Häufige Fragen zur Kündigung des Handyvertrags
Kann ich meine Rufnummer mitnehmen bei einer Kündigung?
Ja, das kannst Du. Allerdings sollte man den neuen Anbieter über diesen Wunsch direkt informieren, denn 30 Tage nach Vertragsende beim alten Anbieter erlischt der Anspruch auf Rufnummer-Mitnahme.
Welche Gründe gibt es für eine außerordentliche Kündigung?
Wenn Du vor Ende der Vertragslaufzeit aus dem Vertrag möchtest, bleibt Dir nur das außerordentliche Kündigungsrecht. Das findet allerdings nur Anwendung, wenn Dein Anbieter die vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt oder sich die Leistungen ändern, beispielsweise wenn sich Preise erhöhen. Innerhalb von drei Monaten, nachdem Du über die Vertragsänderung in Kenntnis gesetzt wurdest, kannst Du fristlos kündigen. Der Vertrag endet, sobald die Neuerungen in Kraft treten.
Was muss alles ins Kündigungsschreiben?
Ins Kündigungsschreiben sollten unbedingt Dein vollständiger Name, Deine aktuelle Adresse, Deine Kundennummer und natürlich die Info, dass Du Deinen Handyvertrag kündigen möchtest. Aber damit brauchst Du Dich nicht herumschlagen – den kompletten Papierkram übernimmt WechselGott für Dich!