Häufige Fragen zur Kündigung des Internetvertrags
Was ist, wenn die versprochenen Downloadgeschwindigkeiten nicht geliefert werden?
Kleine Schwankungen bei den Downloadgeschwindigkeiten musst Du schon hinnehmen, bei starken Schwankungen, könntest Du womöglich Recht bekommen, es wird allerdings im Einzelfall entschieden. Man kann als grobe Orientierung sagen, wenn die Downloadgeschwindigkeit dauerhaft oder ständig 50 % niedriger ist, als im Vertrag angegeben, besteht die Chance, außerordentlich kündigen zu können.
Kann ich fristlos meinen Internetvertrag kündigen?
Ja, das kannst Du, allerdings nur in dem Fall, wenn Dein Vertrag seitens Deines Anbieters, also einseitig geändert wird, beispielsweise durch eine Preiserhöhung. Dann kannst Du Deinen Internetvertrag fristlos kündigen innerhalb von 3 Monaten, nachdem Du über die Änderung in Kenntnis gesetzt wurdest. Deine Kündigung tritt aber nicht sofort in Kraft, sondern erst ab dem Tag, an dem die Änderung wirksam ist.
Was muss alles ins Kündigungsschreiben?
Dein vollständiger Name, Deine aktuelle Adresse, Deine Kundennummer und natürlich Dein Anliegen – die Kündigung des Internetvertrags – gehören ins Kündigungsschreiben. WechselGott übernimmt das aber gern für Dich, sodass Du mehr Zeit für schöne Dinge hast!