verlangen. Durch den Verzicht auf höhere Leistungsteile kannst Du eventuelle Risikozuschläge vermeiden. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich hierbei um Leistungen handelt, die Du nicht zwangsläufig brauchst. Dann kannst Du mit dem Wechsel in einen günstigeren Tarif (z.B. einen Basistarif) viel Geld sparen. Im Durchschnitt sind Einsparungen von 150 Euro im Monat möglich.
Können auch Ältere oder Versicherte mit Vorerkrankungen wechseln?
Ja, gerade diese Personengruppen profitieren von dem Gesetz zum Wechselrecht in § 204 VVG, das genau für sie geschaffen wurde. Vorher war ein Tarifwechsel für ältere Personen oder Personen mit Vorerkrankungen quasi unmöglich, denn zum einen hätten sie eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren müssen und zum anderen wären ihre Altersrückstellungen durch den Wechsel verloren gegangen. Beides hätte massive Nachteile bedeutet, die so gravierend sind, dass ein Tarifwechsel de facto unmöglich war.
Private Krankenversicherung | Tarifwechsel §204 VVG - Wie funktioniert das?
Du solltest Dir genau überlegen, was Du mit dem Tarifwechsel erreichen möchtest: Möchtest Du weniger Beiträge zahlen oder bessere Leistungen haben? Auf der Basis Deiner Wünsche und Vorstellungen kannst Du bei WechselGott verschiedene Tarife Deines Anbieters vergleichen und Dir den Tarif anzeigen lassen, der am besten zu Deinem Bedarf passt.
Du hast Fragen rund um die private Krankenversicherung und die verschiedenen Tarife? Kein Problem, lass dich einfach von den geschulten Experten von WechselGott unabhängig und kostenlos beraten.
WechselGott - Deine Experten für PKV und mehr
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