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Mit wenigen Klicks den Handyvertrag kündigen

Gründe gibt es viele, seinen Handyvertrag zu kündigen, meist gibt der Markt ein besseres Angebot her – sei es, mit einer günstigeren monatlichen Beitragszahlung oder weil ein Angebot das neueste Smartphone zum Vertrag anbietet. Beim Kündigen des Handyvertrags solltest Du aber einiges beachten, allen voran die Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit.

Du Deinen Handyvertrag kündigen möchtest, lasse Dich nicht vom Papierkram abschrecken – den übernehmen wir.

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Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei Handyverträgen

Das leidige Thema Vertragslaufzeit kann richtig nerven, denn leider kommt man nicht mal so eben aus einem Vertrag heraus – oder doch? Wenn Du Deinen Vertrag schnell kündigen möchtest, kommt Dir womöglich eine Gesetzesänderung zugute: Seit dem 01.12.2021 kann man Handyverträge monatlich kündigen. Allerdings gilt das nur nach Ende der Mindestvertragslaufzeit. Die Änderung gilt übrigens auch für Handyverträge, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Die Vertragslaufzeit beträgt meist 24 Monate.
  • Vor Ende der Mindestlaufzeit kann man nicht einfach so kündigen.
  • Nach Ende der Vertragslaufzeit kann man monatlich kündigen.
  • Dein Anbieter muss Dich vor Ablauf der Mindestlaufzeit darüber informieren, dass Dein Vertrag automatisch verlängert wird, wenn Du nicht kündigst.

Wie Du siehst, gibt es Einiges zu beachten, wenn man seinen Handyvertrag kündigen möchte. Aber zerbrich Dir nicht den Kopf darüber, das checkt und erledigt alles die WechselGott-App für Dich.

Häufige Fragen zur Kündigung des Handyvertrags

Kann ich meine Rufnummer mitnehmen bei einer Kündigung?

Ja, das kannst Du. Allerdings sollte man den neuen Anbieter über diesen Wunsch direkt informieren, denn 30 Tage nach Vertragsende beim alten Anbieter erlischt der Anspruch auf Rufnummer-Mitnahme.

Welche Gründe gibt es für eine außerordentliche Kündigung?

Wenn Du vor Ende der Vertragslaufzeit aus dem Vertrag möchtest, bleibt Dir nur das außerordentliche Kündigungsrecht. Das findet allerdings nur Anwendung, wenn Dein Anbieter die vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt oder sich die Leistungen ändern, beispielsweise wenn sich Preise erhöhen. Innerhalb von drei Monaten, nachdem Du über die Vertragsänderung in Kenntnis gesetzt wurdest, kannst Du fristlos kündigen. Der Vertrag endet, sobald die Neuerungen in Kraft treten.

Was muss alles ins Kündigungsschreiben?

Ins Kündigungsschreiben sollten unbedingt Dein vollständiger Name, Deine aktuelle Adresse, Deine Kundennummer und natürlich die Info, dass Du Deinen Handyvertrag kündigen möchtest. Aber damit brauchst Du Dich nicht herumschlagen – den kompletten Papierkram übernimmt WechselGott für Dich!

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