Was und wann zahlt die Hausratversicherung bei Eigenverschulden? Was wird überhaupt als Selbstverschulden gewertet? Welcher Schaden wird vom Versicherer der Hausrat überhaupt übernommen? Mit unserem Ratgeber möchten wir Dir gerne etwas Überblick über die mögliche Absicherung der Hausratversicherung verschaffen.

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Die Hausratversicherung kurz erklärt

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie versichert unter anderem alle Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Fußböden aber auch Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Privathaushalts (Hausrat).

In welchen Fällen greift die Hausratpolice?

Die Hausratversicherung schützt Dein Wohnungs- oder Hausinventar und einen Großteil Deines Privateigentums. Der Schutz umfasst Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung. Um die Leistungen Deiner Hausratversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein konkreter Schaden aufgrund einer im Versicherungsumfang definierten Gefahr entstanden sein.

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In diesen Fällen zahlt Deine Hausratversicherung:

  • Feuer oder Brand
  • Schäden durch Leitungswasser (z.B. nach einem Rohrbruch)
  • Schäden durch Sturm und Hagel
  • Gerätedefekte durch Überspannung und Blitzeinschlag
  • Einbruch oder Diebstahl
  • Raub
  • Vandalismus
  • Explosion

Teilweise zahlt die Hausratversicherung auch für Schäden, welche nach einem Schaden entstanden sind, z.B.

  • Schäden durch Löschwasser eines Feuerwehreinsatzes
  • Rußschäden
  • Kosten für Hotelübernachtungen, wenn Dein Heim vorübergehend unbewohnbar ist

Zahlt die Hausratversicherung bei Eigenverschulden?

Die Fälle in denen Deine „Hausrat“ den Schaden übernimmt sind recht umfangreich. Damit die Versicherung im Falle eines versicherten Schadens auch Deinen Schaden reguliert, müssen die vertraglich vereinbarten Pflichten des Versicherungsnehmers beachtet werden. Diese sind in den Versicherungsbedingungen geregelt. In diesen wird eine Schadensregulierung durch Eigenverschulden oder Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Dies bedeutet, dass die Hausratversicherung in den meisten Fällen nicht oder nicht komplett für Schäden der Wohnung eintreten wird, wenn Du als Versicherungsnehmer „grob fahrlässig gehandelt hast“.


Beispiele für Eigenverschulden bzw. grobe Fahrlässigkeit bei der Hausratversicherung

  • Eine grobe Fahrlässigkeit oder Eigenverschulden liegt vor, wenn Du z.B. die Haustüre Deiner Wohnung nicht abgeschlossen hast und sich nun ein Einbrecher Zutritt zu Deiner Wohnung verschafft und beispielsweise Wertsachen stiehlt.
  • Du lässt beispielsweise das Dachliegefenster Deiner Wohnung bei Regen geöffnet und infolgedessen entsteht durch eintretendes Wasser ein Schaden an Deiner Einrichtung. Dieser Schaden wird nicht von Deiner Versicherung gezahlt.
  • Stell Dir ein Kind vor, dass beim Baden in der Badewanne das Badezimmer überflutet. Hier wird die Hausratversicherung die Kosten für den entstandenen Wasserschaden nicht an den Versicherungsnehmer zahlen. Das Verletzen der Aufsichtspflicht hätte durch die Eltern vereitelt werden können.

Wann zahlt die Hausratversicherung?

Die Frage “Zahlt die Hausratversicherung bei Eigenverschulden” haben wir bereits geklärt, doch wann übernimmt die Hausrat einen Schaden? Die Hausratversicherung schützt Gegenstände Deines Haushalts/ Wohnung, die nicht fester Bestandteil des Gebäudes sind. Darunter fallen alle Gegenstände und Einrichtungen wie z.B. Dein Sofa, Dein PC oder auch Kleidung. Alles, was ein fester Bestandteil des Hauses ist, wird grundsätzlich nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Diese müssen über eine Wohngebäudeversicherung versichert werden.

Der Versicherungsschutz bzw. dessen Umfang ist in den Versicherungsbedingungen mit dem Versicherer geregelt. Du als Versicherungsnehmer solltest diese immer aufmerksam prüfen und checken, ob alle für Dich wichtigen Aspekte mit abgedeckt sind, damit Deine Versicherung im Falle von möglichen Schäden auch zahlt. Der Standardschutz jeder Versicherung für Hausrat greift bei Schäden von Sturm und Hagel, Feuer, Blitzschlag, undichten Wasserleitungen, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Alles darüber hinaus kann ggf. durch Zusatzversicherungen mitversichert werden. Ein Beispiel für eine Zusatzversicherung sind Elementarschäden durch Überschwemmungen oder ähnliches.

Die Hausratversicherung übernimmt nur die vereinbarte Versicherungssumme. Deshalb ist es sehr wichtig, den richtigen Wert seines eigenen Hausrats beim Abschluss der Versicherung anzugeben. Nur so hat man den optimalen Versicherungsschutz und vermeidet eine Unterversicherung. Es droht hier die Gefahr im Schadensfall auf Kosten sitzen zu bleiben, da der Versicherungsschutz zu niedrig gewählt wurde. Die Stiftung Warentest rät von der Höhe 650 Euro pro Quadratmeter, als Versicherungssumme anzusetzen. Dies gilt jedoch nur für Wohnungen bzw. Häuser ohne luxuriöse Innenausstattung. Eine Überversicherung des eigenen Hausrats ist aufgrund zu teurer Beiträge ebenfalls nicht empfehlenswert. Du solltest also bei Abschluss der Police sicherstellen, dass die Beiträge nicht zu hoch angesetzt werden.

Was gilt es beim Melden eines Schadens mit möglichen Eigenverschulden bei der “Hausrat” zu beachten?

Solltest Du Schäden Deinem Versicherer melden wollen, bei denen möglicherweise Eigenverschulden vorliegt, empfehlen wir Dir in jedem Fall den Schadensfall möglichst wahrheitsgemäß und sachlich zu schildern. Stellst Du den Schaden fälschlicherweise als versichert dar, wird dies meist schnell durch einen beauftragten Gutachter widerlegt. In diesem Fall handelt es sich unter Umständen sogar um einen Straftatbestand. Dies ist kein Kavaliersdelikt.

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Hast Du eine Frage zum Thema Hausratversicherung?

Wir hoffen unser Ratgeber konnte Dir bereits einen Großteil der Frage “Zahlt die Hausratversicherung bei Eigenverschulden” beantworten. Falls Du weitere Fragen rund um das Thema haben solltest, sprich gerne kostenfrei und unverbindlich mit einem unserer Versicherungsexperten. Vereinbare einfach einen Telefon- oder Termin zur Videoberatung. Wir freuen uns Dich kennenzulernen und stehen Dir gerne jederzeit für Fragen zum Thema Versicherungen zur Verfügung.